Rechtsprechung
BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 518/82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Eingruppierung: Schlüssigkeit der Klage - Darlegungs- und Beweislast - hochwertige Leistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Eingruppierungsfeststellungsklagen - Darlegungslast - Beweislast - Arbeitsvorgänge - Grundlagenforschung - Zweckbestimmte Forschung - Hochwertige Leistungen - Gerichtliche Tatsachenfeststellung
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 22.09.1980 - 5 Ca 51/80
- BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 518/82
Wird zitiert von ... (91) Neu Zitiert selbst (13)
- BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 239/79
Angestellte m - Wissenschaftliche Forschungsaufgaben - Echte Aufbaufallgruppen - …
Auszug aus BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 518/82
Mit Recht weist das Landesarbeitsgericht insbesondere darauf hin, dass trotz der damit im Einzelfalle verbundenen praktischen Schwierigkeiten auch bei Angestellten mit Forschungsaufgaben deren tarifliche Mindestvergütung - wie bei anderen Angestellten, die dem BAT unterfallen - nur davon abhängig ist, ob die Hälfte ihrer Gesamtarbeitszeit ausmachende Arbeitsvorgänge den Merkmalen der jeweils beanspruchten Vergütungsgruppe entsprechen, so dass es auch bei ihnen der Bestimmung der Arbeitsvorgänge anhand der von der Senatsrechtsprechung entwickelten Grundsätze bedarf (vgl. BAGE 36, 261, 266 = AP Nr. 56 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie das Urteil des Senats vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 -, AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).Alsdann ist die entsprechende Überprüfung für die qualifizierenden Merkmale der jeweils höheren Vergütungsgruppen vorzunehmen (vgl. die Urteile des Senats BAGE 36 392, 398 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 36, 261, 268 = AP Nr. 50 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
Damit wird eine der Stellung des Angestellten entsprechende Selbständigkeit bezüglich der anzuwendenden wissenschaftlichen Methoden sowie der Wahl der Hilfsmittel gefordert, während eine "verantwortliche Bearbeitung" im tariflichen Sinne weiter verlangt, dass der Angestellte für seinen Forschungsbeitrag die persönliche und wissenschaftliche Verantwortung tragen muss (vgl. die Urteile des Senats, BAGE 36, 261, 269 = AP Nr. 50 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 -, AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
Mit "hochwertigen Leistungen" wird eine ganz besondere wissenschaftliche Qualifikation des Angestellten verlangt, die auch für die entsprechenden Forschungsaufgaben notwendig sein muss (vgl. die Urteile des Senats, BAGE 36, 261, 270 = AP Nr. 50 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 -, AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen, Sammlung des Gerichts vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
Das ist auch bei Angestellten mit Forschungsaufgaben rechtlich möglich (vgl. BAGE 36, 261, 274 = AP Nr. 50 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und die Anmerkung dazu von Clemens, auch das Urteil des Senats vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 -, AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
- BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80
Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang - …
Auszug aus BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 518/82
Mit Recht weist das Landesarbeitsgericht insbesondere darauf hin, dass trotz der damit im Einzelfalle verbundenen praktischen Schwierigkeiten auch bei Angestellten mit Forschungsaufgaben deren tarifliche Mindestvergütung - wie bei anderen Angestellten, die dem BAT unterfallen - nur davon abhängig ist, ob die Hälfte ihrer Gesamtarbeitszeit ausmachende Arbeitsvorgänge den Merkmalen der jeweils beanspruchten Vergütungsgruppe entsprechen, so dass es auch bei ihnen der Bestimmung der Arbeitsvorgänge anhand der von der Senatsrechtsprechung entwickelten Grundsätze bedarf (vgl. BAGE 36, 261, 266 = AP Nr. 56 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie das Urteil des Senats vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 -, AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).Damit wird eine der Stellung des Angestellten entsprechende Selbständigkeit bezüglich der anzuwendenden wissenschaftlichen Methoden sowie der Wahl der Hilfsmittel gefordert, während eine "verantwortliche Bearbeitung" im tariflichen Sinne weiter verlangt, dass der Angestellte für seinen Forschungsbeitrag die persönliche und wissenschaftliche Verantwortung tragen muss (vgl. die Urteile des Senats, BAGE 36, 261, 269 = AP Nr. 50 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 -, AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
Mit "hochwertigen Leistungen" wird eine ganz besondere wissenschaftliche Qualifikation des Angestellten verlangt, die auch für die entsprechenden Forschungsaufgaben notwendig sein muss (vgl. die Urteile des Senats, BAGE 36, 261, 270 = AP Nr. 50 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 -, AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen, Sammlung des Gerichts vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
Das ist auch bei Angestellten mit Forschungsaufgaben rechtlich möglich (vgl. BAGE 36, 261, 274 = AP Nr. 50 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und die Anmerkung dazu von Clemens, auch das Urteil des Senats vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 -, AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
- BAG, 06.06.1973 - 4 AZR 387/72
Eingruppierungsprozeß - Hinweispflicht - Gesamttätigkeit - Einheitlich zu …
Auszug aus BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 518/82
Mit Recht weist das Landesarbeitsgericht insbesondere darauf hin, dass trotz der damit im Einzelfalle verbundenen praktischen Schwierigkeiten auch bei Angestellten mit Forschungsaufgaben deren tarifliche Mindestvergütung - wie bei anderen Angestellten, die dem BAT unterfallen - nur davon abhängig ist, ob die Hälfte ihrer Gesamtarbeitszeit ausmachende Arbeitsvorgänge den Merkmalen der jeweils beanspruchten Vergütungsgruppe entsprechen, so dass es auch bei ihnen der Bestimmung der Arbeitsvorgänge anhand der von der Senatsrechtsprechung entwickelten Grundsätze bedarf (vgl. BAGE 36, 261, 266 = AP Nr. 56 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie das Urteil des Senats vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 -, AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).Damit wird eine der Stellung des Angestellten entsprechende Selbständigkeit bezüglich der anzuwendenden wissenschaftlichen Methoden sowie der Wahl der Hilfsmittel gefordert, während eine "verantwortliche Bearbeitung" im tariflichen Sinne weiter verlangt, dass der Angestellte für seinen Forschungsbeitrag die persönliche und wissenschaftliche Verantwortung tragen muss (vgl. die Urteile des Senats, BAGE 36, 261, 269 = AP Nr. 50 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 -, AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
Mit "hochwertigen Leistungen" wird eine ganz besondere wissenschaftliche Qualifikation des Angestellten verlangt, die auch für die entsprechenden Forschungsaufgaben notwendig sein muss (vgl. die Urteile des Senats, BAGE 36, 261, 270 = AP Nr. 50 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 -, AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen, Sammlung des Gerichts vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
Das ist auch bei Angestellten mit Forschungsaufgaben rechtlich möglich (vgl. BAGE 36, 261, 274 = AP Nr. 50 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und die Anmerkung dazu von Clemens, auch das Urteil des Senats vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 -, AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
- BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 218/82
Brückenbau - Eingruppierung eines technischen Angestellten - Niedrigere …
Auszug aus BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 518/82
I a BAT entsprechen (§ 22 Abs. 1 und Abs. 2 Unterabs. 1 und Unterabs. 2 Satz 1 BAT ), wobei mit dem Landesarbeitsgericht von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen ist, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. das Urteil des Senats vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).Alsdann ist die entsprechende Überprüfung für die qualifizierenden Merkmale der jeweils höheren Vergütungsgruppen vorzunehmen (vgl. die Urteile des Senats BAGE 36 392, 398 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 36, 261, 268 = AP Nr. 50 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
Dabei muss, auch soweit der Sachverhalt unstreitig ist und die Parteien Über die Erfüllung von Tätigkeitsmerkmalen nicht streiten und deswegen eine nur pauschale Überprüfung gestattet ist, doch jeweils für die Rechtsmittelgerichte klar erkennbar sein, aufgrund welcher konkreter Tatsachen ein Tatsachengericht für Arbeitssachen die Erfordernisse einer bestimmten Vergütungsgruppe bzw. Fallgruppe als erfüllt ansieht und welche Tatumstände damit für die Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale der niedrigeren Vergütungsgruppen herangezogen worden sind (vgl. auch dazu das Urteil des Senats vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
Daher umfasst der tatrichterliche Beurteilungsspielraum auch die Befugnis, darüber zu bestimmen, welche Tatsachen jeweils zur Begründung bei den einzelnen unbestimmten Rechtsbegriffen herangezogen werden (vgl. das Urteil des Senats vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
- BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 32/81
Eingruppierung einer Politesse - Gründliche Fachkenntnisse - Betrachtung aller …
Auszug aus BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 518/82
Da es sich dabei um Rechtsfragen handelt, ist entgegen der Meinung der Revision insoweit auch für Beweiserhebungen kein Raum, zumal der Sachverhalt auch hinsichtlich der Einzelaufgaben des Klägers unstreitig ist und schon deswegen eine Anwendung des § 286 ZPO nicht in Betracht kommt (vgl. das Urteil des Senats vom 24. August 1983 - 4 AZR 32/81 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).Daher ist für eine Heranziehung des § 287 ZPO wie des § 286 ZPO bei unstreitigem Sachverhalt wie vorliegend Überhaupt kein Raum (vgl. das Urteil des Senats vom 24. August 1983 - 4 AZR 32/81 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 24.01.1979 - 4 AZR 377/77
Verfassungsmäßigkeit der Ermächtigung zur Allgemeinverbindlicherklärung gemäß § 5 …
Auszug aus BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 518/82
Dem entspricht auch die Rechtsprechung des Senats über erweiterte Möglichkeiten der Anwendung des § 287 ZPO , die sich nur auf entsprechende verfahrensrechtliche Möglichkeiten der Gerichte beschränkt (vgl. BAGE 31, 241, 248 = AP Nr. 16 zu § 5 TVG , mit weiteren Nachweisen). - BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64
Tatsächliche Feststellungen - Grundlage für Nachprüfung - Selbständige Leistungen …
Auszug aus BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 518/82
Zwar hat der Kläger einen unbestimmten und zur Zwangsvollstreckung nicht geeigneten Leistungsantrag gestellt, der für sich allein den Erfordernissen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nicht entsprechen würde, Zutreffend hat jedoch schon das Landesarbeitsgericht aus dem zur Auslegung des Klageantrages mit heranziehbaren Sachvortrag des Klägers gefolgert, dass der Kläger in Wahrheit eine Eingruppierungsfeststellungsklage hat erheben wollen, wie sie im Anwendungsbereich des BAT allgemein üblich und anerkannt ist (vgl. BAGE 29, 364, 369 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 29, 416, 418 = AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie das Urteil des Senats vom 28. März 1979 - 4 AZR 446/77 -, AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen). - BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76
Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung - …
Auszug aus BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 518/82
Zwar hat der Kläger einen unbestimmten und zur Zwangsvollstreckung nicht geeigneten Leistungsantrag gestellt, der für sich allein den Erfordernissen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nicht entsprechen würde, Zutreffend hat jedoch schon das Landesarbeitsgericht aus dem zur Auslegung des Klageantrages mit heranziehbaren Sachvortrag des Klägers gefolgert, dass der Kläger in Wahrheit eine Eingruppierungsfeststellungsklage hat erheben wollen, wie sie im Anwendungsbereich des BAT allgemein üblich und anerkannt ist (vgl. BAGE 29, 364, 369 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 29, 416, 418 = AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie das Urteil des Senats vom 28. März 1979 - 4 AZR 446/77 -, AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen). - BAG, 07.12.1977 - 4 AZR 399/76
Redakteur im Gesamtdeutschen Institut - Qualifizierende tarifliche …
Auszug aus BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 518/82
Zwar hat der Kläger einen unbestimmten und zur Zwangsvollstreckung nicht geeigneten Leistungsantrag gestellt, der für sich allein den Erfordernissen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nicht entsprechen würde, Zutreffend hat jedoch schon das Landesarbeitsgericht aus dem zur Auslegung des Klageantrages mit heranziehbaren Sachvortrag des Klägers gefolgert, dass der Kläger in Wahrheit eine Eingruppierungsfeststellungsklage hat erheben wollen, wie sie im Anwendungsbereich des BAT allgemein üblich und anerkannt ist (vgl. BAGE 29, 364, 369 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 29, 416, 418 = AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie das Urteil des Senats vom 28. März 1979 - 4 AZR 446/77 -, AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen). - BAG, 28.03.1979 - 4 AZR 446/77
Bewährungsaufstieg - Hälfte der Arbeitszeit - Arbeitsvorgänge - Selbständige …
Auszug aus BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 518/82
Zwar hat der Kläger einen unbestimmten und zur Zwangsvollstreckung nicht geeigneten Leistungsantrag gestellt, der für sich allein den Erfordernissen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nicht entsprechen würde, Zutreffend hat jedoch schon das Landesarbeitsgericht aus dem zur Auslegung des Klageantrages mit heranziehbaren Sachvortrag des Klägers gefolgert, dass der Kläger in Wahrheit eine Eingruppierungsfeststellungsklage hat erheben wollen, wie sie im Anwendungsbereich des BAT allgemein üblich und anerkannt ist (vgl. BAGE 29, 364, 369 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 29, 416, 418 = AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie das Urteil des Senats vom 28. März 1979 - 4 AZR 446/77 -, AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen). - BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78
Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage - …
- BAG, 28.10.1981 - 4 AZR 244/79
Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung durch Arbeitgeber - Auszuübende …
- BAG, 28.06.1972 - 4 AZR 362/71
Heraushebung - Maß der Verantwortung - Unbestimmter Rechtsbegriff - Subsumierung …
- BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84
Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - …
Alsdann ist nach gefestigter Senatsrechtsprechung die Prüfung anhand der qualifizierenden Merkmale der jeweils höheren Vergütungsgruppen vorzunehmen (vgl. die Urteile des Senats vom 11. September 1985 - 4 AZR 141/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).Nach denselben Grundsätzen hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT 1975 die Justitiabilität der qualifizierenden Merkmale der VergGr.
Dabei hat der klagende Angestellte nämlich jeweils Tatsachen darzulegen und erforderlichenfalls auch zu beweisen, aus denen der rechtliche Schluß möglich ist, daß von ihm "besondere Leistungen" im tariflichen Sinne erbracht werden (vgl. die Urteile des Senats BAG 34, 158, 166 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
Andererseits bereitet es den jeweiligen Klägern, obwohl das rechtlich und tatsächlich möglich ist, oft erhebliche Schwierigkeiten, in der prozessual gebotenen Art und Weise Tatsachen insbesondere für qualifizierende tarifliche Tätigkeitsmerkmale vorzubringen (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie BAG 34, 158, 166 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
II a BAT Fallgruppe 8 (vgl. die Urteile des Senats BAG 38, 7, 16 = AP Nr. 57 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAG 36, 261, 273 = AP Nr. 50 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 21.01.1993 - 6 AZR 171/92
Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses
Lehnt der öffentliche Arbeitgeber die Vergütung nach einer höheren Vergütungsgruppe ab, so bleibt es dem Angestellten nicht erspart, im arbeitsgerichtlichen Verfahren die Einzelheiten seiner Tätigkeit und darüber hinaus diejenigen Tatsachen vorzutragen, die das Gericht kennen muß, um die "Arbeitsvorgänge" zu bestimmen und den rechtlichen Schluß ziehen zu können, daß der Angestellte die im Einzelfall in Betracht kommenden tariflichen Tätigkeitsmerkmale unter Einschluß der darin vorgesehenen Qualifizierungen erfüllt (BAG Urteil vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT 1975). - BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84
Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter …
Die diesbezüglichen prozessualen Rügen der Revision, die der Kläger auf § 286 ZPO stützt, greifen schon deswegen nicht durch, weil der Sachverhalt insoweit unstreitig und deswegen für eine Heranziehung dieser die gerichtliche Tatsachenfeststellung betreffenden Verfahrensnorm überhaupt kein Raum ist (vgl. die Urteile des Senats vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 24. August 1983 - 4 AZR 32/81 - AP Nr. 78 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 489/95
Eingruppierung einer Zweitkraft in einer Kindergartengruppe
Denn ihr oblag es, alle Tatsachen vorzutragen und im Bestreitensfalle zu beweisen, die bei Unterstellung der Richtigkeit ihres Vortrages den Klageantrag begründet erscheinen lassen (vgl. BAG Urteil vom 24. September 1980 - 4 AZR 727/78 - BAGE 34, 158 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAG Urteil vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT 1975). - BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 94/95
Eingruppierung: Sozialarbeiter als Leiter eines Jugendhauses
Es fehlt darüber hinaus jeder Vortrag von Tatsachen, die den Schluß darauf zulassen, daß seine Tätigkeit in der INSPE die Tätigkeitsmerkmale der von ihm in Anspruch genommenen Vergütungsgruppe erfüllt (zur Darlegungs- und Beweislast des Klägers einer Eingruppierungsfeststellungsklage die Urteile des Senats vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 30. November 1988 - 4 AZR 445/88 - ZTR 1989, 150; zur Eingruppierung eines in der INSPE tätigen Sozialarbeiters vgl. das Urteil des Senats vom 1. März 1995 - 4 AZR 985/93 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt- BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 671/15
Eingruppierungserlass Lehrer - Transparenzkontrolle
Allerdings weist sie zutreffend darauf hin, dass die tariflichen Eingruppierungssysteme des öffentlichen Dienstes durch eine Häufung unbestimmter Rechtsbegriffe gekennzeichnet sind (zu der Frage der gleichwohl bestehenden Justiziabilität dieser tariflichen Systeme und ihrer Vereinbarkeit mit Art. 20 Abs. 3 GG: BAG 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -; 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 -; 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 -) .- BAG, 17.04.2003 - 8 ABR 24/02
Eingruppierung eines Disponenten/Lokleitung bei der Bahn
Eine Tätigkeit entspricht dann einem Hochschulstudium in einem wissenschaftlichen Studiengang, wenn die aus der Ausbildung resultierenden Kenntnisse für die Tätigkeit nicht nur nützlich oder erwünscht, sondern zur Ausübung dieser Tätigkeit erforderlich oder notwendig sind, die Tätigkeit also einen akademischen Zuschnitt hat (BAG 12. August 1998 - 10 AZR 483/97 - ZTR 1999, 80; 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 24; 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 97).- BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 830/93
Eingruppierung eines technischen Angestellten
Es fehlt darüber hinaus jedweder Vortrag von Tatsachen, die den Schluß darauf zulassen, daß seine Tätigkeit bei der Bundesbaudirektion in Bonn die Tätigkeitsmerkmale der von ihm in Anspruch genommenen Vergütungsgruppe erfüllt (vgl. zur Darlegungs- und Beweislast im Rahmen von Eingruppierungsfeststellungsklagen das Urteil des Senatsvom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT 1975 undvom 30. November 1988 - 4 AZR 445/88 - ZTR 1989, 150).- BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 271/84
Eingruppierung: Sachbearbeiter zur Baupreisprüfung im Wirtschaftsdezernat der …
Alsdann bedarf weiterer Prüfung, ob die jeweils qualifizierenden Anforderungen der höheren Vergütungsgruppen ebenfalls erfüllt werden (vgl. die Urteile des Senats vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).- BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 251/90
Eingruppierung eines Weinkontrolleurs
Dem haben die Tarifvertragsparteien in § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 2 BAT Rechnung getragen, wobei die tarifliche Bestimmung nicht auf die Feststellung vielseitiger Fachkenntnisse beschränkt ist (vgl. BAGE 30, 32, 42 f. [BAG 08.02.1978 - 4 AZR 540/76] = AP Nr. 5 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 36, 261, 273 = AP Nr. 50 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 25. November 1981 - 4 AZR 305/79 - AP Nr. 51 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 38, 7, 16 [BAG 10.02.1982 - 4 AZR 393/79] = AP Nr. 57 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 42, 29, 41 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Beschluß vom 20. Juli 1983 - 4 AZN 271/83 - AP Nr. 75 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 59, 102; 282, 307 = AP Nrn. 115 und 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 2. Dezember 1987 - 4 AZR 408/87 - ZTR 1988, 177, 178).- LAG Hamm, 09.07.1996 - 4 Sa 668/94
Eingruppierung: Auslegung der Nachweisrichtlinie - Beweislastumkehr
- BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 177/95
Eingruppierung: Sozialpädagoge/Sozialarbeiter im Jugendhaus
- BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 240/86
Mischbetrieb - Tarifvertrag - Darlegungslast - Zeugenvernehmung
- LAG München, 19.10.2012 - 6 Sa 488/12
Eingruppierung, Ordnungswidrigkeitensachbearbeiter
- BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 141/84
Bausachverständiger beim Finanzamt - Eingruppierung - Tariflücke - Technische …
- BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 619/93
Eingruppierung einer Gesangslehrerin
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2018 - 7 Sa 338/17
Darlegungslast im Eingruppierungsprozess - Entgeltgruppe 13 TV-L
- BAG, 12.08.1998 - 10 AZR 483/97
- LAG Köln, 18.10.2005 - 9 Sa 1526/04
Eingruppierung, Forschungstätigkeit, hochwertige Leistungen
- LAG Hessen, 27.11.2001 - 2 Sa 921/01
Tarifliche Eingruppierung im öffentlichen Dienst
- LAG Köln, 14.11.1989 - 11 Sa 845/89
Eingruppierung eines Mitarbeiters bei der Polizei nach BAT bei Tätigkeit im …
- LAG Hamm, 25.06.1987 - 4 Sa 269/86
Ermittlung der Vergütungsgruppe für den Leiter eines Verkehrsamtes
- LAG Hamm, 28.08.1997 - 4 Sa 1926/96
Anspruch auf eine bestimmte tarifliche Eingruppierung; Beschäftigung eines …
- LAG Hamm, 09.07.1996 - 4 Sa 2156/94
Eingruppierung: Auslegung der Nachweisrichtlinie - Beweislastumkehr
- LAG Hessen, 29.01.2010 - 2 Sa 613/09
Eingruppierung einer Oberärztin in die Entgeltgruppe Ä 5 Buchst b gemäß § 10 …
- LAG Hessen, 04.09.2001 - 9 Sa 1553/00
Erfüllung der Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmales im Tarifrecht des …
- LAG Hamburg, 01.02.2006 - 4 Sa 85/05
Tarifrechtliche Eingruppierung eines Angestellten in der Behörde für Inneres beim …
- BAG, 17.04.2003 - 8 ABR 16/02
Eingruppierung eines Wagenmeisters WTS bei der Bahn
- LAG Hessen, 19.06.2001 - 2 Sa 3/01
Anspruch auf richtige tarifliche Vergütung in einem Arbeitsverhältnis ; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.05.1999 - 8 Sa 91/99
Anspruch auf tarifliche Mindestvergütung nach der Vergütungsgruppe IV b der …
- BAG, 12.01.1994 - 4 AZR 133/93
Tarifgerechte Eingruppierung eines Tonassistenten - Aufhebung eines nicht mit …
- LAG Sachsen, 11.07.2014 - 4 Sa 535/11
Eingruppierung eines Müllwerkers in einem Unternehmen der Abfallwirtschaft
- LAG Hessen, 08.10.2008 - 2 Sa 529/08
Eingruppierung in die Entgeltgruppe Ä 5 TV-Ärzte - Tarifmerkmal "durch …
- LAG Hamm, 14.11.2001 - 18 Sa 581/01
Zutreffende Eingruppierung einer Angestellten im öffentlichen Dienst; …
- BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 835/95
- BAG, 23.04.1986 - 4 AZR 128/85
Arbeiter der Bundespost - Beamtendienstposten - Unterschiedlich bewertete …
- LAG Hessen, 28.11.1995 - 9 Sa 297/95
Einordnung der Tätigkeit eines Arbeitnehmers im Tiefbauamt in richtige tarifliche …
- LAG Köln, 18.08.1993 - 7 Sa 522/93
Eingruppierung; Vergütungsgruppe; Sachbearbeiter; Drittmittel; Universität
- BAG, 29.10.1986 - 4 AZR 614/85
Eingruppierung: Pförtner beim
- LAG Hessen, 09.01.1996 - 9 Sa 541/95
Berufung: Formerfordernisse - Unterschrift; Eingruppierung: Sozialarbeiterin im …
- LAG Hamm, 27.07.1995 - 4 Sa 900/94
Bewährungsaufstieg: Anwendbarkeit der EWG -Richtlinie 533/91 - Beweislast
- LAG Hessen, 04.09.2001 - 9 Sa 2093/00
Anspruch auf Einstufung in eine bestimmte tarifvertragliche Vergütungsgruppe; …
- BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 575/00
Eingruppierung eines Codierers
- BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 834/95
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.03.2017 - 6 Sa 409/16
Eingruppierung einer Diplom-Psychologin
- LAG Sachsen, 05.06.2014 - 4 Sa 535/11
Eingruppierung eines Müllwerkers nach dem Bundesentgeltrahmentarifvertrag
- LAG Sachsen, 21.08.2013 - 4 Sa 534/11
Eingruppierung eines Müllwerkers nach dem Bundesentgeltrahmentarifvertrag
- LAG Hessen, 29.10.2008 - 2 Sa 36/08
Eingruppierung - Arzt - Entgeltgruppe Ä 5 - Tarifmerkmal "durch ausdrückliche …
- LAG Hessen, 03.12.1996 - 9 Sa 521/96
Eingruppierung: Sozialarbeiter - Betreuung von Asylbewerbern; Ausschlussfrist: …
- LAG Hessen, 13.02.1996 - 9 Sa 1241/95
Eingruppierung: Sachbearbeiter im Bauverwaltungsamt - Begriff der "entsprechenden …
- LAG Hamm, 19.11.1987 - 4 Sa 1405/87
Schlüssigkeit einer Eingruppierungsfeststellungsklage; Geltendmachung der …
- LAG Hessen, 20.02.1996 - 9 Sa 612/95
Eingruppierung: Sachbearbeiterin für die Bearbeitung der Fehlbelegungsabgabe bei …
- ArbG Düsseldorf, 08.04.2009 - 3 Ca 7928/08
- LAG Hessen, 27.08.2002 - 2 Sa 1160/01
Eingruppierung eines Sachbearbeiter für Gefahrgutüberwachung
- LAG Hessen, 31.03.1998 - 9 Sa 2005/97
Eingruppierungsfestellungsklage einer Diplom-Sozialarbeiterin mit staatlicher …
- LAG Hessen, 27.02.1996 - 9 Sa 838/95
Eingruppierung: Sozialarbeiterin in der Alten-Betreuung
- BAG, 18.06.1986 - 4 AZR 199/85
Eingruppierung des Laborleiters der Fotostelle der Kriminalpolizei
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2004 - 8 Sa 85/04
Eingruppierung eines Diplom-Ingenieurs
- LAG Hamm, 17.09.1998 - 4 Sa 1256/96
Eingruppierung eines Diplom-Psychologen als Leiter einer …
- LAG München, 09.09.1997 - 6 Sa 251/95
Eingruppierung: Hörfunk-Mitarbeiterin - Bayerischer Rundfunk
- LAG Hessen, 05.09.1995 - 9 Sa 586/95
Eingruppierung einer staatlich anerkannten Sozialarbeiterin; Sozialarbeiterin in …
- LAG Hessen, 29.04.1994 - 9 Sa 623/93
Eingruppierung in die richtige Vergütungsgruppe des …
- LAG Hessen, 11.11.1997 - 9 Sa 611/97
Anspruch auf Einstufung in eine bestimmte tarifvertragliche Vergütungsgruppe; …
- LAG Hessen, 20.02.1996 - 9 Sa 1135/95
Eingruppierung: Verwaltungs-Fachangestellter
- LAG Hessen, 05.09.1995 - 9 Sa 1827/94
Eingruppierung der Sozialarbeit in sozial-psychiatrischer Beratungsstelle; …
- BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 286/85
- LAG Niedersachsen, 30.04.2007 - 9 Sa 1280/06
Approbation; Diplom-Sozialpädagogin; Eingruppierung; Erziehungsberatungsstelle; …
- LAG Hessen, 05.12.2000 - 9 Sa 478/00
Eingruppierungsfeststellungsklage; Geltendmachung eines Anspruchs zur Wahrung …
- LAG Hamm, 04.11.1999 - 4 Sa 960/97
- LAG Hamm, 17.09.1998 - 4 Sa 468/96
- LAG Köln, 04.12.1992 - 14 Sa 768/92
Eingruppierung; Vergütungsgruppe; Baugewerbe; Bauaufsicht; Bewährungsaufstieg
- BAG, 18.03.1992 - 4 AZR 388/91
Eingruppierung im Linien- und Zeichendienst
- BAG, 11.08.1988 - 4 AZN 318/88
- LAG Hessen, 04.08.2004 - 2 Sa 364/04
- LAG Hessen, 20.06.2000 - 9 Sa 1188/98
Eingruppierung einer Dipl.-Geografin als technische Angestellte im Umweltamt
- LAG Hessen, 27.06.2000 - 9 Sa 1800/98
Eingruppierung in Vergütungsgruppe nach BAT; Begriff des Arbeitsvorgangs; …
- BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 620/93
- BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 711/93
Eingruppierung einer Theaterpädagogin - Voraussetzungen für eine Eingruppierung …
- BAG, 16.12.1987 - 4 AZN 545/87
- LAG Hessen, 24.08.1999 - 9 Sa 674/99
Anspruch auf Feststellung von Vergütung nach der Vergütungsgruppe V c der Anlage …
- BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 621/93
- LAG Hessen, 05.02.2003 - 2/1/2 Sa 1261/01
Einstufung des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Rahmen des BAT
- LAG Hessen, 29.11.2001 - 9 Sa 483/01
Eingruppierung im öffentlichen Dienst
- LAG Hessen, 03.06.1997 - 9 Sa 1611/96
Anspruch auf Einstufung in eine bestimmte tarifvertragliche Vergütungsgruppe; …
- LAG Hessen, 13.05.1997 - 9 Sa 1966/96
Eingruppierung eines technische Bühnenoberinspektors in BAT-Vergütungsgruppe; …
- LAG Düsseldorf, 04.10.1996 - 9 Sa 951/96
Eingruppierung: Beleuchtungsinspektors beim Theater
- LAG Nürnberg, 20.10.1994 - 8 (3) Sa 549/93
Sozialarbeiters; Sozialpädagogen; Sicherstellung der Kostenübernahme ; …
- LAG Hessen, 18.10.1994 - 9 Sa 1753/93
Tarifgerechte Eingruppierung eines Sozialarbeiters; Beschäftigung als …
- LAG Hessen, 28.01.1994 - 9 Sa 445/93
- LAG Nürnberg, 23.07.2010 - 8 Sa 345/09
Eingruppierung in den ERTV T-Systems Business Services GmbH - Darlegungs- und …
- BAG, 14.01.1988 - 4 AZN 593/87
- BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 671/15