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   BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 489/95   

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BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 489/95 (https://dejure.org/1997,110)
BAG, Entscheidung vom 26.03.1997 - 4 AZR 489/95 (https://dejure.org/1997,110)
BAG, Entscheidung vom 26. März 1997 - 4 AZR 489/95 (https://dejure.org/1997,110)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Zweitkraft in einer Kindergartengruppe

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT 1975 §§ 22, 23; VergGr. VI b Fallgr. 5, V c Fallgr. 7 der Anlage 1a zum BAT/VKA; Nds KiTaG GVBl. 1995 S. 303) § 4 Abs. 2; KGaG BW (GBl. 1996 S. 238) § 7; RdErl. d. MfSGuSp Rhei... nland-Pfalz vom 18.4.1973 § 3 Ziff. 2.5 der Anl. 1; Vereinbarung über . . . Erzieher usw. i.d.F. vom 1.3.1974 (MBl. NW S. 382) § 3 i.V. m. § 1 Abs. 2
    Eingruppierung: Keine Festlegung des vergütungsrelevanten Aufgabenbereichs durch im Arbeitsumfeld tätige Kollegen oder durch unmittelbaren Fachvorgesetzten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1997, 1800
  • DB 1998, 216
  • NZA-RR 1998, 287 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (122)Neu Zitiert selbst (29)

  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 495/94

    Eingruppierung im sozialpsychiatrischen Dienst

    Auszug aus BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 489/95
    Bei diesem Arbeitsvertrag handelt es sich um einen formularmäßigen Vertrag, so daß der Senat ihn selbständig auslegen kann (BAGE 24, 198, 202 = AP Nr. 2 zu § 111 BBiG, zu 2a der Gründe; BAG Urteil vom 25. Oktober 1995 - 4 AZR 495/94 - AP Nr. 21 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

    Einer solchen Vertragsbestimmung kommt nur die Bedeutung zu festzulegen, welche Vergütungsgruppe die Parteien einmal als zutreffend angesehen haben (BAG Urteile vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - AP Nr. 1 zu § 12 AVR Diakonisches Werk = EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 4 = ZTR 1991, 199; vom 25. Oktober 1995 - 4 AZR 495/94 -, aaO).

  • LAG Hamm, 14.05.1991 - 18 Sa 656/90

    Zweitkraft; Kindergartengruppe; Ausbildung; Eingruppierung; Vergütungsgruppe

    Auszug aus BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 489/95
    Im Einklang damit wird in der Eingruppierungsrechtsprechung der Landesarbeitsgerichte überwiegend die Auffassung vertreten, die Tätigkeit einer Zweitkraft in einer Kindertagesstättengruppe entspreche nicht derjenigen einer staatlich anerkannten Erzieherin (z. B. LAG Hamm Urteil vom 14. Mai 1991 - 18 Sa 656/90 - ZTR 1992, 107 = EzBAT §§ 22, 23 BAT F 2 VergGr. VIb Nr. 3; LAG Niedersachsen Urteile vom 9. Dezember 1994 - 9 Sa 924/93 E -, n.v. und vom 27. Juli 1995 - 7 Sa 1435/94 E - EzBAT §§ 22, 23 BAT F 2 VergGr.
  • LAG Niedersachsen, 09.12.1994 - 9 Sa 924/93

    Vergütungsmäßige Eingruppierung nach der entsprechenden Tätigkeit; Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 489/95
    Im Einklang damit wird in der Eingruppierungsrechtsprechung der Landesarbeitsgerichte überwiegend die Auffassung vertreten, die Tätigkeit einer Zweitkraft in einer Kindertagesstättengruppe entspreche nicht derjenigen einer staatlich anerkannten Erzieherin (z. B. LAG Hamm Urteil vom 14. Mai 1991 - 18 Sa 656/90 - ZTR 1992, 107 = EzBAT §§ 22, 23 BAT F 2 VergGr. VIb Nr. 3; LAG Niedersachsen Urteile vom 9. Dezember 1994 - 9 Sa 924/93 E -, n.v. und vom 27. Juli 1995 - 7 Sa 1435/94 E - EzBAT §§ 22, 23 BAT F 2 VergGr.
  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 217/93

    Vergütung einer als Erziehungshelferin tätigen Erzieherin

    Auszug aus BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 489/95
    Mit der Regelung in Nordrhein-Westfalen hat sich der Senat in seinem Urteil vom 23. Februar 1994 (- 4 AZR 217/93 - AP Nr. 176 zu §§ 22, 23 BAT 1975) befaßt und diesbezüglich ausgeführt, nach der "Vereinbarung über die Voraussetzungen der Eignung der in Tageseinrichtungen für Kinder und Kinderheimen der Träger der freien Jugendhilfe tätigen Erzieher und sonstigen Kräfte" i.d.F. vom 1. März 1974 (MBl NW S. 382, - SMBl NW 2163, Stand: 1. Mai 1993) sei lediglich für die Leitung einer Kindergruppe die Qualifikation einer Erzieherin oder eine vergleichbare Ausbildung erforderlich (§ 3 i.V.m. § 1 Abs. 2 der Vereinbarung); für den Einsatz des weiteren erzieherischen Personals werde in § 4 der genannten Vereinbarung eine besondere Ausbildung nicht gefordert.
  • LAG Niedersachsen, 27.07.1995 - 7 Sa 1435/94
    Auszug aus BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 489/95
    Im Einklang damit wird in der Eingruppierungsrechtsprechung der Landesarbeitsgerichte überwiegend die Auffassung vertreten, die Tätigkeit einer Zweitkraft in einer Kindertagesstättengruppe entspreche nicht derjenigen einer staatlich anerkannten Erzieherin (z. B. LAG Hamm Urteil vom 14. Mai 1991 - 18 Sa 656/90 - ZTR 1992, 107 = EzBAT §§ 22, 23 BAT F 2 VergGr. VIb Nr. 3; LAG Niedersachsen Urteile vom 9. Dezember 1994 - 9 Sa 924/93 E -, n.v. und vom 27. Juli 1995 - 7 Sa 1435/94 E - EzBAT §§ 22, 23 BAT F 2 VergGr.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.1993 - 3 Sa 800/92

    Kinderpflegerin als Zweitkraft; Vergütung; Schwierige fachliche Tätigkeiten;

    Auszug aus BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 489/95
    VIb Nr. 8; LAG Rheinland-Pfalz Urteile vom 12. Februar 1993 - 3 Sa 800/92 - ZTR 1993, 337 und vom 7. August 1995 - 7 Sa 196/95 - EzBAT §§ 22, 23 BAT F 2 VergGr.
  • BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 242/94

    Betriebsbedingte Kündigung; Beförderungsanspruch; soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 489/95
    Entsprechend muß er das Anforderungsprofil, dessen Bestimmung - im Rahmen gesetzlicher Vorgaben - grundsätzlich seiner freien unternehmerischen Entscheidung unterliegt (BAG Urteile vom 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - AP Nr. 65 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und vom 7. November 1996 - 2 AZR 811/95 - NZA 1997, 253), für die Zweitkraft in einer Gruppe festlegen und die Betreuungsaufgaben in der Gruppe auf Gruppenleitung und Zweitkraft verteilen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.08.1995 - 7 Sa 196/95
    Auszug aus BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 489/95
    VIb Nr. 8; LAG Rheinland-Pfalz Urteile vom 12. Februar 1993 - 3 Sa 800/92 - ZTR 1993, 337 und vom 7. August 1995 - 7 Sa 196/95 - EzBAT §§ 22, 23 BAT F 2 VergGr.
  • BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 306/90

    Tätigkeit als Sozialarbeiter in einem Nichtsesshaftenheim - Sozialarbeiter, denen

    Auszug aus BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 489/95
    Einer solchen Vertragsbestimmung kommt nur die Bedeutung zu festzulegen, welche Vergütungsgruppe die Parteien einmal als zutreffend angesehen haben (BAG Urteile vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - AP Nr. 1 zu § 12 AVR Diakonisches Werk = EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 4 = ZTR 1991, 199; vom 25. Oktober 1995 - 4 AZR 495/94 -, aaO).
  • BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 811/95

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 489/95
    Entsprechend muß er das Anforderungsprofil, dessen Bestimmung - im Rahmen gesetzlicher Vorgaben - grundsätzlich seiner freien unternehmerischen Entscheidung unterliegt (BAG Urteile vom 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - AP Nr. 65 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und vom 7. November 1996 - 2 AZR 811/95 - NZA 1997, 253), für die Zweitkraft in einer Gruppe festlegen und die Betreuungsaufgaben in der Gruppe auf Gruppenleitung und Zweitkraft verteilen.
  • BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 140/92

    Eingruppierung eines Kontenklärers - Anspruch auf Vergütung nach Vergütungsgruppe

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

  • BAG, 17.01.1996 - 4 AZR 602/94

    Eingruppierung: Kinderpflegerin in der Tätigkeit als Erzieherin

  • BAG, 28.10.1970 - 4 AZR 481/69

    Höher bewerteter Arbeitsplatz - Zuweisung durch Arbeitgeber - Nicht gedecktes

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

  • BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 801/94
  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 449/93

    Eingruppierung in der Datenverarbeitung

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

  • BAG, 16.03.1972 - 2 AZR 202/71

    Pauschalierter Schadenersatz - Lehrvertrag - Vorzeitige Auflösung - Beweislast

  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

  • BAG, 16.08.1978 - 4 AZR 33/77

    Nautischer Dienst - Schiffsmaschinentechnischer Dienst - Arbeitsvertragliche

  • BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 518/82

    Eingruppierung: Schlüssigkeit der Klage - Darlegungs- und Beweislast -

  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander

  • LAG Niedersachsen, 17.03.1995 - 16 Sa 1499/94

    Höhergruppierung nach dem Bundesangestelltentarifvertrag ; Eingruppierung einer

  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 23/12

    Stufenzuordnung nach §§ 16, 40 TV-L bei vorangegangener Tätigkeit aufgrund von

    Der Feststellungsantrag ist auch zulässig, soweit er Zinsforderungen zum Gegenstand hat (vgl. BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 7 und 10; ausdrücklich 26. März 1997 - 4 AZR 489/95 - zu I der Gründe) .
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.2022 - 7 A 10583/21

    Kindergartenfinanzierung; erhöhter Zuschuss Personalkosten einer

    In den vertraglich gezogenen Grenzen kann der Arbeitgeber durch Ausübung seines Direktionsrechts die vom Beschäftigten geschuldete, also von ihm auszuübende Tätigkeit konkretisieren (vgl. zum BAT BAG, Urteil vom 26. März 1997 - 4 AZR 489/95 -, Rn. 33).

    Zwar entspricht nach dieser die Tätigkeit einer Zweitkraft in einer Kindergartengruppe regelmäßig nicht derjenigen einer Erzieherin mit staatlicher Anerkennung (vgl. BAG, Urteil vom 26. März 1997 - 4 AZR 489/95 -, juris, Rn. 37 ff.), wenn nach dem einschlägigen Regelwerk wesentliche Unterschiede zwischen den der Gruppenleitung einerseits und den Zweitkräften in den Gruppen andererseits übertragenen Aufgaben bestehen.

    Es werde für die Zweitkräfte in den Gruppen meist nicht gefordert, dass es sich bei ihnen um Erzieherinnen und Erzieher handeln müsse (vgl. BAG, Urteil vom 26. März 1997 - 4 AZR 489/95 -, juris, Rn. 37); nach den meisten landesrechtlichen Regelungen könne daher als Zweitkraft in einer Gruppe auch eine Kinderpflegerin o.ä.

    Entsprechend müsse der Träger das Anforderungsprofil für die Zweitkraft in einer Gruppe festlegen und die Betreuungsaufgaben in der Gruppe auf Gruppenleitung und Zweitkraft verteilen (vgl. BAG, Urteil vom 26. März 1997 - 4 AZR 489/95 -, juris, Rn. 39).

    Ist dies geschehen, und werden an die Zweitkraft geringere fachliche Anforderungen gestellt als an die der Gruppenleitung und ihnen als "pädagogisch-pflegerische Fachkraft" in Kindertagesstätten, Kindergärten usw. solche Tätigkeiten übertragen, in denen sie mit ihrer Arbeit die sozialpädagogischen Fachkräfte und die Eltern bei der Erziehung, Förderung und Pflege von Säuglingen, Kleinst- und Kleinkindern unterstützten, so entspreche ihre Tätigkeit regelmäßig nicht derjenigen einer staatlich anerkannten Erzieherin (vgl. BAG, Urteil vom 26. März 1997 - 4 AZR 489/95 -, juris, Rn. 42 - 43, unter Hinweis auf LAG Rheinland-Pfalz Urteile vom 12. Februar 1993 - 3 Sa 800/92 - ZTR 1993, 337 und vom 7. August 1995 - 7 Sa 196/95 -).

    Pädagogische Inhalte ihrer Tätigkeit rechtfertigten daher noch nicht die Wertung, die Zweitkraft verrichte die Tätigkeit einer Erzieherin (vgl. BAG, Urteil vom 26. März 1997 - 4 AZR 489/95 -, juris, Rn. 44).

  • LAG Hessen, 19.06.2001 - 2 Sa 3/01

    Anspruch auf richtige tarifliche Vergütung in einem Arbeitsverhältnis ;

    Die Klage ist allerdings, wie das Arbeitsgericht zutreffend angenommen hat, als eine der im öffentlichen Dienst üblichen Eingruppierungsfeststellungsklagen gem. § 256 ZPO zulässig (BAG, Urt. v. 09.08.2000 - 4 AZR 439/99 - AP Nr. 281 zu §§ 22, 23 BAT 1975 [alle nach der Fundstelle in der "Arbeitsrechtlichen Praxis - AP" zitierten Entscheidungen ohne nähere Angabe des Abschnitts sind zu §§ 22, 23 BAT 1975 veröffentlicht] unter B I; v. 26.03.1997 - 4 AZR 489/95 - AP Nr. 223 unter I).

    26.03.1997, a.a.O., unter II 2.2).

    Welche Tätigkeit das war, richtet sich nach dem Arbeitsvertrag der Parteien (BAG, Urt. v. 26.03.1997, a.a.O., unter II 5.1).

    § 164 Abs. 1 BGB hatte (BAG, Urt. v. 26.03.1997, a.a.O., unter II 5.1), noch konnte sich der Inhalt der von der Klägerin vertraglich zu erbringenden Tätigkeit dadurch ändern, dass sie Einvernehmen mit dem Leiter des Museums eine höherwertige Tätigkeit erbrachte, weil einer solchen Handlung des Leiters wie auch der angeblichen Entgegennahme ihrer Leistungen durch die Beklagte durch schlüssiges Verhalten ändern, weil dem die Schriftformklausel des § 6 AV entgegenstand, §§ 125, 126 Abs. 1 und 2, 127 BGB (BAG, Urt. v. 27.03.1987 - 7 AZR 527185 - AP Nr. 29 zu § 222 BGB Betriebliche Übung unter II 2 und 3).

    (3) Darüber hinaus hat die für den Klageanspruch in vollem Umfang darlegungs- und gegebenenfalls beweispflichtige Klägerin (BAG, Urt. v. 24.10.1984 - 4 AZR 518/82 - AP Nr. 97, v. 18.05.1994 - 4 AZR 449/93 - AP Nr. 5 zu §§ 22, 23 BAT Datenverarbeitung unter II 4 c dd; v. 26.03.1997, a.a.O., unter II 5.1) keine hinreichenden Tatsachen dafür dargelegt, dass bei der von ihr im Klagezeitraum für die Beklagte ausgeübten Tätigkeit, wenn diese der auszübenden Tätigkeit entsprochen hätte, zu mindestens 50 v. H. der Arbeitszeit Arbeitsvorgänge angefallen wären, die die Tätigkeitsmerkmale einer Fallgruppe der Vg IV a BAT (VkA) als dem für die tarifliche Vergütung in einem Arbeitsverhältnis mit der Beklagten in Hinblick auf deren Verbandszugehörigkeit maßgeblichen Vergütungstarifvertrag erfüllten.

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