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   BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 509/03   

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https://dejure.org/2005,2689
BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 509/03 (https://dejure.org/2005,2689)
BAG, Entscheidung vom 26.01.2005 - 4 AZR 509/03 (https://dejure.org/2005,2689)
BAG, Entscheidung vom 26. Januar 2005 - 4 AZR 509/03 (https://dejure.org/2005,2689)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Einschaltung einer Schlichtungsstelle des Diakonischen Werks bei einem Arbeitsgerichtsrechtsstreit; Konkludenter Verzicht auf die Einschaltung eines Schlichtungsverfahrens bei einer Streitigkeit; Zulässigkeit der Vereinbarung einer geringeren Vergütung ...

  • Judicialis

    AVR DW Anl. 18; ; AVR DW Anl. 1d; ; BGB § 307; ; BGB § ... 308; ; BGB § 308 Nr. 4; ; BGB § 309; ; BGB § 310; ; BGB § 317; ; BGB § 319; ; BGB § 611a Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 612 Abs. 3 Satz 1; ; EG Art. 141; ; GG Art. 3 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 3

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (28)

  • BAG, 15.11.2001 - 6 AZR 88/01

    Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung

    Auszug aus BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 509/03
    Bedenken an der ordnungsgemäßen Bildung und Besetzung der AK DW EKD nach der Ordnung der AK DW EKD bestehen nicht (vgl. hierzu BAG 15. November 2001 - 6 AZR 88/01 - EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 48, zu I 3 a - c der Gründe).

    Es ist nicht sachwidrig, allein die Vergütung der vorhandenen ungelernten Hilfskräfte von der allgemeinen Vergütungsentwicklung abzukoppeln, weil deren Tätigkeit in besonderem Maße gefährdet ist, an branchenfremde Unternehmen vergeben zu werden, die deutlich niedrigere Vergütungen zahlen (BAG 15. November 2001 - 6 AZR 88/01 - EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 48, zu I 5 der Gründe).

    (a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts handelt es sich bei kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen nicht um Tarifverträge im Sinne des Tarifvertragsgesetzes, weil sie nicht nach dessen Maßgabe zustande gekommen sind (st. Rspr. Senat 19. Februar 2003 - 4 AZR 11/02 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 36, zu I 1 e aa der Gründe; 20. März 2002 - 4 AZR 101/01 - BAGE 101, 9, zu III 2 b aa der Gründe; 15. November 2001 - 6 AZR 88/01 - EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 48, zu I 1 der Gründe).

    Offenbar unbillig iSd. § 319 Abs. 1 Satz 1 BGB ist die Leistungsbestimmung des Dritten dann, wenn sie in grober Weise gegen Treu und Glauben verstößt und sich dies bei unbefangener sachkundiger Prüfung sofort aufdrängt (Senat 19. Februar 2003 - 4 AZR 11/02 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 36, zu I 1 e aa (1) der Gründe; BAG 15. November 2001 - 6 AZR 88/01 - EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 48, zu I 4 a aa der Gründe; BGH 26. April 1991 - V ZR 61/90 - NJW 1991, 2761, zu I 1 der Gründe).

    Der Beschluss der AK DW EKD zur Einführung der Anlagen 18 und 1d AVR DW stellt keine offenbar unbillige Entscheidung iSd. § 319 BGB dar (vgl. bereits BAG 15. November 2001 - 6 AZR 88/01 - EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 48, zu I 4 a bb der Gründe; LAG Berlin 1. Dezember 2000 - 6 Sa 1827/00 -, zu 2.2.1.2 der Gründe; Hessisches LAG 24. April 2003 - 9 Sa 1569/02 -).

    Entscheidend ist vielmehr, dass durch die Einsparung selbst ein Anreiz genommen oder zumindest verringert wird, durch Auslagerung eine Entlastung auf der Ausgabenseite zu erreichen (BAG 15. November 2001 - 6 AZR 88/01 - aaO).

    Derartige Verstöße liegen nicht vor; insbesondere ist kein Verstoß gegen Grundrechte gegeben (vgl. schon BAG 15. November 2001 - 6 AZR 88/01 - EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 48, zu I 4 b der Gründe).

  • BAG, 23.08.1995 - 5 AZR 942/93

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Lohn

    Auszug aus BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 509/03
    Der Anspruch auf Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei der Vergütung folgt nach herrschender Meinung aus § 612 Abs. 3 BGB (Senat 10. Dezember 1997 - 4 AZR 264/96 - BAGE 87, 272, zu II 2.1 der Gründe; 23. September 1992 - 4 AZR 30/92 - BAGE 71, 195, zu B II 2 der Gründe; BAG 23. August 1995 - 5 AZR 942/93 - BAGE 80, 343, zu II 2 b der Gründe).

    Da die Vorschrift des § 612 Abs. 3 BGB erlassen worden ist, um dem europarechtlichen Gleichheitsgebot für Männer und Frauen beim Entgelt zu genügen, gebietet ihre gemeinschaftskonforme Auslegung, sie gleichwohl als Anspruchsgrundlage zu verstehen (BAG 20. August 2002 - 9 AZR 710/00 - BAGE 102, 225, zu B I der Gründe; Senat 10. Dezember 1997 - 4 AZR 264/96 - aaO; 23. September 1992 - 4 AZR 30/92 - aaO; BAG 23. August 1995 - 5 AZR 942/93 - aaO).

    Einzelne gleiche Arbeitsvorgänge für sich allein genügen nicht für die Annahme, die insgesamt jeweils geschuldete Arbeitstätigkeit sei gleich (BAG 23. August 1995 - 5 AZR 942/93 - BAGE 80, 343, zu III 1 a der Gründe).

    Für die Frage der Gleichwertigkeit ist wie bei Art. 119 EG- Vertrag/Art. 141 EG (Senat 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - BAGE 76, 44, zu B III 2 b der Gründe) auf den Gegenstand der Arbeitsleistung abzustellen (BAG 23. August 1995 - 5 AZR 942/93 - BAGE 80, 343, zu III 1 b aa der Gründe).

    Für die qualitative Wertigkeit einer Arbeit ist unter anderem das Maß der erforderlichen Vorkenntnisse und Fähigkeiten nach Art, Vielfalt und Qualität bedeutsam (BAG 23. August 1995 - 5 AZR 942/93 - aaO).

  • BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 11/02

    Kirchliche Arbeitsrechtsregelung - Kürzung von Ansprüchen

    Auszug aus BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 509/03
    (a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts handelt es sich bei kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen nicht um Tarifverträge im Sinne des Tarifvertragsgesetzes, weil sie nicht nach dessen Maßgabe zustande gekommen sind (st. Rspr. Senat 19. Februar 2003 - 4 AZR 11/02 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 36, zu I 1 e aa der Gründe; 20. März 2002 - 4 AZR 101/01 - BAGE 101, 9, zu III 2 b aa der Gründe; 15. November 2001 - 6 AZR 88/01 - EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 48, zu I 1 der Gründe).

    Offenbar unbillig iSd. § 319 Abs. 1 Satz 1 BGB ist die Leistungsbestimmung des Dritten dann, wenn sie in grober Weise gegen Treu und Glauben verstößt und sich dies bei unbefangener sachkundiger Prüfung sofort aufdrängt (Senat 19. Februar 2003 - 4 AZR 11/02 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 36, zu I 1 e aa (1) der Gründe; BAG 15. November 2001 - 6 AZR 88/01 - EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 48, zu I 4 a aa der Gründe; BGH 26. April 1991 - V ZR 61/90 - NJW 1991, 2761, zu I 1 der Gründe).

    Tarifverträge sind allein darauf zu untersuchen, ob sie rechtswidrig sind, weil sie gegen die Verfassung, gegen anderes höherrangiges zwingendes Recht oder gegen die guten Sitten verstoßen (st. Rspr. vgl. Senat 19. Februar 2003 - 4 AZR 11/02 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 36, zu I 1 e bb (1) der Gründe; BAG 6. November 1996 - 5 AZR 334/95 - BAGE 84, 282, zu I 2 a aa der Gründe).

  • EuGH, 26.06.2001 - C-381/99

    Brunnhofer

    Auszug aus BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 509/03
    Auch aus der Einstufung der betroffenen Arbeitnehmer in dieselbe Tätigkeitsgruppe nach dem für das Arbeitsverhältnis geltenden Kollektivvertrag lässt sich nicht folgern, es liege gleichwertige Tätigkeit vor (EuGH 26. Juni 2001 - C-381/99 - EuGHE I 2001, 4961, 4962).

    Als Indiz bedürfen die in dem Kollektivvertrag enthaltenen allgemeinen Angaben einer Bestätigung durch eindeutige und konkrete Faktoren, die sich aus den von den betroffenen Arbeitnehmern ausgeübten Tätigkeiten ergeben (EuGH 26. Juni 2001 - C-381/99 - aaO).

  • EuGH, 13.05.1986 - 170/84

    Bilka / Weber von Hartz

    Auszug aus BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 509/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH enthält eine nationale Regelung eine mittelbare Diskriminierung weiblicher Arbeitnehmer, wenn sie zwar neutral gefasst ist, jedoch tatsächlich prozentual erheblich mehr Frauen als Männer benachteiligt, sofern diese unterschiedliche Behandlung nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung auf Grund des Geschlechts zu tun haben (EuGH 30. November 1993 - C-189/91 - EuGHE I 1993, 6215, zu Rn. 22 mwN; 13. Mai 1986 - 170/84 - EuGHE 1986, 1607).

    Eine ungleiche Behandlung ist danach zulässig, wenn die Maßnahme einem wirklichen Bedürfnis des Unternehmens dient und für die Erreichung dieses Ziels geeignet und erforderlich ist (EuGH 13. Mai 1986 - 170/84 - aaO).

  • BAG, 06.11.1996 - 5 AZR 334/95

    Rückzahlung von Fort- und Weiterbildungskosten nach AVR-Caritas

    Auszug aus BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 509/03
    Dabei ist umstritten, ob die inhaltliche Kontrolle von Arbeitsrechtsregelungen durch staatliche Gerichte deshalb als eine - eingeschränkte - Billigkeitskontrolle nach §§ 317, 319 BGB vorzunehmen ist (so BAG 17. April 1996 - 10 AZR 558/95 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 24, zu 4 d der Gründe) oder ob sie sich gleichwohl - wie bei Tarifverträgen - auf eine reine Rechtskontrolle zu beschränken hat (so Richardi Arbeitsrecht in der Kirche 4. Aufl. § 15 Rn. 39 f.; Schliemann FS Hanau S. 577, 597; Thüsing Anm. zu AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 24; ders. Anm. zu EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 48 und - jedenfalls für solche Arbeitsrechtsregelungen, die einen Tarifvertrag ganz oder im Wesentlichen übernehmen - BAG 6. November 1996 - 5 AZR 334/95 - BAGE 84, 282, zu I 2 a der Gründe; Senat 28. Januar 1998 - 4 AZR 491/96 - AP AVR § 12 Caritasverband Nr. 11, zu II 1 a der Gründe).

    Tarifverträge sind allein darauf zu untersuchen, ob sie rechtswidrig sind, weil sie gegen die Verfassung, gegen anderes höherrangiges zwingendes Recht oder gegen die guten Sitten verstoßen (st. Rspr. vgl. Senat 19. Februar 2003 - 4 AZR 11/02 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 36, zu I 1 e bb (1) der Gründe; BAG 6. November 1996 - 5 AZR 334/95 - BAGE 84, 282, zu I 2 a aa der Gründe).

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 509/03
    Dabei kann offen bleiben, welcher Maßstab hinsichtlich der Grundrechtsbindung anzulegen ist (vgl. zuletzt hinsichtlich der Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 5 = EzA GG Art. 3 Nr. 101, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II der Gründe mit umfassenden Nachweisen).

    Bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung ist der Gleichheitssatz verletzt, wenn eine Gruppe als Regelungsadressaten im Vergleich zu anderen Regelungsadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen können (vgl. BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - aaO, zu B II 3 c cc der Gründe mwN).

  • LAG Hessen, 24.04.2003 - 9 Sa 1569/02
    Auszug aus BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 509/03
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. April 2003 - 9 Sa 1569/02 - wird zurückgewiesen.

    Der Beschluss der AK DW EKD zur Einführung der Anlagen 18 und 1d AVR DW stellt keine offenbar unbillige Entscheidung iSd. § 319 BGB dar (vgl. bereits BAG 15. November 2001 - 6 AZR 88/01 - EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 48, zu I 4 a bb der Gründe; LAG Berlin 1. Dezember 2000 - 6 Sa 1827/00 -, zu 2.2.1.2 der Gründe; Hessisches LAG 24. April 2003 - 9 Sa 1569/02 -).

  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 30/92

    Geschlechtsdiskriminierung beim Arbeitsentgelt

    Auszug aus BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 509/03
    Der Anspruch auf Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei der Vergütung folgt nach herrschender Meinung aus § 612 Abs. 3 BGB (Senat 10. Dezember 1997 - 4 AZR 264/96 - BAGE 87, 272, zu II 2.1 der Gründe; 23. September 1992 - 4 AZR 30/92 - BAGE 71, 195, zu B II 2 der Gründe; BAG 23. August 1995 - 5 AZR 942/93 - BAGE 80, 343, zu II 2 b der Gründe).

    Da die Vorschrift des § 612 Abs. 3 BGB erlassen worden ist, um dem europarechtlichen Gleichheitsgebot für Männer und Frauen beim Entgelt zu genügen, gebietet ihre gemeinschaftskonforme Auslegung, sie gleichwohl als Anspruchsgrundlage zu verstehen (BAG 20. August 2002 - 9 AZR 710/00 - BAGE 102, 225, zu B I der Gründe; Senat 10. Dezember 1997 - 4 AZR 264/96 - aaO; 23. September 1992 - 4 AZR 30/92 - aaO; BAG 23. August 1995 - 5 AZR 942/93 - aaO).

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 264/96
    Auszug aus BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 509/03
    Der Anspruch auf Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei der Vergütung folgt nach herrschender Meinung aus § 612 Abs. 3 BGB (Senat 10. Dezember 1997 - 4 AZR 264/96 - BAGE 87, 272, zu II 2.1 der Gründe; 23. September 1992 - 4 AZR 30/92 - BAGE 71, 195, zu B II 2 der Gründe; BAG 23. August 1995 - 5 AZR 942/93 - BAGE 80, 343, zu II 2 b der Gründe).

    Da die Vorschrift des § 612 Abs. 3 BGB erlassen worden ist, um dem europarechtlichen Gleichheitsgebot für Männer und Frauen beim Entgelt zu genügen, gebietet ihre gemeinschaftskonforme Auslegung, sie gleichwohl als Anspruchsgrundlage zu verstehen (BAG 20. August 2002 - 9 AZR 710/00 - BAGE 102, 225, zu B I der Gründe; Senat 10. Dezember 1997 - 4 AZR 264/96 - aaO; 23. September 1992 - 4 AZR 30/92 - aaO; BAG 23. August 1995 - 5 AZR 942/93 - aaO).

  • BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 52/93

    Versorgung von Außendienstmitarbeitern; Gleichbehandlung

  • BAG, 17.04.1996 - 10 AZR 558/95

    Zuwendung - Kürzung für Mitarbeiter im kirchlichen Dienst

  • LAG Berlin, 01.12.2000 - 6 Sa 1827/00

    Arbeitsentgelt: Abkopplung der Einkommen ungelernter Mitarbeiter von der

  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 61/90

    Offenbare Unbilligkeit einer von einem Schiedsgutachter festgesetzten

  • BAG, 20.03.2002 - 4 AZR 101/01

    Kirchliche Arbeitsrechtsregelung - normative Wirkung

  • BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 491/96

    Eingruppierung nach der KAVO: Kindertagesstättenleiterin

  • EuGH, 31.05.1995 - C-400/93

    Specialarbejderforbundet i Danmark / Dansk Industri

  • EuGH, 30.11.1993 - C-189/91
  • EuGH, 02.10.1997 - C-1/95
  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 130/93

    Zulage bei Heimerziehung

  • BAG, 07.02.1996 - 10 AZR 225/95
  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 710/00

    Altersteilzeit - Aufstockung des Entgelts ohne Arbeitszeitverringerung -

  • BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 682/98

    Kirchliche Schlichtungsstelle - Prozeßeinrede

  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 219/93

    Eingruppierung einer Erzieherin - mittelbare Diskriminierung

  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 510/03

    Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung

  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 172/03

    Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung

  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 171/03

    Mittelbare Entgeltdiskriminierung in einer Vergütungsordnung

  • BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 341/93

    Gerster / Freistaat Bayern

  • BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 85/11

    Haustarifvertrag - Ausgliederung im Wege der Spaltung

    Weder der VCS war noch der Beklagten ist damit ein Recht vorbehalten, diesen Vereinbarungsinhalt einseitig abzuändern (vgl. BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 509/03 - zu II 2 c aa der Gründe; 10. Dezember 2008 - 4 AZR 801/07 - Rn. 47 mwN, BAGE 129, 1) .
  • LAG Hessen, 19.10.2007 - 3 Sa 912/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

    Während von dieser Vorschrift das Recht des Verwenders erfasst wird, die versprochene Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen, geht es hier um die Einfügung einer vertraglichen Änderung, die nicht im alleinigen Belieben des Verwenders steht, sondern auf eine Änderung der kirchlich-diakonischen Arbeitsvertragsordnung beruht, die der Verwender ebenfalls hinzunehmen hat (auch BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 509/03 - Rn. 38 zit. nach Juris).

    Der Gesetzgeber hat kirchliche Arbeitsvertragsregelungen in Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Rechtsqualität solcher Vertragsbedingungen nicht in den Gesetzestext aufgenommen und damit zu erkennen gegeben, dass kirchliche Arbeitsvertragsregelungen grundsätzlich einer Überprüfung anhand der §§ 305 ff BGB unterliegen sollen (vgl. BAG 17. November 2005 - 6 AZR 160/05 - Rn. 16 zit. nach Juris, in diese Richtung weisend bereits BAG 08. Juni 2005 - 4 AZR 417/04 - Rn. 69; auch BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 509/03 - Rn. 53 zit. nach Juris).

    Inwieweit kirchliche Arbeitsvertragsordnungen und Tarifverträge hinsichtlich der Richtigkeitsgewähr auf eine Stufe zu stellen sind, wenn in den Arbeitsvertragsordnungen tarifvertragliche Regelungen - wie im Streitfall - nicht übernommen werden, ist bislang noch nicht abschließend geklärt (offen gelassen auch in BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 509/03 - Rn. 46 zit. nach Juris; BAG 08. Juni 2005 - 4 AZR 417/04 - Rn. 57 zit. nach Juris).

  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 171/03

    Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung

    Hinweise des Senats: parallel - 4 AZR 172/03 - teilweise parallel - 4 AZR 509/03 - und - 4 AZR 510/03 -.
  • LAG Hessen, 27.07.2007 - 5 Sa 171/07

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel - Allgemeine Geschäftsbedingungen -

    Während von dieser Vorschrift das Recht des Verwenders erfasst wird, die versprochene Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen, geht es hier um die Einfügung einer vertraglichen Änderung, die nicht im alleinigen Belieben des Verwenders steht, sondern auf eine Änderung der kirchlich-diakonische Arbeitsvertragordnung beruht, die der Verwender ebenfalls hinzunehmen hat (auch BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 509/03 - Rn. 38, zitiert nach Juris).

    Der Gesetzgeber hat kirchliche Arbeitsvertragsregelungen in Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Rechtsqualität solcher Vertragsbedingungen nicht in den Gesetzestext aufgenommen und damit zu erkennen gegeben, dass kirchliche Arbeitsvertragsregelungen grundsätzlich einer Überprüfung anhand der §§ 305 ff. BGB unterliegen sollen (vgl. BAG 17. November 2005 - 6 AZR 160/05 - Rn. 16, zitiert nach Juris, in diese Richtung weisend bereits BAG 08. Juni 2005 - 4 AZR 417/04 - Rn. 69; auch BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 509/03 - Rn. 53, zitiert nach Juris).

    Inwieweit kirchliche Arbeitsvertragsordnungen und Tarifverträge hinsichtlich der Richtigkeitsgewähr auf eine Stufe zu stellen sind, wenn in den Arbeitsvertragsordnungen tarifvertragliche Regelungen - wie im Streitfall - nicht übernommen werden, ist bislang noch nicht abschließend geklärt (offen gelassen auch in BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 509/03 - Rn. 46, zitiert nach Juris, BAG 08. Juni 2005 - 4 AZR 417/04 - Rn. 57, zitiert nach Juris).

  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 493/08

    Bezugnahme auf Arbeitsvertrags-Richtlinien

    Die Beklagte hat sich als Verwenderin der Klausel kein Recht vorbehalten, diesen Vereinbarungsinhalt einseitig abzuändern (BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 509/03 - zu II 2 c aa der Gründe; 10. Dezember 2008 - 4 AZR 801/07 - Rn. 47 aaO; weiterhin BAG 19. August 2008 - 3 AZR 383/06 - Rn. 33, ZMV 2009, 221).
  • LAG Hessen, 13.07.2007 - 3 Sa 308/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

    Während von dieser Vorschrift das Recht des Verwenders erfasst wird, die versprochene Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen, geht es hier um die Einfügung einer vertraglichen Änderung, die nicht im alleinigen Belieben des Verwenders steht, sondern auf eine Änderung der kirchlich-diakonische Arbeitsvertragordnung beruht, die der Verwender ebenfalls hinzunehmen hat (auch BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 509/03 - Rn. 38, zitiert nach Juris).

    Der Gesetzgeber hat kirchliche Arbeitsvertragsregelungen in Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Rechtsqualität solcher Vertragsbedingungen nicht in den Gesetzestext aufgenommen und damit zu erkennen gegeben, dass kirchliche Arbeitsvertragsregelungen grundsätzlich einer Überprüfung anhand der §§ 305 ff. BGB unterliegen sollen (vgl. BAG 17. November 2005 - 6 AZR 160/05 - Rn. 16, zitiert nach Juris, in diese Richtung weisend bereits BAG 08. Juni 2005 - 4 AZR 417/04 - Rn. 69; auch BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 509/03 - Rn. 53, zitiert nach Juris).

    Inwieweit kirchliche Arbeitsvertragsordnungen und Tarifverträge hinsichtlich der Richtigkeitsgewähr auf eine Stufe zu stellen sind, wenn in den Arbeitsvertragsordnungen tarifvertragliche Regelungen - wie im Streitfall - nicht übernommen werden, ist bislang noch nicht abschließend geklärt (offen gelassen auch in BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 509/03 - Rn. 46, zitiert nach Juris, BAG 08. Juni 2005 - 4 AZR 417/04 - Rn. 57, zitiert nach Juris).

  • LAG Hessen, 13.07.2007 - 12 Sa 309/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

    Während von dieser Vorschrift das Recht des Verwenders erfasst wird, die versprochene Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen, geht es hier um die Einfügung einer vertraglichen Änderung, die nicht im alleinigen Belieben des Verwenders steht, sondern auf eine Änderung der kirchlich-diakonische Arbeitsvertragsordnung beruht, die der Verwender ebenfalls hinzunehmen hat (auch BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 509/03 - Rn. 38, zitiert nach Juris).

    Der Gesetzgeber hat kirchliche Arbeitsvertragsregelungen in Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Rechtsqualität solcher Vertragsbedingungen nicht in den Gesetzestext aufgenommen und damit zu erkennen gegeben, dass kirchliche Arbeitsvertragsregelungen grundsätzlich einer Überprüfung anhand der §§ 305 ff. BGB unterliegen sollen (vgl. BAG 17. November 2005 - 6 AZR 160/05 - Rn. 16, zitiert nach Juris, in diese Richtung weisend bereits BAG 08. Juni 2005 - 4 AZR 417/04 - Rn. 69; auch BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 509/03 - Rn. 53, zitiert nach Juris).

    Inwieweit kirchliche Arbeitsvertragsordnungen und Tarifverträge hinsichtlich der Richtigkeitsgewähr auf eine Stufe zu stellen sind, wenn in den Arbeitsvertragsordnungen tarifvertragliche Regelungen - wie im Streitfall - nicht übernommen werden, ist bislang noch nicht abschließend geklärt (offen gelassen auch in BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 509/03 - Rn. 46, zitiert nach Juris, BAG 08. Juni 2005 - 4 AZR 417/04 - Rn. 57, zitiert nach Juris).

  • LAG Hessen, 13.07.2007 - 12 Sa 307/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

    Während von dieser Vorschrift das Recht des Verwenders erfasst wird, die versprochene Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen, geht es hier um die Einfügung einer vertraglichen Änderung, die nicht im alleinigen Belieben des Verwenders steht, sondern auf eine Änderung der kirchlich-diakonische Arbeitsvertragsordnung beruht, die der Verwender ebenfalls hinzunehmen hat (auch BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 509/03 - Rn. 38, zitiert nach Juris).

    Der Gesetzgeber hat kirchliche Arbeitsvertragsregelungen in Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Rechtsqualität solcher Vertragsbedingungen nicht in den Gesetzestext aufgenommen und damit zu erkennen gegeben, dass kirchliche Arbeitsvertragsregelungen grundsätzlich einer Überprüfung anhand der §§ 305 ff. BGB unterliegen sollen (vgl. BAG 17. November 2005 - 6 AZR 160/05 - Rn. 16, zitiert nach Juris, in diese Richtung weisend bereits BAG 08. Juni 2005 - 4 AZR 417/04 - Rn. 69; auch BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 509/03 - Rn. 53, zitiert nach Juris).

    Inwieweit kirchliche Arbeitsvertragsordnungen und Tarifverträge hinsichtlich der Richtigkeitsgewähr auf eine Stufe zu stellen sind, wenn in den Arbeitsvertragsordnungen tarifvertragliche Regelungen - wie im Streitfall - nicht übernommen werden, ist bislang noch nicht abschließend geklärt (offen gelassen auch in BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 509/03 - Rn. 46, zitiert nach Juris, BAG 08. Juni 2005 - 4 AZR 417/04 - Rn. 57, zitiert nach Juris).

  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 510/03

    Kirsammer-Hack / Sidal

    Hinweise des Senats: Parallelsache zu 26. Januar 2005 - 4 AZR 509/03 - teilweise Parallelsache zu 26. Januar 2005 - 4 AZR 171/03 - und - 4 AZR 172/03 -.
  • BAG, 13.09.2006 - 4 AZR 1/06

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisung auf die AVR-DW-EKD

    Zwar können die AVR nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine normative Wirkung entfalten, sondern nur kraft einzelvertraglicher Bezugnahme, die hier vorliegt, auf ein Arbeitsverhältnis Anwendung finden (Senat 24. September 1997 - 4 AZR 452/96 - AP AVR Caritasverband § 12 Nr. 10; 26. Januar 2005 - 4 AZR 509/03 -).
  • LAG Hessen, 27.07.2007 - 3 Sa 680/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

  • LAG Hessen, 13.07.2007 - 6 Sa 177/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

  • LAG Hessen, 20.10.2015 - 8 Sa 1823/14

    Auslegung der Regelung zur Entgeltstufe 8 der AVR-DW-EKD hinsichtlich der

  • LAG Hessen, 20.10.2015 - 8 Sa 1820/14

    Auslegung der Regelung zur Entgeltstufe 8 der AVR-DW-EKD hinsichtlich der

  • LAG Hessen, 20.10.2015 - 8 Sa 1824/14

    Auslegung der Regelung zur Entgeltstufe 8 der AVR-DW-EKD hinsichtlich der

  • LAG Hessen, 20.10.2015 - 8 Sa 1822/14

    Auslegung der Regelung zur Entgeltstufe 8 der AVR-DW-EKD hinsichtlich der

  • LAG Hessen, 13.07.2007 - 12 Sa 311/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

  • BAG, 12.10.2005 - 4 AZR 431/04

    Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung

  • LAG Hessen, 20.10.2015 - 8 Sa 68/15

    Auslegung der Regelung zur Entgeltstufe 8 der AVR-DW-EKD hinsichtlich der

  • LAG Hessen, 20.10.2015 - 8 Sa 78/15

    Auslegung der Regelung zur Entgeltstufe 8 der AVR-DW-EKD hinsichtlich der

  • LAG Hessen, 20.10.2015 - 8 Sa 1821/14

    Auslegung der Regelung zur Entgeltstufe 8 der AVR-DW-EKD hinsichtlich der

  • LAG Hessen, 20.10.2015 - 8 Sa 76/15

    Auslegung der Regelung zur Entgeltstufe 8 der AVR-DW-EKD hinsichtlich der

  • LAG Hessen, 27.07.2007 - 3 Sa 679/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

  • BAG, 12.10.2005 - 4 AZR 429/04

    Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung

  • LAG Hessen, 20.10.2015 - 8 Sa 71/15

    Auslegung der Regelung zur Entgeltstufe 8 der AVR-DW-EKD hinsichtlich der

  • LAG Hessen, 15.07.2011 - 3 Sa 207/11

    Eingruppierung - Rettungssanitäter - Diakonisches Werk

  • BAG, 12.10.2005 - 4 AZR 430/04

    Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung

  • LAG Hessen, 20.10.2015 - 8 Sa 69/15

    Auslegung der Regelung zur Entgeltstufe 8 der AVR-DW-EKD hinsichtlich der

  • LAG Hessen, 13.07.2007 - 6 Sa 172/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

  • LAG Hessen, 20.10.2015 - 8 Sa 77/15

    Auslegung der Regelung zur Entgeltstufe 8 der AVR-DW-EKD hinsichtlich der

  • LAG Hessen, 28.09.2007 - 3 Sa 681/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

  • LAG Hessen, 13.07.2007 - 12 Sa 336/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

  • LAG Hessen, 19.10.2007 - 3 Sa 916/07

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel, Auslegung, Kirchlich-Diakonische

  • LAG Hessen, 19.10.2007 - 3 Sa 911/07

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel, Auslegung, Kirchlich-Diakonische

  • LAG Hessen, 13.07.2007 - 15 Sa 77/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

  • LAG Hessen, 28.09.2007 - 3 Sa 786/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

  • LAG Niedersachsen, 17.12.2009 - 5 Sa 752/09

    Inhaltskontrolle der Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werks; Anspruch

  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 172/03
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