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   BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 543/92   

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https://dejure.org/1993,2219
BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 543/92 (https://dejure.org/1993,2219)
BAG, Entscheidung vom 21.04.1993 - 4 AZR 543/92 (https://dejure.org/1993,2219)
BAG, Entscheidung vom 21. April 1993 - 4 AZR 543/92 (https://dejure.org/1993,2219)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuschuß zum Kurzarbeitergeld; Termin in Erfurt

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1; ZPO § 219; Tarifvertrag über Kündigungsschutz und Qualifizierung bei Umstrukturierungsmaßnahmen, Metall- und Elektroindustrie (TVKQ) §§ 1, 4 und 5
    Neue Bundesländer: Zulässigkeit mündlicher Verhandlungen vor dem BAG in Erfurt - Kein Zuschuß zu tariflichen Ausgleichsleistungen bei Bestehen eines Sozialplans infolge Strukturveränderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 73, 80
  • NZA 1994, 231
  • BB 1993, 2240
  • DB 1994, 229
  • JR 1994, 176
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 04.02.1993 - 4 AZR 541/92

    Sitzung des BAG in Erfurt

    Auszug aus BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 543/92
    Diesen Antrag hat der Vorsitzende mit Beschluß vom 19. März 1993 - 4 AZR 543/92 - aus den Gründen des in einem Parallelrechtsstreit ergangenen Beschlusses vom 4. Februar 1993 (- 4 AZR 541/92 - EzA § 219 ZPO Nr. 1) zurückgewiesen.

    Teil I und II der Entscheidungsgründe ist wortgleich mit BAGE 72, 184.

  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 66/92

    Zuschlagspflichtigkeit von Samstagsarbeit

    Auszug aus BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 543/92
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. z. B. Senatsurteil vom 23. September 1992 - 4 AZR 66/92 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, m. w. N.).
  • BAG, 13.04.1994 - 3 AZR 700/93

    Zuschuß zum Kurzarbeitergeld

    Es genügte, wenn die Arbeitnehmer, die Unterhalts- oder Kurzarbeitergeld bezogen, den besonderen Kündigungsschutz des TVKQ in Anspruch nehmen konnten (Bestätigung von BAG Urteil vom 21. April 1993 - 4 AZR 543/92).

    Darauf, ob das Sozialplanvolumen insgesamt größer ist als die Belastungen aus dem TVKQ oder ob der Sozialplan den einzelnen Arbeitnehmer günstiger stellt, kommt es nicht an (Bestätigung von BAG Urteil vom 21. April 1993 - 4 AZR 543/92).

    Dies zeigt bereits der Katalog der möglichen, einen Sozialplan auslösenden Betriebsänderungen in § 111 Satz 2 BetrVG (BAG Urteil vom 21. April 1993 - 4 AZR 543/92 - EzA § 4 TVG Metallindustrie Nr. 92, zu I 1 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Dies hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinen Urteilen vom 21. April 1993 (- 4 AZR 543/92 - EzA § 4 TVG Metallindustrie Nr. 92, zu B II der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) und vom 10. November 1993 (- 4 AZR 642/92 - zu B II der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) ausführlich begründet.

    § 5 Abs. 2 und § 6 TVKQ verlangen für die anspruchsvernichtende Wirkung eines Sozialplanes nur, daß zwischen dem Tarifvertrag und einem Sozialplan als Folge einer Betriebsänderung ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht (BAG Urteil vom 21. April 1993 - 4 AZR 543/92 - EzA § 4 TVG Metallindustrie Nr. 92, zu B II 2 c aa der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 10.11.1993 - 4 AZR 642/92

    Zuschuß zum Kurzarbeitergeld und Unterhaltsgeld

    Ein Anspruch auf Leistungen zum Kurzarbeitergeld und Unterhaltsgeld entfällt nach dem TVKQ, wenn ein Sozialplan abgeschlossen wird (Bestätigung der Urteile des Senats vom 21. April 1993 - 4 AZR 541/92 - und - 4 AZR 543/92 -, jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der Senat hat in seinen Urteilen vom 21. April 1993 (- 4 AZR 541/92 - und - 4 AZR 543/92 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen) festgestellt, daß durch diese Regelung jeder Anspruch auf einen Zuschuß zum Kurzarbeitergeld und Unterhaltsgeld nach § 4 TVKQ ausgeschlossen wird, wenn ein betrieblicher Sozialplan abgeschlossen wurde, der mit den während der Laufzeit des TVKQ erfolgten oder eingeleiteten betrieblichen Strukturveränderungen im Zusammenhang steht.

  • BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 354/93

    Abfindung nach Rationalisierungs-TV und Sozialplan

    Allerdings haben bei Inkrafttreten des BetrVG kaum Arbeitnehmervertretungen mit hinreichender demokratischer Legitimation bestanden (vgl. Senatsurteil vom 21. April 1993, BAGE 73, 80 [BAG 21.04.1993 - 4 AZR 543/92] = AP Nr. 109 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, zu B II 2 b aa der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.07.2005 - 8 Sa 982/04

    Rückforderung einer Abfindung nach Zahlung von Arbeitslosengeld

    Die Auslegung der Klausel in der Aufhebungsvereinbarung "Die Höhe der Abfindung ist u.a. abhängig von der Dauer und Höhe eines evtl. Arbeitslosengeldes, das erst mit den entsprechenden Bescheiden des Arbeitsamtes feststeht (Ziff. 7.2.1 2. Abs. Sozialplan Migration" vom 28.03.1995)" hat nach den Regeln der Rechtsgeschäftslehre zu erfolgen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 19.12.2003 8 Sa 772/03 m.w.N. auf BAG Urteil vom 21.04.1993 4 AZR 543/92).
  • LAG Sachsen, 09.11.1994 - 10 Sa 68/94

    Abfindungsanspruch auf der Grundlage des Rationalisierungsschutzabkommens für das

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, Urteil vom 23.09.1992 - 4 AZR 66/92 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; BAG, Urteil vom 12.09.1984 - 4 AZR 336/82 - AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAG, Urteil vom 21.04.1993 - 4 AZR 543/92 - nicht veröffentlicht).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2003 - 8 Sa 772/03

    Aufhebungsvertrag - Widerruf

    Zur inhaltlichen Feststellung der strittigen Vereinbarung ist auf die Auslegungsregeln der Rechtsgeschäftslehre für die Interpretation zurückzugreifen (LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 26.05.1994 - 10 Sa 1500/93; BAG Urteil vom 21.04.1993 - 4 AZR 543/92).
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