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   BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 579/78   

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BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 579/78 (https://dejure.org/1980,457)
BAG, Entscheidung vom 09.07.1980 - 4 AZR 579/78 (https://dejure.org/1980,457)
BAG, Entscheidung vom 09. Juli 1980 - 4 AZR 579/78 (https://dejure.org/1980,457)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tarifliche Mindestvergütung - Vergütungsgruppe - Fallgruppe - Eingruppierung - Feststellungsklage - Bewährungsaufstieg - Beweissicherungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 34, 57
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 31.05.1972 - 4 AZR 310/71

    Feststellungsklage - Fallgruppe einer Vergütungsgruppe - Inhalt des

    Auszug aus BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 579/78
    Eine solche liegt nämlich nur dann vor, u/enn ein Angestellter des öffentlichen Dienstes, der nach einer niedrigeren tariflichen Vergütungsgruppe vergütet und auch sonst rechtlich behandelt wird, die Feststellung der Verpflichtung seines beklagten öffentlichen Arbeitgebers begehrt, an ihn Vergütung nach einer anderen, höheren Vergütungsgruppe zu zahlen (vgl. das Urteil des Senats BAG 23, 343 [347] = AP Nr. 13 zu § 322 ZPO mit weiteren Nachweisen), worin zugleich das weitere rechtliche Begehren enthalten ist, den betreffenden Kläger nicht nur nach der begehrten höheren Vergütungsgruppe zu entlohnen, sondern ihn auch in sonstiger rechts erheblicher Beziehung wie Urlaub, Reisekosten usw. entsprechend zu behandeln (vgl. BAG 8, 333 [336] = AP Nr. 56 zu § 3 TOA und AP Nr. 53 zu §§ 22, 23 BAT).

    Dazu hat der Senat in Anknüpfung an seine frühere Rechtsprechung (vgl. BAG 8, 333 [336] = AP Nr. 56 zu § 3 TOA, AP Nr. 53 zu §§ 22, 23 BAT sowie AP Nr. 4 zu § 23 a BAT) bereits in dem zuvor herangezogenen Urteil vom 14. November 1979 - 4 AZR lo99/77 - im einzelnen ausgeführt, daG sich die tarifliche Mindestvergütung und deren weitere rechtliche Konsequenzen im BAT und den diesen nachgebildeten Tarifwerken des öffentlichen Dienstes nach der jeweils für den betreffenden Angestellten in Betracht kommenden Vergütungsgruppe und nicht etwa nach Fallgruppen richten, daß im übrigen die Teilnahme am Bewährungsaufstieg nicht nur die Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale, sondern auch den vollen Ablauf der jeweiligen Bewährungszeit sowie Bewährung im tariflichen Sinne verlangt (§ 23 a Nr. 1 und 2 BAT n.F.) und daß daher, würden Klagen wie die vorliegende für zulässig gehalten, die Gerichte für Arbeitssachen in derartigen Fällen nur über einzelne Anspruchselemente entscheiden und damit in mit dem geltenden Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht nicht vereinbarer Weise Rechtsgutachten erstatten würden (vgl. dazu auch BGHZ 22, 43 [47] und 68, 331 [334 ff.]).

    Ebenfalls hat der Senat in seinem Urteil vom 14. November 1979 bereits darauf hingewiesen, daß es ungeachtet der Differenzierung nach Fallgruppen jedenfalls grundsätzlich dem Arbeitgeber freisteht, den vom BAT erfaßten Angestellten mit allen seiner Vergütungsgruppe entsprechen den Aufgaben zu beschäftigen, was auch das Landesarbeits gericht ausdrücklich anerkennt, wobei lediglich der Arbeitsvertrag, etwaige tarifliche Normen und gesetzliche Bestimmungen das Direktionsrecht des Arbeitgebers beschränken können (vgl. dazu auch BAG AP Nr. 53 zu §§ 22, 23 BAT).

  • BAG, 20.01.1960 - 4 AZR 501/57

    Teilleistungsklage - Feststellungsklage - Bezifferung des ganzen Anspruchs -

    Auszug aus BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 579/78
    Eine solche liegt nämlich nur dann vor, u/enn ein Angestellter des öffentlichen Dienstes, der nach einer niedrigeren tariflichen Vergütungsgruppe vergütet und auch sonst rechtlich behandelt wird, die Feststellung der Verpflichtung seines beklagten öffentlichen Arbeitgebers begehrt, an ihn Vergütung nach einer anderen, höheren Vergütungsgruppe zu zahlen (vgl. das Urteil des Senats BAG 23, 343 [347] = AP Nr. 13 zu § 322 ZPO mit weiteren Nachweisen), worin zugleich das weitere rechtliche Begehren enthalten ist, den betreffenden Kläger nicht nur nach der begehrten höheren Vergütungsgruppe zu entlohnen, sondern ihn auch in sonstiger rechts erheblicher Beziehung wie Urlaub, Reisekosten usw. entsprechend zu behandeln (vgl. BAG 8, 333 [336] = AP Nr. 56 zu § 3 TOA und AP Nr. 53 zu §§ 22, 23 BAT).

    Dazu hat der Senat in Anknüpfung an seine frühere Rechtsprechung (vgl. BAG 8, 333 [336] = AP Nr. 56 zu § 3 TOA, AP Nr. 53 zu §§ 22, 23 BAT sowie AP Nr. 4 zu § 23 a BAT) bereits in dem zuvor herangezogenen Urteil vom 14. November 1979 - 4 AZR lo99/77 - im einzelnen ausgeführt, daG sich die tarifliche Mindestvergütung und deren weitere rechtliche Konsequenzen im BAT und den diesen nachgebildeten Tarifwerken des öffentlichen Dienstes nach der jeweils für den betreffenden Angestellten in Betracht kommenden Vergütungsgruppe und nicht etwa nach Fallgruppen richten, daß im übrigen die Teilnahme am Bewährungsaufstieg nicht nur die Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale, sondern auch den vollen Ablauf der jeweiligen Bewährungszeit sowie Bewährung im tariflichen Sinne verlangt (§ 23 a Nr. 1 und 2 BAT n.F.) und daß daher, würden Klagen wie die vorliegende für zulässig gehalten, die Gerichte für Arbeitssachen in derartigen Fällen nur über einzelne Anspruchselemente entscheiden und damit in mit dem geltenden Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht nicht vereinbarer Weise Rechtsgutachten erstatten würden (vgl. dazu auch BGHZ 22, 43 [47] und 68, 331 [334 ff.]).

  • BGH, 21.06.1955 - I ZR 74/54

    Londoner Schuldenabkommen

    Auszug aus BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 579/78
    Dabei verkennt das Landesarbeitsgericht, daß § 256 Abs. 1 ZPO zwingend ein rechtliches Interesse an alsbaldiger Feststellung fordert und daß dieses Feststellungsinteresse grundsätzlich nicht mit der früher leichteren Beweisbarkeit bestimmter Tatsachen begründet werden kann (vgl. BGHZ 18, 22 [41]; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO, 38. Aufl., § 256 Anm. 3 E; Stein-Jonas-Schumann-Leipold, aaO, § 256 Anm. III 4).
  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74

    Abgeordnetenbestechung

    Auszug aus BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 579/78
    Dazu hat der Senat in Anknüpfung an seine frühere Rechtsprechung (vgl. BAG 8, 333 [336] = AP Nr. 56 zu § 3 TOA, AP Nr. 53 zu §§ 22, 23 BAT sowie AP Nr. 4 zu § 23 a BAT) bereits in dem zuvor herangezogenen Urteil vom 14. November 1979 - 4 AZR lo99/77 - im einzelnen ausgeführt, daG sich die tarifliche Mindestvergütung und deren weitere rechtliche Konsequenzen im BAT und den diesen nachgebildeten Tarifwerken des öffentlichen Dienstes nach der jeweils für den betreffenden Angestellten in Betracht kommenden Vergütungsgruppe und nicht etwa nach Fallgruppen richten, daß im übrigen die Teilnahme am Bewährungsaufstieg nicht nur die Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale, sondern auch den vollen Ablauf der jeweiligen Bewährungszeit sowie Bewährung im tariflichen Sinne verlangt (§ 23 a Nr. 1 und 2 BAT n.F.) und daß daher, würden Klagen wie die vorliegende für zulässig gehalten, die Gerichte für Arbeitssachen in derartigen Fällen nur über einzelne Anspruchselemente entscheiden und damit in mit dem geltenden Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht nicht vereinbarer Weise Rechtsgutachten erstatten würden (vgl. dazu auch BGHZ 22, 43 [47] und 68, 331 [334 ff.]).
  • BGH, 15.10.1956 - III ZR 226/55

    Begriff des Rechtsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 579/78
    Dazu hat der Senat in Anknüpfung an seine frühere Rechtsprechung (vgl. BAG 8, 333 [336] = AP Nr. 56 zu § 3 TOA, AP Nr. 53 zu §§ 22, 23 BAT sowie AP Nr. 4 zu § 23 a BAT) bereits in dem zuvor herangezogenen Urteil vom 14. November 1979 - 4 AZR lo99/77 - im einzelnen ausgeführt, daG sich die tarifliche Mindestvergütung und deren weitere rechtliche Konsequenzen im BAT und den diesen nachgebildeten Tarifwerken des öffentlichen Dienstes nach der jeweils für den betreffenden Angestellten in Betracht kommenden Vergütungsgruppe und nicht etwa nach Fallgruppen richten, daß im übrigen die Teilnahme am Bewährungsaufstieg nicht nur die Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale, sondern auch den vollen Ablauf der jeweiligen Bewährungszeit sowie Bewährung im tariflichen Sinne verlangt (§ 23 a Nr. 1 und 2 BAT n.F.) und daß daher, würden Klagen wie die vorliegende für zulässig gehalten, die Gerichte für Arbeitssachen in derartigen Fällen nur über einzelne Anspruchselemente entscheiden und damit in mit dem geltenden Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht nicht vereinbarer Weise Rechtsgutachten erstatten würden (vgl. dazu auch BGHZ 22, 43 [47] und 68, 331 [334 ff.]).
  • BGH, 16.05.1962 - IV ZR 215/61

    Feststellungsklage um das Erbrecht nach noch lebenden Personen

    Auszug aus BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 579/78
    Aus den gleichen Gründen läßt die Rechtsprechung beispielsweise die Feststellung eines Erbrechts nach noch lebenden Personen selbst dann nicht zu, wenn nach der Lebenserwartung und Lebenswahrscheinlichkeit mit einem Vorversterben des Erblassers zu rechnen ist (vgl. BGH, NJW 1962, 1723; auch Zoller, ZPO, 12. Auf1., § 256 Anm. II 1 b) .
  • BAG, 12.05.1971 - 4 AZR 247/70

    Eingruppierung: öffentlicher Dienst - Lehrkräfte

    Auszug aus BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 579/78
    Eine solche liegt nämlich nur dann vor, u/enn ein Angestellter des öffentlichen Dienstes, der nach einer niedrigeren tariflichen Vergütungsgruppe vergütet und auch sonst rechtlich behandelt wird, die Feststellung der Verpflichtung seines beklagten öffentlichen Arbeitgebers begehrt, an ihn Vergütung nach einer anderen, höheren Vergütungsgruppe zu zahlen (vgl. das Urteil des Senats BAG 23, 343 [347] = AP Nr. 13 zu § 322 ZPO mit weiteren Nachweisen), worin zugleich das weitere rechtliche Begehren enthalten ist, den betreffenden Kläger nicht nur nach der begehrten höheren Vergütungsgruppe zu entlohnen, sondern ihn auch in sonstiger rechts erheblicher Beziehung wie Urlaub, Reisekosten usw. entsprechend zu behandeln (vgl. BAG 8, 333 [336] = AP Nr. 56 zu § 3 TOA und AP Nr. 53 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 06.10.1955 - 2 AZR 3/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsschutzinteresse bei Klärung einer Vorfrage für

    Auszug aus BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 579/78
    Insoweit wird auf die Urteile des Senats vom 14. November 1979 - 4 AZR lo99/77 -, [demnächst] AP Nr. 3 zu § 256 ZPO, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, und AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT Bezug genommen.
  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96

    Eingruppierung - Daktyloskop in einem Landeskriminalamt

    Die Klage ist zulässig, nachdem der Kläger im Hinblick auf die Rechtsprechung des Senats, daß eine Klage unzulässig ist, wenn die Feststellung begehrt wird, daß der Arbeitnehmer nach einer bestimmten Fallgruppe innerhalb der Vergütungsgruppe zu vergüten sei (vgl. z.B. Urteile des Senats vom 23. Oktober 1985 - 4 AZR 216/84 - AP Nr. 10 zu § 24 BAT; vom 9. Juli 1980 - 4 AZR 579/78 - BAGE 34, 57, 62 = AP Nr. 14 zu § 23 a BAT), die Anträge ohne die Verweisung auf die Fallgruppen gestellt hat.
  • BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 11/93

    Mitbestimmung bei Eingruppierung und Umgruppierung - Bestimmung der Fallgruppe

    Bei offenem Dissens - wie hier - schon zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber wäre diese Frage ungeklärt, zumal der Arbeitnehmer jedenfalls nach der Rechtsprechung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts eine entsprechende Feststellungsklage nicht erheben kann (s. dazu BAGE 34, 57 = AP Nr. 14 zu § 23 a BAT; BAG Urteil vom 23. Oktober 1985 - 4 AZR 216/84 - AP Nr. 10 zu § 24 BAT).

    Der Vierte Senat hat einer derartigen Klage das gem. § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse abgesprochen, da sich die tarifliche Mindestvergütung und deren weitere rechtliche Konsequenzen im BAT und den diesem nachgebildeten Tarifwerken des öffentlichen Dienstes nach Vergütungsgruppen und nicht nach Fallgruppen richte; bei Zulassung derartiger Klagen vor Ablauf der Bewährungszeit und Erfüllung der Bewährung im tariflichen Sinne würden die Gerichte daher nur über einzelne Anspruchselemente entscheiden und damit in mit dem geltenden Gerichtsverfassungsrecht und Verfahrensrecht nicht vereinbarer Weise Rechtsgutachten erstatten (BAGE 34, 57 = AP Nr. 14 zu § 23 a BAT; BAG Urteil vom 23. Oktober 1985 - 4 AZR 216/84 - AP Nr. 10 zu § 24 BAT).

  • BAG, 28.04.1982 - 4 AZR 707/79

    Spezielle Tätigkeitsmerkmale - Schreibdienst - Fremdsprachendienst - Aufgaben von

    V b BAT, wobei sie diesen Antrag auch noch in unzulässiger Weise auf eine bestimmte Fallgruppe bezieht und beschränkt (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 9. Juli 1980 - 4 AZR 579/78 - AP Nr. 14 zu § 23 a BAT, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 18/03

    Altersteilzeit - Beendigung nach § 9 Abs. 2 TV ATZ

    Die Tarifvertragsparteien können die ihnen zugewiesene Rechtssetzungsbefugnis nicht auf Dritte übertragen (BAG 9. Juli 1980 - 4 AZR 564/78 - BAGE 34, 57).
  • BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 216/84

    Eingruppierung: Fallgruppenbewährungsaufstieg

    Daher ist eine auf Vergütung nach einer bestimmten Fallgruppe gerichtete Klage unzulässig (Bestätigung von BAG 9, 7.1980 4 AZR 579/78 = BAGE 34, 57, 62 = AP Nr. 14 zu § 23a BAT).

    Die tarifliche Mindestvergütung der unter den BAT fallenden Angestellten und die sich daraus weiter ergebenden rechtlichen Folgerungen bestimmen sich nämlich gemäß § 22 BAT nach der der Tätigkeit des Angestellten jeweils entsprechenden Vergütungsgruppe und nicht nach bestimmten Fallgruppen (vgl. die Urteile des Senats BAG 34, 57, 62 = AP Nr. 14 zu § 23 a BAT sowie vom 28. April 1982 - 4 AZR 707/79 - AP Nr. 62 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Im übrigen haben das Landesarbeitsgericht und die Beklagte verkannt, daß die Beschäftigung der Angestellten des öffentlichen Dienstes nicht tariflich geregelt ist, sondern sich nach dem Arbeitsvertrag bestimmt, so daß einmal das Direktionsrecht des öffentlichen Arbeitgebers seine Grenze im Arbeitsvertrag hat, andererseits aber - wenn keine vertragliche Konkretisierung getroffen ist - die volle Reichweite derjenigen Vergütungsgruppe umfaßt, nach der der Angestellte zu vergüten ist, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob aus den einzelnen Fallgruppen der betreffenden Vergütungsgruppe ein Bewährungsaufstieg möglich ist oder nicht (vgl. die Urteile des Senats BAG 37, 145, 150 = AP Nr. 6 zu § 75 BPersVG und BAG 34, 57, 62 = AP Nr. 14 zu § 23 a BAT mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 145/86

    Eingruppierung: Laboringenieur in einer Fachhochschule

    Insoweit hat der Senat in ständiger Rechtsprechung darauf verwiesen, daß die Teilnahme am Bewährungsaufstieg von der kumulativen Erfüllung aller Anspruchsvoraussetzungen (entsprechende Tätigkeit, Ablauf der vollen Bewährungszeit und tatsächliche Bewährung) abhängt und bis zur Erfüllung aller dieser Erfordernisse zugunsten des Angestellten kein Anwartschaftsrecht besteht, das eine Feststellungsklage hinsichtlich nur einer Anspruchsvoraussetzung ermöglicht (BAGE 34, 57 = AP Nr. 14 zu § 23 a BAT m. w.N.).

    Ein solches Anwartschaftsrecht haben die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes sogar bewußt nicht einführen wollen (BAGE 34, 57 = AP Nr. 14 zu § 23 a BAT).

  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 447/01

    Korrektur einer Eingruppierung - Bewährungsaufstieg

    Vielmehr richten sich die Dienstbezüge allein nach der jeweils von den Mitarbeitern auszuübenden Tätigkeit und der dieser Tätigkeit entsprechenden Vergütungsgruppe [vgl. § 12 AVR iVm. Vergütungsregelung I Eingruppierung] (vgl. Senat 2. April 1980 - 4 AZR 306/78 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 35 und 9. Juli 1980 - 4 AZR 579/78 - BAGE 34, 57 jeweils zum BAT).
  • LAG Thüringen, 11.07.2001 - 9 Sa 36/99
    Dieses Feststellungsinteresse wird im Regelfall bei der im öffentlichen Dienst ganz allgemein üblichen und verfahrensrechtlich zulässigen Eingruppierungsfeststellungsklage bejaht (vgl. z. B. BAGE 34, 57 = AP § 23 a BAT Nr. 14).

    Eine allgemeine übliche und verfahrensrechtlich zulässige Eingruppierungsfeststellungsklage liegt nur dann vor, wenn ein Angestellter des öffentlichen Dienstes, der nach einer niedrigeren tariflichen Vergütungsgruppe vergütet und auch sonst rechtlich behandelt wird, die Feststellung der Verpflichtung seines beklagten öffentlichen Arbeitgebers begehrt, an ihn Vergütung nach einer anderen höheren Vergütungsgruppe zu zahlen (vgl. seit BAGE 23, 343 = AP § 322 ZPO, Nr. 13; BAGE 34, 57 = AP § 23 BAT Nr. 14).

    Eine rein tatsächliche Möglichkeit eines späteren Rechtsvorteiles gleich welcher Art kann jedenfalls für sich allein das Feststellungsinteresse für eine erhobene Klage nicht rechtfertigen, zumal niemals feststehen kann, ob es jemals zu einer erwarteten späteren Rechtsfolge kommen wird (BAGE 34, 57 =AP § 23 a BAT Nr. 14).

  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 156/92

    Bewährungsaufstieg eines Sportlehrers

    Dies ist tatsächlich und rechtlich jedoch erst am Ende der Bewährungszeit möglich (BAG Urteil vom 9. Juli 1980, BAGE 34, 57 = AP Nr. 14 zu § 23a BAT).
  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 137/87

    Eingruppierung: Fachlehrer an einer Grenzschutzschule

    Dabei berücksichtigt der Senat auch, daß die Teilnahme am Bewährungsaufstieg von der kumulativen Erfüllung aller Anspruchsvoraussetzungen (entsprechende Tätigkeit, Ablauf der vollen Bewährungszeit und tatsächliche Bewährung) abhängt und bis zur vollen Erfüllung dieser tariflichen Erfordernisse kein Anwartschaftsrecht oder eine vergleichbare Rechtsposition des betreffenden Angestellten besteht (vgl. BAGE 34, 57, 62 ff. = AP Nr. 14 zu § 23 a BAT mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Köln, 11.10.2016 - 12 Sa 198/16

    Voraussetzungen einer korrigierenden Rückgruppierung

  • BAG, 22.01.2003 - 4 AZR 700/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 250/94

    Eingruppierung eines Arbeitserziehers (Hinweise des Senats: Rechtskraft bei

  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 28/92

    Bewährungsaufstieg einer Lehrkraft

  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 155/86

    Streitigkeit über die Eingruppierung in eine bestimmte tarifliche

  • BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 228/93

    Unterbrechung der Bewährungszeit

  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 193/86

    Eingruppierung von Laboringenieuren - Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.1986 - 6 Sa 398/86

    Anspruch auf tarifgerechte Einreihung; Fehlen berechtigten

  • BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 792/94

    Anerkennung von Zeiten als Beschäftigungszeiten - Anwendung des Tarifvertrags zur

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - 25 Sa 1955/10

    Eingruppierung eines Rettungsassistenten - Arbeitsvertragsrichtlinien des

  • BAG, 11.06.1986 - 4 AZR 176/85

    Eingruppierung des Lohns eines Oberkochs mit Weisungsbefugnis gegenüber zwei

  • BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 276/82

    Übernommener DO-Angestellter - Vergütung nach KVLG - Rechtsübergang der

  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 543/86

    Eingruppierung von Laboringenieuren - Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz

  • LAG Köln, 20.09.2010 - 5 Sa 772/10

    Unzulässige Eingruppierungsfeststellungsklage bei Vergütungsdifferenzen nach

  • LAG Köln, 14.11.1989 - 11 Sa 845/89

    Eingruppierung eines Mitarbeiters bei der Polizei nach BAT bei Tätigkeit im

  • BAG, 30.08.1989 - 4 AZR 181/89

    Eingruppierung: Dockleiter, Zulage nach nach Fußnote 1 zur VergGr. Vb BAT

  • BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 485/86

    Vorliegen eines Feststellungsinteresses bei Höhergruppierungsfeststellungsklage

  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 167/86

    Tarifliche Eingruppierung von Laboringenieuren - Zusage eines besonderen

  • BAG, 04.11.1987 - 4 AZR 278/87

    Bewährungsaufstieg von Angestellten in der Datenverarbeitungs-Systemtechnik -

  • BAG, 30.11.1983 - 4 AZR 395/81
  • BAG, 31.03.1982 - 4 AZR 737/79
  • LAG Sachsen, 27.01.1999 - 2 Sa 790/98
  • BAG, 27.06.1986 - 4 AZN 648/85
  • BAG, 28.09.1983 - 4 AZR 63/81
  • BAG, 15.07.1982 - 2 AZR 774/79
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