Rechtsprechung
   BAG, 11.06.1958 - 4 AZR 514/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,207
BAG, 11.06.1958 - 4 AZR 514/55 (https://dejure.org/1958,207)
BAG, Entscheidung vom 11.06.1958 - 4 AZR 514/55 (https://dejure.org/1958,207)
BAG, Entscheidung vom 11. Juni 1958 - 4 AZR 514/55 (https://dejure.org/1958,207)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,207) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1958, 1094
  • DB 1958, 1186
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)

  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83

    Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit

    Das Bundesarbeitsgericht vertritt daher in ständiger Rechtsprechung (vgl. BAG 2, 221 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; BAG 17, 241 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Direktionsrecht; Urteile vom 11. Juni 1958 - 4 AZR 514/55 -, 14. Dezember 1961 - 5 AZR 180/61 - und 16. Oktober 1965 - 5 AZR 55/65 - AP Nr. 2, 17 und 20 zu § 611 BGB Direktionsrecht) die Auffassung, daß das allgemeine Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht die Befugnis zur Versetzung des Arbeitnehmers auf einen Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung umfaßt.
  • BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 580/88

    Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen - Bedeutung von

    Das Direktionsrecht des Arbeitgebers kann nachträglich zwar auch stillschweigend eingeschränkt werden, wenn sich die Arbeitspflicht auf eine bestimmte Tätigkeit konkretisiert hat (Urteil vom 11. Juni 1958 - 4 AZR 514/55 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Direktionsrecht; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 6. Aufl., § 45 IV 1, S. 220 ff.).

    Neben dem Zeitablauf sind besondere Umstände erforderlich, aus denen sich die Vorstellung der Parteien ergibt, der Arbeitnehmer solle hinfort nur noch diese Arbeit verrichten (BAG Urteil vom 11. Juni 1958, aaO; Schaub, aaO).

  • BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 427/83

    Tätigkeitszuweisung nach Tarifvertrag - Mitbestimmung

    Daraus ergibt sich zugleich die Zulässigkeit entsprechender tarifvertraglicher Regelungen gemäß § 1 Abs. 1 TVG, wovon auch die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgeht (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 11. Juni 1958 - 4 AZR 514/55 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Direktionsrecht, das Urteil des Fünften Senats vom 16. Oktober 1965 - 5 AZR 55/65 - AP Nr. 20 zu § 611 BGB Direktionsrecht sowie das Urteil des Zweiten Senats BAG 33, 71, 75 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht, auch Hueck / Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Band I, § 33 III, S. 201 Anm. 16, mit weiteren Nachweisen, auch auf die entsprechende Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts).

    Der Senat folgt daher der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der herrschenden Meinung der Rechtslehre darin, daß tarifliche Regelungen, die dem Arbeitgeber dem Inhalt des § 16 Abs. 1 LTV DB entsprechende Befugnisse auch in der Frage der Zuweisung einer anderen Tätigkeit mit entsprechenden Auswirkungen für die Vergütung des Arbeitnehmers einräumen bzw. das Direktionsrecht entsprechend erweitern, mit der geltenden Rechtsordnung vereinbar sind und staatlichem Gesetzesrecht nicht widersprechen (vgl. BAG 2, 221, 223 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; das Urteil des Ersten Senats des BAG vom 12. Juli 1957 - 1 AZR 129/56 - AP Nr. 5 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; das Urteil des erkennenden Senats vom 11. Juni 1958 - 4 AZR 514/55 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Direktionsrecht; das weitere Urteil des erkennenden Senats BAG 8, 338, 343 = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Direktionsrecht; ferner Hueck/Nipperdey, aaO, § 33 III und § 56, Seiten 200 und 551, mit weiteren Nachweisen).

    Dem braucht jedoch nicht weiter nachgegangen zu werden, da das Landesarbeitsgericht vorliegend eine derartige Konkretisierung verneint und dazu auch zutreffend unter Hinweis auf die frühere Rechtsprechung des Senats ausführt, daß allein aus einer langjährigen Beschäftigung auf einem bestimmten Arbeitsplatz noch nicht auf eine derartige Konkretisierung zu schließen sei (vgl. das Urteil des Senats vom 11. Juni 1958 - 4 AZR 514/55 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Direktionsrecht).

  • ArbG Berlin, 17.01.2014 - 28 Ca 12289/12

    Verbindlichkeit einer Weisung

    BAG 11.6.1958 - 4 AZR 514/55 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 2 [Bl. 2]: "Da aber das Weisungsrecht des Arbeitgebers in der Regel nur die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers, dagegen nicht andere Arbeitsbedingungen, insbesondere nicht die Lohnzahlung betrifft, hätte die Beklagte nicht schon kraft ihres allgemeinen Direktionsrechts den Kläger aus einer höher bezahlten Tätigkeit herausnehmen und ihm eine geringer entlohnte Arbeit zuweisen dürfen"; s. aus neuerer Zeit statt vieler BAG 19.11.2002 (Fn. 80) [II.1.].S. BAG 11.6.1958 - 4 AZR 514/55 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 2 [Bl. 2]: "Da aber das Weisungsrecht des Arbeitgebers in der Regel nur die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers, dagegen nicht andere Arbeitsbedingungen, insbesondere nicht die Lohnzahlung betrifft, hätte die Beklagte nicht schon kraft ihres allgemeinen Direktionsrechts den Kläger aus einer höher bezahlten Tätigkeit herausnehmen und ihm eine geringer entlohnte Arbeit zuweisen dürfen"; s. aus neuerer Zeit statt vieler BAG 19.11.2002 (Fn. 80) [II.1.]., sondern alsbald auch dahin ausgebaut, dass die Grenze solcherart beanspruchter Dispositionsmacht auch dann überschritten ist, wenn die bisherige Vergütung zwar nominell beibehalten wird, die dem Arbeitnehmer zugedachten Tätigkeiten sich im Vergleich zu seinen bisherigen Aufgaben jedoch als geringwertiger darstellen 84S.

    83) S. BAG 11.6.1958 - 4 AZR 514/55 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 2 [Bl. 2]: "Da aber das Weisungsrecht des Arbeitgebers in der Regel nur die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers, dagegen nicht andere Arbeitsbedingungen, insbesondere nicht die Lohnzahlung betrifft, hätte die Beklagte nicht schon kraft ihres allgemeinen Direktionsrechts den Kläger aus einer höher bezahlten Tätigkeit herausnehmen und ihm eine geringer entlohnte Arbeit zuweisen dürfen"; s. aus neuerer Zeit statt vieler BAG 19.11.2002 (Fn. 80) [II.1.].

  • ArbG Berlin, 29.08.2014 - 28 Ca 6704/14

    Prozessbeschäftigung- vertragsgemäße Beschäftigung - Bindung an Inhalt des

    BAG 11.6.1958 - 4 AZR 514/55 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 2 [Bl. 2]: "Da aber das Weisungsrecht des Arbeitgebers in der Regel nur die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers, dagegen nicht andere Arbeitsbedingungen, insbesondere nicht die Lohnzahlung betrifft, hätte die Beklagte nicht schon kraft ihres allgemeinen Direktionsrechts den Kläger aus einer höher bezahlten Tätigkeit herausnehmen und ihm eine geringer entlohnte Arbeit zuweisen dürfen"; s. aus neuerer Zeit statt vieler BAG 19.11.2002 (Fn. 89) [II.1.].S. BAG 11.6.1958 - 4 AZR 514/55 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 2 [Bl. 2]: "Da aber das Weisungsrecht des Arbeitgebers in der Regel nur die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers, dagegen nicht andere Arbeitsbedingungen, insbesondere nicht die Lohnzahlung betrifft, hätte die Beklagte nicht schon kraft ihres allgemeinen Direktionsrechts den Kläger aus einer höher bezahlten Tätigkeit herausnehmen und ihm eine geringer entlohnte Arbeit zuweisen dürfen"; s. aus neuerer Zeit statt vieler BAG 19.11.2002 (Fn. 89) [II.1.]., sondern alsbald dahin ausgebaut, dass die Grenze solcherart beanspruchter Dispositionsmacht auch dann überschritten ist, wenn die bisherige Vergütung zwar nominell beibehalten wird, die dem Arbeitnehmer zugedachten Tätigkeiten sich im Vergleich zu seinen bisherigen Aufgaben jedoch als geringwertiger darstellen 86 S. hierzu insbesondere im Blick auf die Verhältnisse des Öffentlichen Diensts noch BAG 14.12.1961 - 5 AZR 180/61 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 [II.4.]; s. sodann übergreifend BAG 8, 10.1962 - 2 AZR 550/61 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 18 [Bl. 2]: Der Arbeitgeber müsse "den Arbeitsvertrag nicht nur insoweit einhalten, als er das vereinbarte Arbeitsentgelt nicht einseitig herabsetzen kann, sondern auch insoweit, als er den Arbeitnehmer nicht mit einer einfacheren als den ursprünglich vorgesehenen Arbeiten betrauen darf"; 14.7.1965 (Fn. 79) [Bl. 1 R]: "Entgegen der Ansicht der Revision umfasst nämlich das allgemeine Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht die Befugnis zur Versetzung des Arbeitnehmers auf einen anderen Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung, auch wenn die bisher gezahlte Vergütung fortgezahlt wird"; 16.10.1965 - 5 AZR 55/65 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 20 [2.]: "Das allgemeine Weisungsrecht des Arbeitgebers umfasst nämlich nicht die Befugnis zur Versetzung des Arbeitnehmers auf einen Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung; dies gilt sogar dann, wenn die bisherige Vergütung fortgezahlt wird"; 12.12.1984 - 7 AZR 509/83 - BAGE 47, 314 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 6 [II.3 b.]: "Der Umfang der beiderseitigen Hauptleistungspflichten (Vergütungs- und Arbeitspflicht) unterliegt nicht dem allgemeinen Weisungsrecht des Arbeitgebers.

    85) S. BAG 11.6.1958 - 4 AZR 514/55 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 2 [Bl. 2]: "Da aber das Weisungsrecht des Arbeitgebers in der Regel nur die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers, dagegen nicht andere Arbeitsbedingungen, insbesondere nicht die Lohnzahlung betrifft, hätte die Beklagte nicht schon kraft ihres allgemeinen Direktionsrechts den Kläger aus einer höher bezahlten Tätigkeit herausnehmen und ihm eine geringer entlohnte Arbeit zuweisen dürfen"; s. aus neuerer Zeit statt vieler BAG 19.11.2002 (Fn. 89) [II.1.].

  • BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 585/83

    Arbeitszeitbestimmung durch Arbeitgeber-Mitbestimmung

    Schließlich übersieht der Kläger, daß allein aufgrund einer langdauernden Beschäftigung mit 50 Wochenarbeitsstunden und entsprechender Vergütungszahlung noch nicht zwingend auf eine entsprechende Konkretisierung des Arbeitsvertrages der Parteien geschlossen werden kann (vgl. die Urteile des Senats vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 88/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 11. Juni 1958 - 4 AZR 514/55 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • ArbG Berlin, 07.02.2014 - 28 Ca 16793/13

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Dispositionsvorbehalt

    BAG 11.6.1958 - 4 AZR 514/55 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 2 [Bl. 2]: "Da aber das Weisungsrecht des Arbeitgebers in der Regel nur die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers, dagegen nicht andere Arbeitsbedingungen, insbesondere nicht die Lohnzahlung betrifft, hätte die Beklagte nicht schon kraft ihres allgemeinen Direktionsrechts den Kläger aus einer höher bezahlten Tätigkeit herausnehmen und ihm eine geringer entlohnte Arbeit zuweisen dürfen"; s. aus neuerer Zeit statt vieler BAG 19.11.2002 (Fn. 89) [II.1.].S. BAG 11.6.1958 - 4 AZR 514/55 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 2 [Bl. 2]: "Da aber das Weisungsrecht des Arbeitgebers in der Regel nur die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers, dagegen nicht andere Arbeitsbedingungen, insbesondere nicht die Lohnzahlung betrifft, hätte die Beklagte nicht schon kraft ihres allgemeinen Direktionsrechts den Kläger aus einer höher bezahlten Tätigkeit herausnehmen und ihm eine geringer entlohnte Arbeit zuweisen dürfen"; s. aus neuerer Zeit statt vieler BAG 19.11.2002 (Fn. 89) [II.1.]., sondern alsbald auch dahin ausgebaut, dass die Grenze solcherart beanspruchter Dispositionsmacht auch dann überschritten ist, wenn die bisherige Vergütung zwar nominell beibehalten wird, die dem Arbeitnehmer zugedachten Tätigkeiten sich im Vergleich zu seinen bisherigen Aufgaben jedoch als geringwertiger darstellen 96S.

    95) S. BAG 11.6.1958 - 4 AZR 514/55 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 2 [Bl. 2]: "Da aber das Weisungsrecht des Arbeitgebers in der Regel nur die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers, dagegen nicht andere Arbeitsbedingungen, insbesondere nicht die Lohnzahlung betrifft, hätte die Beklagte nicht schon kraft ihres allgemeinen Direktionsrechts den Kläger aus einer höher bezahlten Tätigkeit herausnehmen und ihm eine geringer entlohnte Arbeit zuweisen dürfen"; s. aus neuerer Zeit statt vieler BAG 19.11.2002 (Fn. 89) [II.1.].

  • BAG, 30.10.1991 - 5 AZR 6/91

    Direktionsrecht - Konkretisierung der Arbeitszeit

    Über den Zeitablauf hinaus müssen zusätzliche Umstände hinzukommen, die ein schutzwürdiges Vertrauen des Arbeitnehmers auf Beibehaltung des bisherigen Leistungsinhaltes für die Zukunft begründen (vgl. BAG Urteil vom 11. Juni 1958 - 4 AZR 514/55 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Direktionsrecht; Senatsurteil vom 14. Dezember 1961 - 5 AZR 180/61 - AP Nr. 17 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 24.01.2001 - 5 AZR 411/99

    Änderung der Arbeitsbedingungen kraft Direktionsrecht

    aa) Eine Konkretisierung des Arbeitsvertrags erfordert über die langjährige Handhabung hinaus zusätzliche Umstände, die ein schutzwürdiges Vertrauen des Arbeitnehmers auf Beibehaltung des bisherigen Leistungsinhalts für die Zukunft begründen (ständige Rechtsprechung; BAG 11. Juni 1958 - 4 AZR 514/55 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 2; 14. Dezember 1961 - 5 AZR 180/61 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 17).
  • BAG, 27.04.1988 - 4 AZR 691/87

    Arbeitsentgelt: Zulage bei Verrichtung höherwertiger Dienste

    Allein daraus, daß ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum hin auf einer bestimmten Stelle mit bestimmten Aufgaben beschäftigt worden ist, kann aber noch nicht auf eine entsprechende Konkretisierung des Arbeitsvertrages geschlossen werden (BAG Urteile vom 11. Juni 1958 - 4 AZR 514/55 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Direktionsrecht, vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 88/84 - AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn; BAGE 48, 351 [BAG 22.05.1985 - 4 AZR 427/83] = AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 25.06.2002 - 8 Sa 845/01

    Hausmeister; Arbeitsverweigerung; Überprüfung elektrischer Geräte

  • BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 393/83

    Einseitige Herabsetzung der Arbeitszeit eines teilzeitbeschäftigten Musiklehrers

  • LAG Köln, 05.02.1999 - 11 Sa 1025/98

    Direktionsrecht; öffentlicher Dienst; Versetzung; Beurkundung; Konkretisierung

  • LAG Hamm, 30.06.1994 - 4 Sa 2017/93

    Arbeitszeit: Schichtwechsel - Direktionsrecht

  • BAG, 11.12.1991 - 5 AZR 63/91

    Erhöhung des Anteils der Unterrichtszeit an der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber

  • BAG, 30.10.1986 - 6 AZR 253/82

    Wirksamkeit eines Dienststrafbescheides über die Versetzung eines Arbeitnehmers

  • LAG Hamm, 10.06.2002 - 19 (11) Sa 1031/01

    Rechtswirksamkeit der Versetzungsmaßnahme eines Arbeitgebers; Versetzung eines

  • LAG Düsseldorf, 23.06.1994 - 12 Sa 489/94

    Arbeitspflicht: Ausgestaltung durch Zeitablauf

  • ArbG Berlin, 26.10.2007 - 28 Ga 12851/07

    Vertragsgerechte Beschäftigung per Eilrechtsschutz

  • BAG, 05.11.1986 - 4 AZR 713/85

    Lohnsicherung wegen Leistungsminderung bei Arbeitern

  • BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 567/88
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.09.1976 - P L 2/76

    Anforderungen an die interne Ausschreibung einer Sachbearbeiterplanstelle; Umfang

  • ArbG Essen, 05.02.2008 - 2 Ca 3837/07

    Stichwort: Arbeitsvertragsklausel / Vereinbarung eines dem Arbeitgeber

  • ArbG Aachen, 20.02.2004 - 5 Ca 3365/03

    Versetzung - Tarifauslegung - Direktionsrecht

  • ArbG Freiburg, 15.09.1987 - 2 Ca 175/87

    Klage gegen den Arbeitgeber auf Weiterbeschäftigung als Maschinenführer;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht