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   BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 489/94   

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BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 489/94 (https://dejure.org/1995,900)
BAG, Entscheidung vom 15.11.1995 - 4 AZR 489/94 (https://dejure.org/1995,900)
BAG, Entscheidung vom 15. November 1995 - 4 AZR 489/94 (https://dejure.org/1995,900)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung der Lehrerin einer Gesamtschule - Vergütung entsprechend den ausgefüllten Tätigkeitsmerkmalen - Anwendung der für das Land Bremen gültigen Lehrer-Richtlinien - Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes - Einseitiges ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung von Lehrern nach den TdL-Richtlinien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Eingruppierung von Lehrern in Bremen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1995, 2535
  • BB 1996, 1016
  • NZA-RR 1996, 430
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 498/92

    Eingruppierung einer Lehrerin nach den Richtlinien der Tarifgemeinschaft

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 489/94
    Diese dynamische Verweisung auf die TdL-Richtlinien ist dahin auszulegen, daß der Lehrkraft nicht nur die im Arbeitsvertrag vorgesehene, sondern auch eine höhere Eingruppierung zustehen soll, sofern sie die in den Eingruppierungsrichtlinien genannten Voraussetzungen hierfür erfüllt (vgl. Senatsurteile vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer und vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Danach mußte sie die Verweisung auf die TdL-Richtlinien und die ergänzenden oder ändernden Fassungen so verstehen, daß die Richtlinien in der - ergänzenden - Fassung angewendet werden sollen, wie sie das Land Bremen nach seinen Verlautbarungen im Amtsblatt für sich gelten lassen will (vgl. Senatsurteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Diese sind insbesondere nicht befugt, die Entscheidung des beklagten Landes daraufhin zu überprüfen, ob sie sachlich geboten war (Senatsurteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - AP, aaO).

    Selbst wenn man entgegen der Senatsrechtsprechung (Urteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer) zu einem solchen Auslegungsergebnis käme, ergäben sich hieraus noch keine Anhaltspunkte für die Eingruppierung der zum Vergleich herangezogenen Nichterfüller.

  • BAG, 25.02.1970 - 4 AZR 168/69

    Informationszentrum Berlin - Presse- und Informationsamt des Landes Berlin -

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 489/94
    Diese dynamische Verweisung auf die TdL-Richtlinien ist dahin auszulegen, daß der Lehrkraft nicht nur die im Arbeitsvertrag vorgesehene, sondern auch eine höhere Eingruppierung zustehen soll, sofern sie die in den Eingruppierungsrichtlinien genannten Voraussetzungen hierfür erfüllt (vgl. Senatsurteile vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer und vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Danach mußte sie die Verweisung auf die TdL-Richtlinien und die ergänzenden oder ändernden Fassungen so verstehen, daß die Richtlinien in der - ergänzenden - Fassung angewendet werden sollen, wie sie das Land Bremen nach seinen Verlautbarungen im Amtsblatt für sich gelten lassen will (vgl. Senatsurteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Selbst wenn man entgegen der Senatsrechtsprechung (Urteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer) zu einem solchen Auslegungsergebnis käme, ergäben sich hieraus noch keine Anhaltspunkte für die Eingruppierung der zum Vergleich herangezogenen Nichterfüller.

  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 304/83

    Eingruppierung: Lehrerin für "staatlich geprüfte Lehrerin der Kurzschrift und des

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 489/94
    Diese dynamische Verweisung auf die TdL-Richtlinien ist dahin auszulegen, daß der Lehrkraft nicht nur die im Arbeitsvertrag vorgesehene, sondern auch eine höhere Eingruppierung zustehen soll, sofern sie die in den Eingruppierungsrichtlinien genannten Voraussetzungen hierfür erfüllt (vgl. Senatsurteile vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer und vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Für sich genommen haben die TdL-Richtlinien keine arbeitsrechtliche Bedeutung (Senatsurteil vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

  • BAG, 09.02.1983 - 4 AZR 267/80

    Eingruppierung eines Kesselwärters - Verzugszinsen - Tarifliche Mindestvergütung

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 489/94
    Der Feststellungsantrag ist auch insoweit zulässig, als er Zinsforderungen zum Gegenstand hat (z. B. Senatsurteil vom 9. Februar 1983 - 4 AZR 267/80 - BAGE 41, 358 = AP Nr. 1 zu § 21 MTL II).
  • BAG, 31.10.1958 - 1 AZR 632/57

    Friedenspflicht - Schlichtungsvereinbarung der IG Metall

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 489/94
    Das ist insbesondere dann zu bejahen, wenn es um die Auslegung von Urkunden geht und besondere Umstände des Einzelfalles, die der Auslegung eine bestimmte Richtung geben könnten, nicht in Frage stehen (BAGE 6, 321, 345 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Friedenspflicht; Senatsurteil vom 7. Dezember 1977 - 4 AZR 474/76 - AP Nr. 9 zu § 4 TVG Nachwirkung; BAG Urteil vom 16. Oktober 1991 - 5 AZR 35/91 - AP Nr. 1 zu § 19 BErzGG, zu II der Gründe).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 489/94
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (z. B. Senatsurteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 07.12.1977 - 4 AZR 474/76

    Einzelvertragliche Bezugnahme auf tarifrechtlich unwirksame Bestimmungen

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 489/94
    Das ist insbesondere dann zu bejahen, wenn es um die Auslegung von Urkunden geht und besondere Umstände des Einzelfalles, die der Auslegung eine bestimmte Richtung geben könnten, nicht in Frage stehen (BAGE 6, 321, 345 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Friedenspflicht; Senatsurteil vom 7. Dezember 1977 - 4 AZR 474/76 - AP Nr. 9 zu § 4 TVG Nachwirkung; BAG Urteil vom 16. Oktober 1991 - 5 AZR 35/91 - AP Nr. 1 zu § 19 BErzGG, zu II der Gründe).
  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 524/93

    BAT - Eingruppierung - Sportlehrer

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 489/94
    Die Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts durch Änderung oder Ergänzung der arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Erlasse oder Richtlinien unterliegt jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts einer gerichtlichen Angemessenheits- und Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB (z. B. Senatsurteil vom 18. Mai 1994 - 4 AZR 524/93 - AP Nr. 34 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 16.10.1991 - 5 AZR 35/91

    Zinsvergünstigungen während des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 489/94
    Das ist insbesondere dann zu bejahen, wenn es um die Auslegung von Urkunden geht und besondere Umstände des Einzelfalles, die der Auslegung eine bestimmte Richtung geben könnten, nicht in Frage stehen (BAGE 6, 321, 345 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Friedenspflicht; Senatsurteil vom 7. Dezember 1977 - 4 AZR 474/76 - AP Nr. 9 zu § 4 TVG Nachwirkung; BAG Urteil vom 16. Oktober 1991 - 5 AZR 35/91 - AP Nr. 1 zu § 19 BErzGG, zu II der Gründe).
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 394/92

    Erfordernis eines beamtenrechlichen Ausleseverfahrens bei Besetzung einer freien

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 489/94
    Er ist dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden läßt (vgl. z. B. Senatsurteile vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 81l/87 - AP Nr. 144 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 394/92 - AP Nr. 171 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04

    Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

    Der Arbeitgeber verletzt diesen Grundsatz, wenn sich für die unterschiedliche Behandlung kein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonst wie sachlich einleuchtender Grund finden lässt (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 15. November 1995 - 4 AZR 489/94 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 44 = EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 27).
  • BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 555/05

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

    Jedenfalls soweit eine höhere als die in den Arbeitsvertrag aufgenommene Eingruppierung in Frage kommt, ist der Arbeitsvertrag gemäß §§ 133, 157 BGB dahin auszulegen, dass sich die zustehende Vergütung nach der konkret auszuübenden Tätigkeit und deren Bewertung durch die zum Gegenstand des Arbeitsvertrages gemachten LehrerRL richtet (Senat 13. Februar 1985 - 4 AZR 154/83 - BAGE 48, 107, 110; 21. Juli 1993 - 4 AZR 489/92 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 64; 15. November 1995 - 4 AZR 489/94 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 44).
  • LAG Köln, 21.08.1996 - 2 Sa 362/96

    Eingruppierung: Gleichbehandlung bei Richtlinien

    Die Klägerin hat eine im öffentlichen Dienst allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage erhoben, gegen deren Zulässigkeit nach § 256 ZPO keine Bedenken bestehen (zuletzt BAG, Urteil vom 15.11.1995 - 4 AZR 489/94 -).

    Eine Differenzierung ist zulässig, wenn es dafür sachlich einleuchtende Gründe gibt (BAG, Urteil vom 15.11.1995 - 4 AZR 489/94 - mit Hinweisen auf die frühere Rechtsprechung).

    Das Bundesarbeitsgericht geht deshalb auch davon aus, daß den Ländern bei der Schaffung ihrer Eingruppierungsrichtlinien ein weites Verwaltungsermessen zuzubilligen ist, in das die Arbeitsgerichte nicht eingreifen können (Urteil vom 15.11.1995 - 4 AZR 489/94 -).

    Nur in einem solchen Fall könnte daran gedacht werden, daß das Land mit einem späteren Erlaß von einem vorbehaltenen Leistungsbestimmungsrecht Gebrauch macht, das dann den Anforderungen des § 315 Abs. 3 BGB genügen müßte (dazu BAG, Urteil vom 15.11.1995 - 4 AZR 489/94 -).

  • BAG, 09.12.1998 - 10 AZR 244/98
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts ist die formularmäßige Inbezugnahme der TdL-Richtlinien in den von der Beklagten verwendeten Arbeitsverträgen so zu verstehen, daß hiernach die se Richtlinien nur in der von der Beklagten bekannt gemachten Form gelten sollen (vgl. zuletzt Urteil vom 15. November 1995 - 4 AZR 489/94 - AP Nr. 44 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    II bei der Beklagten generell nicht anwendbar sind (BAG Urteil vom 15. November 1995 - 4 AZR 489/94 - aaO).

    IV a BAT vereinbart haben, steht dies einer höheren Vergütung der Klägerin nicht entgegen, da der Klägerin die Vergütung entsprechend den Tätigkeitsmerkmalen der für das Arbeitsverhältnis gültigen TdL-Richtlinien zusteht (BAG Urteil vom 15. November 1995-4 AZR 489/94 - aaO).

  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 254/05

    Gewährleistung einer beamtenrechtlichen Versorgungsanwartschaft

    Die Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts durch Änderung oder Ergänzung der Erlasse unterliegt dann der Angemessenheits- und Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB (BAG 15. November 1995 - 4 AZR 489/94 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 44, zu II 3 e der Gründe mwN).
  • BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 590/11

    Eingruppierung eines Lehrers - Bewährungsaufstieg

    Fehlt es an einer solchen arbeitsvertraglichen Verweisung, bleiben die LRL-TdL ohne Bedeutung für das Arbeitsverhältnis (BAG 15. November 1995 - 4 AZR 489/94 -; ebenso bereits 25. November 1970 - 4 AZR 69/69 - BAGE 23, 83; s. auch 13. Januar 1987 - 4 AZN 370/86 -) .
  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 499/01

    Eingruppierung einer Sprachlehrerin an einer Hochschule, Bewährungsaufstieg

    Der Feststellungsantrag ist auch insoweit zulässig, als er Zinsforderungen zum Gegenstand hat (zB BAG 15. November 1995 - 4 AZR 489/94 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 44, zu I der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2011 - 10 Sa 15/11

    Eingruppierung von Lehrern - Verweis auf die Lehrerrichtlinien der TdL im

    Das Arbeitsgericht hat zutreffend auf die ständige Rechsprechung des Bundesarbeitsgerichts hingewiesen, dass die einzelvertraglich vereinbarte Verweisung auf die Lehrerrichtlinien der TdL dahin auszulegen ist, dass der Lehrkraft nicht nur die im Arbeitsvertrag vorgesehene, sondern auch eine höhere Eingruppierung zustehen soll, sofern sie die in den Eingruppierungsrichtlinien genannten Voraussetzungen hierfür erfüllt (BAG Urteil vom 15.11.1995 - 4 AZR 489/94 - Rn. 22, AP Nr. 44 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; m.w.N.).

    Arbeitsrechtliche Bedeutung haben sie jedoch dann, wenn ihr Inhalt - wie vorliegend - zum Gegenstand des Arbeitsvertrages gemacht wird (BAG Urteil vom 15.11.1995 - 4 AZR 489/94 - Rn. 28, a.a.O.).

  • BAG, 03.12.1997 - 10 AZR 563/96

    Eingruppierung von Lehrkräften an Fachhochschulen

    Auch die Gerichte für Arbeitssachen sind nicht befugt, diese alle Lehrkräfte an Fachhochschulen in gleicher Weise betreffende Entscheidung daraufhin zu überprüfen, ob die Beibehaltung der Anspruchsvoraussetzungen des Erlasses sachlich geboten ist oder mit bildungspolitischen Erwägungen in Einklang steht (vgl. BAG Urteile vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - und vom 15. November 1995 - 4 AZR 489/94 - AP Nr. 32 und 44 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 25.09.2003 - 8 AZR 472/02

    Eingruppierung einer Berufsschullehrerin in Sachsen; Fachschulausbildung;

    Der Feststellungsantrag ist auch insoweit zulässig, als er Zinsforderungen zum Gegenstand hat (zB BAG 15. November 1995 - 4 AZR 489/94 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 44, zu I der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 19.04.2005 - 13 Sa 1385/04

    Zulässigkeit einer Rüge des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten in der Berufung ;

  • LAG Bremen, 01.10.1997 - 3 Sa 107/95

    Eingruppierung einer Diplomsozialpädagogin an einer Sonderschule; Gerichtliche

  • BVerwG, 25.04.2014 - 6 P 17.13

    TV-L; TdL; Beschlüsse der Mitgliederversammlung der TdL; Richtlinien der TdL über

  • BAG, 03.12.1997 - 10 AZR 781/96

    Eingruppierung: Gleichbehandlung bei Richtlinien

  • BAG, 16.12.2004 - 8 AZR 538/02

    Eingruppierung einer Diplomingenieurpädagogin als Lehrerin an einer Mittelschule

  • LAG Hamm, 02.05.1996 - 12 Sa 1164/95

    Eingruppierung: Erzieherin als Schulkindergartenleiterin

  • BVerwG, 25.04.2014 - 6 P 18.13

    Mitbestimmungspflicht der Entscheidung über die Anwendung der "Richtlinien der

  • LAG Hessen, 27.11.2007 - 4 Sa 1014/07

    Keine Altersdiskriminierung durch eine Höchstbetragsklausel hinsichtlich der

  • BAG, 30.10.2003 - 8 AZR 494/02

    Eingruppierung einer Lehrerin mit zwei Staatsexamen nach neuem Recht für das

  • BVerwG, 25.04.2014 - 6 P 20.13

    Mitbestimmungsrecht über die Anwendung der "Richtlinien der Tarifgemeinschaft

  • BVerwG, 25.04.2014 - 6 P 19.13

    Mitbestimmungspflicht bei der Entscheidung über die Anwendung der "Richtlinien

  • BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 390/95

    Eingruppierung einer Technischen Lehrerin

  • BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 360/95

    Eingruppierung: Sonderschullehrerin

  • BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 568/99

    Eingruppierung einer Lehrerin - Anwendbarkeit des sog. Nichterfüllererlasses des

  • BAG, 09.07.1997 - 10 AZR 851/95

    Eingruppierung: Technische Lehrerin - Darlegungslast

  • BAG, 03.12.1997 - 10 AZR 561/96

    Eingruppierung: graduierter und diplomierter Bekleidungsingenieur an einer

  • ArbG Siegen, 25.05.2007 - 2 Ga 8/07

    Bewerberverfahrensanspruch, Unterlassungsverfügung

  • VG Mainz, 12.04.2013 - 5 K 1672/12

    Mitbestimmung; Hauptpersonalrat; Fachministerium; Maßnahme mit Wirkung über den

  • ArbG Frankfurt/Main, 30.10.2002 - 2 Ca 3146/02

    Arbeitszeit - Direktionsrecht des Arbeitgebers

  • BAG, 16.09.1998 - 10 AZR 275/97
  • ArbG Ludwigshafen, 25.11.2010 - 5 Ca 515/10
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.1998 - 9 Sa 217/98

    Tarifgerechte Eingruppierung eines Kunsterziehers an einer Realschule; Anwendung

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