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   BAG, 14.12.1977 - 4 AZR 476/76   

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BAG, 14.12.1977 - 4 AZR 476/76 (https://dejure.org/1977,1449)
BAG, Entscheidung vom 14.12.1977 - 4 AZR 476/76 (https://dejure.org/1977,1449)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 1977 - 4 AZR 476/76 (https://dejure.org/1977,1449)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tätigkeitsmerkmale - Überwiegende Tätigkeit - Besonders verantwortungsvolle Tätigkeit - Unterschriftsbefugnis

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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 28.01.1970 - 4 AZR 136/69

    Angestellte - Errechnung von Bezügen - Lohnerrechnung - Tatsachenauswertung -

    Auszug aus BAG, 14.12.1977 - 4 AZR 476/76
    V c BAT Fallgruppe 16 wie in der Fallgruppe 15 unter '"Merkmalen" nicht etwa Lebenssachverhalte oder tatsächliche Verhältnisse zu verstehen, sondern rechtserhebliche Schlüsse daraus, die der Lohnerrechner zu ziehen hat (Vgl. BAG AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 09.11.1973 - 4 AZR 27/73

    Eingruppierungsprozeß - Überwiegend auszuübende Tätigkeit - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 14.12.1977 - 4 AZR 476/76
    Das Landesarbeitsgericht hat beim Kläger eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit im Sinne der bisherigen Senatsrechtsprechung angenommen und diese mit dem inneren Zusammenhang aller dem Kläger übertragener Aufgaben sowie der Dienstanweisung begründet, die alle in ihr zusammengestellten Aufgaben einheitlich auf den Kläger überträgt (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 1. Juni 1977 - 4 AZR 111/76 -, [demnächst] AP Nr. 98 zu §§ 22, 23 BAT sowie BAG 25, 371 [377] = AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 24.11.1976 - 4 AZR 501/75

    Hochschullehrer - Begriff des Hochschullehrers - Lehrkraft -

    Auszug aus BAG, 14.12.1977 - 4 AZR 476/76
    Demnach haben in der Zeit nach seiner Kündigung als Tarifvertrag, d.h. auch, in der vorliegend streitbefangenen Zeit ab 1. September 1972, die nachwirkend nach § 4 Abs. 5 TVG weitergeltenden Normen des BAT und seiner Anlage 1 a in der am 31. Dezember 1969 geltenden Passung zwischen den Parteien mit vertragsrechtlicher Wirkung gegolten (vgl. Urteil des Senats vom 24. November 1976 - 4 AZR 5o1/75 -, [demnächst] AP Nr. 94 zu §§ 22, 23 BAT im Anschluß an BAG AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 01.06.1977 - 4 AZR 111/76

    Lehrhilfskräfte - Tätigkeitsmerkmale - Technische Angestellte - Besondere

    Auszug aus BAG, 14.12.1977 - 4 AZR 476/76
    Das Landesarbeitsgericht hat beim Kläger eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit im Sinne der bisherigen Senatsrechtsprechung angenommen und diese mit dem inneren Zusammenhang aller dem Kläger übertragener Aufgaben sowie der Dienstanweisung begründet, die alle in ihr zusammengestellten Aufgaben einheitlich auf den Kläger überträgt (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 1. Juni 1977 - 4 AZR 111/76 -, [demnächst] AP Nr. 98 zu §§ 22, 23 BAT sowie BAG 25, 371 [377] = AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 595/74

    Eingruppierung: Begriff der "besonders verantwortungsvollen Tätigkeit"

    Auszug aus BAG, 14.12.1977 - 4 AZR 476/76
    Dabei geht das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff aus und nimmt in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung an, daß als Gründe für eine "besonders verantwortungsvolle Tätigkeit" beispielsweise die Wahrnehmung von Aufsichtsfunktionen, ideelle oder materielle Belange des Dienstherm sowie die Auswirkungen der Tätigkeit im Behördenapparat und auf die Lebensverhältnisse Dritter in Betracht kommen können (vgl. BAG AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT im Anschluß an BAG AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 18.06.1975 - 4 AZR 398/74

    Eingruppierung: Einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit, Begriff der

    Auszug aus BAG, 14.12.1977 - 4 AZR 476/76
    Das Landesarbeitsgericht verkennt nämlich, daß eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit im Sinne der Senatsrechtsprechung zu §§ 22, 23 BAT a.P. aus Rechtsgründen immer dann nicht in Betracht kommt, wenn von einem Angestellten nebeneinander Tätigkeiten auszuüben sind, für die jeweils besondere tarifliche Tätigkeitsmerkmale bestehen (vgl. BAG AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Da es an einer entsprechenden Einschränkung durch die Tarifvertragsparteien fehlt, ist im Sinne der bisherigen Senatsrechtsprechung daran festzuhalten, daß Mitverantwortung ausreichend und die Unterstellung des Angestellten unter einen Dezernenten unschädlich sein kann (vgl. die Urteile des Senats vom 11. September 1985 - 4 AZR 271/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 14. Dezember 1977 - 4 AZR 476/76 - AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    IV b BAT Fallgruppe 1 a darauf verzichten, konkrete Gründe für die Verantwortung des Angestellten zu normieren, ist im Sinne der bisherigen Senatsrechtsprechung daran festzuhalten, daß Mitverantwortung ausreichend und die Unterstellung eines Angestellten unter Vorgesetzte unschädlich sein können und damit der Annahme der herausgehobenen Verantwortung nicht schlechthin entgegenstehen (vgl. auch dazu das Urteil des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und die weiteren Urteile vom 11. September 1985 - 4 AZR 271/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 14. Dezember 1977 - 4 AZR 476/76 - AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 15.02.2006 - 4 AZR 645/04

    Eingruppierung einer Diplom-Betriebswirtin (FH) in der Schwerpunktabteilung für

    Ist dies nicht der Fall, kann somit eine Mitverantwortung des Angestellten ausreichend sein; eine Verantwortung nach außen wird dann nicht zwingend gefordert (vgl. Senat 15. November 1961 - 4 AZR 227/61 - BAGE 12, 36, 42; 14. Dezember 1977 - 4 AZR 476/76 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 99).
  • BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 271/84

    Eingruppierung: Sachbearbeiter zur Baupreisprüfung im Wirtschaftsdezernat der

    IV b BAT Fallgruppe 1 a als Qualifizierung eine besondere Verantwortung der Tätigkeit, die ihren Grund im Behördenapparat, den Auswirkungen der Tätigkeit für die Lebensverhältnisse Dritter, vorliegend etwa den Betrieben der Bauindustrie und ihrer Auftraggeber, aber auch in sonstigen vergleichbaren Folgeerscheinungen haben kann (vgl. das Urteil des Senats vom 28. April 1982 - 4 AZR 728/79 - AP Nr. 60 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen), wobei auch Mitverantwortung und innerbehördliche Verantwortung ausreichend sein können (vgl. das Urteil des Senats vom 14. Dezember 1977 - 4 AZR 476/76 - AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT ).
  • BAG, 19.05.1982 - 4 AZR 762/79

    Bestimmung der tarifgerechten Vergütung - Begriff des Arbeitsvorgangs -

    Schließlich ist es entgegen der Auffassung der Revision nicht erforderlich, daß der Kläger Unterschriftsbefugnis besitzt (vgl. das Urteil des Senats vom 14. Dezember 1977 - 4 AZR 476/76 - AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 24.02.1999 - 4 AZR 8/98
    IV b Fallgruppe 1 a gesprochen werden kann (BAG Urteile vom 14. Dezember 1977-4 AZR 476/76 - AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT; vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - SAGE 51, 282 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 14.02.1979 - 4 AZR 414/77

    Sachbearbeiterin für Vertriebenenangelegenheiten - Arbeitsvorgänge - Erteilung

    Dabei kommt es entgegen der Meinung der Revision nicht auf Fragen der Unterschriftsbefugnis an (vgl. Urteil des Senats vom 14. Dezember 1977 - 4 AZR 476/76 -, [demnächst] AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 15.02.2006 - 4 AZR 646/04

    Eingruppierung einer Diplom-Betriebswirtin (FH) in der Schwerpunktabteilung für

    Ist dies nicht der Fall, kann somit eine Mitverantwortung des Angestellten ausreichend sein; eine Verantwortung nach außen wird dann nicht zwingend gefordert (vgl. Senat 15. November 1961 - 4 AZR 227/61 - BAGE 12, 36, 42; 14. Dezember 1977 - 4 AZR 476/76 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 99).
  • BAG, 22.03.1978 - 4 AZR 612/76

    Geschäftsstellenverwalter - Verwaltung von Schriftgut - Mittlerer Dienst -

    Somit kommen für die Klägerin nebeneinander verschiedene tarifliche Tätigkeitsmerkmale zur Anwendiing, so daß aus Rechtsgründen die Annahme einer einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit aus scheidet (vgl. Urteil des Senats vom 14. Dezember 1977 - 4 AZR 476/76 -, [demnächst] AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT 1975, im Anschluß an BAG AP Kr. 87 zu §§ 22, 23 BAT mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 04.04.1984 - 4 AZR 95/82

    Eingruppierung: Leiter einer Lohnrechnungsstelle bei der Bundeswehr

    Dabei könne je nach den Umständen das eine oder andere Moment genügen oder auch eine besondere Verantwortung erst beim Zusammentreffen mehrerer Momente vorliegen (vgl. BAG Urteil vom 14. Dezember 1977 - 4 AZR 476/76 -, AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT , m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2004 - 3 Sa 103/04

    Eingruppierung eines Truppleiters im Forstbereich

  • BAG, 30.11.1983 - 4 AZR 395/81
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2014 - 24 Sa 1228/14

    Grundsätze zum Nachweis der Entreicherung gegenüber Ansprüchen auf Erstattung und

  • BAG, 04.04.1979 - 4 AZR 497/77

    Ausmaß der qualifizierten Redakteurstätigkeit - Selbständige Erstellung der

  • BAG, 05.12.1984 - 4 AZR 627/82
  • BAG, 04.02.1981 - 4 AZR 921/78
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.02.1997 - 3 Sa 917/96

    Notwendigkeit einer substantiierten Darlegung des Vorliegens der Voraussetzungen

  • BAG, 25.01.1984 - 4 AZR 447/81
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