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   BAG, 03.02.1988 - 4 AZR 516/87   

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BAG, 03.02.1988 - 4 AZR 516/87 (https://dejure.org/1988,3964)
BAG, Entscheidung vom 03.02.1988 - 4 AZR 516/87 (https://dejure.org/1988,3964)
BAG, Entscheidung vom 03. Februar 1988 - 4 AZR 516/87 (https://dejure.org/1988,3964)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 10.06.1959 - 4 AZR 567/56

    Bereitschaftsdienst und Überstunden

    Auszug aus BAG, 03.02.1988 - 4 AZR 516/87
    Dabei ist es unbeachtlich, ob der Kläger hierzu verpflichtet war oder nicht, da zusätzliche Leistungen hinsichtlich der Vergütung grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Gültigkeit der Vereinbarung zu vergüten sind (BAGE 5, 86, 93 = AP Nr. 1 zu § 2 TOA; BAGE 8, 25 = AP Nr. 5 zu § 7 AZO; BAGE 22, 144, 148 = AP Nr. 12 zu § 15 AZO).

    Ein pauschalierter Freizeitausgleich für geleistete Bereitschaftsdienste ist möglich (BAGE 25, 426 [BAG 28.11.1973 - 4 AZR 74/73] = AP Nr. 2 zu § 19 MTB II; BAGE 8, 25 = AP Nr. 5 zu § 7 AZO) und ist insbesondere für Bereitschaftsdienste durch Ärzte und medizinisches Personal auch sonst tariflich ausdrücklich vorgesehen.

    Bereitschaftsdienst liegt vor, wenn der Arbeitnehmer sich für Zwecke des Betriebes an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufzuhalten hat, um erforderlichenfalls seine volle Arbeitstätigkeit aufnehmen zu können (BAGE 8, 25 = AP Nr. 5 zu § 7 AZO).

  • BAG, 28.11.1973 - 4 AZR 74/73

    Kraftfahrer - Tarifvertrag - Gültigkeit - Verfassungsmäßigkeit - Gleichheitssatz

    Auszug aus BAG, 03.02.1988 - 4 AZR 516/87
    Ein pauschalierter Freizeitausgleich für geleistete Bereitschaftsdienste ist möglich (BAGE 25, 426 [BAG 28.11.1973 - 4 AZR 74/73] = AP Nr. 2 zu § 19 MTB II; BAGE 8, 25 = AP Nr. 5 zu § 7 AZO) und ist insbesondere für Bereitschaftsdienste durch Ärzte und medizinisches Personal auch sonst tariflich ausdrücklich vorgesehen.
  • BAG, 03.12.1986 - 4 AZR 7/86

    Arbeitsbereitschaft: Rufbereitschaft unter Beschränkung des Aufenthaltes auf die

    Auszug aus BAG, 03.02.1988 - 4 AZR 516/87
    Die Anordnung, sich an einem bestimmten Ort, hier auf dem Krankenhausgelände, aufhalten zu müssen, steht einer Rufbereitschaft entgegen, die durch die freie Wahl des Aufenthaltsortes gekennzeichnet ist (vgl. BAG Urteil vom 28. April 1971 - 4 AZR 538/68 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Arbeitsbereitschaft; BAG Urteil vom 3. Dezember 1986 - 4 AZR 7/86 - AP Nr. 1 zu § 30 MTB II, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BAG, 27.02.1985 - 7 AZR 552/82

    Arbeitsentgelt: Vergütung für Bereitschaftsdienst

    Auszug aus BAG, 03.02.1988 - 4 AZR 516/87
    Bereitschaftsdienst ist danach keine volle Arbeitsleistung, sondern eine Aufenthaltsbeschränkung, die mit der Verpflichtung verbunden ist, bei Bedarf unverzüglich tätig zu werden (vgl. BAG Urteil vom 9. August 1978 - 4 AZR 77/77 - AP Nr. 5 zu § 17 BAT; BAG Urteil vom 27. Februar 1985 - 7 AZR 552/82 - AP Nr. 12 zu § 17 BAT, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 17.11.1966 - 5 AZR 225/66

    Überstundenvergütung bei einem leitenden Angestellten

    Auszug aus BAG, 03.02.1988 - 4 AZR 516/87
    Dabei ist ein objektiver Maßstab unter Berücksichtigung der Verkehrssitte und der Stellung der Beteiligten anzulegen, ohne daß es auf die individuelle Meinung der Parteien ankommt (vgl. BAGE 38, 194, 197, 198 [BAG 17.03.1982 - 5 AZR 1047/79]= AP Nr. 33 zu § 612 BGB; BAGE 19, 126, 128 [BAG 17.11.1966 - 5 AZR 225/66] = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Leitende Angestellte).
  • BAG, 03.10.1969 - 3 AZR 400/68

    Mehrarbeitsvergütung - Mehrarbeit - Abgeltung - Mehrarbeitszuschlag -

    Auszug aus BAG, 03.02.1988 - 4 AZR 516/87
    Dabei ist es unbeachtlich, ob der Kläger hierzu verpflichtet war oder nicht, da zusätzliche Leistungen hinsichtlich der Vergütung grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Gültigkeit der Vereinbarung zu vergüten sind (BAGE 5, 86, 93 = AP Nr. 1 zu § 2 TOA; BAGE 8, 25 = AP Nr. 5 zu § 7 AZO; BAGE 22, 144, 148 = AP Nr. 12 zu § 15 AZO).
  • BAG, 28.04.1971 - 4 AZR 538/68

    Angehöriger der Werksfeuerwehr - Bereitschaftszeit - Unmittelbare Umgebung seiner

    Auszug aus BAG, 03.02.1988 - 4 AZR 516/87
    Die Anordnung, sich an einem bestimmten Ort, hier auf dem Krankenhausgelände, aufhalten zu müssen, steht einer Rufbereitschaft entgegen, die durch die freie Wahl des Aufenthaltsortes gekennzeichnet ist (vgl. BAG Urteil vom 28. April 1971 - 4 AZR 538/68 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Arbeitsbereitschaft; BAG Urteil vom 3. Dezember 1986 - 4 AZR 7/86 - AP Nr. 1 zu § 30 MTB II, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BAG, 17.03.1982 - 5 AZR 1047/79

    Arbeitszeit: Rufbereitschaft eines leitenden Krankenhausarztes - Zusatzvergütung

    Auszug aus BAG, 03.02.1988 - 4 AZR 516/87
    Dabei ist ein objektiver Maßstab unter Berücksichtigung der Verkehrssitte und der Stellung der Beteiligten anzulegen, ohne daß es auf die individuelle Meinung der Parteien ankommt (vgl. BAGE 38, 194, 197, 198 [BAG 17.03.1982 - 5 AZR 1047/79]= AP Nr. 33 zu § 612 BGB; BAGE 19, 126, 128 [BAG 17.11.1966 - 5 AZR 225/66] = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Leitende Angestellte).
  • BAG, 09.08.1978 - 4 AZR 77/77

    Einzelne Stufen des Bereitschaftsdienstes - Angestellter Arzt - Anstalt - Heim -

    Auszug aus BAG, 03.02.1988 - 4 AZR 516/87
    Bereitschaftsdienst ist danach keine volle Arbeitsleistung, sondern eine Aufenthaltsbeschränkung, die mit der Verpflichtung verbunden ist, bei Bedarf unverzüglich tätig zu werden (vgl. BAG Urteil vom 9. August 1978 - 4 AZR 77/77 - AP Nr. 5 zu § 17 BAT; BAG Urteil vom 27. Februar 1985 - 7 AZR 552/82 - AP Nr. 12 zu § 17 BAT, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 17.04.1957 - 4 AZR 315/54

    Neue Tatsachen - Beweismittel - Erfüllung eines Aufklärungsbeschlusses -

    Auszug aus BAG, 03.02.1988 - 4 AZR 516/87
    Dabei ist es unbeachtlich, ob der Kläger hierzu verpflichtet war oder nicht, da zusätzliche Leistungen hinsichtlich der Vergütung grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Gültigkeit der Vereinbarung zu vergüten sind (BAGE 5, 86, 93 = AP Nr. 1 zu § 2 TOA; BAGE 8, 25 = AP Nr. 5 zu § 7 AZO; BAGE 22, 144, 148 = AP Nr. 12 zu § 15 AZO).
  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87

    Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2004 - 1 Sa 316/04

    Pauschale Vergütung von Bereitschaftszeiten

    Die übliche Vertragspraxis geht stattdessen dahin, für Bereitschaftszeiten einen Entgeltkorridor von 10% bis 50% der üblichen Vergütung anzusetzen (BAG, 3.2.1988, 4 AZR 516/87, juris).
  • BAG, 30.05.2001 - 4 AZR 249/00

    Annahmeverzug: Vergütungscharakter einer tariflichen Auslandszulage?

    e) Die Auslegung des Landesarbeitsgerichts, nach diesen Normen sei die Einsatzzulage für den Auslandseinsatz eines Auslandsmitarbeiters der Beklagten pauschalierter Aufwendungsersatz, ist zutreffend (vgl. auch Senat 3. Februar 1988 - 4 AZR 516/87 - nv. zu der von unerheblichen Abweichungen abgesehen gleichlautenden Regelung im VTV-A Nr. 6 vom 24. Juni 1983; vgl. auch Sechster Senat 19. November 1981 - 6 AZR 180/79 - nv. zu einer inhaltlich ähnlichen Regelung in einer früheren einseitigen Vergütungsordnung der Beklagten).
  • BAG, 16.11.1989 - 8 AZR 430/88

    Arbeitszeit: Bestimmungsklausel - Begriff - Billigkeitskontrolle

    Mit dieser Entscheidung weicht der Senat nicht von dem Urteil des Vierten Senats vom 3. Februar 1988 (-- 4 AZR 516/87 - nicht zur Veröffentlichung bestimmt) ab, auf das der Kläger in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat verwiesen hat.
  • LAG Hessen, 20.09.1989 - 10 Sa 934/88

    Vergütung für Mehrarbeit und Bereitschaftsdienste nach dem Manteltarifvertrag der

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