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   BAG, 09.12.1987 - 4 AZR 584/87   

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https://dejure.org/1987,2331
BAG, 09.12.1987 - 4 AZR 584/87 (https://dejure.org/1987,2331)
BAG, Entscheidung vom 09.12.1987 - 4 AZR 584/87 (https://dejure.org/1987,2331)
BAG, Entscheidung vom 09. Dezember 1987 - 4 AZR 584/87 (https://dejure.org/1987,2331)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 57, 130
  • NZA 1988, 289
  • BB 1988, 629
  • DB 1988, 657
  • JR 1988, 396
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 30/86

    Tarifverträge über differenzierte Arbeitszeiten

    Auszug aus BAG, 09.12.1987 - 4 AZR 584/87
    Anders als bei der Arbeitszeitverkürzung von 40 Stunden auf 38, 5 Stunden pro Woche in der Metallindustrie, bei der sich die wöchentliche Arbeitszeit von 38, 5 Stunden auf den Durchschnitt der vollbeschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer und Angestellten bezieht und die Dauer der individuellen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit für Betriebe, Gruppen von Arbeitnehmern und einzelne Arbeitnehmer durch Betriebsvereinbarung geregelt wird (vgl. BAGE 56, 18), ist in § 2 Tz 1 MTV Stahl die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für alle Arbeitnehmer auf 38 Stunden festgelegt, ohne daß es der Bestimmung der Dauer der individuellen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit durch eine Betriebsvereinbarung bedarf.
  • BAG, 12.07.1957 - 1 AZR 418/55

    Auslegungsregeln - Private Willenserklärung - Vertragsurkunde

    Auszug aus BAG, 09.12.1987 - 4 AZR 584/87
    Die Auslegung kann jedoch dann durch das Revisionsgericht vorgenommen werden, wenn alle für die Auslegung maßgeblichen Tatsachen feststehen, weitere Tatsachenfeststellungen nicht in Betracht kommen und die Vereinbarungen keine andere Beurteilung durch das Berufungsgericht zulassen (BAG Urteil vom 12. Juli 1957 - 1 AZR 418/55 - AP Nr. 6 zu § 550 ZPO; BAGE 10, 122, 127 = AP Nr. 1 zu § 164 HGB; BAGE 6, 321, 345 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Friedenspflicht; Urteil vom 15. Oktober 1986, BAGE 53, 179).
  • BAG, 31.10.1958 - 1 AZR 632/57

    Friedenspflicht - Schlichtungsvereinbarung der IG Metall

    Auszug aus BAG, 09.12.1987 - 4 AZR 584/87
    Die Auslegung kann jedoch dann durch das Revisionsgericht vorgenommen werden, wenn alle für die Auslegung maßgeblichen Tatsachen feststehen, weitere Tatsachenfeststellungen nicht in Betracht kommen und die Vereinbarungen keine andere Beurteilung durch das Berufungsgericht zulassen (BAG Urteil vom 12. Juli 1957 - 1 AZR 418/55 - AP Nr. 6 zu § 550 ZPO; BAGE 10, 122, 127 = AP Nr. 1 zu § 164 HGB; BAGE 6, 321, 345 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Friedenspflicht; Urteil vom 15. Oktober 1986, BAGE 53, 179).
  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 154/83

    Lehrkraft im Angestelltenverhältnis - Arbeitsvertragliche Vereinbarung - Höhere

    Auszug aus BAG, 09.12.1987 - 4 AZR 584/87
    Die Parteien haben auch keinen "typischen Arbeitsvertrag" geschlossen, der vom Revisionsgericht selbständig und unbeschränkt ausgelegt werden kann (vgl. BAGE 48, 107 = AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer m. w. N.).
  • BAG, 15.10.1986 - 4 AZR 289/85

    Auflösung einer Tarifvertragspartei

    Auszug aus BAG, 09.12.1987 - 4 AZR 584/87
    Die Auslegung kann jedoch dann durch das Revisionsgericht vorgenommen werden, wenn alle für die Auslegung maßgeblichen Tatsachen feststehen, weitere Tatsachenfeststellungen nicht in Betracht kommen und die Vereinbarungen keine andere Beurteilung durch das Berufungsgericht zulassen (BAG Urteil vom 12. Juli 1957 - 1 AZR 418/55 - AP Nr. 6 zu § 550 ZPO; BAGE 10, 122, 127 = AP Nr. 1 zu § 164 HGB; BAGE 6, 321, 345 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Friedenspflicht; Urteil vom 15. Oktober 1986, BAGE 53, 179).
  • BAG, 31.01.1958 - 1 AZR 477/57

    Landesarbeitsgericht - Vorschriftsmäßige Besetzung - Mitwirkender Richter -

    Auszug aus BAG, 09.12.1987 - 4 AZR 584/87
    Die Auslegung kann jedoch dann durch das Revisionsgericht vorgenommen werden, wenn alle für die Auslegung maßgeblichen Tatsachen feststehen, weitere Tatsachenfeststellungen nicht in Betracht kommen und die Vereinbarungen keine andere Beurteilung durch das Berufungsgericht zulassen (BAG Urteil vom 12. Juli 1957 - 1 AZR 418/55 - AP Nr. 6 zu § 550 ZPO; BAGE 10, 122, 127 = AP Nr. 1 zu § 164 HGB; BAGE 6, 321, 345 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Friedenspflicht; Urteil vom 15. Oktober 1986, BAGE 53, 179).
  • BAG, 20.10.1960 - 2 AZR 554/59

    Kommanditgesellschaft - Gesellschaftsvertrag - Zustimmung der Kommanditistin -

    Auszug aus BAG, 09.12.1987 - 4 AZR 584/87
    Die Auslegung kann jedoch dann durch das Revisionsgericht vorgenommen werden, wenn alle für die Auslegung maßgeblichen Tatsachen feststehen, weitere Tatsachenfeststellungen nicht in Betracht kommen und die Vereinbarungen keine andere Beurteilung durch das Berufungsgericht zulassen (BAG Urteil vom 12. Juli 1957 - 1 AZR 418/55 - AP Nr. 6 zu § 550 ZPO; BAGE 10, 122, 127 = AP Nr. 1 zu § 164 HGB; BAGE 6, 321, 345 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Friedenspflicht; Urteil vom 15. Oktober 1986, BAGE 53, 179).
  • BAG, 15.05.2013 - 10 AZR 325/12

    Umfang der Arbeitszeit beim Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung -

    (1) Wird im Arbeitsvertrag keine ausdrückliche Vereinbarung über die Dauer der Arbeitszeit getroffen, so ist anzunehmen, dass die Parteien die betriebsübliche Arbeitszeit vereinbaren wollen (vgl. BAG 9. Dezember 1987 - 4 AZR 584/87 - BAGE 57, 130; ErfK/Preis 13. Aufl. § 611 BGB Rn. 653; Schaub/Linck ArbR-Hdb. 14. Aufl. § 45 Rn. 49; Staudinger/Richardi/Fischinger (2011) § 611 Rn. 544; MüArbR/Reichold 3. Aufl. § 36 Rn. 81; MüArbR/Anzinger § 297 Rn. 14; zur Lage der Arbeitszeit: BAG 23. Juni 1992 - 1 AZR 57/92 - zu II 2 der Gründe) .
  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 273/12

    Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - Rechtsirrtum

    Sie konnte sich mit ihrem Verlangen nach Einhaltung einer betriebsüblichen Arbeitszeit von 38 Wochenstunden sowohl auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 9. Dezember 1987 - 4 AZR 584/87 - BAGE 57, 130) als auch auf eine verbreitete Auffassung in der Literatur stützen (vgl. dazu die Nachweise bei BAG 15. Mai 2013 - 10 AZR 325/12 - Rn. 21) .
  • BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 793/98

    Tarifliche Bestimmung des außertariflichen Angestellten

    Die tarifliche Arbeitszeit gilt für den AT-Angestellten daher nur, wenn dies zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbart ist (vgl. Senat 9. Dezember 1987 - 4 AZR 584/87 - BAGE 57, 130).
  • LAG Hessen, 04.11.2019 - 16 Sa 560/19

    Geltung des Manteltarifvertrags über Verweis auf Betriebsvereinbarungen im

    Allerdings werde in dieser Entscheidung die des Bundesarbeitsgerichts vom 9. Dezember 1987 -4 AZR 584/87- zitiert.
  • BAG, 03.08.1971 - 1 AZR 122/71

    Beweislast - Kassierer - Fehlbestände

    Demgegenüber hat der erkennende Senat die Auffassung vertreten, § 282 BGB habe auch im Arbeitsrecht Geltung (BAG 28o = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Friedenspflicht).
  • BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 794/98
    Die tarifliche Arbeitszeit gilt für den AT-Angestellten daher nur, wenn dies zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbart ist (vgl. Senat 9. Dezem ber 1987 - 4 AZR 584/87 - BAGE 57, 130).
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