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   BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 545/98   

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BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 545/98 (https://dejure.org/1999,20590)
BAG, Entscheidung vom 08.09.1999 - 4 AZR 545/98 (https://dejure.org/1999,20590)
BAG, Entscheidung vom 08. September 1999 - 4 AZR 545/98 (https://dejure.org/1999,20590)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 17.01.1996 - 4 AZR 602/94

    Eingruppierung: Kinderpflegerin in der Tätigkeit als Erzieherin

    Auszug aus BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 545/98
    Dabei wird nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch die entsprechende Fachhochschulausbildung als Ingenieur vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, wobei freilich Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten Teilgebiet dieser Ingenieurausbildung nicht ausreichen (Senat 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59; zum Begriff des sonstigen Angestellten aus jüngerer Zeit vgl. Senat 17. Januar 1996 - 4 AZR 602/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt Nr. 3 und Senat 8. Oktober 1997 - 4 AZR 151/96 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 232 jeweils mwN).

    Nur wenn diese beiden Erfordernisse kumulativ erfüllt sind, wird den tariflichen Anforderungen genügt (Senat 17. Januar 1996 - 4 AZR 602/94 - aaO mwN).

    Vielmehr zeigt die Lebenserfahrung, daß "sonstige Angestellte" , selbst wenn sie im Einzelfall eine "entsprechende Tätigkeit" ausüben, gleichwohl - anders als ein Angestellter mit der in der ersten Alternative vorausgesetzten Ausbildung - häufig an anderen Stellen deswegen nicht eingesetzt werden können, weil ihnen für andere Tätigkeiten Kenntnisse und Erfahrungen fehlen (Senat 17. Januar 1996 - 4 AZR 602/94 - aaO mwN).

    5 BAT sind nach dem Vortrag des Klägers, dem es oblag, alle Tatsachen vorzutragen und im Bestreitensfalle zu beweisen, aus denen sich die Erfüllung sämtlicher Tätigkeitsmerkmale ergibt (Senat 17. Januar 1996 - 4 AZR 602/94 - aaO mwN), auch dann nicht erfüllt, wenn ihm folgend aus den von ihm ausgeübten Tätigkeiten auf seine Fähigkeiten und Erfahrungen geschlossen wird.

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 545/98
    Dabei wird nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch die entsprechende Fachhochschulausbildung als Ingenieur vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, wobei freilich Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten Teilgebiet dieser Ingenieurausbildung nicht ausreichen (Senat 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59; zum Begriff des sonstigen Angestellten aus jüngerer Zeit vgl. Senat 17. Januar 1996 - 4 AZR 602/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt Nr. 3 und Senat 8. Oktober 1997 - 4 AZR 151/96 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 232 jeweils mwN).
  • BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 151/96

    Eingruppierung: Kinderpflegerin in der Tätigkeit als Erzieherin

    Auszug aus BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 545/98
    Dabei wird nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch die entsprechende Fachhochschulausbildung als Ingenieur vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, wobei freilich Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten Teilgebiet dieser Ingenieurausbildung nicht ausreichen (Senat 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59; zum Begriff des sonstigen Angestellten aus jüngerer Zeit vgl. Senat 17. Januar 1996 - 4 AZR 602/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt Nr. 3 und Senat 8. Oktober 1997 - 4 AZR 151/96 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 232 jeweils mwN).
  • LAG Hamm, 04.06.1998 - 4 Sa 2152/97

    Verfall eines Antrags auf Höhergruppierung

    Auszug aus BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 545/98
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 4. Juni 1998 - 4 Sa 2152/97 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Klage unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Bocholt vom 25. August 1994 - 3 Ca 545/94 - als unbegründet abgewiesen wird.
  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 379/15

    Eingruppierung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit - EntgeltordnungTV-L

    Dabei wird nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch die entsprechende Fachhochschulausbildung als Ingenieur vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, wobei Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten Teilgebiet einer Ausbildung als Ingenieur nicht ausreichen (vgl. BAG 8. September 1999 - 4 AZR 545/98 - zu II 5.1 der Gründe mwN) .
  • LAG Baden-Württemberg, 22.02.2006 - 13 Sa 42/05

    Korrigierende Rückgruppierung: Leiter einer Reprographieabteilung; im Einzelfall

    Außerdem muss der sonstige Angestellte objektiv die "entsprechende Tätigkeit" auszuüben haben (BAG 29.01.1986 - 4 AZR 465/84 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 115, zu 3 der Gründe; BAG 08.09.1999 - 4 AZR 545/98 - ZTR 2000, 270, zu II 5.1 der Gründe) .

    Gleichwertige Fähigkeiten im Tarifsinn sind aber nur dann anzuerkennen, wenn der betreffende Angestellte über eine ähnliche Verwendungsbreite wie ein Angestellter mit der originär geforderten Hochschulbildung verfügt (beispielsweise BAG 08.09.1999 - 4 AZR 545/98 - ZTR 2000, 270, zu II 5.1 der Gründe) .

  • LAG Düsseldorf, 10.12.2021 - 6 Sa 756/21

    Eingruppierungssystematik in § 12 TVöD/VKA; "Entsprechende Tätigkeit" i.S.d. EG

    Dabei wird nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch die entsprechende Fachhochschulausbildung als Ingenieur vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, wobei Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten Teilgebiet einer Ausbildung als Ingenieur nicht ausreichen (BAG v. 25.01.2017 - 4 AZR 379/15 - Rn. 27; vgl. auch BAG v. 08.09.1999 - 4 AZR 545/98 - zu II 5.1 der Gründe).
  • LAG Thüringen, 28.02.2023 - 5 Sa 24/22

    Eingruppierung - Richtlinienvertreter - Anl A Teil II Nr 22.1 Entgeltgr 13 TV-L -

    Es reicht nicht aus, dass nur ein eng begrenztes Teilgebiet beherrscht wird (vgl. BAG, Urteil vom 08.09.1999, 4 AZR 545/98, Rn. 36f.).
  • ArbG Düsseldorf, 06.06.2019 - 7 Ca 1260/19
    Beim "sonstigen Beschäftigten" muss die gleiche Verwendungsbreite möglich sein, wie beim entsprechend (hochschul-)ausgebildeten Beschäftigten (vgl. BAG 08.09.1999, Az.: 4 AZR 545/98, Juris).
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