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   BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 486/92   

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BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 486/92 (https://dejure.org/1993,906)
BAG, Entscheidung vom 21.07.1993 - 4 AZR 486/92 (https://dejure.org/1993,906)
BAG, Entscheidung vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 486/92 (https://dejure.org/1993,906)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Zollsachbearbeiters - Erfüllung von Merkmalen der höheren Tarifgruppe - Merkmale des "Sachbearbeiters" und des "Beschäftigten mit selbstständiger Tätigkeit" - Darlegungslast für den Tarifbegriff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Zollsachbearbeiters

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 4 Vergütungstarifvertrag für die Beschäftigten des Bodenpersonals der LTU (VTV-LTU)
    Eingruppierung: Beispielstätigkeiten - Darlegungslast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 710
  • DB 1994, 1682
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 02.03.1988 - 4 AZR 600/87

    Tarifliche Bewertung der Tätigkeit einer Revisorin bei einer genossenschaftlichen

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 486/92
    Erforderlich ist aber ein eigenständiges Erarbeiten der Arbeitsergebnisse unter Verwertung eines bestehenden Ermessens-, Entscheidungs-, Gestaltungs- oder Beurteilungsspielraums (Senatsurteil vom 2. März 1988 - 4 AZR 600/87 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Banken, m.w.N.).

    Hierzu gehört nach der Rechtsprechung des Senats die Befugnis, die Arbeitsgestaltung und die Arbeitsergebnisse in nicht unerheblichem Ausmaß nach eigenen Entscheidungen zu bestimmen (Senatsurteil vom 2. März 1988 - 4 AZR 600/87 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Banken).

  • BAG, 25.02.1970 - 4 AZR 168/69

    Informationszentrum Berlin - Presse- und Informationsamt des Landes Berlin -

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 486/92
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats hat der Kläger einer Eingruppierungsfeststellungsklage nach den allgemeinen Grundsätzen des materiellen und des Verfahrensrechts diejenigen Tatsachen vorzutragen und im Streitfalle zu beweisen, aus denen für das Gericht der rechtliche Schluß möglich ist, daß er die tariflichen Tätigkeitsmerkmale unter Einschluß der darin vorgesehenen Qualifizierungsmerkmale erfüllt (Senatsurteil vom 19. März 1980 - 4 AZR 300/78 - AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 34, 158, 166 f. = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 13.11.1991 - 4 AZR 131/91

    Eingruppierung des Depotfahrers einer Brauerei

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 486/92
    Ist dies nicht der Fall, kann sich der Anspruch auf die höhere Vergütung aus der Erfüllung der allgemeinen Merkmale der geltend gemachten Vergütungsgruppe ergeben (BAG Urteil vom 24. April 1985 - 4 AZR 448/83 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; BAG Urteil vom 20. August 1986 - 4 AZR 256/85 - AP Nr. 47 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; BAG Urteil vom 13. November 1991 - 4 AZR 131/91 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Brauereien).
  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 87/91

    Eingruppierung einer Abpackerin

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 486/92
    Bei dem Klageantrag zu 2) handelt es sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die auch im Bereich der Privatwirtschaft allgemein üblich ist und keinen prozeßrechtlichen Bedenken begegnet (Senatsurteile vom 20. Juni 1984 - 4 AZR 208/82 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, zu I der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 20.08.1986 - 4 AZR 256/85

    Eingruppierung - Übersetzer - Metallindustrie

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 486/92
    Ist dies nicht der Fall, kann sich der Anspruch auf die höhere Vergütung aus der Erfüllung der allgemeinen Merkmale der geltend gemachten Vergütungsgruppe ergeben (BAG Urteil vom 24. April 1985 - 4 AZR 448/83 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; BAG Urteil vom 20. August 1986 - 4 AZR 256/85 - AP Nr. 47 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; BAG Urteil vom 13. November 1991 - 4 AZR 131/91 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Brauereien).
  • BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 184/81

    Eingruppierung einer Wäschereimitarbeiterin - Anspruch auf höhere Vergütung -

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 486/92
    Dieser Begriff muß vielmehr in das Verhältnis zu vergleichbaren tarifvertraglichen Regelungen und den entsprechenden tarifvertraglichen Aufgaben gesetzt werden (Senatsurteil vom 24. August 1983 - 4 AZR 184/81 - AP Nr. 1 zu § 12 AVR).
  • BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 208/82

    Eingruppierung im Großhandel - Lohnrahmenabkommen - Tarifliche Oberbegriffe -

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 486/92
    Bei dem Klageantrag zu 2) handelt es sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die auch im Bereich der Privatwirtschaft allgemein üblich ist und keinen prozeßrechtlichen Bedenken begegnet (Senatsurteile vom 20. Juni 1984 - 4 AZR 208/82 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, zu I der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 09.12.1987 - 4 AZR 461/87

    Beschäftigung an der Sammelkasse eines Verbrauchermarktes als Voraussetzung der

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 486/92
    Dies ist dann nicht der Fall, wenn die Aufgaben nach Anweisungen ausgeführt werden, die sich auf den konkreten Arbeitsablauf richten (Senatsurteil vom 9. Dezember 1987 - 4 AZR 461/87 -, nicht veröffentlicht), oder es um einfache Routinearbeiten geht, die zwar ohne konkrete Arbeitsanweisungen erbracht werden, die aber keine eigene Beurteilung oder Entschließung des Arbeitnehmers erfordern (Senatsurteil vom 23. April 1980 - 4 AZR 378/78 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Brauereien).
  • BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 448/83

    Stationist im Buchgroßhandel - Lagerverwalter - Gründliche Fachkenntnisse -

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 486/92
    Ist dies nicht der Fall, kann sich der Anspruch auf die höhere Vergütung aus der Erfüllung der allgemeinen Merkmale der geltend gemachten Vergütungsgruppe ergeben (BAG Urteil vom 24. April 1985 - 4 AZR 448/83 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; BAG Urteil vom 20. August 1986 - 4 AZR 256/85 - AP Nr. 47 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; BAG Urteil vom 13. November 1991 - 4 AZR 131/91 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Brauereien).
  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 486/92
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats hat der Kläger einer Eingruppierungsfeststellungsklage nach den allgemeinen Grundsätzen des materiellen und des Verfahrensrechts diejenigen Tatsachen vorzutragen und im Streitfalle zu beweisen, aus denen für das Gericht der rechtliche Schluß möglich ist, daß er die tariflichen Tätigkeitsmerkmale unter Einschluß der darin vorgesehenen Qualifizierungsmerkmale erfüllt (Senatsurteil vom 19. März 1980 - 4 AZR 300/78 - AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 34, 158, 166 f. = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 23.04.1980 - 4 AZR 378/78

    Brauereigewerbe - Eingruppierung von Arbeitnehmern - Eingruppierungsakt des

  • BAG, 19.03.1980 - 4 AZR 300/78

    Eingruppierungsfeststellungsklage - Tarifliche Mindestvergütung - Qualifizierende

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 735/07

    Eingruppierung "Koordinator der Sanitätsstation" in der Chemischen Industrie

    Der Arbeitnehmer hat dabei grundsätzlich alle Tatsachen darzulegen, die dem Gericht den rechtlichen Schluss ermöglichen, dass er jeweils die für sich beanspruchten tariflichen Tätigkeitsmerkmale und die darin ggf. vorgesehenen Qualifizierungen erfüllt (Senat 21. Juli 1993 - 4 AZR 486/92 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 10).
  • BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 167/96

    Bewährungsaufstieg: Technischer Angestellter

    Nimmt man hinzu, daß die Mitteilung, die auszuübende Tätigkeit des Angestellten erfülle die Anforderungen einer bestimmten Vergütungsgruppe, in der Regel nur die Äußerung einer Rechtsansicht darstellt (Urteil des Senats vom 27. Februar 1980 - 4 AZR 237/78 - AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil des Senats vom 24. September 1980 - 4 AZR 727/78 - BAGE 34, 158 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vgl. Urteil des Senats vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 486/92 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Luftfahrt), reicht es im Grunde aus, wenn der Arbeitgeber im Prozeß um die Vergütung aus einer Vergütungsgruppe, in die der Angestellte im Wege der Bewährung aufgestiegen sein will, die Eingruppierung in die Ausgangsvergütungsgruppe leugnet oder bestreitet, es lägen Tätigkeiten vor, die die Merkmale der Ausgangsvergütungsgruppe erfüllten.
  • BAG, 19.08.2004 - 8 AZR 375/03

    Eingruppierung eines Maschinenbedieners in der Chemischen Industrie

    Der Arbeitnehmer hat dabei grundsätzlich alle Tatsachen darzulegen und zu beweisen, aus denen für das Gericht der rechtliche Schluss möglich ist, dass er jeweils die im Einzelfall für sich beanspruchten tariflichen Tätigkeitsmerkmale unter Einschluss der darin vorgesehenen Qualifizierungen erfüllt (BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 486/92 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 10).
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