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   BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 57/85   

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https://dejure.org/1985,6401
BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 57/85 (https://dejure.org/1985,6401)
BAG, Entscheidung vom 11.09.1985 - 4 AZR 57/85 (https://dejure.org/1985,6401)
BAG, Entscheidung vom 11. September 1985 - 4 AZR 57/85 (https://dejure.org/1985,6401)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 147/85

    Definition gewerkschaftlicher Mandatsträger - Freistellung von Mandatsträgern -

    Auszug aus BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 57/85
    Der Klägerin kann eingeräumt werden, daß sie als Mitglied des Fachgruppenvorstandes Einzelhandel bei der Ortsverwaltung H als gewerkschaftlicher Mandatsträger angesehen werden kann (vgl. BAG Urteil vom 11. September 1985 - 4 AZR 147/85 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Auch aus den in der Tarifnorm verwendeten Worten der "vertragsschließenden Gewerkschaften" läßt sich nicht schließen, daß damit nur Mandatsträger auf Landes- und Bundesebene Freistellung nach § 14 Abs. 4 MTV Einzelhandel NW beanspruchen können (vgl. BAG Urteil vom 11. September 1985 - 4 AZR 147/85 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 05.04.1978 - 4 AZR 640/76

    Privates Bankgewerbe - Öffentliche Banken - Entgeltfortzahlung -

    Auszug aus BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 57/85
    Das könnte im Anschluß an das Senatsurteil vom 5. April 1978 - 4 AZR 46/76 - (AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Banken) dafür sprechen, daß in den Fällen der Abs. 3 und 4 des § 14 MTV Einzelhandel NW nur ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit besteht.
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 57/85
    Insoweit könnte für die Tarifauslegung auch eine bestehende, mit Billigung der Tarifvertragsparteien praktizierte Tarifübung von Bedeutung sein (vgl. BAG Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 23/00

    Bezahlte Freistellung für Gewerkschaftsmitglied

    Das hat das Landesarbeitsgericht unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats vom 11. September 1985 (- 4 AZR 57/85 - nv.) zu dem Begriff der "verantwortlichen Mandatsträger" in § 14 Abs. 4 MTV Einzelhandel NRW zutreffend herausgestellt.
  • LAG Hessen, 22.07.2002 - 16 Sa 117/02

    Tarifvertragsauslegung; Bruttolohn, Abfindung

    So wie nichts dafür spricht, dass die Tarifvertragsparteien bei der Formulierung tarifvertraglicher Normen Worte verwenden, die keinen Bedeutungsinhalt haben sollen (vgl. BAG 11.09.1985 - 4 AZR 57/85 -) spricht nichts dafür, dass die Tarifvertragsparteien, wenn sie bei der Begriffsbestimmung eines Wortes (hier: Bruttolohn) ein anderes Wort (hier: Bruttoarbeitslohn) verwenden, dies tun, ohne damit eine erklärende Angabe machen zu wollen.
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