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   BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 489/92   

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BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 489/92 (https://dejure.org/1993,1535)
BAG, Entscheidung vom 21.07.1993 - 4 AZR 489/92 (https://dejure.org/1993,1535)
BAG, Entscheidung vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 489/92 (https://dejure.org/1993,1535)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bedeutung eines ministeriellen Vergütungserlasses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer - Anwendbarkeit eines Nichterfüllererlasses - Verwirkung des Anspruchs auf Eingruppierung in eine höhere Vergütungsgruppe - Anerkennung eines ausländischen Studiums bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 627 (Ls.)
  • BB 1994, 364
  • BB 1994, 369
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87

    Anspruch auf Höhergruppierung nach Vergütungsgruppe IV a BAT einer

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 489/92
    Sie bekommt jedoch unmittelbare arbeitsrechtliche Bedeutung, wenn ihre Geltung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wurde (BAGE 52, 242, 253 = AP Nr. 122 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 58, 283, 291 = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; zuletzt Senatsurteil vom 10. März 1993 - 4 AZR 204/92 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Eine solche Vereinbarung kann auch erst im Laufe des Arbeitsverhältnisses und mündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustandekommen (BAGE 58, 283, 292 = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Es handelt sich um die Auslegung einer individuellen vertraglichen Vereinbarung durch schlüssiges Verhalten, die in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie rechtlich möglich, mit den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen vereinbar und frei von Verstößen gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze ist sowie ob alle Umstände berücksichtigt wurden (BAGE 56, 326, 333 f. = AP Nr. 5 zu § 3 BAT; BAGE 58, 283, 292 f. = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich grundlegend von den Sachverhalten, die der Senat in seinen Urteilen vom 18. Mai 1988 (BAGE 58, 283, 292 f. = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer) und 1. Juni 1988 (- 4 AZR 14/88 -, nicht veröffentlicht) zu bewerten hatte.

  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 33/91

    Bewährungszeit für teilzeitbeschäftigte Lehrkraft

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 489/92
    Solange die ausdrückliche Anerkennung nicht vorliegt, ist ein entsprechender Vergütungsanspruch nicht gegeben (BAG Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 33/91 - AP Nr. 14 zu § 2 BeschFG 1985).

    Da dies nicht von vornherein vorausgesetzt werden kann, bedarf es eines besonderen Überprüfungs- und Feststellungsverfahrens, das vom zuständigen Kultusministerium sachkundig durchgeführt oder veranlaßt werden kann (BAG Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 33/91 -, AP, aaO).

  • BAG, 01.06.1988 - 4 AZR 14/88

    Eingruppierung eines Lehrers im Sonderschuldienst - Arbeitsrechtliche

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 489/92
    Der vorliegende Fall unterscheidet sich grundlegend von den Sachverhalten, die der Senat in seinen Urteilen vom 18. Mai 1988 (BAGE 58, 283, 292 f. = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer) und 1. Juni 1988 (- 4 AZR 14/88 -, nicht veröffentlicht) zu bewerten hatte.
  • BAG, 26.08.1992 - 4 AZR 210/92

    Mitbestimmung bei korrigierender Rückgruppierung

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 489/92
    Auswirkungen einer etwaigen Verletzung dieses Mitbestimmungsrechtes (vgl. hierzu BAG Urteil vom 26. August 1992 - 4 AZR 210/92 - AP Nr. 37 zu § 75 BPersVG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) auf den Vergütungsanspruch können sich aber nur dann ergeben, wenn der betroffene Arbeitnehmer dieser Versetzung in irgendeiner Weise entgegentritt.
  • BAG, 13.05.1992 - 4 AZR 393/91

    Bewährungsaufstieg einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 489/92
    Durch die Berufung des Klägers darauf, der Nichterfüllererlaß sei auf sein Arbeitsverhältnis anwendbar, und deren ausdrückliche Bestätigung durch das beklagte Land in der Klageerwiderung haben die Prozeßparteien den jeweils geltenden Nichterfüllererlaß spätestens in erster Instanz als für sie verbindlich vereinbart (vgl. BAG Urteil vom 13. Mai 1992 - 4 AZR 393/91 - AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 386/87

    Eingruppierung einer Fachlehrerin an Grund- und Hauptschulen - Auslegung eines

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 489/92
    Ist die Geltung des Nichterfüllererlasses insgesamt und damit auch in seiner jeweiligen Fassung arbeitsvertraglich vereinbart, kann der Arbeitnehmer nicht nur die im Vertrag festgelegte Vergütung verlangen, sondern auch eine höhere, sofern die im Erlaß hierfür genannten Voraussetzungen erfüllt sind (BAGE 34, 173 = AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; Senatsurteile vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; vom 25. November 1987 - 4 AZR 386/87 - AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; vom 3. Juni 1992 - 4 AZR 325/91 -, nicht veröffentlicht, zu III 2a der Gründe).
  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 40/90

    Eingruppierung einer Kindergärterin, die als Lehrerin tätig ist - Tätigkeit "als

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 489/92
    Ein entsprechender formaler Abschluß wird nicht gefordert (BAG Urteil vom 30. Mai 1990 - 4 AZR 40/90 - AP Nr. 149 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 25.06.1986 - 4 AZR 206/85

    Urteilstenor - Tenor des Urteils - Rechtssicherheit - Zulassung der Revision -

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 489/92
    Sie bekommt jedoch unmittelbare arbeitsrechtliche Bedeutung, wenn ihre Geltung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wurde (BAGE 52, 242, 253 = AP Nr. 122 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 58, 283, 291 = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; zuletzt Senatsurteil vom 10. März 1993 - 4 AZR 204/92 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 339/87

    Teilnahme am Bewährungsaufstieg - Auslegung eines Arbeitsvertrages - Verstoß

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 489/92
    Es handelt sich um die Auslegung einer individuellen vertraglichen Vereinbarung durch schlüssiges Verhalten, die in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie rechtlich möglich, mit den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen vereinbar und frei von Verstößen gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze ist sowie ob alle Umstände berücksichtigt wurden (BAGE 56, 326, 333 f. = AP Nr. 5 zu § 3 BAT; BAGE 58, 283, 292 f. = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 489/92
    Der Kläger hat eine im öffentlichen Dienst allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage erhoben, für die nach ständiger Senatsrechtsprechung auch das besondere Feststellungsinteresse des § 256 ZPO besteht (Senatsurteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 304/83

    Eingruppierung: Lehrerin für "staatlich geprüfte Lehrerin der Kurzschrift und des

  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 744/78

    Gymnasiallehrerin - Angestelltenverhältnis - Einzelvertragliche Vereinbarung -

  • BAG, 28.01.1970 - 4 AZR 136/69

    Angestellte - Errechnung von Bezügen - Lohnerrechnung - Tatsachenauswertung -

  • BAG, 03.06.1992 - 4 AZR 325/91

    Eingruppierung einer portugiesischen Lehrkraft und Fachberaterin für den Bereich

  • BAG, 10.03.1993 - 4 AZR 204/92

    Eingruppierung - Nichterfüllererlaß - Gleichbehandlung - Anforderungen an die

  • BAG, 25.06.2015 - 6 AZR 383/14

    Herkunftssprachlicher Unterricht - Gleichbehandlung

    Sie haben während des gesamten Prozesses lediglich unterschiedliche Auffassungen dazu vertreten, ob auf die Klägerin die Merkmale von Ziff. 1.1 des Erfüller-Erlasses bzw. Ziff. 1.15 iVm. Ziff. 8.5 des Nichterfüller-Erlasses zutreffen (vgl. BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 489/92 - zu B I 1 b der Gründe) .
  • BAG, 12.12.2002 - 8 AZR 37/02

    Eingruppierung eines Lehrers mit einem ausländischen Hochschulabschluß

    Grundsätzlich kann ein ministerieller Vergütungserlaß auch erst im Laufe des Arbeitsverhältnisses mündlich oder durch schlüssiges Verhalten vereinbart werden (vgl. BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 489/92 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 64, zu B 1 b der Gründe).

    Da es sich hierbei um die Auslegung einer individuellen vertraglichen Vereinbarung durch schlüssiges Verhalten handelt, kann sie in der Revisionsinstanz nur darauf überprüft werden, ob sie rechtlich möglich ist, mit den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen vereinbar und frei von Verstößen gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze ist sowie ob alle Umstände berücksichtigt wurden (BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 489/92 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 64, zu B 1 b der Gründe).

    Das Verhalten der Parteien läßt darauf schließen, daß der Eingruppierungserlaß insgesamt und nicht nur die im Arbeitsvertrag aufgenommene Vergütungsgruppe für den Entgeltanspruch des Klägers maßgeblich sein soll (vgl. dazu BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 489/92 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 64, zu B 1 b der Gründe).

    aa) Das Bundesarbeitsgericht hat sich bislang nur mit dem Erlaß in der Fassung vom 20. November 1981 befaßt und ist im Wege der Auslegung zu dem Ergebnis gelangt, daß die Gleichwertigkeit eines im Ausland erworbenen Studienabschlusses durch ein förmliches Verwaltungsverfahren festzustellen ist (BAG 25. September 1991 - 4 AZR 33/91 - AP BeschFG § 2 Nr. 14; 21. Juli 1993 - 4 AZR 489/92 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 64; 17. August 1994 - 4 AZR 623/93 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 35; 7. Juli 1999 - 10 AZR 571/98 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 79; 24. Mai 2000 - 10 AZR 209/99 - ZTR 2000, 514).

  • BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 368/09

    Korrigierende Rückgruppierung, nach vorheriger Bestätigung der bisherigen

    Selbst bei einer Untätigkeit von mehr als neun Jahren hat deshalb das Bundesarbeitsgericht die fristwahrende Wirkung des Anspruchsschreibens bestätigt (11. Februar 1987 - 4 AZR 186/86 -; ähnlich für eine Untätigkeit von drei Jahren 21. Juli 1993 - 4 AZR 489/92 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 64) .
  • BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 555/05

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

    Jedenfalls soweit eine höhere als die in den Arbeitsvertrag aufgenommene Eingruppierung in Frage kommt, ist der Arbeitsvertrag gemäß §§ 133, 157 BGB dahin auszulegen, dass sich die zustehende Vergütung nach der konkret auszuübenden Tätigkeit und deren Bewertung durch die zum Gegenstand des Arbeitsvertrages gemachten LehrerRL richtet (Senat 13. Februar 1985 - 4 AZR 154/83 - BAGE 48, 107, 110; 21. Juli 1993 - 4 AZR 489/92 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 64; 15. November 1995 - 4 AZR 489/94 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 44).
  • BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 741/98

    Eingruppierung eines Lehrers - Muttersprachlicher Ergänzungsunterricht an einer

    Die Erlasse gewähren dem Arbeitnehmer - ebenso wie die Eingruppierungsrichtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) - nur dann unmittelbar einen Vergütungsanspruch, wenn ihre Anwendung einzelvertraglich vereinbart wurde (st. Rspr.; vgl. BAG 18. Mai 1988 - 4 AZR 765/87 - BAGE 58, 283; 21. Juli 1993 - 4 AZR 489/92 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 64; 16. September 1998 - 10 AZR 275/97 - nv.).

    Da sie sich auf die Vergütung des Angestellten bezieht und damit den Bereich der Hauptrechte und Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag (§ 611 BGB) betrifft, liegt keine schriftformbedürftige Nebenabrede iSd. § 4 Abs. 2 BAT vor (BAG 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 130; 18. Mai 1988 aaO; 21. Juli 1993 aaO).

    Auch der Vierte Senat hat mit Urteil vom 21. Juli 1993 (- 4 AZR 489/92 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 64) entschieden, daß die Auflistung einer Anzahl von türkischen Kollegen, welche die von einem Kläger begehrte oder sogar eine höhere Vergütung erhalten, ein gleichförmiges Arbeitgeberverhalten nicht erkennen lasse, da der Kläger nicht dargetan habe, inwieweit jeder der von ihm genannten türkischen Lehrer eine vergleichbare Ausbildung besitze und dieselben Fächer unterrichte.

  • BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 165/09

    Eingruppierung einer Lehrerin an einer Erweiterten Realschule im Saarland

    bb) Mit dem Merkmal der "anderweitigen Ausbildung" nach Eingruppierungsrichtlinien und -erlassen für Lehrkräfte ist nach Wortlaut, Zusammenhang und Regelungsinteresse nur eine auf den Lehrerberuf bezogene oder zur Ausübung der Lehrertätigkeit befähigende fachliche Ausbildung bezeichnet, wobei es jedoch nicht auf einen formellen Abschluss ankommt (BAG 30. Mai 1990 - 4 AZR 40/90 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 149; 21. Juli 1993 - 4 AZR 489/92 - zu B I 3 b der Gründe, AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 64; 16. April 1997 - 10 AZR 905/95 - zu II 1 b der Gründe) .

    Bei einer solchen Vertragsgestaltung ist der Arbeitnehmer nach dem Willen der Vertragsparteien ohne Weiteres nach dem Wert einer einvernehmlich neu festgelegten Tätigkeit eingruppiert (BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 489/92 - zu B II 3 der Gründe, AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 64) .

  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 499/01

    Eingruppierung einer Sprachlehrerin an einer Hochschule, Bewährungsaufstieg

    Es handelt sich um die Auslegung einer individuellen vertraglichen Vereinbarung durch schlüssiges Verhalten, die in der Revisionsinstanz nur darauf überprüft werden kann, ob sie rechtlich möglich, mit den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen vereinbar und frei von Verstößen gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungsgrundsätze ist sowie ob alle Umstände berücksichtigt wurden (BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 489/92 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 64, zu B I 1 b der Gründe).
  • BAG, 16.05.2013 - 4 AZR 484/11

    Lehrereingruppierung - Fehlen einer besetzbaren Planstelle

    Ohne eine vertragliche Regelung würden sie keine Bedeutung in dem Arbeitsverhältnis der Parteien entfalten können (BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 489/92 - zu B I 1 a der Gründe) .
  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 352/03

    Eingruppierung einer Diplomingenieurökonomin als Lehrerin an einer beruflichen

    Vorliegend spricht auch nichts für eine Gleichwertigkeit mit den oben genannten Abschlüssen, die ggf. durch ein gesondertes förmliches Verfahren festzustellen wäre (vgl. BAG 12. Dezember 2002 - 8 AZR 37/02 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 96; 21. Juli 1993 - 4 AZR 489/92 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 64; 25. September 1991 - 4 AZR 33/91 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 14 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 14).
  • BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 623/93

    Eingruppierung eines englischen Lehrers; Bewährungsaufstieg

    Da dies nicht von vornherein vorausgesetzt werden kann, kann ein Eingruppierungserlaß ein besonderes Überprüfungs- und Feststellungsverfahren vorsehen, das vom zuständigen Kultusministerium wegen seiner besonderen Sachkunde durchgeführt oder veranlaßt werden kann (BAG Urteile vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 489/92 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vom 25. September 1991 - 4 AZR 33/91 - AP Nr. 14 zu § 2 BeschFG 1985).
  • LAG Hamm, 09.06.1999 - 18 Sa 2636/98

    Eingruppierungsfeststellungsklage; Anspruch aufgrund ministeriellen

  • LAG Hamm, 29.08.2001 - 18 Sa 1989/00

    Eingruppierung, Lehrer, Nichterfüllerlass, Gleichwertigkeit eines Studiums an

  • BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 379/02

    Eingruppierung einer Musikschullehrerin in Nordrhein-Westfalen

  • LAG Hamm, 14.06.2005 - 12 Sa 2135/04

    Eingruppierung von Turn-, Sport- und Gymnastiklehrern nach dem

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2007 - 2 Sa 295/07

    Eingruppierung - Bewährungsaufstieg

  • LAG Hamm, 31.10.2008 - 12 Sa 915/08

    Einstufung einer Lehrerin nach dem TV-L, Ermessensentscheidung.

  • BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 402/05

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

  • LAG Hamm, 20.06.2006 - 12 Sa 251/06

    Höhergruppierung einer angestellten Lehrerin - Altfall - Erfüllererlass -

  • LAG Köln, 11.05.1995 - 10 Sa 1354/94

    Höhergruppierung: Bewährungsaufstieg bei Nichtvorhandensein einer Planstelle

  • LAG Hamm, 26.07.2000 - 18 Sa 59/00

    Eingruppierungsfeststellungsklage; Vergütungsgruppe IV a

  • LAG Berlin, 25.01.1999 - 9 Sa 103/98

    Eingruppierung: Musikschullehrer in der studienvorbereitenden Ausbildung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2000 - 19 A 2692/00

    Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs bei Vorliegen einer bürgerlichen

  • LAG Hamm, 20.10.2000 - 18 Sa 691/00

    Anspruch auf höhere Eingruppierung; Rechtsgrundlage für Höhergruppierung;

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