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   BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 491/08   

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BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 491/08 (https://dejure.org/2009,903)
BAG, Entscheidung vom 18.11.2009 - 4 AZR 491/08 (https://dejure.org/2009,903)
BAG, Entscheidung vom 18. November 2009 - 4 AZR 491/08 (https://dejure.org/2009,903)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Betriebs-Berater

    Vertretung bei Abschluss eines Firmentarifvertrages

  • hensche.de

    Tarifvertrag, Gratifikation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Wirksamkeit einer Vertretung bei Abschluss eines Firmentarifvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vertretung bei Abschluss eines Firmentarifvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wirksame Vertretung bei Abschluss eines Firmentarifvertrages

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wirksame Vertretung bei Abschluss eines Firmentarifvertrages - keine neue Entscheidung zur Zulässigkeit von Differenzierungsklauseln

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur wirksamen Vertretung bei Abschluss eines Firmentarifvertrages

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei Abschluss von Firmentarifverträgen muss die Vertretung für einen anderen Arbeitgeber aus schriftlichem Vertrag eindeutig hervorgehen - Keine neue Entscheidung zur Zulässigkeit von Differenzierungsklauseln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 132, 268
  • NJW 2010, 888
  • ZIP 2010, 1002 (Ls.)
  • MDR 2010, 702
  • NZA 2010, 835
  • BB 2009, 2645
  • BB 2010, 499
  • DB 2010, 566
  • NZG 2010, 580
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 1058/06

    Konzerntarifvertrag - Tarifliche Bewährungszeiten

    Auszug aus BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 491/08
    Es bedarf neben der konkreten Bestimmung oder Bestimmbarkeit der abhängigen Unternehmen für die der Tarifvertrag geschlossen werden soll über die bloße Konzernzugehörigkeit hinaus weiterer Anhaltspunkte, aus denen mit für einen Tarifvertrag hinreichender Bestimmtheit der Wille erkennbar hervorgeht, für eine oder mehrere abhängige Unternehmen zu handeln (BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 26 mwN, BAGE 124, 240, 246; 12. Dezember 2007 - 4 AZR 1058/06 - Rn. 15; weiterhin BAG 26. April 2000 - 4 AZR 170/99 - zu II 2 a aa der Gründe, BAGE 94, 266, 272).

    Ein Unternehmen wird nicht allein dadurch zur Partei eines nicht von ihm abgeschlossenen Tarifvertrages, weil es in dessen Geltungsbereich einbezogen wird (BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 28, 30, BAGE 124, 240, 246; 12. Dezember 2007 - 4 AZR 1058/06 - Rn. 17, 19).

    dd) Eine bloße Erklärung eines Arbeitgebers, aus seiner Sicht wirke der Tarifvertrag auch für ihn, wie es die Parteien vorgetragen haben, genügt angesichts der normativen Wirkung, die dem Tarifvertrag nach § 4 Abs. 1 TVG zukommt, nicht (zum Konzerntarifvertrag BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 28 mwN, BAGE 124, 240, 246 f.; 12. Dezember 2007 - 4 AZR 1058/06 - Rn. 17).

    Das hat der Senat bereits ausführlich begründet (ausf. BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 26 mwN, BAGE 124, 240, 246; 12. Dezember 2007 - 4 AZR 1058/06 - Rn. 15; 2. Dezember 1992 - 4 AZR 277/92 - BAGE 72, 48, 56 f.; 11. September 1991 - 4 AZR 71/91 - BAGE 68, 261, 269; jew. mwN auch zu den abweichenden Auffassungen).

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

    Auszug aus BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 491/08
    Es bedarf neben der konkreten Bestimmung oder Bestimmbarkeit der abhängigen Unternehmen für die der Tarifvertrag geschlossen werden soll über die bloße Konzernzugehörigkeit hinaus weiterer Anhaltspunkte, aus denen mit für einen Tarifvertrag hinreichender Bestimmtheit der Wille erkennbar hervorgeht, für eine oder mehrere abhängige Unternehmen zu handeln (BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 26 mwN, BAGE 124, 240, 246; 12. Dezember 2007 - 4 AZR 1058/06 - Rn. 15; weiterhin BAG 26. April 2000 - 4 AZR 170/99 - zu II 2 a aa der Gründe, BAGE 94, 266, 272).

    Ein Unternehmen wird nicht allein dadurch zur Partei eines nicht von ihm abgeschlossenen Tarifvertrages, weil es in dessen Geltungsbereich einbezogen wird (BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 28, 30, BAGE 124, 240, 246; 12. Dezember 2007 - 4 AZR 1058/06 - Rn. 17, 19).

    dd) Eine bloße Erklärung eines Arbeitgebers, aus seiner Sicht wirke der Tarifvertrag auch für ihn, wie es die Parteien vorgetragen haben, genügt angesichts der normativen Wirkung, die dem Tarifvertrag nach § 4 Abs. 1 TVG zukommt, nicht (zum Konzerntarifvertrag BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 28 mwN, BAGE 124, 240, 246 f.; 12. Dezember 2007 - 4 AZR 1058/06 - Rn. 17).

    Das hat der Senat bereits ausführlich begründet (ausf. BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 26 mwN, BAGE 124, 240, 246; 12. Dezember 2007 - 4 AZR 1058/06 - Rn. 15; 2. Dezember 1992 - 4 AZR 277/92 - BAGE 72, 48, 56 f.; 11. September 1991 - 4 AZR 71/91 - BAGE 68, 261, 269; jew. mwN auch zu den abweichenden Auffassungen).

  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 670/06

    Protokollnotiz und Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 491/08
    Das folgt aus der weitreichenden Wirkung von Tarifnormen auf die Rechtsverhältnisse Dritter, die an den Tarifvertragsverhandlungen und dem -abschluss unbeteiligt waren (BAG 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 32 mwN, BAGE 124, 110, 120).

    Neben dem Umstand, dass die Tarifunterworfenen sich über den Tarifvertragsinhalt unterrichten können sollen (BAG 19. Oktober 1976 - 1 AZR 611/75 - zu 3 der Gründe, BAGE 28, 225, 230; 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 32 mwN, aaO), muss für sie auch ersichtlich sein, ob der Tarifvertrag überhaupt für sie gelten soll.

    Das widerspräche dem Normcharakter eines Tarifvertrages (BAG 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 32 mwN, BAGE 124, 110, 120).

  • BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 170/99

    Außerordentliche Kündigung von Tarifverträgen im Baugewerbe

    Auszug aus BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 491/08
    Die Nennung der Vertragsparteien bedarf allerdings ebenso wie der gesamte Tarifvertrag der Schriftform (Wiedemann/Thüsing TVG 7. Aufl. § 1 Rn. 191; s. auch BAG 26. April 2000 - 4 AZR 170/99 - zu II 2 a aa der Gründe, BAGE 94, 266, 272; so schon RAG 7. Oktober 1931 - RAG 713/30 - ARS 13, 229, 231).

    Es bedarf neben der konkreten Bestimmung oder Bestimmbarkeit der abhängigen Unternehmen für die der Tarifvertrag geschlossen werden soll über die bloße Konzernzugehörigkeit hinaus weiterer Anhaltspunkte, aus denen mit für einen Tarifvertrag hinreichender Bestimmtheit der Wille erkennbar hervorgeht, für eine oder mehrere abhängige Unternehmen zu handeln (BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 26 mwN, BAGE 124, 240, 246; 12. Dezember 2007 - 4 AZR 1058/06 - Rn. 15; weiterhin BAG 26. April 2000 - 4 AZR 170/99 - zu II 2 a aa der Gründe, BAGE 94, 266, 272).

    Ebenso sind die Unterschriften "für die D AG" ohne einen die Vertretung der Beklagten zumindest andeutenden Hinweis (s. auch BAG 26. April 2000 - 4 AZR 170/99 - zu II 2 a aa der Gründe, BAGE 94, 266, 272).

  • BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 484/07

    Eingruppierung eines Landschaftsgärtners

    Auszug aus BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 491/08
    Im bloßen Normenvollzug und dessen Begrenzung auf die Normunterworfenen liegt keine willkürliche Ungleichbehandlung im Sinne des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes (BAG 27. August 2008 - 4 AZR 484/07 - Rn. 40, AP TVG § 1 Auslegung Nr. 210; 6. Juli 2005 - 4 AZR 27/04 - Rn. 16 mwN, BAGE 115, 185, 190; 26. April 2005 - 1 AZR 76/04 - zu II 1 der Gründe mwN, BAGE 114, 286, 293 f.).

    c) Ob sich ein anderes Ergebnis dann ergeben könnte, wenn der Arbeitgeber nach Kenntnis von seinem Irrtum die bis dahin ohne Rechtsgrund erbrachten Leistungen weitergewährt oder dann, wenn er auch nur rechtlich mögliche Rückforderungsansprüche nicht geltend macht (BAG 26. November 1998 - 6 AZR 335/97 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 90, 219, 226; 24. Februar 2000 - 6 AZR 504/98 - zu B II 2 a der Gründe; offengelassen in BAG 27. August 2008 - 4 AZR 484/07 - Rn. 40 mwN, AP TVG § 1 Auslegung Nr. 210), muss der Senat vorliegend nicht entscheiden.

  • BAG, 29.06.2004 - 1 AZR 143/03

    Einheitstarifvertrag

    Auszug aus BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 491/08
    Eine wirksame Vertretung setzt nach § 164 Abs. 1 BGB voraus, dass der Vertreter - neben der Bevollmächtigung zur Abgabe der Willenserklärung - erkennbar im Namen des Vertretenen gehandelt hat (s. nur BAG 29. Juni 2004 - 1 AZR 143/03 - zu III 2 a der Gründe mwN, AP TVG § 1 Nr. 36 = EzA TVG § 1 Nr. 46).

    (1) Dabei kann sich der Wille, auch im Namen bestimmter anderer Unternehmen zu handeln - der Vertreter kann sowohl im eigenen als auch zusätzlich im Namen eines oder mehrerer Vertretener handeln (BAG 29. Juni 2004 - 1 AZR 143/03 - zu III 2 b aa der Gründe mwN, AP TVG § 1 Nr. 36 = EzA TVG § 1 Nr. 46) -, nach § 164 Abs. 1 Satz 2 BGB aus den Umständen ergeben, wenn sie einen einer ausdrücklichen Nennung als Tarifvertragspartei gleichwertigen Grad an Klarheit und Eindeutigkeit erreichen (zu § 2 Abs. 2 TVG s. BAG 12. Februar 1997 - 4 AZR 419/95 - zu 1.4. 1 der Gründe, AP TVG § 2 Nr. 46 = EzA TVG § 2 Nr. 21: "zweifelsfrei aus dem Inhalt der Urkunde ergibt") und in einer § 1 Abs. 2 TVG genügenden Form niedergelegt sind.

  • BAG, 24.02.2000 - 6 AZR 504/98

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 491/08
    c) Ob sich ein anderes Ergebnis dann ergeben könnte, wenn der Arbeitgeber nach Kenntnis von seinem Irrtum die bis dahin ohne Rechtsgrund erbrachten Leistungen weitergewährt oder dann, wenn er auch nur rechtlich mögliche Rückforderungsansprüche nicht geltend macht (BAG 26. November 1998 - 6 AZR 335/97 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 90, 219, 226; 24. Februar 2000 - 6 AZR 504/98 - zu B II 2 a der Gründe; offengelassen in BAG 27. August 2008 - 4 AZR 484/07 - Rn. 40 mwN, AP TVG § 1 Auslegung Nr. 210), muss der Senat vorliegend nicht entscheiden.
  • BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 996/06

    Tarifvertrag - Stellvertretung - Teilnichtigkeit

    Auszug aus BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 491/08
    ff) Ist nach dem Vorstehenden bereits der Wille des Vertreters, auch im Namen eines Vertretenen zu handeln, nicht in der erforderlichen Form ersichtlich, kommt es entgegen der Auffassung der Parteien nicht mehr darauf an, ob eine wirksame Bevollmächtigung der D AG durch die Beklagte vorlag oder ob die Grundsätze zur Anscheins- oder Duldungsvollmacht in Betracht kommen (dazu etwa BAG 12. Dezember 2007 - 4 AZR 996/06 - BAGE 125, 169).
  • BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 572/05

    Besitzstandswahrung - Anspruch auf Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 491/08
    Deshalb gibt es keinen Anspruch auf "Gleichbehandlung im Irrtum" (BAG 2. August 2006 - 10 AZR 572/05 - Rn. 33 mwN, EzA BetrVG 2001 § 75 Nr. 3).
  • BAG, 26.04.2005 - 1 AZR 76/04

    Mitbestimmungsrecht bei Lohngestaltung

    Auszug aus BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 491/08
    Im bloßen Normenvollzug und dessen Begrenzung auf die Normunterworfenen liegt keine willkürliche Ungleichbehandlung im Sinne des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes (BAG 27. August 2008 - 4 AZR 484/07 - Rn. 40, AP TVG § 1 Auslegung Nr. 210; 6. Juli 2005 - 4 AZR 27/04 - Rn. 16 mwN, BAGE 115, 185, 190; 26. April 2005 - 1 AZR 76/04 - zu II 1 der Gründe mwN, BAGE 114, 286, 293 f.).
  • BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 65/07

    Vergütung gemäß kollektiven Entlohnungsgrundsätzen

  • BAG, 26.11.1998 - 6 AZR 335/97

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Gleichbehandlung

  • BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 27/04

    Stichtagsregelung: Zeitaufstieg von Gesamtschullehrern

  • LAG Schleswig-Holstein, 07.05.2008 - 6 Sa 424/07

    Sonderzahlung, Tarifvertrag, Differenzierungsklausel, Zulässigkeit,

  • BAG, 31.10.1990 - 4 AZR 114/90

    Dienstreisezeiten eines Redakteurs

  • BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 277/92

    Tarifbindung privatisierter Betriebe

  • BAG, 16.11.1982 - 3 AZR 177/82

    Haushaltsstrukturgesetz nach dem Schwerbehindertengesetz

  • BAG, 11.09.1991 - 4 AZR 71/91

    Tarifvertragliche Durchführungspflicht im Ausland

  • BAG, 21.10.2009 - 4 AZR 477/08

    Ersetzung von nachwirkenden Tarifverträgen durch einen Verbandstarifvertrag

  • BAG, 07.08.2002 - 10 AZR 692/01

    Sonderzuwendung - Kürzung bei Krankheit

  • BAG, 19.10.1976 - 1 AZR 611/75

    Tarifvertragsrecht: Wirksamkeit und Anfechtung eines schuldrechtlichen

  • BAG, 12.02.1997 - 4 AZR 419/95

    Stellvertretung beim Abschluß eines Tarifvertrages

  • BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 276/95

    Versehentlich unvollständige Anrechnung von Tariferhöhung auf Zulagen

  • BAG, 10.04.1957 - 4 AZR 384/54

    Sparkassenangestellter - Dienstvertrag - Schuldhafte Verletzung -

  • BAG, 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Blankettverweisungen in Tarifverträgen,

  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 277/02

    Feststellungsinteresse bei möglicher Leistungsklage

  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 24/10

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf AVR - Verhältnis zu Haustarifverträgen

    Eine wirksame Vertretung setzt nach § 164 Abs. 1 BGB voraus, dass der Vertreter - neben der Bevollmächtigung zur Abgabe der Willenserklärung - erkennbar im Namen des Vertretenen gehandelt hat (s. nur BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 120/09 - Rn. 20, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 77 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 49; 18. November 2009 - 4 AZR 491/08 - Rn. 15, BAGE 132, 268; 29. Juni 2004 - 1 AZR 143/03 - zu III 2 a der Gründe mwN, AP TVG § 1 Nr. 36 = EzA TVG § 1 Nr. 46) .

    Im Falle einer rechtsgeschäftlichen Vertretung eines abhängigen Unternehmens durch das herrschende innerhalb eines Konzerns beim Abschluss eines Tarifvertrages bedarf es - neben der konkreten Bestimmung oder Bestimmbarkeit der oder des abhängigen Unternehmen/s für die/das der Tarifvertrag geschlossen werden soll - über die bloße Konzernzugehörigkeit hinaus weiterer Anhaltspunkte, aus denen mit für einen Tarifvertrag hinreichender Bestimmtheit und Erkennbarkeit der Wille hervorgeht, für ein oder mehrere abhängige Unternehmen zu handeln (BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 120/09 - Rn. 22 mwN, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 77 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 49; 18. November 2009 - 4 AZR 491/08 - Rn. 17, BAGE 132, 268) .

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2018 - 22 U 123/17

    Abgrenzung von (zulässigem) Beweisantrag und (unzulässiger) Beweisermittlung?

    Bei Auftragserteilung durch einen Konzern können die für einen Konzerntarifvertrag geltenden Grundsätze (vgl. BAG, Urteil vom 18.11.2009 - 4 AZR 491/08, BAGE 132, 268, dort Rz. 15 m. w. N.) - jedenfalls im Lichte der allgemeinen Grundsätze der zivilrechtlichen Stellvertretung (§ 164 BGB) - auf einen Architekten-/Ingenieurvertrag zu einem Großbauvorhaben angewendet werden.*).

    Bei Auftragserteilung durch einen Konzern können die für einen Konzerntarifvertrag geltenden Grundsätze (vgl. BAG, Urteil vom 18.11.2009 - 4 AZR 491/08, BAGE 132, 268, dort Rz. 15 m. w. N.) - jedenfalls im Lichte der allgemeinen Grundsätze der zivilrechtlichen Stellvertretung (§ 164 BGB) - auf einen Architekten-/Ingenieurvertrag zu einem Großbauvorhaben angewendet werden.*).

    Das BAG hat zu einer zumindest im Ansatz vergleichbaren Konstellation im Konzernverbund (wenngleich zum kollektiven Arbeitsrecht) ausgeführt, dass eine wirksame Vertretung bei Abschluss eines Firmentarifvertrages voraussetzt, dass der Vertreter erkennbar im Namen des Vertretenen gehandelt hat (vgl. BAG, Urteil vom 18.11.2009, 4 AZR 491/08, BAGE 132, 268, dort Rn 15 mwN).

    Dies kann sich - so das BAG weiter - aber nach § 164 Abs. 1 Satz 2 BGB auch aus den Umständen ergeben (vgl. BAG, Urteil vom 18.11.2009, a.a.O., dort Rn 16) und diese Grundsätze zum Abschluss eines Tarifvertrages gelten auch im Falle einer rechtsgeschäftlichen Vertretung eines abhängigen Konzernunternehmens durch das herrschende Unternehmen innerhalb eines Konzerns.

    Es bedarf neben der konkreten Bestimmung oder Bestimmbarkeit der abhängigen Unternehmen, für die der Tarifvertrag geschlossen werden soll, über die bloße Konzernzugehörigkeit hinaus weiterer Anhaltspunkte, aus denen mit für einen Tarifvertrag hinreichender Bestimmtheit der Wille erkennbar hervorgeht, für ein oder mehrere abhängige (Konzern-)Unternehmen zu handeln (vgl. BAG, Urteil vom 07.07.2010, 4 AZR 120/09, NZA-RR 2011, 144; BAG, Urteil vom 18.11.2009, a.a.O., dort Rn 17 mwN; BAG, vgl. auch Kilg/Muschal, BB 2007, 1670; Erman/Maier-Riemer, BGB, 15. Auflage 2017, § 164, Rn 8; Staudinger/Schilken, BGB, 2014, § 164, Rn 1; Münchener Kommentar-Schubert, BGB, 7. Auflage 2015, Rn 171 mwN in Fn 598/599).

  • BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 85/11

    Haustarifvertrag - Ausgliederung im Wege der Spaltung

    Nur so lässt sich verbindlich bestimmen, wer zukünftig auf Arbeitgeberseite Vertragspartner eines Haustarifvertrages ist und für welche tarifgebundenen Arbeitnehmer der Tarifvertrag noch unmittelbare und zwingende Geltung hat (zu dieser Funktion BAG 18. November 2009 - 4 AZR 491/08 - Rn. 16, BAGE 132, 268) .
  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 147/10

    Eingruppierung eines Klinischen Chemikers

    Als Klageänderung ist auch der Übergang von der Feststellungs- zur Leistungsklage anzusehen (BAG 18. November 2009 - 4 AZR 491/08 - Rn. 10 mwN, BAGE 132, 268; 5. Juni 2003 - 6 AZR 277/02 - zu II 1 der Gründe, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 81 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 2) .

    Klageänderungen und Klageerweiterungen können in der Revisionsinstanz aus prozessökonomischen Gründen nur dann ausnahmsweise zugelassen werden, wenn der neue Antrag sich auf den vom Landesarbeitsgericht festgestellten Sachverhalt stützt (BAG 18. November 2009 - 4 AZR 491/08 - aaO; 5. Juni 2003 - 6 AZR 277/02 - aaO) .

  • BAG, 26.02.2020 - 4 AZR 48/19

    Tarifvertrag - Ausgestaltung durch Dritte - Normenklarheit

    Die Vereinbarung, die das Schriftformerfordernis des § 1 Abs. 2 TVG wahrt, ist ausweislich des Rubrums des TV SP auf der einen Seite von der A AG und mehreren Unternehmen des A-Konzerns, vertreten durch das herrschende Unternehmen (zu den Anforderungen BAG 18. November 2009 - 4 AZR 491/08 - Rn. 15 ff. mwN, BAGE 132, 268) sowie auf der anderen Seite von der IG Metall geschlossen worden.
  • LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2012 - 6 Sa 256/11

    Sonderzahlung, Bezugnahmeklausel, Auslegung, Gleichstellungsabrede,

    Der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts rügte in seinem Urteil vom 18.11.2009 (4 AZR 491/08), die wirksame Vertretung der dortigen Beklagten bei Abschluss des TV-S sei nicht dokumentiert.

    Von der Unwirksamkeit erfuhren sie erst kurz vor Abschluss des mit dem Aktenzeichen 4 AZR 491/08 vor dem Bundesarbeitsgericht geführten Verfahrens.

    Auch die Klägerin des hiesigen Verfahrens ging bis zum Bekanntwerden der Entscheidung in der Sache 4 AZR 491/08 davon aus, dass der TV-S für ihr Arbeitsverhältnis maßgebend ist und nicht der TVöD.

    Dass dieser Tarifvertrag aus formellen Gründen unwirksam ist, hat sie erst nach Vorliegen des Urteils vom 18.11.2009 in der Sache 4 AZR 491/08 geltend gemacht, und zwar mit Schriftsatz vom 29.03.2010 (Bl. 52 f. d. A.).

  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 861/11

    Tarifliche Sonderzahlung - Stichtagsregelung bezüglich der

    Gegen die aus ihrer Sicht unzulässige Differenzierung der Sonderzahlung nach Gewerkschaftszugehörigkeit zu einem bestimmten Stichtag erhob die Klägerin Klage auf Nachzahlung von Differenzbeträgen für die Jahre 2007 und 2008, die vom Senat mit Urteil vom 18. November 2009 (- 4 AZR 491/08 - BAGE 132, 268) abgewiesen wurde, da der TV-Sonderzahlung Damp 2007 mangels wirksamer Vertretung der abhängigen Konzernunternehmen - wie der Beklagten - durch die Konzernobergesellschaft nicht für jene galt.

    Einem Anspruch auf Leistung der Sonderzahlungen für die Jahre 2007 und 2008 steht nicht die Rechtskraft des Urteils vom 18. November 2009 - 4 AZR 491/08 - nach § 322 ZPO entgegen.

    Dieser Neuabschluss diente der Korrektur von Fehlern beim Abschluss des TV-Sonderzahlung Damp 2007 für die abhängigen Unternehmen des Konzerns (zu den Fehlern beim Abschluss dieses Tarifvertrags vgl. BAG 18. November 2009 - 4 AZR 491/08 - BAGE 132, 268) , sollte aber am Inhalt der Regelungen grundsätzlich nichts ändern, insbesondere nichts an der Möglichkeit der Erfüllung der Voraussetzungen bezogen auf das jeweilige Bezugsjahr der Zahlung (vgl. auch bereits BAG 5. September 2012 - 4 AZR 696/10 - Rn. 33) .

  • BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 761/12

    Ablösung verbandstariflicher Regelungen

    Allein der Umstand, dass die Tarifvertragsparteien einvernehmlich davon ausgehen, eine der Vertragsparteien habe zugleich in Vertretung für eine andere Person gehandelt, reicht nicht aus, wenn dies im Tarifvertragstext keinen hinreichend deutlichen Niederschlag gefunden hat und daher objektiv nicht erkennbar ist (BAG 18. November 2009 - 4 AZR 491/08 - Rn. 16 mwN, BAGE 132, 268) .
  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 120/09

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf einen von einer Konzernmutter im eigenen Namen

    Daran fehlt es beim TV-S. Auf die Wirksamkeit dieses Tarifvertrages und der dort enthaltenen Differenzierungsklausel kommt es daher auch im vorliegenden Fall nicht an (vgl. hierzu insgesamt auch BAG 18. November 2009 - 4 AZR 491/08 - NJW 2010, 888) .

    a) Die Beklagte ist nicht Partei des TV-S. Sie ist bei Abschluss des Tarifvertrages durch die D AG von dieser nicht wirksam vertreten worden (entsprechend für ein anderes Unternehmen der Unternehmensgruppe BAG 18. November 2009 - 4 AZR 491/08 - NJW 2010, 888) .

  • BAG, 05.09.2012 - 4 AZR 696/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Stichtagsregelung

    Diesen Tarifvertrag hat der Senat mit Urteil vom 18. November 2009 (- 4 AZR 491/08 - BAGE 132, 268) im Verhältnis zu den abhängigen Unternehmen des Konzerns - wie der Beklagten - als unwirksam angesehen, da er von der herrschenden Konzerngesellschaft nicht unter offengelegter Vertretung für die abhängigen Unternehmen geschlossen worden war.
  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 148/10

    Eingruppierung eines Klinischen Chemikers - Nichtanwendbarkeit des § 41 Nr 7 TV-L

  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 839/09

    Feststellungsinteresse - Vergangenheitsbezogene Feststellungsklage - fehlende

  • BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 76/13

    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/TdL

  • BAG, 13.12.2016 - 1 AZR 148/15

    Konzernbetriebsvereinbarung - Betriebsverfassungsrechtlicher

  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 834/09

    Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - Auslegung einer

  • LAG Niedersachsen, 19.10.2012 - 6 TaBV 82/10

    Vertretung bei Abschluss eines Tarifvertrags; Anfechtung der BR-Wahl

  • BAG, 24.08.2011 - 4 AZR 565/09

    Eingruppierung als Oberärztin - medizinische Verantwortung für einen Teilbereich

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2009 - 5 Sa 180/09

    Einmalzahlung durch Arbeitgeber aufgrund eines vermeintlich wirksamen

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2012 - 6 Sa 232/11

    Sonderzuwendung, Bezugnahmeklausel, Auslegung, Gleichstellungsabrede, Neuvertrag,

  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 873/09

    Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - Auslegung einer

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2012 - 6 Sa 228/11

    Sonderzuwendung, Bezugnahmeklausel, Auslegung, Gleichstellungsabrede, Neuvertrag,

  • BAG, 16.05.2012 - 10 AZR 256/11

    Jahressonderzuwendung 2009 - Besitzstandsregelung

  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 521/08

    Eingruppierung eines Waldarbeiters - Zeitaufstieg

  • BAG, 05.09.2012 - 4 AZR 749/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2014 - 3 Sa 132/14

    Vertragliche Reduzierung der Arbeitszeit - Vertragsfreiheit -

  • BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 247/11

    Jahressonderzuwendung 2009 - Besitzstandsregelung

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2012 - 3 Sa 230/11

    Sonderzuwendung, Bezugnahmeklausel, Auslegung, Gleichstellungsabrede, Neuvertrag,

  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 872/09

    Vergangenheitsbezogene Feststellungsklage - Feststellungsinteresse

  • LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2009 - 3 Sa 259/08

    Sonderzuwendung, BAT, TVöD, Bezugnahmeklausel, Auslegung, ergänzende Auslegung,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2014 - 3 Sa 453/13

    Anspruch auf Versorgungsvertrag - Versorgungsordnung - betriebliche Übung -

  • LAG Niedersachsen, 11.12.2009 - 10 Sa 594/09

    Schriftformerfordernis bei Kündigung durch Gesellschaft bürgerlichen Rechts;

  • BAG, 05.09.2012 - 4 AZR 751/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

  • LAG Hamburg, 19.03.2010 - 6 TaBV 6/09

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats in Fällen der Ein- und

  • BAG, 05.09.2012 - 4 AZR 750/10

    Anspruch auf tarifliche Sonderzahlung - Tarifgebundenheit - Abschluss eines

  • LAG Hessen, 10.09.2012 - 17 Sa 56/12

    Tarifvertrag - Ablösung - Geltungsbereich

  • BAG, 05.09.2012 - 4 AZR 753/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Tarifgebundenheit

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.03.2011 - 5 Sa 106/10

    Auslegung eines Konzerntarifvertrages - Eingruppierung von Pflegehelfern -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2016 - 3 Sa 508/15

    Weitergabe von Tariflohnerhöhungen während der Altersteilzeit -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2015 - 5 Sa 168/14

    Wirksamkeit - Klausel Haustarifvertrag - unterschiedliche Urlaubsdauer bei

  • BAG, 05.09.2012 - 4 AZR 752/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

  • LAG Hessen, 10.09.2012 - 17 Sa 57/12

    Tarifvertrag - Ablösung - Geltungsbereich

  • LAG Schleswig-Holstein, 18.04.2012 - 6 Sa 397/11

    Jubiläumszuwendung, Anspruch, Beschäftigungszeit, Tarifvertrag,

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.10.2011 - 1 Sa 507 e/10

    Sonderzahlung, Tarifvertrag, Differenzierungsklausel, Stichtagsregelung,

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.09.2010 - 3 Sa 80/09

    Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung - Wirksamkeit einer Stichtagsregelung

  • LAG Schleswig-Holstein, 11.10.2011 - 2 Sa 247/11

    Sonderzahlung, Tarifvertrag, Differenzierungsklausel, Stichtagsregelung,

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.10.2011 - 2 Sa 283/10

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Firmentarifvertrag

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.10.2011 - 1 Sa 507e/10

    Sonderzahlungen - Bezugnahme auf Tarifverträge

  • ArbG Hagen, 21.02.2012 - 1 Ca 1698/11

    Aussetzen von Streitigkeiten wegen sog. "equal-pay"-Vergütung gestützt auf § 10

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