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   BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 499/92   

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BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 499/92 (https://dejure.org/1993,754)
BAG, Entscheidung vom 04.08.1993 - 4 AZR 499/92 (https://dejure.org/1993,754)
BAG, Entscheidung vom 04. August 1993 - 4 AZR 499/92 (https://dejure.org/1993,754)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVG § 3
    Tarifbindung nach Verbandsaustritt

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 3
    Aufleben einer Tarifbindung nach Verbandsaustritt des Arbeitgebers durch späteren Beitritt eines Arbeitnehmers in die zuständige Gewerkschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 74, 41
  • MDR 1994, 73
  • NZA 1994, 34
  • BB 1993, 2307
  • DB 1994, 104
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Auszug aus BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 499/92
    Ebenso wie der Gesetzgeber einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären kann, ohne damit gegen die Verfassung zu verstoßen (vgl. BVerfG Beschluß vom 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - AP Nr. 15 zu § 5 TVG; BAG Urteil vom 19. März 1975, BAGE 27, 78 = AP Nr. 14 zu § 5 TVG), kann er die Fortdauer der einmal wirksam durch Verbandsmitgliedschaft begründeten Tarifbindung über das Ende der Mitgliedschaft hinaus bis zum Ablauf des Tarifvertrages anordnen (Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 3 Rz 29; Hagemeier/Kempen/Zachert/Zilius, TVG, 2. Aufl., § 3 Rz 21).
  • BAG, 19.03.1975 - 4 AZR 270/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Zurückverweisung bei Klageabweisung als unzulässig

    Auszug aus BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 499/92
    Ebenso wie der Gesetzgeber einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären kann, ohne damit gegen die Verfassung zu verstoßen (vgl. BVerfG Beschluß vom 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - AP Nr. 15 zu § 5 TVG; BAG Urteil vom 19. März 1975, BAGE 27, 78 = AP Nr. 14 zu § 5 TVG), kann er die Fortdauer der einmal wirksam durch Verbandsmitgliedschaft begründeten Tarifbindung über das Ende der Mitgliedschaft hinaus bis zum Ablauf des Tarifvertrages anordnen (Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 3 Rz 29; Hagemeier/Kempen/Zachert/Zilius, TVG, 2. Aufl., § 3 Rz 21).
  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 261/08

    Nachbindung an einen Tarifvertrag

    Ebenso wie der Gesetzgeber einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären kann, ohne damit gegen die Verfassung zu verstoßen (BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - zu B II 1 b bb der Gründe, BVerfGE 44, 322, 341), kann er aus den vorgenannten Gründen die Fortdauer der einmal wirksam durch Verbandsmitgliedschaft begründeten Tarifbindung über das Ende der Mitgliedschaft hinaus bis zum Ablauf des Tarifvertrages anordnen (BAG 4. August 1993 - 4 AZR 499/92 - zu I 2 c der Gründe, BAGE 74, 41, 44).
  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 424/09

    Gewerkschaftseintritt während Nachbindung des Arbeitgebers

    § 4 Abs. 1 TVG macht keinen Unterschied in der Art der Bindung an den Tarifvertrag, die zur unmittelbaren und zwingenden Wirkung der Tarifnormen führt (BAG 4. August 1993 - 4 AZR 499/92 - BAGE 74, 41; Däubler/Lorenz TVG 2. Aufl. § 3 Rn. 84; ErfK/Franzen 11. Aufl. § 3 TVG Rn. 23; Kempen/Zachert/Kempen TVG 4. Aufl. § 3 Rn. 42; Wiedemann/Oetker TVG 7. Aufl. § 3 Rn. 67) .
  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 230/08

    Wechsel eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft - "Andere

    Vielmehr fingiert das Gesetz die fehlende Verbandsmitgliedschaft auf Zeit und stellt damit eine atypische Tarifgebundenheit für diesen Zeitraum her (BAG 4. August 1993 - 4 AZR 499/92 - Rn. 16, BAGE 74, 41).
  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 711/06

    Betriebsübergang - Inhalt des Arbeitsverhältnisses

    Soweit die Beklagte darauf abstellt, dass sie als Außenseiterin unter Verstoß gegen ihre negative Koalitionsfreiheit an tarifliche Normen und die in ihnen bereits vorgesehene Weiterentwicklung gebunden worden ist, könnte zwar nach einer in der rechtswissenschaftlichen Literatur vertretenen Auffassung (zB Schüren RdA 1988, 138, 139; Biedenkopf Grenzen der Tarifautonomie S. 101; Schleusener ZTR 1998, 100, 101; vgl. aber auch Senat 20. Juni 2001 - 4 AZR 295/00 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 18 = EzA BGB § 613a Nr. 203; BAG 13. September 1994 - 3 AZR 148/94 - BAGE 77, 353, 360; dagegen Rieble NZA 2007, 1, 2; ErfK/Dieterich Art. 9 GG Rn. 35 mwN; krit. auch Wiedemann/Oetker § 3 Rn. 30) der Schutzbereich der negativen Koalitionsfreiheit durch eine gesetzliche Anordnung der Geltung fremder (Tarif-) Normen berührt sein (vgl. insoweit zB zur Verfassungsmäßigkeit der Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 TVG: BVerfG 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74 ua. - BVerfGE 55, 7; der Nachbindung gem. § 3 Abs. 3 TVG: Senat 4. August 1993 - 4 AZR 499/92 -BAGE 74, 41, 44; der Nachwirkung gem. § 4 Abs. 5 TVG: BVerfG 3. Juli 2000 - 1 BvR 945/00 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 36 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 29; der Erstreckung von Betriebsnormen auf nicht tarifgebundene Arbeitnehmer gem. § 3 Abs. 2 TVG: BAG 7. November 1995 - 3 AZR 676/94 - AP TVG § 3 Betriebsnormen Nr. 1 = EzA TVG § 1 Betriebsnorm Nr. 1; der BauArbbV nach § 1 Abs. 3a AEntG: BVerfG 18. Juli 2000 - 1 BvR 948/00 - AP AEntG § 1 Nr. 4 = EzA GG Art. 9 Nr. 69; eines Landes-"Tariftreuegesetzes" 11. Juli 2006 - 1 BvL 4/00 - BVerfGE 116, 202).
  • BAG, 07.11.2001 - 4 AZR 703/00

    Verbandsaustritt - Ende der Nachbindung - Tarifänderung

    Der Senat hat im Urteil vom 4. August 1993 (- 4 AZR 499/92 - BAGE 74, 41) entschieden, daß beiderseitige Tarifgebundenheit auch dann gegeben ist, wenn ein im Arbeitsverhältnis stehender Arbeitnehmer im Nachbindungszeitraum in die Gewerkschaft eintritt.
  • LAG Baden-Württemberg, 28.11.2008 - 7 Sa 54/08

    Tarifbindung - Mitgliedschaftserwerb des Arbeitnehmers in der Nachbindung des

    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 04.08.1993 - 4 AZR 499/92 - AP Nr. 15 zu § 3 TVG, zu I 2 a der Gründe = Randnummer 16; Urteil vom 07.11.2001 - 4 AZR 703/00 - AP Nr. 11 zu § 3 TVG Verbandsaustritt, zu 1 b der Gründe = Randnummer 15; Urteil vom 14.08.2007 - 9 AZR 587/06 - AP Nr. 41 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis, zu I 4 a der Gründe = Randnummer 25), von der abzuweichen die Berufungskammer keine Veranlassung hat, dass beiderseitige Tarifgebundenheit auch dann gegeben ist, wenn ein im Arbeitsverhältnis stehender Arbeitnehmer im Nachbindungszeitraum in die Gewerkschaft eintritt.

    Vielmehr fingiert das Gesetz die fehlende Verbandsmitgliedschaft auf Zeit und stellt damit eine atypische Tarifgebundenheit für diesen Zeitraum her (BAG, Urteil vom 04.08.1993 - 4 AZR 499/92 - a. a. O., zu I 2 a der Gründe = Randnummer 16 mit zahlreichen Nachweisen).

  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 262/08

    Nachbindung an einen Tarifvertrag

    Ebenso wie der Gesetzgeber einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären kann, ohne damit gegen die Verfassung zu verstoßen (BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - zu B II 1 b bb der Gründe, BVerfGE 44, 322, 341), kann er aus den vorgenannten Gründen die Fortdauer der einmal wirksam durch Verbandsmitgliedschaft begründeten Tarifbindung über das Ende der Mitgliedschaft hinaus bis zum Ablauf des Tarifvertrages anordnen (BAG 4. August 1993 - 4 AZR 499/92 - zu I 2 c der Gründe, BAGE 74, 41, 44).
  • LAG Saarland, 09.01.2008 - 2 Sa 78/07

    Beendigungszeitpunkt der Bindung eines Arbeitgebers an den Tarifvertrag bei

    Das Bundesarbeitsgericht hat bereits in einer Entscheidung aus dem Jahre 1993 ausgeführt, dass Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 3 Absatz 3 TVG nicht bestehen; zur Begründung verweist das Bundesarbeitsgericht in dieser Entscheidung darauf, dass der Gesetzgeber einen Tarifvertrag auch für allgemeinverbindlich erklären könne, ohne damit gegen die Verfassung zu verstoßen (BAG, Urteil vom 4. August 1993, 4 AZR 499/92, NZA 1994, 34; zu dem Gesichtspunkt der Möglichkeit zur Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen außerdem - im Zusammenhang mit der Nachwirkung - auch BAG, Urteil vom 15. Oktober 2003, 4 AZR 573/02, NZA 2004, 387, unter I 3 b der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.11.1996 - 8 TaBV 10/96

    Antrag auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats; Verstoß gegen

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  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 587/06

    Dauer der Ausbildungszeit - Verweisung - Auslegung des Begriffs "Bestimmungen

    Ein Arbeitnehmer kann daher durch Eintritt in die Gewerkschaft während des Nachbindungszeitraums noch die beiderseitige Tarifbindung herstellen (vgl. BAG 4. August 1993 - 4 AZR 499/92 - BAGE 74, 41; 7. November 2001 - 4 AZR 703/00 - BAGE 99, 283).
  • ArbG Stuttgart, 15.01.2009 - 21 Ca 8899/07

    Verbandsaustritt des Arbeitgebers während der Einführungsphase des

  • BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 552/08

    Wechsel eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft - Abschluss

  • ArbG Stuttgart, 01.04.2008 - 7 Ca 8902/07

    Verfall des Anspruchs auf Korrektur eines Arbeitszeitkontos vor Schließung des

  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 231/08

    Wechsel eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft - "Andere

  • LAG Saarland, 09.01.2008 - 2 (1) Sa 79/07

    Beendigung der Bindung eines Arbeitgebers an einen Tarifvertrag nach Austritt

  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 712/06

    Betriebsübergang; Inhalt des Arbeitsverhältnisses

  • LAG Berlin, 05.01.2000 - 13 Sa 2095/99

    Änderungskündigung: Voraussetzungen - Nachwirkung eines Tarifvertrags

  • ArbG Hameln, 07.05.2004 - 3 Ga 3/04

    Anspruch auf Unterlassung von Arbeitskampfmaßnahmen ; Parteifähigkeit von

  • LAG Niedersachsen, 10.11.1994 - 1 Sa 1132/94

    Streitigkeit über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung;

  • LAG München, 20.01.2000 - 4 TaBV 39/99

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Eingruppierung

  • LAG Niedersachsen, 22.12.1994 - 1 Sa 1132/94
  • LAG Baden-Württemberg, 17.10.1996 - 13 Sa 13/96

    Anspruch auf betriebliche Sonderzahlung; Bindung des Arbeitgebers an nicht

  • LAG Baden-Württemberg, 17.10.1996 - 13 Sa 12/96

    Anspruch auf betriebliche Sonderzahlung; Bindung des Arbeitgebers an den nicht

  • ArbG Kassel, 09.12.2009 - 9 Ca 275/09
  • ArbG Stuttgart, 02.10.2008 - 1 Ca 3100/08

    Verbandsaustritt des Arbeitgebers während der Einführungsphase des

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