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   BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 542/93   

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BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 542/93 (https://dejure.org/1994,227)
BAG, Entscheidung vom 28.09.1994 - 4 AZR 542/93 (https://dejure.org/1994,227)
BAG, Entscheidung vom 28. September 1994 - 4 AZR 542/93 (https://dejure.org/1994,227)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streitigkeit über die tarifliche Eingruppierung eines Sachbearbeiters des Kassenwesens und Mahnwesens bei den Stadtwerken - Vereinbarung der Anwendbarkeit des Bundes-Angestelltentarifvertrages in der für den Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände geltenden Fassung ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters des Kassen- und Mahnwesens bei Stadtwerken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 482 (Ls.)
  • BB 1995, 208
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 09.11.1957 - 4 AZR 592/55

    Selbständige Tätigkeit - Tätigkeitsmerkmale der Büroangestellten - Selbständige

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 542/93
    Unter selbständiger Leistung ist vielmehr eine Gedankenarbeit zu verstehen, die im Rahmen der für die Vergütungsgruppe vorausgesetzten Fachkenntnisse hinsichtlich des einzuschlagenden Weges, wie insbesondere hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses eine eigene Beurteilung und eine eigene Entschließung erfordert (vgl. BAG Urteil vom 9. November 1957 - 4 AZR 592/55 - AP Nr. 29 zu § 3 TOA; BAG Urteil vom 14. Januar 1959 - 4 AZR 68/56 - AP Nr. 47 zu § 3 TOA; vgl. BAG Urteil vom 27. Juni 1962 - 4 AZR 338/61 - AP Nr. 87 zu § 3 TOA und BAG Urteil vom 25. Juli 1962 - 4 AZR 513/61 - AP Nr. 92 zu § 3 TOA).

    Es darf nicht mit dem Begriff "selbständig arbeiten" i. S. von "allein arbeiten" verwechselt werden, d. h., ohne direkte Aufsicht oder Lenkung durch Weisungen tätig zu sein (vgl. BAG Urteil vom 9. November 1957 - 4 AZR 592/55 - AP Nr. 29 zu § 3 TOA).

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 542/93
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. Urteil des Senats vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; Urteil des Senats vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 542/93
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 14.01.1959 - 4 AZR 68/56

    Anspruch auf tarifgemäße Vergütung - Einstufung in Vergütungsgruppe -

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 542/93
    Unter selbständiger Leistung ist vielmehr eine Gedankenarbeit zu verstehen, die im Rahmen der für die Vergütungsgruppe vorausgesetzten Fachkenntnisse hinsichtlich des einzuschlagenden Weges, wie insbesondere hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses eine eigene Beurteilung und eine eigene Entschließung erfordert (vgl. BAG Urteil vom 9. November 1957 - 4 AZR 592/55 - AP Nr. 29 zu § 3 TOA; BAG Urteil vom 14. Januar 1959 - 4 AZR 68/56 - AP Nr. 47 zu § 3 TOA; vgl. BAG Urteil vom 27. Juni 1962 - 4 AZR 338/61 - AP Nr. 87 zu § 3 TOA und BAG Urteil vom 25. Juli 1962 - 4 AZR 513/61 - AP Nr. 92 zu § 3 TOA).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 542/93
    Es handelt sich der Sache nach um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (z. B. Senatsurteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 14.02.1979 - 4 AZR 414/77

    Sachbearbeiterin für Vertriebenenangelegenheiten - Arbeitsvorgänge - Erteilung

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 542/93
    Die Vielseitigkeit kann daher einmal aus der Menge der anzuwendenden Vorschriften und Bestimmungen entnommen werden (BAG Urteil vom 27. März 1968 - 4 AZR 256/67 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT; BAG Urteil vom 14. Februar 1979 - 4 AZR 414/77 - AP Nr. 15 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 18.06.1975 - 4 AZR 398/74

    Eingruppierung: Einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit, Begriff der

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 542/93
    Bei "gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen" wird eine Erweiterung der Fachkenntnisse dem Umfange nach gefordert (vgl. BAG Urteil vom 18. Juni 1975 - 4 AZR 398/74 - AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 216/84

    Eingruppierung: Fallgruppenbewährungsaufstieg

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 542/93
    Zwar ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Klage unzulässig, wenn außerdem eine Fallgruppenfeststellung verlangt wird, weil der BAT die Mindestvergütung der Angestellten nicht von Fallgruppen oder deren Erfüllung abhängig macht und damit die Gerichte für Arbeitssachen aufgefordert werden, rechtsgutachtlich tätig zu werden (vgl. z. B. Urteil des Senats vom 23. Oktober 1985 - 4 AZR 216/84 - AP Nr. 10 zu § 24 BAT).
  • BAG, 25.07.1962 - 4 AZR 513/61

    Feststeller - Versorgungsamt - Überwiegende Tätigkeit - Gründliche umfassende

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 542/93
    Unter selbständiger Leistung ist vielmehr eine Gedankenarbeit zu verstehen, die im Rahmen der für die Vergütungsgruppe vorausgesetzten Fachkenntnisse hinsichtlich des einzuschlagenden Weges, wie insbesondere hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses eine eigene Beurteilung und eine eigene Entschließung erfordert (vgl. BAG Urteil vom 9. November 1957 - 4 AZR 592/55 - AP Nr. 29 zu § 3 TOA; BAG Urteil vom 14. Januar 1959 - 4 AZR 68/56 - AP Nr. 47 zu § 3 TOA; vgl. BAG Urteil vom 27. Juni 1962 - 4 AZR 338/61 - AP Nr. 87 zu § 3 TOA und BAG Urteil vom 25. Juli 1962 - 4 AZR 513/61 - AP Nr. 92 zu § 3 TOA).
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 542/93
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. Urteil des Senats vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; Urteil des Senats vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

  • BAG, 27.06.1962 - 4 AZR 338/61

    Fachkenntnisse - Tatbestandsmerkmal - Erfahrungswissen

  • BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 32/81

    Eingruppierung einer Politesse - Gründliche Fachkenntnisse - Betrachtung aller

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

  • BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 593/90

    Eingruppierung bei der Vollstreckungsabteilung-Finanzamt

  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 338/82

    Eingruppierung: Dokumentarin/Archivarin bei der Bundeswehr

  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84

    Schriftgutverwaltung: Begriff - Merkmale

  • BAG, 27.03.1968 - 4 AZR 256/67

    Anschauung der beteiligten Berufskreise - Arbeitgeberseite - Arbeitnehmerseite -

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

  • BAG, 16.08.1978 - 4 AZR 33/77

    Nautischer Dienst - Schiffsmaschinentechnischer Dienst - Arbeitsvertragliche

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

    Unter selbständigen Leistungen verstehen die Tarifvertragsparteien eine Gedankenarbeit, die im Rahmen der für die Vergütungsgruppe vorausgesetzten Fachkenntnisse hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses eine eigene Beurteilung und eine eigene Entscheidung verlangt (BAG 28. September 1994 - 4 AZR 542/93 - zu II 4 b der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 185; 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - zu B II 4 c der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 178).
  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96

    Eingruppierung - Daktyloskop in einem Landeskriminalamt

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat dieses Tarifmerkmal sowohl ein quantitatives als auch ein qualitatives Element, wonach Fachkenntnisse von nicht ganz unerheblichem Ausmaß und nicht nur oberflächlicher Art erforderlich sind (vgl. z.B. Urteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 542/93 - AP Nr. 185 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).

    Gefordert wird eine Erweiterung der Fachkenntnisse dem Umfang nach (vgl. z.B. BAG Urteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 542/93 - AP Nr. 185 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).

    Unter selbständiger Leistung ist vielmehr eine Gedankenarbeit zu verstehen, die im Rahmen der für die Vergütungsgruppe vorausgesetzten Fachkenntnisse hinsichtlich der einzuschlagenden Wege, wie insbesondere hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses eine eigene Beurteilung und eine eigene Entschließung erfordert (vgl. Senatsurteile vom 9. November 1957 - 4 AZR 592/55 - AP Nr. 29 zu § 3 TOA; vom 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - AP Nr. 178 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 28. September 1994 - 4 AZR 542/93 - AP Nr. 185 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 552/96

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin wegen Bewährungsaufstiegs - Begriff des

    Nach der Rechtsprechung des Senats hat das Tarifmerkmal sowohl ein quantitatives als auch ein qualitatives Element, wonach Fachkenntnisse von nicht ganz unerheblichem Ausmaß und nicht nur oberflächlicher Art erforderlich sind (Senatsurteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 542/93 - AP Nr. 185 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).

    Unter selbständiger Leistung ist vielmehr eine Gedankenarbeit zu verstehen, die im Rahmen der für die Vergütungsgruppe vorausgesetzten Fachkenntnisse hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses eine eigene Beurteilung und eine eigene Entschließung erfordert (vgl. Senatsurteile vom 9. November 1957 - 4 AZR 592/55 - AP Nr. 29 zu § 3 TOA; vom 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - AP Nr. 178 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 28. September 1994 - 4 AZR 542/93 - AP Nr. 185 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

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