Rechtsprechung
   BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 512/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,184
BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 512/81 (https://dejure.org/1984,184)
BAG, Entscheidung vom 30.05.1984 - 4 AZR 512/81 (https://dejure.org/1984,184)
BAG, Entscheidung vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 512/81 (https://dejure.org/1984,184)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,184) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tarifvertrag - Verbandsklage - Feiertage - Lohnfortzahlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BGB §§ 611 ff.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 46, 61
  • NZA 1984, 300
  • DB 1984, 2357
  • JR 1986, 44
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 560/78

    Grundheuer - Alleinköche - Deutsche Seeschiffahrt - Mehrarbeitsvergütung -

    Auszug aus BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 512/81
    Dabei ist der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien zu berücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (vgl. die Urteile des Senats vom 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, 20. Oktober 1982 - 4 AZR 1211/79 -, ebenfalls zur Veröffentlichung vorgesehen, und 9. Juli 1980 - 4 AZR 580/78 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt mit weiteren Nachweisen).

    Verwenden aber die Tarifvertragsparteien in einem Tarifvertrag einen Begriff, der in der Rechtsterminologie eine bestimmte Bedeutung hat, dann ist im Sinne eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes davon auszugehen, daß, wie die Revision mit Recht bemerkt, die Tarifvertragsparteien diesen Begriff auch ihrerseits in seiner allgemeinen rechtlichen Bedeutung verwenden und angewendet wissen wollen (vgl. die Urteile des Senats vom 27. April 1983 - 4 AZR 506/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, 20 April 1983 - 4 AZR 373/80, zur Veröffentlichung vorgesehen, und 9- Juli 1980 - 4 AZR 560/78 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt mit weiteren Nachweisen).

  • LAG Nürnberg, 30.09.1981 - 2 Sa 6/81
    Auszug aus BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 512/81
    Tarifnorm und Geschäftsgrundlage 4JZgP/RI 2 Sa 6/81 Nürnberg Verkündet am 30, Mai 1984 .

    Hai 1984 durch den Vorsitzenden Richter Dr« Neumann, die Richter Dr Feiler und Dr. EtzelfQwie :die ehrenamtlichen Richter Gossen und Scheerer für Recht erkannt: Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 30. September 1981 - 2 Sa 6/81 - aufgehoben.

  • BAG, 11.03.1981 - 4 AZR 1070/79

    Bundespost - Beihilfe - Beihilfengewährung - Billigkeit - Leistungsbestimmung -

    Auszug aus BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 512/81
    Mit den Vorinstanzen ist für sie das Feststellungsinteresse nach § 256 Abs. 1 ZPO schon deswegen zu bejahen, weil die K ä g e r nicht eine vollstreckungsfähige Leistung erstreben, sondern zwischen den Parteien nur über die Auslegung von Tarifnormen gestritten wird, wofür praktisch überhaupt nur eine Feststellungsklage in Betracht kommt (vgl. die Urteile des Senats BAG 35, 141, 145 = AP Nr. 2 zu § 39 TV Ang Bundespost und BAG 29, 321, 324 = A1" Nr. 1 zu § 9 TVG 1969 mit weiteren Nachweisen).

    Dabei ist auch i\-, htsunerheblich, daß die Parteien nur um die Auslegung einer einzelnen Tarifnorm, nämlich der Nr. 16 Buchst, b MTV Schreiner Bayern, streiten (vgl. auch dazu das Urteil des Senats BAG 35, 141, 145 = AP Nr. 2 zu § 39 TV Ang Bundespost mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 512/81
    Dabei ist der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien zu berücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (vgl. die Urteile des Senats vom 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, 20. Oktober 1982 - 4 AZR 1211/79 -, ebenfalls zur Veröffentlichung vorgesehen, und 9. Juli 1980 - 4 AZR 580/78 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt mit weiteren Nachweisen).

    An der tarifrechtlichen Wirksamkeit gültig zustande gekommener Tarifverträge vermag er jedoch wegen ihres Normencharakters nichts zu ändern (vgl. das Urteil des Senats vom 9» März 1983 - 4 AZR 61/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 446/76

    Verbandsklage - Feststellungsklage - Zulässigkeit - Mehrgliedrige Tarifverträge -

    Auszug aus BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 512/81
    Mit den Vorinstanzen ist für sie das Feststellungsinteresse nach § 256 Abs. 1 ZPO schon deswegen zu bejahen, weil die K ä g e r nicht eine vollstreckungsfähige Leistung erstreben, sondern zwischen den Parteien nur über die Auslegung von Tarifnormen gestritten wird, wofür praktisch überhaupt nur eine Feststellungsklage in Betracht kommt (vgl. die Urteile des Senats BAG 35, 141, 145 = AP Nr. 2 zu § 39 TV Ang Bundespost und BAG 29, 321, 324 = A1" Nr. 1 zu § 9 TVG 1969 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 20.10.1982 - 4 AZR 1211/79

    Urlaub - Lohnausgleich - Zusatzversorgung - Baugewerbe - Entstehung von

    Auszug aus BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 512/81
    Dabei ist der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien zu berücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (vgl. die Urteile des Senats vom 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, 20. Oktober 1982 - 4 AZR 1211/79 -, ebenfalls zur Veröffentlichung vorgesehen, und 9. Juli 1980 - 4 AZR 580/78 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 30.11.1983 - 4 AZR 353/81

    Arbeiter des öffentlichen Dienstes - Bewährungsaufstieg - Bewährungszeit -

    Auszug aus BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 512/81
    Die Gerichte für Arbeitssachen sind nämlich aus Rechtsgründen nicht befugt, tarifliche Bestimmungen darauf zu überprüfen (vgl. das Urteil des Senats vom 30. November 1983 - 4 AZR 353/81 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 27.04.1983 - 4 AZR 506/80

    Bezahlte freie Tage

    Auszug aus BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 512/81
    Verwenden aber die Tarifvertragsparteien in einem Tarifvertrag einen Begriff, der in der Rechtsterminologie eine bestimmte Bedeutung hat, dann ist im Sinne eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes davon auszugehen, daß, wie die Revision mit Recht bemerkt, die Tarifvertragsparteien diesen Begriff auch ihrerseits in seiner allgemeinen rechtlichen Bedeutung verwenden und angewendet wissen wollen (vgl. die Urteile des Senats vom 27. April 1983 - 4 AZR 506/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, 20 April 1983 - 4 AZR 373/80, zur Veröffentlichung vorgesehen, und 9- Juli 1980 - 4 AZR 560/78 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 15.12.1976 - 4 AZR 531/75

    Arbeitsentgelt: Zulässigkeit bargeldloser Auszahlung

    Auszug aus BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 512/81
    Die tarifunterworfenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber können nämlich - anders als die Parteien eines zivilrechtlichen Vertrages - in aller Regel nicht erkennen, von welcher "Geschäftsgrundlage" die Tarifvertragsparteien bei der Festlegung tariflicher Normen ausgegangen sind, so daß für sie auch in der Regel nicht ersichtlich ist, ob und inwieweit eine Tarifnorm diesen Voraussetzungen noch, nur noch teilweise oder überhaupt nicht mehr entspricht (vgl. das Urteil des Senats BAG 28, 260, 26? = AP Nr. 1 zu § 38 BAT mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 30/01

    Lohnfortzahlung bei Zeugenaussage vor Gericht - MTArb

    Dabei ist davon auszugehen, daß die Tarifvertragsparteien einen von ihnen verwendeten Begriff, der in der Rechtsterminologie einen festen Inhalt hat, im Zweifel in diesem Sinn verstanden wissen wollten (BAG 23. Februar 1995 - 6 AZR 615/94 - AP TVAL II § 42 Nr. 5 = EzA TVG § 4 Stationierungsstreitkräfte Nr. 2; 30. Mai 1984 - 4 AZR 512/81 - BAGE 46, 61, 66; 16. Februar 1994 - 5 AZR 303/93 - AP BBiG § 14 Nr. 7 = EzA BBiG § 14 Nr. 7 ).
  • BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 316/05

    Tarifvertragliche Residenzpflicht eines Hausmeisters

    (1) Verwenden Tarifvertragsparteien in einem Tarifvertrag einen Begriff, der in der Rechtsterminologie eine bestimmte Bedeutung hat, ist mangels anderweitiger Anhaltspunkte im Tarifvertrag davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien diesen Begriff in seiner allgemeinen rechtlichen Bedeutung verwenden und angewendet wissen wollen (st. Rspr. BAG 22. September 2005 - 6 AZR 579/04 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Musiker Nr. 21 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 42; 8. August 2002 - 8 AZR 476/01 - 30. Mai 1984 - 4 AZR 512/81 - BAGE 46, 61, 66; 24. September 1980 - 4 AZR 744/78 -BAGE 34, 173, 181).
  • BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 66/83

    Mittelbare Diskriminierung durch Versorgungsordnung

    Auf die Revision der Beklagten hat der Senat mit Beschluß vom 5. Juni 1984 (BAGE 46, 70 [BAG 30.05.1984 - 4 AZR 512/81] = AP Nr. 3 nach Art. 119 EWG-Vertrag) eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs nach Art. 177 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 3 EWG-Vertrag eingeholt.

    Dem kann sich der Senat nicht anschließen, wie er bereits in seinem Vorlagebeschluß vom 5. Juni 1984 näher ausgeführt hat (BAGE 46, 70, 74 f. [BAG 30.05.1984 - 4 AZR 512/81] = AP Nr. 3 zu Art. 119 EWG-Vertrag, zu I 1 der Gründe).

    Das ergibt sich aus den Zahlen, die die Beklagte selbst vorgelegt und der Senat schon in seinem Vorlagebeschluß vom 5. Juni 1984 (BAGE 46, 70, 77 f. [BAG 30.05.1984 - 4 AZR 512/81] = AP Nr. 3 zu Art. 119 EWG-Vertrag, zu II 3 der Gründe) gewürdigt hat.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht