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   BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 478/94   

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BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 478/94 (https://dejure.org/1995,630)
BAG, Entscheidung vom 25.10.1995 - 4 AZR 478/94 (https://dejure.org/1995,630)
BAG, Entscheidung vom 25. Oktober 1995 - 4 AZR 478/94 (https://dejure.org/1995,630)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Nachzahlung wegen Einstufung in zu niedrigeTarifstufe - Einzelhandel in Bayern - Allgemeine Verfallklausel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1996, 988
  • BB 1996, 223
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 16.01.1991 - 4 AZR 320/90

    Beginn einer tariflichen Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 478/94
    Das Landesarbeitsgericht hat sich damit der Auffassung des Senats angeschlossen, der in seinem Urteil vom 16. Januar 1991 (- 4 AZR 320/90 - AP Nr. 29 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel) entschieden hat, unter Anspruch im Sinne dieser Vorschrift sei der sich aus der Eingruppierung ergebende Zahlungsanspruch zu verstehen und nicht etwa das Recht, gegen die Eingruppierung Widerspruch zu erheben.

    ee) Das Landesarbeitsgericht hat bei seiner Auslegung auch unberücksichtigt gelassen, daß es sich bei der Vorschrift des § 10 Ziff. 5 MTV um eine Ausnahmeregelung von der allgemeinen Verfallklausel des § 24 MTV handelt (vgl. Urteil des Senats vom 16. Januar 1991 - 4 AZR 320/90 - AP Nr. 29 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, unter II der Gründe).

    @Ä2Zur Auslegung der Verfallklausel des § 10 Ziff. 5 MTV vgl. auch die Entscheidung des Senats vom 16. Januar 1991 - 4 AZR 320/90 - AP Nr. 29 zu § 1 TVG Tarifverträge; Einzelhandel .

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 478/94
    Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus mitzuberücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (BAGE 42, 86, 89 = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313, 316 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223, 224 = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation; BGHZ 105, 222, 223).

    Auch die Praktikabiliät denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAGE 42, 86, 89 = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 42, 244, 254 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II; BAGE 46, 308, 316 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).

  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 478/94
    Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus mitzuberücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (BAGE 42, 86, 89 = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313, 316 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223, 224 = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation; BGHZ 105, 222, 223).

    Auch die Praktikabiliät denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAGE 42, 86, 89 = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 42, 244, 254 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II; BAGE 46, 308, 316 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).

  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80

    Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen

    Auszug aus BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 478/94
    Auch die Praktikabiliät denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAGE 42, 86, 89 = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 42, 244, 254 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II; BAGE 46, 308, 316 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BGH, 06.11.1953 - I ZR 97/52

    Öffentliche Schallplattenvorführung

    Auszug aus BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 478/94
    Für die Auslegung eines Gesetzes, das eine Ausnahmeregelung enthält, gilt jedenfalls im allgemeinen der Grundsatz, daß dieses eng auszulegen ist (vgl. BGHZ 11, 135, 143, m.w.N.).
  • BGH, 22.09.1988 - X ZB 2/88

    Voraussetzungen der Rücknahmefiktion

    Auszug aus BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 478/94
    Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus mitzuberücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (BAGE 42, 86, 89 = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313, 316 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223, 224 = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation; BGHZ 105, 222, 223).
  • BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 243/87

    Tarifliche Gratifikation

    Auszug aus BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 478/94
    Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus mitzuberücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (BAGE 42, 86, 89 = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313, 316 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223, 224 = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation; BGHZ 105, 222, 223).
  • BGH, 10.10.2012 - IV ZR 10/11

    Gegenwertforderung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefern und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (BAG NZA 1996, 988, 989 f., eingehend zur Auslegung von Tarifverträgen Wiedemann/Wank, Tarifvertragsgesetz 7. Aufl. § 1 Rn. 978 ff. m.w.N.).
  • BAG, 20.04.1999 - 3 AZR 352/97

    Tarifvertraglicher Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruch für die

    Das Bundesarbeitsgericht hat die vom Arbeitsgericht angezogene Regel, wonach die erweiternde Auslegung einer Ausnahmebestimmung grundsätzlich der Regelungsabsicht des Normgebers widerspricht, stets nur als Auslegungsregel innerhalb eines Normensystems verstanden (BAG Urteil vom 25. Oktober 1995 - 4 AZR 478/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 57; vgl. auch Larenz, Methodenlehre des Rechtswissenschaft, 6. Aufl., S. 355, 356).
  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 67/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Sprungrevision

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG Urteil vom 25. Oktober 1995 - 4 AZR 478/94 - AP Nr. 57 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; BAGE 42, 86; 46, 308, 313, 316 = AP Nr. 128, 135 zu § 1 TVG Auslegung).
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