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   BAG, 17.09.2003 - 4 AZR 533/02   

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BAG, 17.09.2003 - 4 AZR 533/02 (https://dejure.org/2003,1506)
BAG, Entscheidung vom 17.09.2003 - 4 AZR 533/02 (https://dejure.org/2003,1506)
BAG, Entscheidung vom 17. September 2003 - 4 AZR 533/02 (https://dejure.org/2003,1506)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Anrechnung einer Zulage auf kommende Lohnerhöhungen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Anrechnung von tarifvertraglichen Lohnerhöhungen auf übertarifliche Zulagen ; Zeitliche Beschränkung des Anrechnungsrechts des Arbeitgebers im Falle einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung über die Anrechenbarkeit von übertariflichen Zulagen auf kommende ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 133 157
    Zulage - Vertragsauslegung beim Formularvertrag; Auslegung durch das Revisionsgericht; einzelvertraglich vorbehaltene Anrechung übertariflicher Zulagen auf Tariflohnerhöhungen; Beschränkung auf "kommende" Lohnerhöhungen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vertragliches Recht zur Anrechnung einer Zulage auf ?kommende? Lohnerhöhungen: Pflicht des Arbeitgebers zur Nutzung der ersten Anrechnungsmöglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf übertarifliche Zulage

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf übertarifliche Zulage

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mit der Lohnerhöhung kann die Zulage flöten gehen - Arbeitgeber stolpert über den Wortlaut des Arbeitsvertrags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 107, 295
  • MDR 2004, 692
  • NZA 2004, 437
  • BB 2004, 1172
  • BB 2004, 2082
  • DB 2004, 876
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 21.01.2003 - 1 AZR 125/02

    Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Zulage - Mitbestimmungsrecht

    Auszug aus BAG, 17.09.2003 - 4 AZR 533/02
    Damit haben die Arbeitsvertragsparteien, was ihnen unbenommen ist (BAG 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 118 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 41, zu A II 1 b dd der Gründe; 3. Juni 2003 - 1 AZR 314/02 - zu I 1 b der Gründe), das vertraglich vorbehaltene Anrechnungsrecht einer zeitlichen Schranke unterworfen: Die Ausübung des Anrechnungsrechts der Beklagten dem Kläger gegenüber muss danach bis zur erstmöglichen Umsetzung der Lohnerhöhung ausgeübt werden, wie der Kläger mit Recht geltend macht.
  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 581/99

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Branchenwechsel

    Auszug aus BAG, 17.09.2003 - 4 AZR 533/02
    Derartige typische Vertragsklauseln sind wie Rechtsnormen zu behandeln, ihre Auslegung kann daher vom Revisionsgericht ohne Einschränkung überprüft bzw. vorgenommen werden (Senat 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296, 298, 299 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 12 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 13).
  • BAG, 09.06.1967 - 3 AZR 352/66

    Kürzung einer jederzeit widerruflichen Leistungszulage nach billigem Ermessen

    Auszug aus BAG, 17.09.2003 - 4 AZR 533/02
    Allerdings dürfte der Widerruf der Zulage - anders als deren Anrechnung auf die Lohnerhöhung - hinsichtlich seiner Wirksamkeit an § 315 BGB zu messen sein (vgl. BAG 9. Juni 1967 - 3 AZR 352/66 - AP BGB § 611 Lohnzuschläge Nr. 5 = EzA BGB § 315 Nr. 2).
  • LAG Nürnberg, 14.08.2002 - 4 Sa 929/01

    Berechtigung der Anrechnung einer tariflichen Lohnerhöhung auf eine

    Auszug aus BAG, 17.09.2003 - 4 AZR 533/02
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 14. August 2002 - 4 Sa 929/01 - teilweise abgeändert.
  • BAG, 03.06.2003 - 1 AZR 314/02

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage - Verletzung des

    Auszug aus BAG, 17.09.2003 - 4 AZR 533/02
    Damit haben die Arbeitsvertragsparteien, was ihnen unbenommen ist (BAG 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 118 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 41, zu A II 1 b dd der Gründe; 3. Juni 2003 - 1 AZR 314/02 - zu I 1 b der Gründe), das vertraglich vorbehaltene Anrechnungsrecht einer zeitlichen Schranke unterworfen: Die Ausübung des Anrechnungsrechts der Beklagten dem Kläger gegenüber muss danach bis zur erstmöglichen Umsetzung der Lohnerhöhung ausgeübt werden, wie der Kläger mit Recht geltend macht.
  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Diese sind wie Rechtsnormen zu behandeln (BAG 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296, 298 f.; 17. September 2003 - 4 AZR 533/02 - BAGE 107, 295, 300).
  • BVerwG, 23.08.2007 - 6 P 7.06

    Dienstanweisung für Lehrerinnen und Lehrer; Einführung von Präsenztagen;

    Ihre Auslegung kann vom Revisionsgericht ohne Einschränkungen überprüft werden (vgl. Urteile vom 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296 , vom 24. Juni 2003 - 9 AZR 302/02 - BAGE 106, 345 und vom 17. September 2003 - 4 AZR 533/02 - BAGE 107, 295 ).
  • LAG Düsseldorf, 14.01.2011 - 9 Sa 1375/10

    Unwirksame Befristung des Arbeitsverhältnisses eines Werkanleiters bei

    Sie gehört zum unternehmerischen Risiko des Arbeitgebers, das er nicht durch Abschluss befristeter Arbeitsverträge auf den Arbeitnehmer überwälzen kann (BAG, 11.2.2004 - 7 AZR 362/03 - NZA 2004, 437).

    cc) Das BAG hat zur Befristung von Arbeitsverhältnissen, die von der Bundesagentur für Arbeit finanziert wurden, Folgendes ausgeführt (BAG, 11.2.2004 - 7 AZR 362/03 - NZA 2004, 437; vgl. bereits BAG, 28.10.1992 - 7 AZR 464/91):.

    Ungewissheit gehört zum unternehmerischen Risiko des Arbeitgebers, beispielsweise eines Landes, das es nicht durch Abschluss befristeter Arbeitsverträge auf die Arbeitnehmer abwälzen kann (BAG, 11.2.2004 - 7 AZR 362/03 - NZA 2004, 437).

    Darauf, ob die Durchführung des Lehrgangs für die Volkshochschule eine Daueraufgabe darstellt oder nicht, kommt es nicht an (BAG, 11.02.2004 - 7 AZR 362/03 - NZA 2004, 437).

  • BAG, 22.08.2006 - 3 AZR 319/05

    Dynamische Blankettverweisung auf Betriebsvereinbarungen eines anderen

    Jedoch bleibt es auch bei einer typischen Erklärung, deren Auslegung vom Revisionsgericht ohne Einschränkung zu überprüfen ist (BAG 17. September 2003 - 4 AZR 533/02 - BAGE 107, 295, zu I 1 b bb (1) der Gründe), dabei, dass für die Betriebsrente des Klägers die jeweils gültige Satzung der ZVK maßgeblich ist.
  • LAG München, 29.01.2009 - 3 Sa 868/08

    ERA-Strukturkomponente

    Eine "gestaltende Bestimmungshandlung" bzw. eine Ausübung eines diesbezüglichen Vorbehalts gegenüber dem Arbeitnehmer im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (17.09.2003 - 4 AZR 533/02) liege nicht vor.

    Es fehlt somit insoweit an einer gestaltenden Bestimmungshandlung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 17.09.2003 - 4 AZR 533/02), die über den in diesem Schreiben konkret angesprochenen Anrechnungsvorgang "im Zuge der Tariferhöhung im März 2005" und unter Beschränkung auf den Monatslohn hinausginge.

  • LAG München, 29.01.2009 - 3 Sa 869/08

    ERA-Strukturkomponente - Anspruch auf ERA-Einmalzahlung aufgrund

    Eine "gestaltende Bestimmungshandlung" bzw. eine Ausübung eines diesbezüglichen Vorbehalts gegenüber dem Arbeitnehmer im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (17.09.2003 - 4 AZR 533/02) liege nicht vor.

    Es fehlt somit insoweit an einer gestaltenden Bestimmungshandlung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 17.09.2003 - 4 AZR 533/02), die über den in diesem Schreiben konkret angesprochenen Anrechnungsvorgang "im Zuge der Tariferhöhung im März 2005" und unter Beschränkung auf den Monatslohn hinausginge.

  • LAG Hamm, 04.01.2005 - 19 Sa 1790/04

    Unberechtigte Anrechnung einer Besitzstandszulage auf Tariflohnerhöhung

    b) Selbst bei einer übertariflichen Leistung, bezüglich derer die Parteien ausdrücklich vereinbaren, dass sie auf kommende Lohnerhöhungen anrechenbar ist, muss das Anrechnungsrecht bei einer Tariflohnerhöhung bis zur erstmöglichen Umsetzung der Lohnerhöhung ausgeübt werden (vgl. BAG, Urteil vom 17.09.2003 - 4 AZR 533/02 - AP Nr. 39 zu § 4 TVG - Übertariflicher Lohn- und Tariflohnerhöhung).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2006 - 11 Sa 656/06

    Entgeltzahlung: Vorliegen einer verbindlichen Zusage über eine "Sonderzahlung"

    Allein durch die Entgegennahme der Schreiben und Weiterarbeit bei der Beklagten brachte die Klägerin zum Ausdruck, dass sie das Angebot annahm (vgl. BAG 17.09.2003 - 4 AZR 533/02 -).
  • ArbG Emden, 03.05.2011 - 2 Ca 38/11

    Wirksamkeit einer Sachgrundbefristung eines Arbeitsvertrags gemäß § 14 Abs 1 S 2

    Die Prognose ist dabei Teil des Sachgrundes für eine Befristung nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG (vgl. BAG Urteil v. 11.02.2004, 7 AZR 362/03, AP Nr. 256 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, NZA 2004, 437 - 439 mwN).
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