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   BAG, 08.05.1985 - 4 AZR 516/83   

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BAG, 08.05.1985 - 4 AZR 516/83 (https://dejure.org/1985,1422)
BAG, Entscheidung vom 08.05.1985 - 4 AZR 516/83 (https://dejure.org/1985,1422)
BAG, Entscheidung vom 08. Mai 1985 - 4 AZR 516/83 (https://dejure.org/1985,1422)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anbringung von Leitplanken - Bauliche Leistung - Straßenbauarbeiten - Erdbewegungsarbeiten - Montagebauarbeiten - Bauten aller Art

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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 02.10.1973 - 4 AZR 611/72

    Tarifverträge - Bau - Aufstellung von Leitplanken - Straßenbauarbeiten

    Auszug aus BAG, 08.05.1985 - 4 AZR 516/83
    Die Anbringung und Reparatur von Leitplanken wird von den Tarifverträgen des Baugewerbes nicht erfaßt (Bestätigung des Urteils vom 2. Oktober 1973 - 4 AZR 611/72 -, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Das hat der Senat bereits in seinem auch vom Landesarbeitsgericht herangezogenen Urteil vom 2. Oktober 1973 - 4 AZR 611 /72 - AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau näher begründet.

    Demgegenüber weist das Landesarbeitsgericht zutreffend unter Hinweis auf die Ausführungen des Senats in seinem Urteil vom 2. Oktober 1973 ( AZR 611/72 -, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) darauf hin, daß die von dem Beklagten anzubringen den und zu reparierenden Leitplanken mit der Straße als Bauwerk nichts zu tun haben, eine Straße auch ohne Leitplanken ihren Zwecken für den allgemeinen Verkehr dienen kann und sich daher nicht einmal an allen Bundesautobahnen und erst recht nicht überall an Bundes- , Landes- und Kreisstraßen Leitplanken befinden.

    Dessen bedarf es im übrigen schon deshalb nicht, weil das Bundessozialgericht unter Hinweis auf das Urteil des erkennenden Senats vom 2. Oktober 1973 ( AZR 611/72 -, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) selbst deutlich darauf hinweist, daß es bei der Auslegung des § 1 Abs. 2 BRTV-Bau um andere Rechtsfragen als die von ihm zu entscheidenden gehe, und im übrigen das Bundessozialgericht Einschränkungen für den Fall macht, daß es sich um die reine Montage von Leitplanken aus Metall - wie vorliegend - handelt.

    Dabei handelt es sich vielmehr, wie auch der vorliegende Fall zeigt, in aller Regel um kleine Spezialbetriebe, die dem Werkstoff Metall und dem besonderen 'Verwendungszweck der Leitplanken entsprechende Gerätschaften verwenden und nach Arbeitsmethoden tätig werden, die der Metallbranche, insbesondere dem Schlosserhandwerk, zuzurechnen sind, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 2. Oktober 1973 - 4 AZR 611/72 - AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau ausgeführt hatte.

  • BAG, 21.01.1976 - 4 AZR 71/75

    Tarifverträge - Bau - Geltungsbereich - Bauwerke - Landeskulturbauarbeiten

    Auszug aus BAG, 08.05.1985 - 4 AZR 516/83
    Das entspricht zugleich den Grundsätzen der früheren Senatsrechtsprechung (Urteil vom 21. Januar 1976 AZR 7/75 - AP Nr. 27 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Unter "Bauwerken" versteht der Senat irgendwie mit dem Erdboden verbundene oder infolge ihrer eigenen Schwere auf ihm ruhende, aus Baustoffen oder Bauteilen mit baulichem Gerät hergestellte Anlagen (vgl. die Urteile des Senats vom 21. Januar 1976 - 4 AZR 71/75 - AP Nr. 27 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und 12. Dezember 1979 AZR 80/78 - AP Nr. 31 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten -

    Auszug aus BAG, 08.05.1985 - 4 AZR 516/83
    Dem hat auch die Rechtsprechung des erkennenden Senats Rechnung getragen, wonach nunmehr auch im Bereiche des BRTV-Bau der allgemeine Rechtsgrundsatz anzuwenden ist, daß Betriebe, in denen überwiegend in den Beispielen des Abschnitts V des § 1 Abs. 2 BRTV-Bau genannte Tätigkeiten ausgeführt werden, unter den fachlichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrages fallen, ohne daß die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III zu überprüfen sind (vgl. das Urteil des Senats vom 18. Januar 1984 - 4 AZR 41/83 - AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge : Bau, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

    Nach der geänderten Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 18. Januar 1984- AZR 4-1/83 - AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung 10 -.

  • BAG, 12.12.1979 - 4 AZR 80/78

    Isolierarbeiten - Behältern - Fernleitungen - Stationäre Maschinen -

    Auszug aus BAG, 08.05.1985 - 4 AZR 516/83
    Unter "Bauwerken" versteht der Senat irgendwie mit dem Erdboden verbundene oder infolge ihrer eigenen Schwere auf ihm ruhende, aus Baustoffen oder Bauteilen mit baulichem Gerät hergestellte Anlagen (vgl. die Urteile des Senats vom 21. Januar 1976 - 4 AZR 71/75 - AP Nr. 27 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und 12. Dezember 1979 AZR 80/78 - AP Nr. 31 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 22.03.1979 - 12 RAr 51/77

    Bauleistung - Bauarbeiten an Straßenleitplanken - Förderung der Beschäftigung -

    Auszug aus BAG, 08.05.1985 - 4 AZR 516/83
    Zwar hat das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 22. März 1979 (- 7/12 RAr 51/77 SozR 4100 § 75 AFG Nr. 7) Auffassung vertreten, Bauarheiten an Straßen leitplanken seien Bauleistungen im Sinne von § 75 Abs. 1 Nr. 3 AFG, so daß in Betrieben, die überwiegend Leitplanken auf stellen und instandsetzen, die ganzjährige Beschäftigung gemäß § 1 Nr. 1 Buchst, z BaubetrV zu fördern sei.
  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 698/05

    Leitplankenmontage und -reparatur als bauliche Tätigkeit

    Hinweise des Senats: Aufgabe von BAG 8. Mai 1985 - 4 AZR 516/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 66.

    An der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 8. Mai 1985 (- 4 AZR 516/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 66), in der der bauliche Charakter von Leitplankenmontage und -reparatur verneint worden war, sei nicht mehr festzuhalten.

    Insoweit wird die Rechtsprechung des Vierten Senats im Urteil vom 8. Mai 1985 (- 4 AZR 516/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 66) durch den nunmehr allein für diese Art von Rechtsstreitigkeiten zuständigen erkennenden Senat aufgegeben.

    Dass die Tarifvertragsparteien die Leitplankenmontage und -reparatur auch nach der Entscheidung aus dem Jahre 1985 (BAG 8. Mai 1985 - 4 AZR 516/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 66) nicht in den Katalog der Straßenbauarbeiten eingefügt haben, hindert den Senat nicht, die Leitplankenmontage diesen Arbeiten nunmehr zuzuordnen.

  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 230/86

    Tarifvertrag Baugewerbe

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats sind nämlich als Straßenbauarbeiten nur Arbeiten anzusehen, die unmittelbar zum Bau einer Straße zu leisten sind, also die Straße als Baukörper, als das von Bauarbeitern herzustellende Werk betreffen (vgl. die Urteile des Senats vom 8. Mai 1985 - 4 AZR 516/83 - AP Nr. 66 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und 2. Oktober 1973 - 4 AZR 611/72 - AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge : Bau).

    Die von der Beklagten ausgeführten Arbeiten zur Einrichtung und Sicherung von Baustellen berühren jedoch, wie das Landesarbeitsgericht im einzelnen darstellt, ähnlich wie die Anbringung von Leitplanken (vgl. die Urteile des Senats vom 8. Mai 1985 - 4 AZR 516/83 - AP Nr. 66 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und 2. Oktober 1973 - 4 AZR 611/72 - AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau), die Aufstellung von Straßenlampen oder die Anbringung von Verkehrszeichen die Straße als Baukörper und Werk von Bauarbeitern überhaupt nicht.

    Da im Gegensatz zu dem Inhalt von Abschnitt II, wo von der Erstellung, Instandsetzung usw. von "Bauwerken" die Rede ist, die Tarifvertragsparteien im Abschnitt I von § 1 Abs. 2 BRTV-Bau ausdrücklich von "Bauten aller Art" sprechen und damit im Sinne der herkömmlichen Terminologie die eigentlichen Baubetriebe erfassen wollen (Brocksiepe/Sperner, BRTV-Bau, Sonderdruck 1981, S. 61), ist mit dem Landesarbeitsgericht davon auszugehen, daß die Tarifvertragsparteien unter "Bauten" im Abschnitt I nur Gebäude aller Art verstehen, wofür auch der allgemeine Sprachgebrauch spricht (vgl. die Urteile des Senats vom 8. Mai 1985 - 4 AZR 516/83 - AP Nr. 66 zu § 1 TVG Tarifverträge; Bau und vom 21. Januar 1976 - 4 AZR 71/75 - AP Nr. 27 zu § 1 TVG Tarifverträge; Bau).

    Vertragsparteien im Abschnitt II den "Bauten" des Abschnitts I von § 1 Abs. 2 BRTV-Bau gegenüberstellen, irgend wie mit dem Erdboden verbundene oder infolge ihrer eigenen Schwere auf ihm ruhende, aus Baustoffen oder Bauteilen mit baulichem Gerät hergestellte Anlagen zu verstehen (vgl»> die Urteile des Senats vom 8. Mai 1985 - 4 AZR 516/83 - AP Nr. 66 zua§ 1 TVG Tarifverträge: Bau, 12. Dezember 1979 - 4 AZR 80/78 - AP Nr. 31 zu § 1 TVG Tarifverträge : Bau und 21. Januar 1976 - 4 AZR 71/75 - AP Nr. 27 zu § 1 TVG Tarifverträget Bau mit weiteren Nach weisen) .

    Es muß also mit Werkstoffen des Baugewerbes, entsprechenden Arbeitsmitteln und den Arbeitsmethoden des Baugewerbes gearbeitet werden (vgl. auch dazu das zuvor genannte Urteil des Senats vom 8. Mai 1985 - 4 AZR 516/83 - AP Nr. 66 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 395/88

    Tarifvertrag - Beitragspflichtigkeit zu den Sozialkassen des Baugewerbes -

    Das hat der Senat in Übereinstimmung mit der Kommentarliteratur (vgl. Brocksiepe/Sperner, BRTV-Bau, Sonderdruck 1981, S. 71) bereits in seinem Urteil vom 8. Mai 1985 - 4 AZR 516/83 - (AP Nr. 66 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) näher ausgeführt.

    In Anknüpfung an seine frühere Rechtsprechung (vgl. die Urteile des Senats vom 8. Mai 1985 - 4 AZR 516/83 - AP Nr. 66 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, 12. Dezember 1979 - 4 AZR 80/78 - AP Nr. 31 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und 21. Januar 1976 - 4 AZR 71/75 - AP Nr. 27 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) hat der Senat in dem schon genannten Urteil vom 25. Februar 1987 (- 4 AZR 230/86 - AP Nr. 79 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) mit näherer Begründung ausgeführt, daß unter "Bauwerken" im Sinne der vorstehenden Tarifnorm irgendwie mit dem Erdboden verbundene oder infolge ihrer eigenen Schwere auf ihm ruhende, aus Baustoffen oder Bauteilen mit baulichem Gerät hergestellte Anlagen zu verstehen sind.

    Demgemäß muß darin mit den Werkstoffen, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden des Baugewerbes gearbeitet werden (vgl. die Urteile des Senats vom 8. Mai 1985 - 4 AZR 516/83 - AP Nr. 66 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und 25. Februar 1987 - 4 AZR 230/86 - AP Nr. 79 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    So werden mehr und mehr etwa Türen, Hängedecken, Fensterrahmen, sogar Schornsteine und gerade Zäune aus Metall hergestellt (vgl. das Urteil des Senats vom 8. Mai 1985 - 4 AZR 516/83 - AP Nr. 66 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau).

  • BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 452/88

    Anspruch auf Auskunft über die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer zur Berechnung

    Soweit die Beklagte die Pflasterarbeiten an Böschungen und Grabenkreuzungen sowie Wasserablaufrinnen ausführt, kann allerdings fraglich sein, ob es sich dabei um Straßenbauarbeiten im tariflichen Sinne handelt, da der Senat darunter nur solche Arbeiten versteht, die unmittelbar zum Bau einer Straße zu leisten sind, also die Straße als Baukörper, als das von Bauarbeitern herzustellende Werk, betreffen (BAG Urteil vom 8. Mai 1985 - 4 AZR 516/83 -, AP Nr. 66 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Bei Erdbewegungsarbeiten im tariflichen Sinne muß die Bewegung von Erde bzw. des Erdreichs den eigentlichen Gegenstand der Tätigkeit bilden (BAG Urteil vom 8. Mai 1985, aaO).

    Die Merkmale des Abschnitts I des § 1 Abs. 2 BRTV-Bau erfüllt der Betrieb der Beklagten nicht, da Abschnitt I nur die Erstellung von Bauten aller Art erfaßt, worunter Gebäude zu verstehen sind (vgl. BAG Urteil vom 8. Mai 1985, aaO).

    Bauwerke im Sinne des Abschnitts II sind nach ständiger Senatsrechtsprechung irgendwie mit dem Erdboden verbundene oder infolge ihrer eigenen Schwere auf ihm ruhende, aus Baustoffen oder Bauteilen mit baulichem Gerät hergestellte Anlagen (BAG Urteil vom 8. Mai 1985, aaO, mit weiteren Nachweisen).

  • LAG Hessen, 09.05.1988 - 14 Sa 996/87

    Fachlicher Geltungsbereich der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes;

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  • BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 615/89

    Darlegungslast und Beweislast für Auskunftsklagen nach den

    Ferner ist der Betrieb der Beklagten insoweit seiner Einrichtung und Zweckbestimmung nach baulich geprägt, d. h. es wird mit Werkstoffen des Baugewerbes und entsprechenden Arbeitsmitteln und den Arbeitsmethoden des Baugewerbes gearbeitet (BAGE 55, 67, 76 = AP Nr. 79 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 8. Mai 1975 - 4 AZR 516/83 - AP Nr. 66 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 18.08.1993 - 10 AZR 273/91

    Einbau von Garagentoren als bauliche Leistung

    Jedoch ist den Klammerbeispielen zu den Trocken- und Montagebauarbeiten (z.B. Wand- und Deckeneinbau bzw. -verkleidungen) zu entnehmen, daß die Tarifvertragsparteien damit die Montage von Decken und wänden nicht aber jede in oder an einem Bauwerk anfallende Montagetätigkeit erfassen wollten (vgl. BAG Urteil vom 23. November 1988 - 4 AZR 395/88 - AP Nr. 103 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 8. Mai 1985 - 4 AZR 516/83 - AP Nr. 66 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Der Werkstoff Metall wird in zunehmendem Maße im Baugewerbe verwendet (vgl. BAG Urteile vom 8. Mai 1985 - 4 AZR 516/83 -, vom 23. November 1988 - 4 AZR 395/88 - und vom 26. April 1989 - 4 AZR 49/89 - AP Nr. 66, 103 u. 110 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • LAG Hessen, 04.01.1991 - 15 Sa 122/90
    Es mag zwar sein, daß die Betonbecken Bauwerke sind, d.h. mit dem Erdboden verbundene oder infolge ihrer eigenen Schwere auf ihm ruhende aus Baustoffen oder Bauteilen mit baulichem Gerät hergestellte Anlagen (Urteil vom 12.12.1979 a.a.O.; v. 8.5.1985 - 4 AZR 516/83 - AP Nr. 66 a.a.O.), obwohl im Hinblick auf § 1 Abs. 2 Abschn. VII Nr. 1 VTV insoweit auch Zweifel bestehen.

    Für die sonstigen Becken und Behälter hat die Klägerin aber zur Art der Herstellung nichts vorgetragen ( BAG Urteil v. 25.2. 1987 - 4 AZR 230/86 - AP Nr. 79 a.a.O.; v. 8.5.1985 a.a.O.).

  • BAG, 05.06.1985 - 4 AZR 533/83

    Gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes - Verfahren für

    Die allgemeinen Merkmale des Abschnitts I des § 1 Abs. 2 BRTV-Bau, die die Erstellung "Bauten aller Art" betreffen, werden vom Beklagten nicht erfüllt, da unter solchen Bauten Gebäude zu verstehen sind (BAG Urteil vom 8. Mai 1985 - 4 AZR 516/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • LAG Hessen, 12.01.1996 - 15 Sa 385/93

    Tarifgeltung: betrieblicher Geltungsbereich der Bautarifverträge

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  • LAG Hessen, 09.12.1991 - 15 Sa 40/91

    Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes ; Baugewerbe im tariflichen Sinne ;

  • LAG Hessen, 30.06.1989 - 15 Sa 1566/88

    Fachlicher und räumlicher Geltungsbereich der Bautarifverträge im Falle der

  • LAG Hessen, 25.07.1994 - 16 Sa 1169/93
  • LAG Hessen, 27.04.1998 - 16 Sa 1570/97

    Geltungsbereich von Bautarifverträgen; Beurteilung, ob in einem Mischbetrieb

  • LAG Hessen, 30.10.1989 - 14 Sa 59/89

    Funktion des Herstellens von Lüftungskanälen aus verzinkten Blechen und des

  • BAG, 22.04.1987 - 4 AZR 344/86

    Anspruch auf Auskunftserteilung nach dem Verfahrens-TV - Betrieb des Säurebaus -

  • LAG Köln, 02.12.2002 - 2 TaBV 64/02

    Anwendbarkeit Tarifvertrag Geltungsbereich Groß + Außenhandel Speditionsgewerbe

  • LAG Hessen, 19.03.2001 - 16 Sa 1545/00

    Geltungsbereich der Bautarifverträge für Gleisbauarbeiten

  • LAG Hessen, 23.07.1993 - 15 Sa 1691/92

    Auskunftpflicht gegenüber der Einzugsstelle für die Beiträge der baugewerblichen

  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 153/87

    Anspruch einer Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes auf

  • LAG Hessen, 22.09.1989 - 15 Sa 1454/88

    Betrieblicher Geltungsbereich des Verfahrenstarifvertrags (VTV); Voraussetzungen

  • LAG Köln, 28.10.2003 - 13 (12) Sa 421/03

    Provisionsabrede, Darlegungslast, einheitlicher Betrieb, Mischbetrieb

  • LAG Hessen, 30.08.1991 - 15 Sa 997/90
  • LAG Hessen, 21.05.1993 - 15 Sa 755/92

    Auskunftpflicht gegenüber der Einzugsstelle für die Beiträge der baugewerblichen

  • LAG Hessen, 10.08.1992 - 16 Sa 1725/91

    Geltungsbereich der Bautarifverträge; Zugehörigkeit eines Betriebs zum

  • LAG Hessen, 04.09.1989 - 14 Sa 58/89

    Geltungsbereich der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes; Voraussetzungen

  • LAG Hessen, 20.06.1988 - 14 Sa 1507/87

    Eingruppierung von "Feuerungs- und Ofenbauarbeiten" als Teil des Maurerberufes;

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