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   BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 469/96   

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BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 469/96 (https://dejure.org/1997,2616)
BAG, Entscheidung vom 24.09.1997 - 4 AZR 469/96 (https://dejure.org/1997,2616)
BAG, Entscheidung vom 24. September 1997 - 4 AZR 469/96 (https://dejure.org/1997,2616)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1998, 224
  • NZA-RR 1998, 236 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 139/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter im sozialpsychiatrischen Dienst

    Auszug aus BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 469/96
    Dabei ist es zwar rechtlich möglich, daß die gesamte Tätigkeit des Angestellten nur einen Arbeitsvorgang bildet, wenn der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und nur einer einheitlichen rechtlichen Bewertung zugänglich ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - aaO).

    Anschließend sind die weiteren Merkmale der darauf aufbauenden höheren Vergütungsgruppen zu prüfen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - aaO, m.w.N.).

    Auch sie hat die Veränderung des Betreuten, seiner Lebenslage und Lebensqualität, Lösung aus unnötiger Abhängigkeit und Überwindung von Sozialisationsdefiziten als Ziel des beruflichen Handelns: Neurologisch Kranken soll geholfen werden und ihnen die Möglichkeit eröffnet werden, ein normales Leben zu führen (vgl. Urteile des Senats vom 25. Oktober 1995 - 4 AZR 495/94 - AP Nr. 21 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter und vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - aaO).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist dann, wenn eines dieser Tätigkeitsbeispiele zutrifft, auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt (vgl. Senatsurteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - aaO, m.w.N.).

    Wird kein Tätigkeitsbeispiel erfüllt, ist auf den allgemeinen Begriff zurückzugreifen, wobei dann aber dessen Bestimmung von den Maßstäben der Beispielstatbestände aus zu erfolgen hat; die Tarifvertragsparteien haben mit den Beispielen Maß und Bedeutung für die Auslegung des allgemeinen Begriffs vorgegeben (Senatsurteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - aaO, m.w.N.).

    Die gesteigerte Bedeutung kann sich aus der Art oder aus der Größe des Aufgabengebietes sowie aus der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und für die Allgemeinheit ergeben (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - aaO, m.w.N.).

    IVa Fallgruppe 15 (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

  • BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 725/95

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters in psychotherapeutischer Tagesklinik

    Auszug aus BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 469/96
    Die von der Klägerin wahrgenommenen Tätigkeiten der Betreuung von neurologisch Kranken entsprechen ihrer Wertigkeit nach den von den Tarifvertragsparteien in der Protokollnotiz Nr. 5a - d gewählten Beispielen und sind auch unter das allgemeine Tätigkeitsmerkmal zu subsumieren (vgl. Urteile des Senats vom 28. Mai 1997 - 4 AZR 725/95 -, - 4 AZR 711/95 - beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    IVb Fallgruppe 16 fallen, gesteigerte Bedeutung der Tätigkeit der Klägerin ist auch sonst nicht erkennbar (vgl. im übrigen die Urteile des Senats vom 28. Mai 1997, aaO).

  • BAG, 19.12.1969 - 4 AZR 91/69

    Vergütungen - Löhne - Krankenbezüge - Urlaubsvergütungen - Urlaubslöhne -

    Auszug aus BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 469/96
    Dabei ist es zwar rechtlich möglich, daß die gesamte Tätigkeit des Angestellten nur einen Arbeitsvorgang bildet, wenn der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und nur einer einheitlichen rechtlichen Bewertung zugänglich ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

    IVa Fallgruppe 15 (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 469/96
    Ein solches Urteil gilt entsprechend § 551 Nr. 7 ZPO als nicht mit Gründen versehen (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - AP Nr. 21 zu § 551 ZPO = NJW 1993, 2603 [GmSOGB 27.04.1993 - GmS-OGB - 1/92]; Senatsurteil vom 4. August 1993 - 4 AZR 501/92 - AP Nr. 22 zu § 551 ZPO; Senatsurteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 469/96
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

    Auszug aus BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 469/96
    Ein solches Urteil gilt entsprechend § 551 Nr. 7 ZPO als nicht mit Gründen versehen (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - AP Nr. 21 zu § 551 ZPO = NJW 1993, 2603 [GmSOGB 27.04.1993 - GmS-OGB - 1/92]; Senatsurteil vom 4. August 1993 - 4 AZR 501/92 - AP Nr. 22 zu § 551 ZPO; Senatsurteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 469/96
    Es handelt sich der Sache nach um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Bedenken nicht bestehen (Senatsurteile vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 - AP Nr. 22 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94

    Eingruppierung eines Diplom-Sozialpädagogen als Behördenbetreuer

    Auszug aus BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 469/96
    Es handelt sich der Sache nach um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Bedenken nicht bestehen (Senatsurteile vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 - AP Nr. 22 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 469/96
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 02.04.1980 - 4 AZR 306/78

    Laboraufgaben - Medizinisch-technische Gehilfin - Vornahme serologischer

    Auszug aus BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 469/96
    III BAT ab dem 1. Januar 1991 geht, so daß unabhängig davon, daß nach der Rechtsprechung des Senats eine Klage unzulässig ist, wenn die Feststellung begehrt wird, daß der Arbeitnehmer nach einer bestimmten Fallgruppe innerhalb der Vergütungsgruppe zu entlohnen sei (vgl. z.B. Urteile des Senats vom 2. April 1980 - 4 AZR 306/78 - AP Nr. 35 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 23. Oktober 1985 - 4 AZR 216/84 - AP Nr. 10 zu § 24 BAT), der Antrag der Klägerin dahin auszulegen war, daß die Klägerin festgestellt wissen will, daß die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin seit dem 1. Januar 1991 Vergütung nach VergGr.
  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 501/92

    Verspätete Urteilsabsetzung

  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 495/94

    Eingruppierung im sozialpsychiatrischen Dienst

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

  • BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 216/84

    Eingruppierung: Fallgruppenbewährungsaufstieg

  • BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 711/95

    Eingruppierung eines Sozialpädagogen in psychiatrischem Wohnheim

  • BAG, 09.12.1970 - 4 AZR 79/70

    Anwendung allgemeiner Rechtsbegriffe - Nachprüfung des Revisionsgerichts -

  • BAG, 11.09.1968 - 4 AZR 448/67

    Hausvermittlungsdienst - Amtsvermittlung - Bedienung von Fernsprecheinrichtungen

  • LAG Niedersachsen, 04.08.1995 - 3 Sa 654/93
  • BAG, 24.02.2021 - 4 AZR 269/20

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin - Ausübung der Aufgabe eines Amtsvormunds

    Daraus folgt, dass die in der Protokollerklärung Nr. 12 aufgeführten schwierigen Tätigkeiten auch ihrer Bedeutung nach solche der Entgeltgruppe S 12 TVöD/VKA sind (vgl. BAG 24. September 1997 - 4 AZR 469/96 - zu B II 3 f der Gründe; 25. September 1996 - 4 AZR 195/95 - zu II 2 d bb der Gründe) .
  • LAG Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 1 Sa 9/14

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

    Die Heraushebung kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabengebiets sowie aus der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und für die Allgemeinheit ergeben (BAG 08.09.1999 aaO Rn 95; BAG 24.09.1997 - 4 AZR 469/96 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 42).

    Ferner hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 24.09.1997 (4 AZR 469/96 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 42), betreffend die Betreuung von Patienten mit akuten neurologischen Erkrankungen, darauf hingewiesen, die Faktoren "enorme Kostenfaktoren, lange Krankheiten, ständige stationäre Behandlung, Arbeitsunfähigkeit, Verrentung des Patienten" seien auch bei Personen gegeben, die zu den in der Protokollnotiz aufgeführten Problemgruppen gehören.

  • BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 670/96

    Eingruppierung: Erzieherin in Sozialarbeitertätigkeit

    So hat der Senat in jüngerer Zeit beispielsweise entschieden über die Eingruppierung einer Sozialarbeiterin in der Betreuung von Eßgestörten (Urteil vom 5. November 1997 - 4 AZR 185/96 - ZTR 1998, 223), einer Sozialarbeiterin in einer Neurologischen Abteilung eines Landeskrankenhauses (Urteil vom 24. September 1997 - 4 AZR 469/96 - AP Nr. 42 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter), einer Sozialarbeiterin in der Amtsbetreuung (Urteil vom 6. August 1997 - 4 AZR 789/95 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter), einer Sozialarbeiterin in einer sozial-psychiatrischen Beratungsstelle der Sozialmedizinischen Abteilung des Gesundheitsamtes einer Großstadt (Urteil vom 6. August 1997 - 4 AZR 891/95 - AP Nr. 40 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter), eines Sozialarbeiters in der Heimaufsicht (Urteil vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter) und einer Sozialarbeiterin in der Familientherapie u.ä.
  • LAG Hamm, 16.02.2016 - 7 TaBV 77/15

    Eingruppierung; Gesundheits-/KrankenpflegerInnen; Behandlungsbereich Jugendliche

    Denn die Tarifregelungen in § 17 Abs. 2, Spiegelstrich 3; § 28a TVÜ-VKA; § 36 Abs. 2 TVöD-V; § 36 Abs. 2 TVöD-K dokumentieren, dass eine Eingruppierung in die Tarifnormen des Sozial- und Erziehungsdienstes auch dann in Betracht kommen, wenn Beschäftigte außerhalb der Verwaltung - nämlich wie hier - im Krankenhaus eingesetzt sind (vgl. BAG, Urt. v. 24.09.1997 - 4 AZR 469/96, AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 42 hinsichtlich der Anlage 1a zum BAT-BL).
  • LAG Hamm, 02.12.2014 - 7 TaBV 41/14
    Denn die Tarifregelungen in § 17 Abs. 2, Spiegelstrich 3; § 28a TVÜ-VKA; § 36 Abs. 2 TVöD-V; § 36 Abs. 2 TVöD-K dokumentieren, dass eine Eingruppierung in die Tarifnormen des Sozial- und Erziehungsdienst auch dann in Betracht kommen, wenn Sozialarbeiter/Sozialpädagogen außerhalb der Verwaltung - nämlich wie hier - im Krankenhaus eingesetzt sind (vgl. BAG, Urt. v. 24.09.1997 - 4 AZR 469/96, AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 42 hinsichtlich der Anlage 1a zum BAT-BL).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.03.2011 - 10 Sa 2291/10

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin mit einer Zusatzausbildung als

    Bedeutend im Sinne des Heraushebungsmerkmals ist danach die Tätigkeit der Sozialarbeiterin, wenn sich ihre Auswirkungen deutlich wahrnehmbar aus derjenigen der Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 16 herausheben, was sich aus der Art oder aus der Größe des Aufgabengebietes oder aus der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich oder für die Allgemeinheit ergeben kann (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. Urteil vom 24. September 1997 - 4 AZR 469/96).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.03.2019 - 15 Sa 1614/17

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin - Gruppenleiterin - besondere Schwierigkeit

    Die gesteigerte Bedeutung kann sich aus der Art oder aus der Größe des Aufgabengebietes sowie aus der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und für die Allgemeinheit ergeben (BAG 24.09.1997 - 4 AZR 469/96 - juris Rn. 57).
  • BAG, 22.04.1998 - 4 AZR 706/96

    Anforderungen an die Eingruppierung eines Sozialarbeiters - Erwerb des Grades

    In letzteren Fällen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zunächst das Vorliegen der allgemeinen und sodann das der in dieser Weise aufeinander aufbauenden qualifizierenden tariflichen Tätigkeitsmerkmale im einzelnen zu überprüfen (vgl. zuletzt Urteil vom 24. September 1997 - 4 AZR 469/96 - AP Nr. 42 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, m.w.N.).
  • LAG Hamburg, 04.02.1998 - 5 Sa 48/97

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters, der als Gruppenleiter in dem Referat

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