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   BAG, 30.01.1964 - 4 AZR 58/63   

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https://dejure.org/1964,1904
BAG, 30.01.1964 - 4 AZR 58/63 (https://dejure.org/1964,1904)
BAG, Entscheidung vom 30.01.1964 - 4 AZR 58/63 (https://dejure.org/1964,1904)
BAG, Entscheidung vom 30. Januar 1964 - 4 AZR 58/63 (https://dejure.org/1964,1904)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vergütungsordnung zur TO A - Vergütungsordnung zum BAT - Gehobener Bibliotheksdienst - Tariflücke - Gleichbehandlungsgrundsatz - Einzelarbeitsvertragsrecht

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 28.02.1962 - 4 AZR 352/60

    Gleichbehandlungsgrundsatz - Einzelarbeitsvertragsrecht - Vereinbarung einer

    Auszug aus BAG, 30.01.1964 - 4 AZR 58/63
    Dieser Grundsatz ist nur anwendbar, wenn die Höhe der Vergütung weder durch eine Tarifnorm noch durch eine Vergütungsabrede bestimmt und deshalb die gemäß § 612 Abs. 2 BGB als vereinbart geltende übliche Vergütung zu ermitteln ist (vgl. BAG 12, 294).
  • BAG, 31.07.1963 - 4 AZR 425/62

    Diplombibliothekare - Gleichwertige Fähigkeiten - Gründliche Beherrschung eines

    Auszug aus BAG, 30.01.1964 - 4 AZR 58/63
    Das steht im Widerspruch zum Urteil des erkennenden Senats vom 31. Juli 1963 â?? 4 AZR 425/62 (AP Nr. 101 zu § 3 TO.A).
  • BAG, 08.06.1960 - 4 AZR 38/59

    Einzeltätigkeiten - Zusammengesetzter Aufgabenbereich - Beurteilung nach

    Auszug aus BAG, 30.01.1964 - 4 AZR 58/63
    Bei der gegebenenfalls weiter zu erörternden Frage, ob die überwiegende Tätigkeit der Klägerin die Merkmale der zweiten Alternative aaO erfüllt, wird das Landesarbeitsgericht unter Beachtung der im Urteil des Senats vom 8. Juni 1960 (BAG 9, 269) aufgestellten Grundsätze untersuchen müssen, ob und welche Bibliothekars- oder Büchereiarbeiten, die gesondert betrachtet vielleicht geringer zu bewerten wären, den üblicherweise von Diplombibliothekaren ausgeführten Arbeiten zuzuschlagen sind.
  • BAG, 23.03.1960 - 4 AZR 61/58

    Allgemein gefaßte Normen - Verwendung von Oberbegriffen - Umfassende Regelung von

    Auszug aus BAG, 30.01.1964 - 4 AZR 58/63
    Eine Lückenausfüllung durch die Gerichte kommt nämlich nur dann in Betracht, wenn ein unter den Tarif, hier die TO.A oder jetzt den BAT fallendes Arbeitsverhältnis seiner Art nach von den Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsregelung überhaupt nicht erfaßt wird (vgl. BAG 9, 113 (117); BAG AP Nr. 17, 79, 80 zu § 3 TO.A).
  • LAG Köln, 06.12.2002 - 11 Sa 661/01

    Eingruppierung, öffentlicher Dienst, Schulbibliothek, wissenschaftliche

    Diese vom BAG auch später noch bestätigte Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 30.01.1964 - 4 AZR 58/63 in AP Nr. 108 zu § 3 TOA) gibt auch die Ansicht der Literatur wieder (Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr, BAT, Teil II, Anm. 79 zu Anl. 1a-B, L; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAG, Teil II VergO BL Anm. 100: "in erster Linie").
  • LAG Köln, 30.06.1995 - 13 Sa 1391/94

    Eingruppierung: Sachbearbeiterin - Begriff des "Sachbearbeiters"

    Deshalb ist der Gleichbehandlungsgrundsatz allenfalls verletzt, wenn der Arbeitsgeber die Arbeitnehmer bei einer außertariflichen Übernahme in eine höhere Vergütungsgruppe nicht mit dem gleichen Maß behandelt (BAG, Urteil vom 30. September 1970 - 4 AZR 343/69 -, AP Nr. 34 zu § 242 BGB - Gleichbehandlung) oder wenn die Höhe der Vergütung nicht bestimmt ist und deshalb gem. § 612 Abs. 2 BGB zu ermitteln ist (BAG, Urteil vom 30. Januar 1964 - 4 AZR 58/63 -, AP Nr. 108 zu § 3 TOA).
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