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   BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 546/96   

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https://dejure.org/1998,474
BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 546/96 (https://dejure.org/1998,474)
BAG, Entscheidung vom 18.02.1998 - 4 AZR 546/96 (https://dejure.org/1998,474)
BAG, Entscheidung vom 18. Februar 1998 - 4 AZR 546/96 (https://dejure.org/1998,474)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    TVG § 1; ; TVG § 4; ; GTV vom 2. Juli 1993 § 2; ; GTV vom 2. Juli 1993 § 3; ; GTV vom 3. März 1994 § 2; ; GTV vom 3. März 1994 § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG §§ 4, 1; Gehaltstarifvertrag für das Kfz-Gewerbe in Hamburg (GTV) vom 2.7.1993 und GTV vom 3.3.1994, jeweils §§ 3, 2
    Tarifliche Behandlung übertariflicher Entgeltbestandteile "wie Tarifgehalt": Festschreibung übertariflicher Leistungen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Tarifliche Regelung für übertarifliche Gehaltsbestandteile

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 890
  • BB 1998, 1116
  • DB 1998, 1337
  • DB 1998, 479
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Hamburg, 12.03.1996 - 3 Sa 54/95

    Betriebe des Kfz-Handels; Einzelvertragliche Gehaltsteile ; Effektivklausel;

    Auszug aus BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 546/96
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 12. März 1996 - 3 Sa 54/95 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Auszug aus BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 546/96
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. z. B. Senatsurteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - BAGE 73, 364 = AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung).
  • LAG Düsseldorf, 16.03.2000 - 5 (3) Sa 20/00

    Entgeltfortzahlung: Berechnung - Begriff der regelmäßigen Arbeitszeit

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 18.02.1998 - 4 AZR 546/96 - AP Nr. 31 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG, Urteil vom 21.07.1993 - 4 AZR 468/92 - AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung).
  • LAG Nürnberg, 08.06.1999 - 7 Sa 738/98

    Arbeitsentgelt: tariflicher Stundenlohn - unbewußte Lücke im Tarifvertrag

    Lässt dies zweifelsfreie Auslegungsergebnisse nicht zu, dann können die Gerichte für Arbeitssachen ohne Bindung an eine Reihenfolge weitere Kriterien, wie die Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages, gegebenenfalls auch die praktische Tarifübung ergänzend hinzuziehen (ständige Rechtsprechung des BAG, z.B. Urteil vom 18.02.1998 - 4 AZR 546/96).
  • LAG Düsseldorf, 03.02.2000 - 5 Sa 1766/99

    Entgeltfortzahlung: Berechnung der regelmäßigen Arbeitszeit

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 18.02.1998 - 4 AZR 546/96 - AP Nr. 31 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG, Urteil vom 21.07.1993 - 4 AZR 468/92 - AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung).
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