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   BAG, 14.02.1977 - 4 AZR 579/75   

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BAG, 14.02.1977 - 4 AZR 579/75 (https://dejure.org/1977,1927)
BAG, Entscheidung vom 14.02.1977 - 4 AZR 579/75 (https://dejure.org/1977,1927)
BAG, Entscheidung vom 14. Februar 1977 - 4 AZR 579/75 (https://dejure.org/1977,1927)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 27.01.1960 - 4 AZR 476/57

    Übergangsgeld - Angestellte - Erreichen der Altersgrenze - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 14.02.1977 - 4 AZR 579/75
    Sinn und Zweck dieses Übergangsgeldes ist es, den Übergang aus dem aktiven Dienst mit entsprechenden Bezügen in die Lebensverhältnisse eines Rentenempfängers zu erleichtern und den Arbeitnehmer für die jeweils vorgesehene Übergangszeit finanziell möglichst so zu stellen, wie er im Zeitpunkt des Ausscheidens gestanden hat (vgl. BAG 8, 359 = AP Hr. 14- zu § 16 TOA; BAG AP Hr. 17 zu § 16 TOA).

    Wenn nämlich - wie hier für die Umstellung des Klägers auf die Lebensverhältnisse eines Rentners - die Feststellung des Rentenanspruches im allgemeinen erst einige Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Dienst erfolgt, so soll bis dahin das Übergangsgeld die Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards ermöglichen (vgl. BAG 8, 359 /"~36o = AP Nr. 14- zu § 16 TOA).

  • BAG, 12.02.2014 - 4 AZR 317/12

    Nichtigkeit eines Verzichts auf einen tariflichen Anspruch

    Auszug aus BAG, 14.02.1977 - 4 AZR 579/75
    Eine genaue Bezifferung ist daher für die Geltendmachung des Anspruches auf Übergangsgeld in der endgültigen Höhe nicht erforderlich, so daß hier der Anspruch, der der Ausschlußfrist des § 7o Abs. 2 BAT unterliegt, nicht auch bei seiner Geltendmachung schon genau beziffert werden mußte (vgl. BAG AP Nr. 36 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 15.06.1972 - 5 AZR 32/72

    Tarifliche Ausschlußfrist - Lohnbescheinigung - Aufschlüsselung des Lohnes -

    Auszug aus BAG, 14.02.1977 - 4 AZR 579/75
    Mit Recht hat insbesondere das Landesarbeitsgericht darauf hingewiesen, daß keine PürSorgepflicht des Arbeitgebers besteht, den Arbeitnehmer auf das Bestehen tariflicher Ansprüche hinzuweisen (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 7o BAT; AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT; AP Nr. 14 zu § 242 BGB Auskunftspflicht).
  • BAG, 30.06.1966 - 5 AZR 62/66

    Erkrankung - Erholungsbedürfnis - Ausheilungsprozeß

    Auszug aus BAG, 14.02.1977 - 4 AZR 579/75
    In der Revisionsinstanz ist insoweit ohnehin nur begrenzt nachprüfbar, ob im Einzelfall Rechtsmißbrauch vorliegt oder nicht (BAG AP Nr. 3 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch).
  • BAG, 04.10.1961 - 4 AZR 234/60

    Berechnung eines Übergangsgeldes - Rente - Zeitpunkt des Ausscheidens

    Auszug aus BAG, 14.02.1977 - 4 AZR 579/75
    Auf die Frage, wann die Versorgungsleistungen tatsächlich ausbezahlt werden, kommt es gerade nicht an (BAG AP Nr. 17 zu § 16 TOA).
  • LAG Hessen, 20.05.2009 - 8 Sa 1649/07

    Mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts durch eine tarifvertragliche

    Grundsätzlich kann ein Anspruch auf Übergangsgeld auch einer tariflichen Ausschlussfrist unterliegen (vgl. BAG vom 17. März 1988 - 6 AZR 121/87, dokumentiert in juris; BAG vom 14. Februar 1977 - 4 AZR 579/75, AP Nr. 5 zu § 70 BAT).

    Dies ist zu verneinen, wenn die Leistung auf Übergangsgeld in einem eigenständigen Tarifvertrag geregelt ist, der als besondere Regelung dem Manteltarifvertrag vorgeht und abschließende Bestimmungen über das Entstehen und Erlöschen des Anspruchs auf Übergangsgeld enthält (vgl. BAG vom 5. September 1995 - 9 AZR 533/94, AP Nr. 24 zu § 1 TVG; BAG vom 14. Februar 1977 a.a.O.).

  • LAG Hessen, 20.05.2009 - 8 Sa 1650/07

    Mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts durch eine tarifvertragliche

    Grundsätzlich kann ein Anspruch auf Übergangsgeld auch einer tariflichen Ausschlussfrist unterliegen (vgl. BAG vom 17. März 1988 - 6 AZR 121/87, dokumentiert in juris; BAG vom 14. Februar 1977 - 4 AZR 579/75, AP Nr. 5 zu § 70 BAT).

    Dies ist zu verneinen, wenn die Leistung auf Übergangsgeld in einem eigenständigen Tarifvertrag geregelt ist, der als besondere Regelung dem Manteltarifvertrag vorgeht und abschließende Bestimmungen über das Entstehen und Erlöschen des Anspruchs auf Übergangsgeld enthält (vgl. BAG vom 5. September 1995 - 9 AZR 533/94, AP Nr. 24 zu § 1 TVG; BAG vom 14. Februar 1977 a.a.O.).

  • BAG, 21.02.1991 - 6 AZR 406/89

    Übergangsgeld und Erziehungsurlaub

    Es ist zwar keine Versorgungsleistung, hat aber zumindest auch Versorgungscharakter, weil es erst nach Ausscheiden des Arbeitnehmers ausgezahlt wird (vgl. BAG Urteil vom 14. Februar 1977 - 4 AZR 579/75 - AP Nr. 5 zu § 70 BAT).
  • LAG Köln, 14.08.2015 - 4 Sa 334/15

    Rechtsfolgen der Versäumung tariflicher Ausschlussfristen bei der Geltendmachung

    Aufgrund der vom BAG vorgenommenen grundsätzlichen Risikoabgrenzung und unter Berücksichtigung des Sinns und Zwecks der Ausschlussfristen müssen daher auch Schadensersatzansprüche aufgrund einer unzutreffenden Auskunft grundsätzlich ausgeschlossen sein (vgl. zu einem ähnlichen Zusammenhang auch BAG 14.02.1977 - 4 AZR 579/75).
  • BAG, 13.07.1982 - 3 AZR 576/80

    Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente nach dem SchwbG

    Zweck der tariflichen Regelung des Ubergangsgeldes ist, dem Arbeitnehmer das Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst oder die Überleitung in den Ruhestand zu erleichtern, indem für eine Übergangszeit die Einkünfte nach dem Durchschnitt eines Bezugszeitraumes gewährleistet werden (BAG vom 18. August 1976 - 4 AZR 284/75 - AP Nr. 2 zu § 62 BAT, Bl. 3; vom 14. Februar 1977 - 4 AZR 579/75 - AP Nr. 5 zu § 70 BAT, Bl. 1).
  • BAG, 09.12.1981 - 4 AZR 592/79

    Zur Nichtanrechenbarkeit der Erwerbsunfähigkeitsrente auf das Übergangsgeld

    Dazu weist das Landesarbeitsgericht mit Recht auf die nur dreimonatige Ausschlußfrist des § 70 Abs. 2 BAT hin, die auch für den Anspruch auf Übergangsgeld gilt (vgl. BAG AP Nr. 5 zu § 70 BAT), ferner auf die kurze Verjährungsfrist des § 196 Abs. 1 Nr. 8 BGB, die nach der Rechtsauffassung des Landesarbeitsgerichts, für die viel spricht, ebenfalls für diesen Anspruch anzuwenden ist, ohne daß darüber vorliegend abschließend entschieden werden muß.
  • BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 648/98

    Eingruppierungsmitteilung und Bindung des Arbeitgebers

    Es handelt sich bei dem Anspruch um einen solchen aus dem Arbeitsverhältnis im Sinne der genannten Normen (so zB Urteile 14. Februar 1977 -4 A Z R 579/75- AP BAT § 70 Nr. 5 und 9. Dezember 1981 - 4 AZR 592/79 - BAGE 37, 245).
  • BAG, 17.07.1984 - 3 AZR 510/83

    Übergangsgeld bei Schwerbehinderten

    Das Übergangsgeld ist dem nach eine Sonderleistung des Arbeitgebers mit Entgeltcharakter, mag es auch zusätzlich Versorgungscharakter haben, weil es erst nach dem Ausscheiden des Angestellten aus dem aktiven Dienst gezahlt wird (vgl. BAG Urteil vom 14. Februar 1977 - 4 AZR 579/75 - AP Nr. 5 zu § 70 BAT).
  • BAG, 23.06.1981 - 3 AZR 1182/78
    § 70 BG-AT erfaßt alle Ansprüche, die die Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer durch den Arbeitsvertrag bzw. das Arbeitsverhältnis begründeten Rechtsstellung gegeneinander haben (vgl. BAG 20, 50 [52 ff.] = AP Nr. 57 zu § 4 TVG Ausschluß fristen [zu II der Gründe]; BAG 24, 125 £128] = AP Nr. 5 zu § 70 BAT [zu I 2 der Gründe]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1991 - 19 A 1467/90
    vgl. insoweit Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 14. Februar 1977 - 4 AZR 579/75 - AP Nr. 5 zu § 70 BAT, auszugsweise zitiert bei Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr, Kommentar zum BAT, Vorbemerkung zu §§ 62 bis 64 BAT Rdnr. 5.
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