Rechtsprechung
| BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 471/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Tarifliche Reisekostenerstattung im Versicherungsaußendienst
- betriebsraete.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Reisekostenerstattung im Versicherungsaußendienst
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 04.06.1991 - 17 Ca 7696/89
- LAG Köln, 26.06.1992 - 12 (11) Sa 172/92
- BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 471/92
Zeitschriftenfundstellen
- VersR 1994, 750
- BB 1994, 75
- DB 1994, 1577
- NZA 1994, 663
Wird zitiert von ... (11)
- LAG Düsseldorf, 12.05.2005 - 11 (10) Sa 85/05
Beseitigung arbeitsvertraglicher Pauschalabgeltung tatsächlicher Fahrauslagen im …
Durch diese Verweisung auf eine zwischen den Parteien zu treffende Vereinbarung räumen die Parteien des MTV den Arbeitsvertragsparteien einen Gestaltungsspielraum ein (BAG 21.07.1993 - 4 AZR 471/92 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Versicherungsgewerbe).Es liegt nämlich in der Natur von Pauschalregelungen, dass sie im Interesse der Praktikabilität von Schätz- oder Durchschnittswerten ausgehen, die mit den entsprechenden exakt berechneten Werten meist nicht übereinstimmen, sei es, dass sie höher, sei es, dass sie niedriger sind als diese (BAG 21.07.1993 - 4 AZR 471/92 - a. a. O.).
Dementsprechend kann sich der Umfang des in § 20 Nr. 1 Satz 1 und 2 geregelten Erstattungsanspruchs nur dann aus dieser tariflichen Norm ergeben, wenn eine wirksame einzelvertragliche Vereinbarung über die Erstattung der Fahrtauslagen fehlt (BAG 21.07.1993 - 4 AZR 471/92 - a. a. O.;… ebenso Seifert, a. a. O., § 20 Rdn. 5).
- BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 102/10
Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug - …
a) Nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen hat der Arbeitnehmer - soweit keine abweichende Vereinbarung existiert - seine Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte selbst zu tragen (BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 471/92 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Versicherungsgewerbe Nr. 9). - LAG Baden-Württemberg, 17.06.2005 - 9 Sa 1/05
Umstellung von vereinbarter pauschalisierter Reisekostenerstattung auf …
Dass es sich insoweit um einen konstitutiven Begründungsakt der Parteien handelt, entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 21.07.1993 - 4 AZR 471/92 - AP-Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge Versicherungsgewerbe, zu B III 2 c aa und bb der Gründe).Die in der Reisekostenpauschale nach 2.5.3 beinhalteten Kostenelemente weichen von der tariflichen Regelung des § 20 Abs. 1 Satz 1 MTV nicht ab (vgl. auch BAG, Urteil vom 21.07.1993 - 4 AZR 471/92 - a. a. O., zu B III 2 c der Gründe).
- LAG Hamm, 16.03.2006 - 15 Sa 1446/05
Einseitige Änderung einer Nebenabrede im Arbeitsvertrag trotz Fehlens eines …
Die tarifvertragliche Öffnung für arbeitsvertragliche Pauschalierungsabreden ist von der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. BAG, Urteil vom 21.07.1993 - 4 AZR 471/92 - Urteil vom 23.11.2000 - 2 AZR 547/99 - ).Den Arbeitsvertragsparteien ist in § 20 Abs. 1 MTV durch die Verweisung auf eine zu treffende Vereinbarung und die ausdrücklich eröffnete Möglichkeit einer pauschalen Abgeltung ein Gestaltungsspielraum eingeräumt worden, der selbst solche Vereinbarungen umfasst, nach denen dem Arbeitnehmer die notwendigen Fahrauslagen nicht in voller Höhe erstattet werden (vgl. BAG, Urteil vom 21.07.1993 - 4 AZR 471/92 -).
- LAG Hamm, 25.09.2008 - 11 Sa 944/08
Erschwerniszulage für Lehrkraft am Abendgymnasium
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können auch einzelne Beziehungen und Folgen eines Rechtsverhältnisses Gegenstand einer Feststellungsklage sein, zulässig sind so beispielsweise Feststellungsklagen zur Verpflichtung, Reisekosten zu erstatten oder Auswärtszulagen zu zahlen (BAG 02.02.1994 - 5 AZR 273/93 - ZTR 1994, 299 m. w. N.; BAG 21.07.1993 - 4 AZR 471/92 - NZA 1994, 663; BAG 14.07.1988 - 6 AZR 89/86 - ZTR 1989, 155). - LAG Hessen, 18.08.2009 - 4 TaBV 17/09
Eingruppierung einer Tierpflegerin in Gehalts-TV Hessen
Zu berücksichtigen ist weiter, dass Tarifvertragsparteien im Zweifel Regelungen schaffen wollen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führen (vgl. etwa BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 471/92 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Versicherungsgewerbe Nr. 9, zu B III 2 a; 07. November 2001 - 4 AZR 175/00 - BAGE 96/208, zu 1 a; 14. Dezember 2005 - 10 AZR 70/05 - BAGE 116/307, zu II 1) . - LAG Hessen, 30.09.2008 - 4 TaBV 81/08
Musterverfahren zur Überführung der Arbeitnehmer der Lufthansa Technik AG in den …
Lassen auch diese Kriterien keine zweifelsfreie Auslegung zu, sind weitere Kriterien wie die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse, die Entstehungsgeschichte und ggf. eine praktische Tarifübung zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung, etwa BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 471/92 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Versicherungsgewerbe Nr. 9, zu B III 2 a; 11. Februar 2004 - 4 AZR 42/04 - EzBAT §§ 22, 23 M Nr. 133, zu I 1 f cc) . - LAG Hessen, 12.05.2009 - 12 Sa 1001/08
Tarifauslegung - Umgruppierung eines Sachbearbeiters Garantieabwicklung nach …
Im Zweifel ist die Auslegung vorzuziehen, die die zu einer vernünftigen, sachgerechten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung BAG 21.07.1993 - 4 AZR 471/92 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Versicherungsgewerbe NR. 9; 11.02.2004 - 4 AZR 42/04 - EzBAT §§ 22, 23 Nr. 133). - LAG Hessen, 08.11.2011 - 12 Sa 485/11
Zahlung einer Beihilfe zur Erwerbsunfähigkeitsrente nach dem Tarifvertrag über …
Dabei sind die tariflichen Regelungen, in Anwendung der Regeln der Gesetzesauslegung (ständige Rechtsprechung BAG 21.07.1993 - 4 AZR 471/92 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Versicherungsgewerbe NR. 9; 11.02.2004 - 4 AZR 42/04 - EzBAT §§ 22, 23 Nr. 133) nach ihrem Wortlaut und ihrem Sinn und Zweck so auszulegen, dass der Arbeitnehmer sich zum Zeitpunkt seines Ausscheidens aus dem Baugewerbe durch einen beamteten Arzt bauuntauglich schreiben lassen muss und dies der Kasse zeitnah zu melden hat. - ArbG Cottbus, 06.01.1998 - 6 (7) Ca 3971/97 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- ArbG Essen, 17.11.2004 - 4 Ca 3072/04
