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   BAG, 09.09.1981 - 4 AZR 59/79   

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BAG, 09.09.1981 - 4 AZR 59/79 (https://dejure.org/1981,632)
BAG, Entscheidung vom 09.09.1981 - 4 AZR 59/79 (https://dejure.org/1981,632)
BAG, Entscheidung vom 09. September 1981 - 4 AZR 59/79 (https://dejure.org/1981,632)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Leiter einer Musikschule - Allgemeiner Verwaltungsdienst - Arbeitsvorgänge - Leitung der Musikschule - Erteilung von Musikunterricht - Wissenschaftliche Hochschulbildung - Arbeitgeberverbände des öffentlichen Dienstes - Vergütung der Musiklehrer

 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

    Auszug aus BAG, 09.09.1981 - 4 AZR 59/79
    Dabei hätte es vorab darüber befinden müssen, ob insoweit beim Kläger eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit in Be tracht kam oder dessen überwiegend auszuübende Tätigkeit bzw. jeweils für sich allein nicht überwiegende Teiltätigkeiten tarifrechtlich zu überprüfen waren (vgl. das Urteil des Senats vom 24. September 198o - 4 AZß 727/78 -, [demnächst] AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Ein solcher kommt nur dann in Betracht, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen imgleich behandelt wer den und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. auch hierzu das Urteil des Senats vom 24. September 198o - 4 AZR 727/78 -, [demnächst] AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt mit weiteren Nachweisen).

    In diesem Zusammenhang kann sich der Kläger entgegen der Meinung der Revision und seinen weiteren Ausführungen in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat auch nicht auf den Inhalt von Stellenausschreibungen cfes beklagten Landes berufen, denn diese sind wie Stellenpläne für die tarifliche Mindestvergütung der Angestellten des öffentlichen Dienstes ohne rechtliche Bedeutung (vgl. auch hierzu das vorgenannte Urteil des Senats vom 24. September 198o - 4 AZR 727/78 - mit weiteren Nachweisen).Auch darauf, - 2o -.

  • BAG, 30.01.1980 - 4 AZR 1098/77

    Lehrkraft im Angestelltenverhältnis - Schriftlicher Arbeitsvertrag - Übernahme in

    Auszug aus BAG, 09.09.1981 - 4 AZR 59/79
    Als ""Lehrkräfte" im damaligen tariflichen Sinne sind vielmehr nach der Senatsrechtsprechung nur solche Angestellten anzusehen, bei denen die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Rahmen eines Schulbetriebes für die Tätigkeit maßgebend ist, womit nur der Schulbetrieb der den Schulgesetzen der Bundesländer unterliegenden allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen gemeint ist (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 24-. September 198o AZR 744/78 -, [demnächst] AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT, BAG 25, 268 [272] = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT sowie AP Nrn.84 und 94 zu §§ 22, 23 BAT).

    Für den Kläger könnten daher die entsprechenden Erlasse des beklagten Landes bzw. die für Berlin in Betracht kommenden Richtlinien nur dann rechtliche Bedeutung haben, wenn sie mit ihm einzelvertraglich als gültig vereinbart worden wären (vgl. das Urteil des Senats AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 10.06.1981 - 4 AZR 1164/78

    Maschinenmeister - Tarifliche Tätigkeitsmerkmale - Wartung von Maschinen -

    Auszug aus BAG, 09.09.1981 - 4 AZR 59/79
    Dabei ist als solcher eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (vgl. das Urteil des Senats vom Io. Juni 1981 - 4 AZR 1164/78 [demnächst] AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).

    Damit folgt der Senat seiner diesbezüglichen Rechtsprechung bei sonstigen Angestellten mit Leitungsaufgaben (vgl. BAG AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, AP Nrn. 23 und 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie das Urteil des Senats vom Io. Juni 1981 - 4 AZR 1164/78 -, [demnächst] AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 29.09.1971 - 4 AZR 383/70

    Kasse - Abtrennung von Buchführungsgeschäften - Zeitbücher - Kassengeschäfte -

    Auszug aus BAG, 09.09.1981 - 4 AZR 59/79
    V b BAT und alsdann die der jeweils weiter qualifizierenden Merkmale der höheren Vergütungsgruppe!zu überprüfen war (vgl. das Urteil des Senats vom 3. Juni 1981 - 4 AZE 1118/78 [demnächst] AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT 1975» mit weiteren Nachweisen).

    Dabei wird in beiden Fällen eine beträchtliche, gewichtige Heraushebung gefordert (vgl. auch dazu das Urteil des Senats vom 3 Juni 1981 - 4 AZE 1118/78 -, [demnächst] AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 744/78

    Gymnasiallehrerin - Angestelltenverhältnis - Einzelvertragliche Vereinbarung -

    Auszug aus BAG, 09.09.1981 - 4 AZR 59/79
    Als ""Lehrkräfte" im damaligen tariflichen Sinne sind vielmehr nach der Senatsrechtsprechung nur solche Angestellten anzusehen, bei denen die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Rahmen eines Schulbetriebes für die Tätigkeit maßgebend ist, womit nur der Schulbetrieb der den Schulgesetzen der Bundesländer unterliegenden allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen gemeint ist (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 24-. September 198o AZR 744/78 -, [demnächst] AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT, BAG 25, 268 [272] = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT sowie AP Nrn.84 und 94 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 14.12.1977 - 4 AZR 467/76

    Gesamttätigkeit - Arbeitsvorgänge - Beurteilung von Rechtsfragen -

    Auszug aus BAG, 09.09.1981 - 4 AZR 59/79
    II a BAT Fallgruppe 1 nicht, so kann auch ohne Rücksicht auf den Zuschnit der Arbeitsvorgänge für den Zeitraum ab 1. Januar 1975 nichts anderes gelten (vgl. das Urteil des Senats AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 05.09.1973 - 4 AZR 509/72

    Justizangestellter - Ausbilder - Kanzleilehrlinge - Angestellter im sonstigen

    Auszug aus BAG, 09.09.1981 - 4 AZR 59/79
    Als ""Lehrkräfte" im damaligen tariflichen Sinne sind vielmehr nach der Senatsrechtsprechung nur solche Angestellten anzusehen, bei denen die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Rahmen eines Schulbetriebes für die Tätigkeit maßgebend ist, womit nur der Schulbetrieb der den Schulgesetzen der Bundesländer unterliegenden allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen gemeint ist (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 24-. September 198o AZR 744/78 -, [demnächst] AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT, BAG 25, 268 [272] = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT sowie AP Nrn.84 und 94 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 17.12.1980 - 4 AZR 259/78

    Planung des Lehrprogramms - Verwaltungstätigkeit - Beurteilungsspielraum der

    Auszug aus BAG, 09.09.1981 - 4 AZR 59/79
    Andererseits sind diese Aufgaben in einem weiteren Sinne solche des allgemeinen Verwaltungsdienstes, was auch für vergleichbare Leitungsaufgaben etwa an Volkshochschulen gilt (vgl. das Urteil des Senats vom 17. Dezember 198o - 4 AZR 259/78 [demnächst] AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 26.11.1980 - 4 AZR 809/78

    Staatlich geprüfte Chemotechniker - Sonstige Angestellte - Vergleichbare Aufgaben

    Auszug aus BAG, 09.09.1981 - 4 AZR 59/79
    Außerdem muß nach den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen die Tätigkeit des Klägers den Einsatz der aufgezeigten Fähigkeiten und Erfahrungen fordern und damit "akademischen Zuschnitt" haben (vgl. das Urteil des Senats vom 26. November 198o - 4 AZR 8o9/7Ö -, [demnächst] AP Nr. 37 zu §§ 22, 23 BAT 1975, sowie BAG AP N m . 24 und 34 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 13.12.1978 - 4 AZR 322/77

    Technischer Angestellter - Kernphysik- und Isotopenlabor - Technische

    Auszug aus BAG, 09.09.1981 - 4 AZR 59/79
    Daraus folgt aber keineswegs zwingend, daß er über Erfahrungen und Fähigkeiten eines Musikers mit akademischer Fachausbildung und entsprechender Prüfung verfügen muß und seine Tätigkeit eine solche Qualifikation auch erfordert, wenngleich es rechtlich möglich ist, aus der jeweils ausgeübten Tätigkeit Rückschlüsse auf die geforderte Qualifikation zu ziehen (vgl. BAG AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT 1975)« Die Vorinstanzen heben jedoch mit Recht hervor, daß der Prozeßvortrag des Klägers zu derartigen Rückschlüssen keinen Anhaltspunkt bietet.
  • BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 493/74

    Eingruppierung: Begriff der "besonderen Schwierigkeit und Bedeutung des

  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64

    Tatsächliche Feststellungen - Grundlage für Nachprüfung - Selbständige Leistungen

  • BAG, 31.03.1982 - 4 AZR 1099/79

    Katastrophenschutzschulen der Bundesländer - Angestellte mit Ausbildungsaufgaben

    Daher wird das Landesarbeitsgericht zunächst anhand der angezogenen Senafcsrechtsprechung die Arbeitsvorgänge des Klägers zu bestimmen haben, wobei es grundsätzlich rechtlich möglich ist, die gesamte Tätigkeit des Klägers im Bereiche der Abhaltung von Lehrgängen als einen Arbeitsvorgang anzusehen (vgl. das Urteil des Senats vom 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, mit weiteren Nachweisen).

    Als "Lehrkräfte" im Sinne der Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen sind nämlich nach der Rechtsprechung des Senats nur solche Angestellten an zusehen, bei denen die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten im Rahmen eines Schulbetriebes für die Tätigkeit maßgebend ist, womit nur der Schulbetrieb der den Schulgesetzen der Bundesländer unterliegenden allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen gemeint ist (vgl. auch hierzu das Urteil des Senats vom 9 September 1981 - 4 AZR 59/79 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, mit weiteren Nachweisen).

    Daher käme den Richtlinien bzw. den sie enthaltenden Erlas- 10 sen für das Arbeitsverhältnis der Parteien allen falls dann rechtliche Bedeutung zu, -wenn ihre Geltung einzelvertraglich vereinbart worden wäre (vgl. das Urteil des Senats vom 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, mit weiteren Nachweisen).

    Ein Verstoß gegen diesen Rechtsgrundsatz kommt nur in Betracht, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. die Urteile des Senats vom 9 September 1981 - 4 AZR 59/79 -> zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, und 24. September 1980 - 4 AZR 727/78 -, AP Nr. 56 zu §§ 22, 23 BAT 1975» zum Abdruck auch in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, mit jeweils weiteren Nachweisen).

    Dies gilt beispielsweise für Angestellte mit Aufgaben des Verfassungsschutzes (vgl. das Ur teil des Senats vom 28. Oktober 1981 - 4 AZR 244/79 -, zur Veröffentlichung vorgesehen), den Leiter einer Musikschule mit verschiedenartigen Unterrichtsaufgaben (vgl. das Urteil des Senats vom 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt), Güteprüfer der Verteidigungsverwaltung im nichttechnischen Bereich (vgl. die Urteile des Senats vom 28. Mai 1980 - 4 AZR 461/78 -, AP Nr. 33 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 3- Juni 1981 - 4 AZR 1118/78 -, AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT 1975), Gra- 13 - phiker mit medizinischen und veterinärmedizinischen Aufgabenstellungen (vgl. die Urteile des Senats vom 26. September 1979 AZR 1008/77 AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 7- Oktober 1981 AZR 225/79 zur Veröffentlichung vorgesehen), Dokumentäre mit nichttechnischen Dokumentationsaufgaben (vgl. die Urteile des Senats vom 9 Februar 1972 AZR 153/71 AP Nr. 4-9zu §§ 22, 23 BAT und 19- März 1975 AZR 265/74- AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT) sowie Angestellte mit denen des Klägers vergleichbaren Ausbildungsaufgaben im Bereiche der Justizverwal tung (vgl. die Urteile des Senats BAG 25> 268, 273 = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT sowie vom 26. Januar 1972 AZR 104-/71 -, AP Nr. 4-8 zu §§ 22, 23 BAT).

  • BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 368/09

    Korrigierende Rückgruppierung, nach vorheriger Bestätigung der bisherigen

    Soweit das Bundesarbeitsgericht in Einzelfällen die Möglichkeit der Verwirkung einer Geltendmachung angenommen hat, bezog sich dies stets darauf, dass der Arbeitnehmer jeweils die Erfüllung der Anforderungen zweier Vergütungsgruppen geltend gemacht hatte und der Arbeitgeber einem dieser Ansinnen nachgekommen war (13. Februar 1974 - 4 AZR 192/73 - AP BAT § 70 Nr. 4 = EzA BAT §§ 22, 23 VergGr. Ia Nr. 1; 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 48, in einem obiter dictum) .
  • BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 14/84

    Eingruppierung: Geprüfter Küchenmeister bei der Bundeswehr

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach die Leitungstätigkeit eines Angestellten regelmäßig als e i n Arbeitsvorgang anzusehen ist (vgl. BAG 29, 364 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 16. Mai 1979 - 4 AZR 680/77 -, AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 -, AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 10. Juni 1981 - 4 AZR 1164/78 -, AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 -, AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 309/82

    Eingruppierung: Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständiger bei einem

    III BAT Fallgruppe 1 eine weitere zweifache Qualifizierung, und zwar einmal durch eine "besonders schwierige Tätigkeit" und außerdem durch eine entsprechende "Bedeutung des Aufgabengebietes", die sich beispielsweise aus dessen Größe, der außerordentlichen Bedeutung der zu bearbeitenden Materie und den Auswirkungen der Tätigkeit für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben kann, wobei jeweils eine beträchtliche, gewichtige Heraushebung gefordert wird (vgl. die Urteile des Senats BAG 36, 392, 399 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAG 36, 245, 258 = AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975; 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 - AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 28. April 1982 - 4 AZR 728/79 - AP Nr. 60 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Daher könnten sie im Verhältnis der Prozeßparteien allenfalls dann rechtliche Bedeutung haben, wenn ihre Geltung einzelvertraglich vereinbart worden wäre (vgl. die Urteile des Senats BAG 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 - AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 225/79

    Unzutreffende Eingruppierung - Verschulden - Eingruppierungfeststellungsklagen -

    V b BAT Fälgruppe 1 und alsdann die der weiteren qualifizierenden Merkmale der höheren Vergütungsgruppen zu über prüfen sein wird (vgl. das Urteil des Senats vom 9. September 1981 - 4 AZE 59/79 -, [demnächst] AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).

    IV a BAT Fallgruppe 1 eine weitere zweifache Qualifizierung verlangen, und zwar einmal durch die "besondere Schwierigkeit" und außerdem durch eine entsprechende "Bedeutung des Aufgäbenkreises", die sich ihrerseits beispielsweise aus dessen Größe, der außerordentlichen Bedeutung der zu bearbeitenden Materie, aber auch - wie vom Kläger in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat bezüglich der Auswirkungen seiner Tätigkeit für den gesamten Sanitätsbereich der Bundeswehr und den klinischen Betrieb in den chirurgischen Universitätskliniken im einzdnen dargelegt - aus den Auswirkungen seiner Tätigkeit für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben kann, wobei in beiden Fällen eine beträchtliche, gewichtige Heraushebung gefordert wird (vgl. auch dazu das Urteil des Senats vom 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 -, [demnächst] AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975" mit weiteren Nachweisen).

    Dabei wird das Landesarbeitsgericht von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen haben (vgl. das Urteil des Senats vom 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 -, [demnächst] AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 218/82

    Brückenbau - Eingruppierung eines technischen Angestellten - Niedrigere

    Dabei wird jeweils eine beträchtliche, gewichtige Heraushebung gefordert (vgl. die Urteile des Senats BAG 36, 392, 399 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT 1975} BAG 36, 245, 258 = AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975} vom 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 - AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 28. April 1982 - 4 AZR 728/79 - AP Nr. 60 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 322/84

    Eingruppierung: Lebensmittelkontrolleur bei einem Landkreis

    Demgemäß hat der Senat die allgemeinen tariflichen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst angewendet auf Angestellte mit Aufgaben des Verfassungsschutzes (BAG Urteil vom 28. Oktober 1981 - 4 AZR 244/79 -, AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT 1975), den Leiter einer Musikschule mit verschiedenartigen Unterrichtsaufgaben (BAG Urteil vom 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 -, AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975), Güteprüfer der Verteidigungsverwaltung im nichttechnischen Bereich (BAG Urteile vom 28. Mai 1980 - 4 AZR 461/78 -, AP Nr. 33 zu §§ 22, 23 BAT 1975, und vom 3. Juni 1981 - 4 AZR 1118/78 -, AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT 1975), Materialkontrollmeister der Bundeswehrverwaltung (BAG Urteil vom 29. September 1982 - 4 AZR 1172/79 -, BAG 40, 183 = AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975), Grafiker mit medizinischen und veterinärmedizinischen Aufgabenstellungen (BAG Urteile vom 26. September 1979 - 4 AZR 1008/77 -, AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT 1975, und vom 4. Oktober 1981 - 4 AZR 225/79 -, AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975), Dokumentare mit nichttechnischen Dokumentationsaufgaben (BAG Urteile vom 9. Februar 1972 - 4 AZR 153/71 -, AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT, und vom 19. März 1975 - 4 AZR 265/74 -, AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT), Angestellte, die bei einem Naturschutzzentrum Ausstellungsmaterial herstellen und bei der Vorbereitung und Durchführung entsprechender Ausstellungen mitwirken (BAG Urteil vom 21. März 1984 - 4 AZR 76/82 -, AP Nr. 89 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) sowie auf Angestellte mit Ausbildungsaufgaben im Bereiche der Justizverwaltungen und bei Katastrophenschutzschulen (BAG 25, 268, 273 = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT; BAG Urteile vom 26. Januar 1972 - 4 AZR 104/71 -, AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT, und vom 31. März 1982 - 4 AZR 1099/79 -, AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975), ferner auf Betreuer ausländischer Studenten an einer Universität (BAG Urteil vom 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 -, AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 25.11.1981 - 4 AZR 305/79

    Fachkenntnisse

    Hierzu ist von dem von der Rechtsprechung des Senats entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 7. Oktober 1981 - 4 AZR 239/79 -, demnächst] AP Nr. 50 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, und 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 -, {demnächst] AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen) .

    Zwar hat der Senat grundsätzlich die rechtliche Möglichkeit, die Arbeitsvorgänge eines Angestellten selbst zu bestimmen (vgl. die Urteile des Senats vom 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 -, [demnächst] AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975, und 3. Juni 1981 - 4 AZR 1118/78 -, [demnächst AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 31.03.1982 - 4 AZR 833/79
    Damit folgt der Senat insoweit seiner Rechtsprechung zur Bestimmung der Arbeitsvorgänge bei Angestellten mit Lehr aufgaben (vgl. das Urteil des Senats vom 9» September 1981 - 4 AZR 59/79 [demnächst] AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Damit schließt es sich der ständigen Rechtsprechung des Senats an, wonach als "Lehrkräfte" im Sinne der Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen nur solche Angestellten anzusehen sind, bei denen die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Rahmen eines Schulbetriebes für die Tätigkeit maßgebend ist, womit nur der Schulbetrieb der den Schulgesetzen der Bundesländer unterliegenden allgemeinbildenden und be rufsbildenden Schulen gemeint ist (vgl. das Urteil des Senats vom 9» September 1981 - 4 AZR 59/79 -, [demnächst] AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).

    Dies gilt beispielsweise für Angestellte mit Aufgaben des Verfassungsschutzes (vgl. das Urteil des Senats vom 28. Oktober 1981 - 4 AZR 244/79 -, Cdemnächst] AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt), den Leiter einer Musikschule mit verschiedenartigen Unterrichtsaufgaben (Ur teil vom 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 -, [dem nächst] AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975), Güteprüfer der Verteidigungsverwaltung im nichttechnischen Bereich (Urteile BAG AP Nrn. 33 und 45 zu §§ 22, 23 BAT 1975), Graphiker mit medizinischen und veterinärmedizinischen Aufgabenstellungen (vgl. Urteil des Senats vom 7 Oktober 1981 - 4 AZR 225/79 [demnächst] AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, sowie BAG AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT 1975), Dokumentäre mit nichttechnischen Dokumentationsaufgaben (vgl. BAG AP Nrn. 49 und 85 zu §§ 22, 23 BAT) sowie Angestellte mit de nen des Klägers entsprechenden Ausbildungsaufga ben im Bereiche der Justizverwaltung (vgl. BAG 25, 268, 273 = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT und AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT).

    Im übrigen handelt es sich bei derartigen Erlassen übergeordneter Behörden oder Richtlinien von Tarifvertragsparteien der Arbeitgeberseite um verwaltungsinterne Anweisungen bzw. Empfehlungen, die für sich allein keinerlei privatrechtliche und arbeitsrechtliche Bedeutung haben (vgl. auch dazu das Urteil des Senats vom 9 . September 1981 - 4 AZR 59/79 [demnächst] AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).

  • LAG Düsseldorf, 02.08.2005 - 16 Sa 207/05

    Eingruppierung eines stellvertretenden behördlichen Datenschutzbeauftragten

    Auch für den sonstigen Angestellten ohne einschlägige wissenschaftliche Hochschulbildung, der aber aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen eine entsprechende Tätigkeit ausübt, ist daher Voraussetzung, dass seine entsprechende Tätigkeit bzw. sein Aufgabenbereich einen sogenannten akademischen Zuschnitt hat (BAG vom 09.09.1981 - 4 AZR 59/79 - AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975 m. w. N.).
  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 156/92

    Bewährungsaufstieg eines Sportlehrers

  • LAG Düsseldorf, 01.03.2005 - 16 Sa 1931/04

    Eingruppierung Jugendhilfeplaner

  • LAG Hamm, 17.01.2001 - 18 Sa 1411/00

    Eingruppierung, Ermittler im Ordnungsamt, gründliche und vielseitige

  • BAG, 10.10.1984 - 4 AZR 411/82

    Eingruppierung: Küchenlehrmeister bei der Bundeswehr

  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 145/86

    Eingruppierung: Laboringenieur in einer Fachhochschule

  • BAG, 29.09.1982 - 4 AZR 1172/79

    Eingruppierung eines Arbeitnehmers - Reichweite des richterlichen

  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 1025/94

    Eingruppierung eines Rettungsassistenten

  • BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 239/79

    Angestellte m - Wissenschaftliche Forschungsaufgaben - Echte Aufbaufallgruppen -

  • LAG Hamm, 04.11.1999 - 4 Sa 960/97
  • BAG, 10.11.1982 - 4 AZR 109/80

    Medizinisch-technische Assistentinnen - Veterinärmedizinisch-technische

  • BAG, 01.09.1982 - 4 AZR 1134/79

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisss zum Land Baden-Württemberg - Prozessuale

  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 28/92

    Bewährungsaufstieg einer Lehrkraft

  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 259/83
  • BAG, 20.09.1995 - 4 AZR 459/94

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters mit staatlicher Anerkennung in unveränderter

  • BAG, 16.03.1983 - 4 AZR 429/80
  • BAG, 02.12.1981 - 4 AZR 347/79

    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten - Tariflich selbständige Bewertung -

  • BAG, 31.03.1982 - 4 AZR 737/79
  • LAG Köln, 18.04.2012 - 9 Sa 1222/11

    Zulässigkeit der Ausschreibung einer Stelle nur für Bewerber mit abgeschlossenem

  • BAG, 18.08.1999 - 4 AZR 373/98

    Eingruppierung: Dolmetscher beim Bundesnachrichtendienst

  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 304/83

    Eingruppierung: Lehrerin für "staatlich geprüfte Lehrerin der Kurzschrift und des

  • LAG Hamm, 14.08.2007 - 12 Sa 380/07

    Eingruppierung, Vergütungsgruppe Ib, Fallguppe 1c BAT; Angestellte mit

  • BAG, 11.11.1998 - 4 AZR 697/97

    Eingruppierung eines Sprachlehrers bei der Bundeswehr

  • LAG Hamm, 16.01.2002 - 18 Sa 1009/01

    Eingruppierung, Vermessungsingenieur (grad), Geoinformationssystem AED-GIS

  • BAG, 27.06.1984 - 4 AZR 284/82

    Eingruppierung eines Faktors - Druckerei - Vergütungsgruppe

  • BAG, 12.11.1991 - 4 AZN 464/91

    Grundsatzbeschwerde bei Lehrerrichtlinien

  • BAG, 04.04.1984 - 4 AZR 95/82

    Eingruppierung: Leiter einer Lohnrechnungsstelle bei der Bundeswehr

  • BAG, 24.02.1982 - 4 AZR 387/79

    Erste Lehrkräfte - Leitungsaufgaben - Organisation des Schulbetriebes -

  • BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 376/83

    Eingruppierung: Küchenmeister als Küchenleiter von Landespolizeischule

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.1996 - 1 Sa 783/95

    Eingruppierung in eine Vergütungsgruppe nach dem Bundesangestelltentarifvertrag

  • BAG, 16.06.1982 - 4 AZR 938/79
  • BAG, 06.10.1981 - 4 AZN 352/81

    Nichtzulassungsbeschwerde

  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 155/86

    Streitigkeit über die Eingruppierung in eine bestimmte tarifliche

  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 543/86

    Eingruppierung von Laboringenieuren - Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz

  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 286/85
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 15/84

    Streitigkeit über die Eingruppierung in eine bestimmte tarifliche

  • ArbG Berlin, 05.06.2019 - 60 Ca 13023/18

    Eingruppierung in Entgeltgruppe 9 - Serviceeinheit eines Gerichts für Strafsachen

  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 167/86

    Tarifliche Eingruppierung von Laboringenieuren - Zusage eines besonderen

  • LAG Hamm, 17.06.2004 - 11 Sa 1763/03
  • LAG Hamm, 10.10.1996 - 17 Sa 372/96

    Eingruppierung: Seminarleiterin - Arbeiterwohlfahrt

  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 193/86

    Eingruppierung von Laboringenieuren - Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz

  • BAG, 08.05.1985 - 4 AZR 387/83

    Eingruppierung eines medizinisch-wissenschaftlichen Zeichners in Vergütungsgruppe

  • BAG, 05.12.1984 - 4 AZR 627/82
  • BAG, 27.01.1982 - 4 AZR 413/79
  • BAG, 31.03.1982 - 4 AZR 829/79
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