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   BAG, 18.11.2015 - 4 AZR 534/13   

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BAG, 18.11.2015 - 4 AZR 534/13 (https://dejure.org/2015,43020)
BAG, Entscheidung vom 18.11.2015 - 4 AZR 534/13 (https://dejure.org/2015,43020)
BAG, Entscheidung vom 18. November 2015 - 4 AZR 534/13 (https://dejure.org/2015,43020)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG, § 77 BetrVG, § 315 Abs 1 Halbs 1 BGB
    Eingruppierung eines Bauleiters - Vergütungsordnung durch Gesamtbetriebsvereinbarung

  • IWW

    § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 613a Abs. 1 BGB, § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB, § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB, § 315 Abs. 1 Halbs. 1 BGB

  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung von Mitarbeitern nach der Gesamtbetriebsvereinbarung "Gehaltsstruktur und Entlohnungsgrundsätze" der E-Plus-Mobilfunk GmbH

  • Betriebs-Berater

    Verhältnis von Tätigkeitsmerkmalen und Tätigkeitsbeispielen bei Auslegung einer Vergütungsordnung durch Gesamtbetriebsvereinbarung

  • bag-urteil.com

    Eingruppierung eines Bauleiters

  • rewis.io

    Eingruppierung eines Bauleiters - Vergütungsordnung durch Gesamtbetriebsvereinbarung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung von Mitarbeitern nach der Gesamtbetriebsvereinbarung "Gehaltsstruktur und Entlohnungsgrundsätze" der E-Plus-Mobilfunk GmbH

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streit um die Eingruppierung - und die Darlegungs- und Beweislast

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eingruppierung - und die Stellenbeschreibung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 310
  • BB 2016, 371
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 08.07.2015 - 4 AZR 111/14

    Eingruppierung einer Akquisiteurin

    Auszug aus BAG, 18.11.2015 - 4 AZR 534/13
    Das hat der Senat für die vorliegende GBV bereits mehrfach entschieden (BAG 8. Juli 2015 - 4 AZR 111/14 - Rn. 19; 18. Februar 2015 - 4 AZR 778/13 - Rn. 40 ff. mwN) .

    Nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts ist bereits weder ersichtlich, auf welcher Grundlage die GBV für das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis maßgebend sein soll, noch kann beurteilt werden, ob die vom Kläger vorgelegten Gehaltsbänder für den streitgegenständlichen Zeitraum Anwendung finden (vgl. BAG 8. Juli 2015 - 4 AZR 111/14 - Rn. 25 ff.; 18. Februar 2015 - 4 AZR 780/13 - bzw. - 4 AZR 778/13 - Rn. 23 ff.) .

    BetrVG ggf. dann ausgeschlossen, wenn eine zwingende tarifliche Regelung bestand (BAG 8. Juli 2015 - 4 AZR 111/14 - Rn. 26 f. mwN) .

    b) Eine kollektivrechtliche Weitergeltung der vormals von der E GmbH abgeschlossenen GBV bei der jetzigen Beklagten käme überdies nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach einem Betriebsübergang iSd. § 613a Abs. 1 BGB nur in Betracht, wenn die Identität des Betriebs gewahrt geblieben ist oder ein übernommener Betriebsteil als selbständiger Betrieb weitergeführt wurde (BAG 8. Juli 2015 - 4 AZR 111/14 - Rn. 29 mwN) .

    Andernfalls wäre vorbehaltlich des § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB von einer Transformation der Regelungen der GBV in das Arbeitsverhältnis des Klägers nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB auszugehen (BAG 8. Juli 2015 - 4 AZR 111/14 - Rn. 29 mwN) .

    Jedoch handelt sich um einen allgemein anerkannten Grundsatz des Eingruppierungsrechts, dass sich die auszuübende Tätigkeit eines Arbeitnehmers aus verschiedenen Teiltätigkeiten unterschiedlicher Entgeltgruppen zusammensetzen kann (sh. BAG 8. Juli 2015 - 4 AZR 111/14 - Rn. 33 mwN) .

    Das Landesarbeitsgericht hat zutreffend erkannt, dass dem Arbeitgeber durch Nr. 3 Satz 5 GBV in zulässiger Weise ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht iSd. § 315 Abs. 1 Halbs. 1 BGB nach Maßgabe der dort genannten Kriterien eingeräumt wird (BAG 8. Juli 2015 - 4 AZR 111/14 - Rn. 36 mwN) .

    Mangels anderer Anhaltspunkte kann er grundsätzlich davon ausgehen, dass im Durchschnitt ein Entgeltanspruch in der Höhe des "Mittelwerts" bestehen soll (sh. BAG 8. Juli 2015 - 4 AZR 111/14 - Rn. 37 mwN) .

    Macht er jedoch - wie der Kläger - einen höheren Wert als den Mittelwert geltend (94,52 vH des Maximalbetrags), ist er hierfür primär darlegungsbelastet, wobei hinsichtlich der in Nr. 3 Satz 5 GBV genannten Kriterien der "Marktbedingungen" und des "Leistungsniveau[s]" bei dem wechselseitigen Vortrag die für diese Kriterien erforderlichen Tatsachenkenntnisse des Arbeitgebers zu beachten sind (vgl. BAG 8. Juli 2015 - 4 AZR 111/14 - Rn. 38) .

    Jedenfalls kann allein die von der Beklagten angeführte "Verweildauer" in einer Gehaltsgruppe aufgrund der verschiedenen in Nr. 3 GBV benannten Kriterien eine ermessensfehlerfreie Leistungsbestimmung nicht begründen (BAG 8. Juli 2015 - 4 AZR 111/14 - Rn. 38) .

  • BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 778/13

    Eingruppierung eines sog. Feldinstandhalters

    Auszug aus BAG, 18.11.2015 - 4 AZR 534/13
    Das hat der Senat für die vorliegende GBV bereits mehrfach entschieden (BAG 8. Juli 2015 - 4 AZR 111/14 - Rn. 19; 18. Februar 2015 - 4 AZR 778/13 - Rn. 40 ff. mwN) .

    Nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts ist bereits weder ersichtlich, auf welcher Grundlage die GBV für das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis maßgebend sein soll, noch kann beurteilt werden, ob die vom Kläger vorgelegten Gehaltsbänder für den streitgegenständlichen Zeitraum Anwendung finden (vgl. BAG 8. Juli 2015 - 4 AZR 111/14 - Rn. 25 ff.; 18. Februar 2015 - 4 AZR 780/13 - bzw. - 4 AZR 778/13 - Rn. 23 ff.) .

    Für den Fall, dass das Landesarbeitsgericht zu der Bewertung gelangt, es lägen mehrere Teiltätigkeiten vor, sind diese anhand der Maßstäbe, die der Senat in seiner Entscheidung vom 18. Februar 2015 (- 4 AZR 778/13 - Rn. 44 mwN) zur vorliegenden GBV aufgeführt hat, zu überprüfen und die maßgebende Gehaltsgruppe zu ermitteln.

  • BAG, 17.05.2011 - 1 AZR 797/09

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze

    Auszug aus BAG, 18.11.2015 - 4 AZR 534/13
    Dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in Fragen der betrieblichen Lohngestaltung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, insbesondere bei der Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen, zu denen auch die Eingruppierungsregelungen der GBV zu zählen sind (zum Umfang des Mitbestimmungsrechts vgl. etwa BAG 17. Mai 2011 - 1 AZR 797/09 - Rn. 17; 28. April 2009 - 1 ABR 97/07 - Rn. 19, BAGE 131, 1) , wäre für die Zeit vor Abschluss des HTV nach § 87 Abs. 1 Eingangshalbs.
  • LAG Düsseldorf, 28.02.2013 - 15 Sa 1469/12

    Eingruppierung eines Bauleiters

    Auszug aus BAG, 18.11.2015 - 4 AZR 534/13
    Auf die Revisionen des Klägers und der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28. Februar 2013 - 15 Sa 1469/12 - aufgehoben.
  • BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 780/13

    Eingruppierung eines sog. Feldinstandhalters

    Auszug aus BAG, 18.11.2015 - 4 AZR 534/13
    Nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts ist bereits weder ersichtlich, auf welcher Grundlage die GBV für das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis maßgebend sein soll, noch kann beurteilt werden, ob die vom Kläger vorgelegten Gehaltsbänder für den streitgegenständlichen Zeitraum Anwendung finden (vgl. BAG 8. Juli 2015 - 4 AZR 111/14 - Rn. 25 ff.; 18. Februar 2015 - 4 AZR 780/13 - bzw. - 4 AZR 778/13 - Rn. 23 ff.) .
  • BAG, 28.04.2009 - 1 ABR 97/07

    Eingruppierung nach gleichmäßiger Lohnabsenkung

    Auszug aus BAG, 18.11.2015 - 4 AZR 534/13
    Dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in Fragen der betrieblichen Lohngestaltung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, insbesondere bei der Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen, zu denen auch die Eingruppierungsregelungen der GBV zu zählen sind (zum Umfang des Mitbestimmungsrechts vgl. etwa BAG 17. Mai 2011 - 1 AZR 797/09 - Rn. 17; 28. April 2009 - 1 ABR 97/07 - Rn. 19, BAGE 131, 1) , wäre für die Zeit vor Abschluss des HTV nach § 87 Abs. 1 Eingangshalbs.
  • BAG, 13.11.2013 - 4 AZR 53/12

    Eingruppierung - Tätigkeit im Sozialpsychiatrischen Dienst

    Auszug aus BAG, 18.11.2015 - 4 AZR 534/13
    Als Grundlage für eine Tätigkeitsbeschreibung kommt sie allenfalls dann in Betracht, wenn sie die tatsächlich auszuübende Tätigkeit sowie die Gesamt- oder Teiltätigkeiten ausreichend wiedergibt (grdl. BAG 13. November 2013 - 4 AZR 53/12 - Rn. 18 mwN) , was ggf. ausdrücklich festzustellen ist.
  • BAG, 22.02.2017 - 4 AZR 514/16

    Eingruppierung eines Betriebsangestellten im Außendienst eines

    Als Grundlage für eine Tätigkeitsbeschreibung kommt sie allenfalls dann in Betracht, wenn sie die tatsächlich auszuübende Tätigkeit sowie die Gesamt- oder Teiltätigkeiten ausreichend wiedergibt, was festzustellen ist (zB BAG 18. November 2015 - 4 AZR 534/13 - Rn. 22; grdl. 13. November 2013 - 4 AZR 53/12 - Rn. 18 mwN) .
  • BAG, 24.08.2016 - 4 AZR 251/15

    Eingruppierung eines Maschinisten

    Als Grundlage für eine Tätigkeitsbeschreibung kommt sie allenfalls dann in Betracht, wenn sie die tatsächlich auszuübende Tätigkeit sowie die Gesamt- oder Teiltätigkeiten ausreichend wiedergibt (BAG 18. November 2015 - 4 AZR 534/13 - Rn. 22; grdl. 13. November 2013 - 4 AZR 53/12 - Rn. 18 mwN) .
  • LAG Hessen, 26.06.2013 - 18 Sa 1470/12

    Eingruppierung - Vergütung - Gehaltsband

    Dies ist ausreichend, eine konkurrierende Regelung der Vergütungsansprüche ist nicht bekannt (vgl. LAG Niedersachsen Urteil vom 14. Dezember 2012 - 6 Sa 1782/11 - Kopie s. Anlage zum Schriftsatz des Klägers vom 03. Juni 2013, Bl. 258 - 270 d.A., Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt; LAG Düsseldorf Urteil vom 28. Februar 2013 - 15 Sa 1469/12 - veröffentlicht in juris, Revision beim BAG - 4 AZR 534/13 ).

    Dabei ist davon auszugehen, dass der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer innerhalb der Bandbreite die durchschnittliche Vergütung, also den Mittelwert, zu gewähren, sofern er nicht Umstände vorträgt, die eine Unterschreitung derselben rechtfertigen ( LAG Niedersachsen Urteil vom 14. Dezember 2012 - 6 Sa 1782/11 - Kopie s. Anlage zum Schriftsatz des Klägers vom 03. Juni 2013, Bl. 258 - 270 d.A., Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt; LAG Düsseldorf Urteil vom 28. Februar 2013 - 15 Sa 1469/12 - veröffentlicht in juris, Revision beim BAG - 4 AZR 534/13 ).

  • LAG Hessen, 26.06.2013 - 18 Sa 1471/12

    Eingruppierung - Vergütung - Gehaltsband

    Dies ist ausreichend, eine konkurrierende Regelung der Vergütungsansprüche ist nicht bekannt (vgl. LAG Niedersachsen Urteil vom 14. Dezember 2012 - 6 Sa 1782/11 - Kopie s. Anlage zum Schriftsatz des Klägers vom 03. Juni 2013, Bl. 258 - 270 d.A., Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt; LAG Düsseldorf Urteil vom 28. Februar 2013 - 15 Sa 1469/12 - veröffentlicht in juris, Revision beim BAG - 4 AZR 534/13 ).

    Dabei ist davon auszugehen, dass der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer innerhalb der Bandbreite die Umstände vorträgt, die eine Unterschreitung derselben rechtfertigen (LAG Niedersachsen Urteil vom 14. Dezember 2012 - 6 Sa 1782/11 - Kopie s. Anlage zum Schriftsatz des Klägers vom 03. Juni 2013, Bl. 258 - 270 d.A., Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt; LAG Düsseldorf Urteil vom 28. Februar 2013 - 15 Sa 1469/12 - veröffentlicht in juris, Revision beim BAG - 4 AZR 534/13).

  • BAG, 24.08.2016 - 4 AZR 255/15

    Eingruppierung eines Maschinisten

    Als Grundlage für eine Tätigkeitsbeschreibung kommt sie allenfalls dann in Betracht, wenn sie die tatsächlich auszuübende Tätigkeit sowie die Gesamt- oder Teiltätigkeiten ausreichend wiedergibt (BAG 18. November 2015 - 4 AZR 534/13 - Rn. 22; grdl. 13. November 2013 - 4 AZR 53/12 - Rn. 18 mwN) .
  • LAG Baden-Württemberg, 25.03.2022 - 12 TaBV 3/21

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Eingruppierung/Umgruppierung - gewerbliche

    Es sei auf den Schwerpunkt der Tätigkeit abzustellen (Verweis auf BAG vom 18. November 2015 - 4 AZR 534/13 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2018 - 7 Sa 338/17

    Darlegungslast im Eingruppierungsprozess - Entgeltgruppe 13 TV-L

    Als Grundlage für eine Tätigkeitsbeschreibung kommt sie allenfalls dann in Betracht, wenn sie die tatsächlich auszuübende Tätigkeit sowie die Gesamt- oder Teiltätigkeiten ausreichend wiedergibt (BAG, Urteil vom 24. August 2016 - 4 AZR 251/15 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Deutsche Bahn Nr. 39 Rz. 30; vom 18. November 2015 - 4 AZR 534/13 - AP TVG § 1 Nr. 61 Rz. 22, jeweils m. w. N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.06.2017 - 26 Sa 121/17

    Eingruppierung eines Konzertsaalverwalters in die Entgeltgr 9 TV-L

    Als Grundlage für eine Tätigkeitsbeschreibung kommt sie allenfalls dann in Betracht, wenn sie die tatsächlich auszuübende Tätigkeit sowie die Gesamt- oder Teiltätigkeiten ausreichend wiedergibt, was festzustellen ist (vgl. BAG 18. November 2015 - 4 AZR 534/13, Rn. 22; grdl. 13. November 2013 - 4 AZR 53/12, Rn. 18 mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.03.2017 - 6 Sa 409/16

    Eingruppierung einer Diplom-Psychologin

    November 2015 - 4 AZR 534/13 - Rn. 22; grdl.
  • LAG Düsseldorf, 02.06.2014 - 8 Sa 1111/13

    Voraussetzungen von Ansprüchen aufgrund eines Haustarifvertrages

    Die Parteien streiten in einem weiteren, beim Bundesarbeitsgericht anhängigen Rechtsstreit (Az. 4 AZR 534/13) über die zutreffende Eingruppierung des Klägers nach der Gesamtbetriebsvereinbarung "Gehaltsstruktur und Entlohnungsgrundsätze".
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.06.2021 - 5 Sa 307/20

    Eingruppierung - Überleitung - Ingenieur

  • ArbG Mannheim, 29.04.2021 - 1 BV 24/19

    Umgruppierung - MTV gewerbliche Arbeitnehmer Einzelhandel Baden-Württemberg -

  • LAG Köln, 05.02.2018 - 6 Sa 939/17

    Eingruppierung eines "Hub Handler" nach dem geltenden Hausvergütungstarifvertrag

  • LAG Köln, 27.10.2021 - 3 Sa 193/21

    1. Eingruppierung eines Dozenten in der Rettungssanitäter-Ausbildung

  • ArbG Nürnberg, 20.05.2020 - 4 Ca 5592/19

    Eingruppierungsklage - Fachkraft für Abwassertechnik

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