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   BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 487/03   

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https://dejure.org/2005,4454
BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 487/03 (https://dejure.org/2005,4454)
BAG, Entscheidung vom 26.01.2005 - 4 AZR 487/03 (https://dejure.org/2005,4454)
BAG, Entscheidung vom 26. Januar 2005 - 4 AZR 487/03 (https://dejure.org/2005,4454)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Eingruppierung einer Krankengeldfallmanagerin

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Überprüfung einer korrigierenden Rückgruppierung auf Grundlage tariflicher Eingruppierungsmerkmale; Arbeitsvertraglicher Anspruch auf bezeichnete Vergütung unabhängig von tariflichen Bestimmungen; Auslegung der Bezeichnung der Vergütungsgruppe in dem Arbeitsvertrag oder ...

  • Judicialis

    BAT/AOK-O Anlage 1a VergGr. 5; ; BAT/AOK-O Anlage 1a VergGr. 6; ; BAT/AOK-O Anlage 1a VergGr. 7; ; BAT/AOK-O Anlage 1a VergGr. 8; ; BAT/AOK-Neu Anlage 1a VergGr. 5; ; BAT/AOK-Neu A... nlage 1a VergGr. 6; ; BAT/AOK-Neu Anlage 1a VergGr. 7; ; BAT/AOK-Neu Anlage 1a VergGr. 8; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung öffentlicher Dienst - Eingruppierung einer Krankengeldfallmanagerin; korrigierende Rückgruppierung; arbeitsvertraglicher Anspruch auf übertarifliche Vergütung; Heraushebungsmerkmal "mit besonderer Verantwortung verbundener" Tätigkeit; Verbot der ...

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung öffentlicher Dienst - Eingruppierung einer Krankengeldfallmanagerin; korrigierende Rückgruppierung; arbeitsvertraglicher Anspruch auf übertarifliche Vergütung; Heraushebungsmerkmal "mit besonderer Verantwortung verbundener" Tätigkeit; Verbot der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2006, 56 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 487/03
    Bei diesem Merkmal handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Anwendung durch das Berufungsgericht in der Revisionsinstanz nur begrenzt daraufhin überprüft werden kann, ob es den Rechtsbegriff verkannt, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt und gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat (zB BAG 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - BAGE 51, 282, 303).

    Sie kann sich je nach Lage des Einzelfalles auf andere Mitarbeiter oder dritte Personen, Sachen, Arbeitsabläufe, wissenschaftliche Resultate oder technische Zusammenhänge beziehen (zB BAG 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - aaO, S. 295).

  • BAG, 25.09.1996 - 4 AZR 195/95

    Eingruppierung: Diplom-Sozialarbeiterin in Beratungsstelle

    Auszug aus BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 487/03
    Er wird definiert als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (zB Senat 25. September 1996 - 4 AZR 195/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 31, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

    Auszug aus BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 487/03
    Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der Angabe der Vergütungsgruppe eine solche rechtsgeschäftliche Bedeutung nicht entnehmen, weil der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung, sondern nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tarifrechtlich zusteht (zB 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 167/96

    Bewährungsaufstieg: Technischer Angestellter

    Auszug aus BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 487/03
    Dieser hinreichende Vertrauenstatbestand kann durch zusätzliche Umstände begründet werden, die nach der Eingruppierungsmitteilung eingetreten sind (zB 8. Oktober 1997 - 4 AZR 167/96 - AP BAT § 23b Nr. 2).
  • LAG Brandenburg, 15.07.2003 - 1 Sa 209/03
    Auszug aus BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 487/03
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 15. Juli 2003 - 1 Sa 209/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 212/04

    Korrigierende Rückgruppierung; Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 487/03
    Hinweis des Senats: Parallelsache 26. Januar 2005 - 4 AZR 212/04 -.
  • BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 232/99

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach BAT - Mitbestimmung des Personalrats

    Auszug aus BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 487/03
    Dazu muss der Arbeitgeber, wenn sich der Angestellte auf die ihm vom Arbeitgeber mitgeteilte Vergütungsgruppe beruft, die objektive Fehlerhaftigkeit der mitgeteilten Vergütungsgruppe darlegen und gegebenenfalls beweisen; diese Fehlerhaftigkeit ist gegeben, wenn eine der tariflichen Voraussetzungen für die mitgeteilte Eingruppierung fehlt (zB Senat 17. Mai 2000 - 4 AZR 232/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 18 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 4, zu 2 c aa der Gründe).
  • BAG, 30.08.1995 - 1 AZR 47/95
    Auszug aus BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 487/03
    Sie sieht insoweit einen Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 30. August 1995 (- 1 AZR 47/95 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 44 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 14), wonach das Direktionsrecht des Arbeitgebers auf die Tätigkeiten der im Arbeitsvertrag genannten Vergütungsgruppe beschränkt sei.
  • BAG, 17.11.2016 - 6 AZR 487/15

    Eingruppierung eines an einem Gymnasium als Lehrer beschäftigten

    Ausgehend von diesen Grundsätzen reichen auch längere Zeiträume einer fehlerhaften Eingruppierung für sich genommen nicht aus, um das Entstehen eines Vertrauenstatbestands zu begründen (vgl. BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 487/03 - Rn. 51: fünf Jahre; BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 737/09 - Rn. 24: 14 Jahre) .
  • BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 225/05

    Eingruppierung eines Diplom-Sportlehrers nach dem BAT-O

    Dessen Anwendung durch das Berufungsgericht kann in der Revisionsinstanz nur begrenzt, und zwar nur daraufhin überprüft werden, ob es den Rechtsbegriff verkannt, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt und gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat (zB BAG 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - BAGE 51, 282, 303; jüngst Senat 26. Januar 2005 - 4 AZR 487/03 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 31).
  • BAG, 11.05.2005 - 4 AZR 332/04

    Eingruppierung einer "Fachkoordinatorin Krankengeld

    Hinweise des Senats: Eingruppierung einer Krankengeldfallmanagerin 26. Januar 2005 - 4 AZR 487/03 - und - 4 AZR 212/04 - Eingruppierung einer Rückstandssachbearbeiterin 23. Februar 2005 - 4 AZR 126/04 -.
  • BAG, 11.05.2005 - 4 AZR 387/04

    Eingruppierung einer Krankengeldfallmanagerin

    Hinweise des Senats: Parallelsache zu 26. Januar 2005 - 4 AZR 487/03 - und - 4 AZR 212/04 -, vgl. auch 23. Februar 2005 - 4 AZR 126/04 - (Rückstandssachbearbeiter).
  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 212/04

    Eingruppierung einer Krankengeldfallmanagerin

    Hinweis des Senats: Parallelsache 26. Januar 2005 - 4 AZR 487/03 - (Leitsache).
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