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   BAG, 22.04.1987 - 4 AZR 496/86   

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https://dejure.org/1987,395
BAG, 22.04.1987 - 4 AZR 496/86 (https://dejure.org/1987,395)
BAG, Entscheidung vom 22.04.1987 - 4 AZR 496/86 (https://dejure.org/1987,395)
BAG, Entscheidung vom 22. April 1987 - 4 AZR 496/86 (https://dejure.org/1987,395)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendung des Rahmentarifvertrags für das Baugewerbe (BauRTV) auf einen Betrieb für Baugrubenabsicherung und Herstellung von Geschenkartikeln - Lohnausgleich und die Zusatzversorgung im Baugewerbe - Eröffnung des fachlichen Geltungsbereich des Verfahrens-Tarifvertrags ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltungsbereich des BRTV-Bau in einem Mischbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 55, 223
  • NZA 1988, 34 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 22.04.1987 - 4 AZR 496/86
    Diese Auslegung entspricht dem Grundsatz, daß im Zweifel derjenigen Tarifauslegung der Vorzug zu geben ist, die zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAGE 46, 308, 316 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 230/86

    Tarifvertrag Baugewerbe

    Auszug aus BAG, 22.04.1987 - 4 AZR 496/86
    Denn die insoweit darlegungs- und beweispflichtige Klägerin (vgl. BAG Urteil vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 230/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) hat nach der Beweiswürdigung des Landesarbeitsgerichts über die umfangreiche Beweisaufnahme nicht bewiesen, daß im Betrieb des Beklagten überwiegend bauliche Leistungen erbracht werden und die Geschenkartikelherstellung, die unzweifelhaft keine bauliche Leistung darstellt, nicht überwiegt.
  • BAG, 11.03.1981 - 4 AZR 1022/78

    Tarifauslegung - Handwerklicher Charakter - Industrieller Charakter -

    Auszug aus BAG, 22.04.1987 - 4 AZR 496/86
    Insoweit ist die überwiegende Arbeitszeit der Arbeitnehmer des Beklagten maßgebend (BAG Urteil vom 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 -, AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau mit weiteren Nachweisen; vgl. auch BAGE 35, 133, 137 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Steinmetzgewerbe).
  • BAG, 08.10.1975 - 4 AZR 432/74

    Tarifverträge: Anwendungsbereich, Selbständige baugewerbliche Betriebsabteilung

    Auszug aus BAG, 22.04.1987 - 4 AZR 496/86
    Zur selbständigen Betriebsabteilung gehören aber eine personelle Einheit sowie organisatorische Abgrenzbarkeit, eigene technische Betriebsmittel und ein selbständiger, spezifischer Zweck (vgl. BAG Urteil vom 8. Oktober 1975 - 4 AZR 432/74 -, AP Nr. 25 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 456/74

    Tarifverträge: Geltungsbereich des RTV-Bau

    Auszug aus BAG, 22.04.1987 - 4 AZR 496/86
    Insoweit ist die überwiegende Arbeitszeit der Arbeitnehmer des Beklagten maßgebend (BAG Urteil vom 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 -, AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau mit weiteren Nachweisen; vgl. auch BAGE 35, 133, 137 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Steinmetzgewerbe).
  • BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 959/13

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

    Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich von der überwiegenden Arbeitszeit innerhalb eines Kalenderjahres auszugehen, sofern sich die Tätigkeit des Betriebs mindestens über ein Kalenderjahr erstreckt und sich seine Zweckbestimmung innerhalb des maßgebenden Kalenderjahres nicht geändert hat (zuletzt zB BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 669/13 - Rn. 14; grundlegend BAG 22. April 1987 - 4 AZR 496/86 - BAGE 55, 223) .
  • LAG Hessen, 16.02.1990 - 15 Sa 365/89

    Betrieblicher Geltungsbereich von Bau-Tarifverträgen; Voraussetzungen für das

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  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 146/04

    Arbeitnehmerentsendung - Betriebsabteilung

    In gleicher Weise erfolgt die Abgrenzung, wenn streitig ist, ob der Betrieb dem betrieblichen Geltungsbereich der Bautarifverträge unterliegt (ständige Rechtsprechung vgl. BAG 26. September 2001 - 10 AZR 669/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 244 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 110; 22. April 1987 - 4 AZR 496/86 - BAGE 55, 223 mwN).

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bemisst sich der Umfang der aufgewendeten Arbeitszeit grundsätzlich nach dem Kalenderjahr, für das Beiträge verlangt werden (BAG 22. April 1987 - 4 AZR 496/86 - BAGE 55, 223).

    Dagegen kommt es auf die Verhältnisse im streitbefangenen Zeitraum an, wenn der Arbeitgeber im Verlauf des Kalenderjahres die Erbringung baulicher Leistungen einstellt (BAG 22. April 1987 - 4 AZR 496/86 - aaO).

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