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   BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 497/00   

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https://dejure.org/2001,4370
BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 497/00 (https://dejure.org/2001,4370)
BAG, Entscheidung vom 26.09.2001 - 4 AZR 497/00 (https://dejure.org/2001,4370)
BAG, Entscheidung vom 26. September 2001 - 4 AZR 497/00 (https://dejure.org/2001,4370)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Abfindung bei Ausscheiden wegen Erwerbsunfähigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin (Kassiererin) auf Zahlung einer Abfindung bei Ausscheiden wegen Arbeitsunfähigkeit, wenn eine Abfindung in einem Aufhebungsvertrag geregelt wurde, die Arbeitnehmerin aber vor dem Zeitpunkt des Aufhebunsgvertrages aus dem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifauslegung; Sonstiges - Tarifliche Regelung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei unbefristeter Gewährung von Erwerbsunfähigkeitsrente; Abfindungsanspruch im Aufhebungsvertrag; Abgrenzung des befristeten Arbeitsvertrages vom Aufhebungsvertrag; Auslegung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 584 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 48/99

    Aufhebungsvertrag - Befristungskontrollrecht

    Auszug aus BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 497/00
    Diese Vereinbarung ist keine Befristungsabrede, sondern eine Regelung über die Modalitäten der Abwicklung des unbefristeten gekündigten Arbeitsverhältnisses (zur Abgrenzung einer nachvertraglichen Befristungsabrede von einem Aufhebungsvertrag vgl. BAG 12. Januar 2000 - 7 AZR 48/99 - AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 16 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 33).
  • BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 101/97

    Rücknahme des Rentenantrags und auflösende Bedingung

    Auszug aus BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 497/00
    d) Gegen die Wirksamkeit einer tariflichen Regelung, nach der das Arbeitsverhältnis bei unbefristeter Gewährung von Erwerbsunfähigkeitsrente endet, bestehen keine Bedenken (zB BAG 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - AP BAT § 59 Nr. 8 = EzA BAT § 59 Nr. 5; 23. Februar 2000 - 7 AZR 126/99 - BAGE 94, 1 = NZA 2000, 776).
  • BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 279/97

    § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 497/00
    Die Auslegung eines solchen Vertrages durch das Landesarbeitsgericht ist in der Revisionsinstanz nur darauf zu prüfen, ob es bei der Auslegung des Vertrages die Rechtsvorschriften über die Auslegung (§§ 133, 157 BGB) richtig angewendet, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen oder den Tatsachenstoff nur unvollständig verwertet hat (ständige Rechtsprechung des BAG, zB 25. Februar 1998 - 2 AZR 279/97 - BAGE 88, 131).
  • LAG Köln, 10.05.2000 - 7 Sa 1178/99
    Auszug aus BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 497/00
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 10. Mai 2000 - 7 Sa 1178/99 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 217/00

    Verdachtskündigung; Suspendierung

    Auszug aus BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 497/00
    Ein Anspruch auf die Abfindung entsteht daher nicht, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem vereinbarten Beendigungszeitpunkt aus einem anderen Grunde beendet wird (BAG 5. April 2001 - 2 AZR 217/00 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 34 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 10).
  • BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 126/99

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 497/00
    d) Gegen die Wirksamkeit einer tariflichen Regelung, nach der das Arbeitsverhältnis bei unbefristeter Gewährung von Erwerbsunfähigkeitsrente endet, bestehen keine Bedenken (zB BAG 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - AP BAT § 59 Nr. 8 = EzA BAT § 59 Nr. 5; 23. Februar 2000 - 7 AZR 126/99 - BAGE 94, 1 = NZA 2000, 776).
  • BAG, 26.08.1997 - 9 AZR 227/96

    Abfindung bei Tod des Arbeitnehmers vor vereinbartem Beendigungstermin des

    Auszug aus BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 497/00
    Welche Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sein müssen, um den Abfindungsanspruch entstehen zu lassen, richtet sich deshalb allein nach dem Parteiwillen (BAG 26. August 1997 - 9 AZR 227/96 - AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 8 = EzA BGB § 111 Aufhebungsvertrag Nr. 29).
  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 357/10

    Aufhebungsvertrag - Rücktritt nach Insolvenzantrag

    Diese ist bei einem außergerichtlichen, auf Initiative des Arbeitgebers zustande gekommenen Aufhebungsvertrag die Gegenleistung des Arbeitgebers für die Zustimmung des Arbeitnehmers zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (st. Rspr. seit BAG 25. Juni 1987 - 2 AZR 504/86 - zu II 4 der Gründe, EzA KSchG 1969 § 9 nF Nr. 23; vgl. auch 26. August 1997 - 9 AZR 227/96 - zu 3 der Gründe, AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 8 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 29; 26. September 2001 - 4 AZR 497/00 - zu I 2 b der Gründe, EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 51; aA v. Puttkamer Anm. BB 1996, 1440) .
  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 342/10

    Aufhebungsvertrag - Rücktritt nach Insolvenzeröffnung

    Diese ist bei einem außergerichtlichen, auf Initiative des Arbeitgebers zustande gekommenen Aufhebungsvertrag die Gegenleistung des Arbeitgebers für die Zustimmung des Arbeitnehmers zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (st. Rspr. seit BAG 25. Juni 1987 - 2 AZR 504/86 - zu II 4 der Gründe, EzA KSchG 1969 § 9 nF Nr. 23; vgl. auch 26. August 1997 - 9 AZR 227/96 - zu 3 der Gründe, AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 8 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 29; 26. September 2001 - 4 AZR 497/00 - zu I 2 b der Gründe, EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 51; aA v. Puttkamer Anm. BB 1996, 1440) .
  • BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 33/11

    Wiedereinstellungsanspruch - Verurteilung zur Abgabe einer Angebotserklärung -

    Die Zustimmung des Arbeitnehmers zu der Vertragsaufhebung steht im Gegenseitigkeitsverhältnis zu der Zusage der Wiedereinstellung (vgl. zu der Gegenleistung einer Abfindungszusage für die Einwilligung in die Vertragsaufhebung zB BAG 26. September 2001 - 4 AZR 497/00 - zu I 2 b der Gründe mwN, EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 51) .
  • BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 672/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Verurteilung zur Abgabe eines Angebots - Anspruch

    Die Zustimmung des Arbeitnehmers zu der Vertragsaufhebung steht im Gegenseitigkeitsverhältnis zu der Zusage der Wiedereinstellung (vgl. zu der Gegenleistung einer Abfindungszusage für die Einwilligung in die Vertragsaufhebung zB BAG 26. September 2001 - 4 AZR 497/00 - zu I 2 b der Gründe mwN, EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 51) .
  • BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 743/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Verurteilung zur Abgabe einer Annahmeerklärung -

    Die Zustimmung des Arbeitnehmers zu der Vertragsaufhebung steht im Gegenseitigkeitsverhältnis zu der Zusage der Wiedereinstellung (vgl. zu der Gegenleistung einer Abfindungszusage für die Einwilligung in die Vertragsaufhebung zB BAG 26. September 2001 - 4 AZR 497/00 - zu I 2 b der Gründe mwN, EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 51) .
  • BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 519/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Bestimmtheit des Klageantrags - AGB-Kontrolle

    Die Zustimmung des Arbeitnehmers zu der Vertragsaufhebung steht im Gegenseitigkeitsverhältnis zu der Zusage der Wiedereinstellung (vgl. zu der Gegenleistung einer Abfindungszusage für die Einwilligung in die Vertragsaufhebung: zB BAG 26. September 2001 - 4 AZR 497/00 - zu I 2 b der Gründe mwN, EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 51) .
  • BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 537/10

    Wiedereinstellungsanspruch aufgrund eines vereinbarten Rückkehrrechts - Anspruch

    Die Zustimmung des Arbeitnehmers zu der Vertragsaufhebung steht im Gegenseitigkeitsverhältnis zu der Zusage der Wiedereinstellung (vgl. zu der Gegenleistung einer Abfindungszusage für die Einwilligung in die Vertragsaufhebung: zB BAG 26. September 2001 - 4 AZR 497/00 - zu I 2 b der Gründe mwN, EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 51) .
  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 583/10

    Rücktritt vom Aufhebungsvertrag während des Insolvenzeröffnungsverfahrens

    Diese ist bei einem außergerichtlichen, auf Initiative des Arbeitgebers zustande gekommenen Aufhebungsvertrag die Gegenleistung des Arbeitgebers für die Zustimmung des Arbeitnehmers zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (st. Rspr. seit BAG 25. Juni 1987 - 2 AZR 504/86 - zu II 4 der Gründe, EzA KSchG 1969 § 9 nF Nr. 23; vgl. auch 26. August 1997 - 9 AZR 227/96 - zu 3 der Gründe, AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 8 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 29; 26. September 2001 - 4 AZR 497/00 - zu I 2 b der Gründe, EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 51; aA v. Puttkamer Anm. BB 1996, 1440) .
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