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   BAG, 28.08.1968 - 4 AZR 464/67   

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BAG, 28.08.1968 - 4 AZR 464/67 (https://dejure.org/1968,1041)
BAG, Entscheidung vom 28.08.1968 - 4 AZR 464/67 (https://dejure.org/1968,1041)
BAG, Entscheidung vom 28. August 1968 - 4 AZR 464/67 (https://dejure.org/1968,1041)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bewährungsaufstieg - Erfüllung eines gekennzeichneten Tätigkeitsmerkmals - Bewährungszeit - Tarifliche Mindestvergütung - Lückenausfüllung

Papierfundstellen

  • BAGE 21, 147
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 15.05.1968 - 4 AZR 356/67

    Angestellter - Mitglied eines Personalrats - Dienstliche Tätigkeit - Völlige

    Auszug aus BAG, 28.08.1968 - 4 AZR 464/67
    Ende der Eewährungszeit in die höhere Vergütungsgruppe aufrückt» Insoweit gibt der Senat seine gegenteilige, im Urteil von; 15= Mai 1968 - 4 AZR 356/67 - (demnächst AP Kr» 1 zu § 23 a BAT) niedergelegte Ansicht als zu eng auf» Andererseits reicht das auch für die vorausgesetzte Bewertung der übertragenen Tätigkeit nicht schlechthin aus« Denn erforderlich ist weiter, daß die auszuübende Tätigkeit während der ganzen Dauer der Bewährungszeit die für die tarifliche MindestVergütung maßgeblichen Merkmale derjenigen Vergütungsgruppe erfüllt hat, in der die Bewährungszeit abgeleistet sein muß.
  • BAG, 18.01.1961 - 4 AZR 440/59

    Vergütung nach bestimmter Vergütungsgruppe - Beweis - Vermutung - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 28.08.1968 - 4 AZR 464/67
    Es nimmt an, das beklagte Landci im Zeitpunkt der Höhergruppierung der Klägerin/die VergGr» V b im Januar 1957 selbst überzeugt gewesen, daß diese Maßnahme den bestehenden tariflichen Bestimmungen entsprochen habe» Deshalb, so meint das Landesarbeitsgericht, hätte das beklagte Land den Nachweis dafür er bringen müssen, daß die Klägerin eine geringer zu bewertende Tätigkeit ausgeübt habe; geeignete Beweis mittel habe es aber dafür nicht angeboten«, Das ist rechtsirrig«, Denn die tatsächliche Eingruppierung eines Angestellten in eine bestimmte tarifliche Vergütungsgruppe begründet keine vom Arbdtgeber zu widerlegende Vermutung dafür, daß die vom Angestellten auszuübende Tätigkeit die tariflichen Tätigkeitsmerkmale dieser Vergütungsgruppe erfüllt; das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber oder beide Partner des Arbeitsvertrages bei der vertraglichen Festlegung der Vergütungsgruppe die vereinbarte Vergütungsgruppe für tarifgerecht gehalten haben (vgl» BAG AP Nr« 63 zu § 3 T'O.A; BAG 10, 295 /3007 = AP Nr» 77 zu § 3 T0»A), Im übrigen kann sich die Beweislast nur auf Tatsachenstoff beziehen, nicht aber auf die vom Gericht vorzunehmende tarif recht liehe Bewertung der vom Angestellten auszuüben den Tätigkeit» Unabhängig davon, inwieweit über die der Klägerin seit dem 1» Januar i960 übertragenen Aufgaben im einzelnen Streit bestand, hätte daher das Landesarbeitsgericht schon das eigene Vorbringen der Klägerin einer Prüfung darauf hin unterziehen müssen, ob es die Bewertung ihrer Tätigkeit nach der VergGr» V b T0»A/BAT rechtfertigte» Zu beurteilen war auch für die Zeit vor dem 1» Juni 1964- die von der Klägerin überwiegend aüszuübende Tätigkeit» Das Landesarbeitsgericht hat festgestellt, daß die Klägerin seit 1954- nicht überwiegend als Lehrkraft an einer staatlich anerkannten Lehranstalt für Diätassisten tinnen eingesetzt gewesen ist» Es hat auch über die übrige Tätigkeit der Klägerin Feststellungen getroffen, die das beklagte Land in der Revisionsinstanz nur insofern angreift, als es berücksichtigt wissen will, daß nach seiner Darstellung in der von der Klägerin geleiteten Diät küche erst seit Harz 1962 mehr als 4-00 Diätportionen her gestellt worden seien (worauf es für die Zeit vor dem 1» Juni 1964- insofern nicht ankommt, als das damals noch kein tarifliches Tätigkeitsmerkmal war)» Sofern diese Feststellungen für die tarifrechtliche Bewertung nicht ausreichend erschienen, hätte das Landesarbeitsgericht die Parteien, und zwar in erster Linie die darlegungs- und beweispflichtige Klägerin, zum weiteren Sachvortrag anhalten müssen (§ 139 ZPO)« Sodann war zu prüfen, ob die von der Klägerin überwiegend auszuübende Tätigkeit ihrer Art hach von den in der Zeit vom 1» Januar i960 bis S2 31 o Mai 1.964 jeweils geltenden Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsordnung erfaßt war» Soweit das nicht der Fall ist, war die tarifgerechte Vergütungsgruppe im Wege der Lückenausfüllung zu ermitteln (vgl. hierzu BAG, 17? 346 = AP Kr» 1 zu § 3 TO. A Technische Lehrer); der Anrechenbarkeit auf die Bewährungszeit steht das Fehlen einer unmittelbar anwendbaren Fallgruppe nicht entgegen, da es genügt, wenn sich die Klägerin in "einer" Tätigkeit der VergGr.
  • BAG, 06.06.1973 - 4 AZR 387/72

    Eingruppierungsprozeß - Hinweispflicht - Gesamttätigkeit - Einheitlich zu

    V a BAT erfüllt hat (vgl. BAG 21, 147 C o J = AP Nr. 2 zu § 23 a BAT, BAG 21, 359 /~"36o 7= AP Nr. 5 zu § 23 a BAT, auch AP Nr. 9 und Io zu § 23 a BAT, ferner das Urteil des Senats vom 12. Juli 1 9 7 2 - 4 AZR 372/71 demnächst AP Nr. 57 zu §§ 22, 23 BAT).

    Maßgeblich ist vielmehr, ob er mit seiner auszuüben den Tätigkeit die tariflichen Tätigkeitsmerkmale der Ausgangsfallgruppe erfüllt hat oder nicht (BAG 21, 147 /"151 - 152 7 = AP Nr. 2 zu § 23 a BAT sowie BAG 21, 359 /"361 ff. 7 = AP Nr. 5 zu § 23 a BAT).

  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 967/94

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin nach BAT -KF

    Entscheidend für den tariflichen Anspruch ist vielmehr, ob sie mit ihrer auszuübenden Tätigkeit die tariflichen Tätigkeitsmerkmale erfüllt oder nicht (vgl. BAG Urteile vom 28. August 1968 - 4 AZR 464/67 -, vom 5. März 1969 - 4 AZR 273/68 -, vom 26. November 1969 - 4 AZR 528/68 -, vom 10. Dezember 1969 - 4 AZR 46/69 -, vom 31. März 1971 - 4 AZR 200/70 - und vom 10. September 1975 - 4 AZR 485/74 - AP Nr. 2, 5, 8, 9, 10 und 12 zu § 23 a BAT).
  • BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 485/74

    Beihilfen bei Wehrbereichsverwaltung - Sachbearbeiterin im Sachgebiet -

    V b entsprechende, mit dem Hinweiszeichen gekennzeichnete Tätigkeit auszuüben hatte (vgl. BAG 21, 147 = AP Nr. 2 zu § 23 a BAT, ferner die Entscheidungen BAG AP Nr. 8, 9 unddo zu § 23 a BAT).

    V b BAT entsprachen, wobei es, wie das Landesarbeitsgericht zutreffend ausführt, nicht darauf ankommt, wie die Vertragsparteien oder ihre Vorgesetzten Dienststellen die Tätigkeit der Klägerin bewertet haben, sondern allein darauf, ob diese objektiv den Tätigkeitsmerkmalen der Ausgangsfallgruppe entsprochen hat oder nicht und wobei eine übertarifliche Vergütung unmaßgeblich ist (vgl. BAG 21, 147 Z"15° 7 = AP Nr. 2 zu § 23 a BAT; BAG AP Nr. 8 und 9 zu § 23 a BAT).

  • BAG, 08.11.1972 - 4 AZR 15/72

    Ergänzende Vertragsauslegung - Fehlende Vereinbarung der Parteien - Vertragslücke

    II a auszuüben gehabt haben (vgl» BAG 21, 147 /150J = AP Nro 2 zu § 23 a BAT, AP Nr» 9 und Nr. 10 zu § 23 a BAT sowie Urteile des Senats vom 12. Juli 1972 - 4 AZR 372/71 demnächst AP Nr. 57 zu §§ 22, 23 BAT sowie vom 19» April 1972 - 4 AZE 257/71 demnächst AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn).

    der Kläger auch während der Dauer der Bewährungszeit ständig eine Tätigkeit auszuüben hatte, die den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen dieser Vergütungsgruppe bzw= vor dem 1" Januar 1966 der VergGr» III BAT entsprochen hat (BAG 21, 147 /" 507 = AP Nr. 2 zu § 23 a BAT).

  • BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 75/84

    Bewährungsaufstieg eines Diplompsychologen - Anrechnung von Beamtendienstzeiten -

    II a BAT bestimmte (vgl. BAG 21, 147, 150 = AP Nr. 2 zu § 23 a BAT, auch das Urteil des Senats vom 10. Dezember 1969 - 4 AZR 46/69 - AP Nr. 9 zu § 23 a BAT).

    II a BAT entsprochen haben und damit überhaupt vom BAT und seiner Vergütungsordnung erfaßt sein muß (vgl. BAG 21, 147, 150 = AP Nr. 2 zu § 23 a BAT).

  • LAG Nürnberg, 18.03.2009 - 3 Sa 424/08

    Höhergruppierung eines Religionslehrers an beruflichen Schulen nach der

    Diesem Ergebnis stünden auch nicht die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 28.08.1968 (4 AZR 464/67 - AP Nr. 2 zu § 23a BAT) und vom 09.11.2005 (5 AZR 528/05 - AR-Blattei ES 35 Nr. 12) entgegen.
  • BAG, 18.09.1974 - 4 AZR 566/73

    Schichtführer in kommunalem Schlachthof - Meister - Arbeiter - Angestellter -

    VII BAT erfüllt hätte (vgl. Urteil des Senats vom 6. Juni 1973 - 4 AZR 387/72 /demnächst AP Nr. 7o zu §§ 22, 23 BAT im Anschluß an die Entscheidung BAG 21, 147 /"15o 7 = AP Nr. 2 zu § 23 a BAT; AP Nr.' 9 und Io zu § 23 a BAT und Nr. 57 zu §§ 22, 23 BAT), wobei freilich allein aus der Tatsache, daß der Kläger nach der Vergütungsgruppe VII BAT vergütet worden ist, für sich allein noch nicht der Schluß gezogen werden kann, daß er auch die ent sprechenden tariflichen Tä tigkei tsmerkmale erfüllt hat (vgl. BAG AP Nr. 8 und 9 zu § 23a BAT).
  • BAG, 27.11.1985 - 4 AZR 436/84

    Eingruppierung von Schulhausmeister - Unterrichtsräume - Gruppenräume der Schule

    VII BAT entsprach (vgl. die Urteile des Senats vom 18. September 1985 - 4 AZR 75/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und BAG 21, 147, 150 = AP Nr. 2 zu § 23 a BAT).
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