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   BAG, 02.12.1998 - 4 AZR 59/98   

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BAG, 02.12.1998 - 4 AZR 59/98 (https://dejure.org/1998,2577)
BAG, Entscheidung vom 02.12.1998 - 4 AZR 59/98 (https://dejure.org/1998,2577)
BAG, Entscheidung vom 02. Dezember 1998 - 4 AZR 59/98 (https://dejure.org/1998,2577)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BAT 1975 § 22; ; BAT 1975 § 23; ; Anlage 1 a zum BAT/VKA (Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst) VergGr. V b Fallgr. 5

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1999, 331 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 438/93

    Angestellte im handwerklichen Erziehungsdienst

    Auszug aus BAG, 02.12.1998 - 4 AZR 59/98
    Dies gilt auch dann, wenn die/der mit dieser Tätigkeit beschäftigte Angestellte Erzieherin/Erzieher mit staatlicher Anerkennung ist (Fortführung der ständigen Rechtsprechung des Senats zur Eingruppierung von Angestellten im handwerklichen Erziehungsdienst, z. B. Urteil vom 4. Mai 1994 - 4 AZR 438/93 - AP Nr. 177 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Mit Schreiben vom 2. Oktober 1995 teilte der Beklagte der Klägerin unter anderem mit, nach dem BAG Urteil vom 4. Mai 1994 (- 4 AZR 438/93 -) sei ihre Eingruppierung übertariflich.

    Dies steht mit der Rechtsprechung des Senats zur Tätigkeit von Gruppenleitern im Einklang (z. B. Urteil des Senats vom 4. Mai 1994 - 4 AZR 438/93 - AP Nr. 177 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Dies hat der Senat bereits mehrfach entschieden (Urteil vom 4. Mai 1994 - 4 AZR 438/93 - aaO; Urteil vom 14. September 1994 - 4 AZR 785/93 - ZTR 1995, 170, m.w.N.; Urteile vom 30. November 1994 - 4 AZR 886/93 - und - 4 AZR 888/93 - jeweils n.v.).

  • LAG Hessen, 14.10.1997 - 9 Sa 955/97

    Eingruppierung einer Erzieherin mit staatlicher Anerkennung

    Auszug aus BAG, 02.12.1998 - 4 AZR 59/98
    Hessisches Landesarbeitsgericht - 9 Sa 955/97 -.

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 14. Oktober 1997 - 9 Sa 955/97 - aufgehoben.

  • BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 771/94

    Eingruppierung eines Arbeitserziehers mit staatlicher Anerkennung

    Auszug aus BAG, 02.12.1998 - 4 AZR 59/98
    Denn diese üben keine Tätigkeit mit Erzieherzuschnitt, sondern eine speziell arbeitserzieherische Tätigkeit aus (vgl. Urteil des Senats vom 6. März 1996 - 4 AZR 771/94 - AP Nr. 210 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zur Tätigkeit eines Arbeitserziehers mit staatlicher Anerkennung baden-württembergischer Provenienz).
  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 318/94

    Arbeitserzieher im Berufserziehungsdienst

    Auszug aus BAG, 02.12.1998 - 4 AZR 59/98
    Dementsprechend hat der Senat auch bereits entschieden, daß eine Erzieherin mit staatlicher Anerkennung in einem Berufserziehungsdienst, zu dem verschiedene Werkstätten gehören, nach den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR-Caritasverband), die ebenfalls zwischen dem Erziehungsdienst einerseits und dem handwerklichen Erziehungsdienst andererseits unterscheiden, nicht nach den Tätigkeitsmerkmalen für Erzieher mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit, sondern nach denjenigen für den handwerklichen Erziehungsdienst eingruppiert ist (Urteil vom 26. Juli 1995 - 4 AZR 318/94 - AP Nr. 8 zu § 12 AVR-Caritasverband).
  • BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 785/93

    Eingruppierung eines Arbeitserziehers - Anspruch auf Vergütung aus der VergGruppe

    Auszug aus BAG, 02.12.1998 - 4 AZR 59/98
    Dies hat der Senat bereits mehrfach entschieden (Urteil vom 4. Mai 1994 - 4 AZR 438/93 - aaO; Urteil vom 14. September 1994 - 4 AZR 785/93 - ZTR 1995, 170, m.w.N.; Urteile vom 30. November 1994 - 4 AZR 886/93 - und - 4 AZR 888/93 - jeweils n.v.).
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Auszug aus BAG, 02.12.1998 - 4 AZR 59/98
    Eine Gefährdung liegt regelmäßig darin, daß der Beklagte das Recht des Klägers ernstlich bestreitet (z. B. BGH NJW 1986, 2507).
  • BAG, 30.11.1994 - 4 AZR 886/93

    Zulässigkeit einer Eingruppierungsfeststellungsklage - Begriff des

    Auszug aus BAG, 02.12.1998 - 4 AZR 59/98
    Dies hat der Senat bereits mehrfach entschieden (Urteil vom 4. Mai 1994 - 4 AZR 438/93 - aaO; Urteil vom 14. September 1994 - 4 AZR 785/93 - ZTR 1995, 170, m.w.N.; Urteile vom 30. November 1994 - 4 AZR 886/93 - und - 4 AZR 888/93 - jeweils n.v.).
  • BAG, 30.11.1994 - 4 AZR 888/93

    Eingruppierung in die richtige Vergütungsgruppe des

    Auszug aus BAG, 02.12.1998 - 4 AZR 59/98
    Dies hat der Senat bereits mehrfach entschieden (Urteil vom 4. Mai 1994 - 4 AZR 438/93 - aaO; Urteil vom 14. September 1994 - 4 AZR 785/93 - ZTR 1995, 170, m.w.N.; Urteile vom 30. November 1994 - 4 AZR 886/93 - und - 4 AZR 888/93 - jeweils n.v.).
  • BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 550/17

    Eingruppierung eines Arbeitserziehers nach AVR Caritas

    (e) Entgegen der Auffassung der Revision kommt es daher nicht darauf an, ob ein Arbeitserzieher in einer Werkstatt für behinderte Menschen zeitlich mindestens zur Hälfte mit dem Arbeitsvorgang der Gruppenleitung betraut ist (vgl. hierzu BAG 2. Dezember 1998 - 4 AZR 59/98 - zu II 1.4 ff. der Gründe; 4. Mai 1994 - 4 AZR 438/93 - zu III 2 a und b der Gründe) .
  • LAG Hessen, 24.05.2005 - 4 TaBV 169/04

    Angestellte - Eingruppierung - Meisterqualifikation - Sozial- und

    Leiter im tariflichen Sinn sind vielmehr die in § 9 Abs. 3 Schwerbehindertenwerkstattverordnung angesprochene Fachkräfte zu verstehen (vgl. auch BAG, Urteil vom 02.12.1998 - 4 AZR 59/98 - AP Nr. 260 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 02. Dezember 1998 - 4 AZR 59/98 - a.a.O.; BAG, Urteil vom 14. September 1994 - 4 AZR 785/93; BAG, Urteil vom 04. Mai 1994 - 4 AZR 438/93 - AP Nr. 177 zu §§ 22, 23 BAT 1975) hat die Eingruppierung im Bereich des handwerklichen Erziehungsdienstes zwingend nach den ausdrücklich für diese Tätigkeit vorgesehenen Vergütungsgruppen zu erfolgen.

  • LAG Hamm, 30.10.2012 - 12 Sa 212/12

    Eingruppierung einer Heilerziehungspflegerin in einer Werkstatt für behinderte

    dd) Die auszuübende Tätigkeit als Gruppenleiterin in der Werkstatt für behinderte Menschen ist als ein großer Arbeitsvorgang zu bewerten, der nicht mehr aufgespalten werden kann (vgl. BAG, Urt. v. 04.05.1994, 4 AZR 483/93, AP Nr. 177 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urt. v. 02.12.1998, 4 AZR 59/98, AP Nr. 260 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts führte die Tätigkeit im handwerklichen Erziehungsdienst zur Eingruppierung in die Spezialmerkmale, unabhängig davon, ob es sich um Mitarbeiter mit handwerklicher Vorbildung oder um ausgebildete Erzieher mit staatlicher Anerkennung handelt (vgl. BAG, Urt. v. 02.12.1998, 4 AZR 59/98, AP Nr. 260 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • KAG Augsburg, 19.10.2022 - 2 MV 5/22

    Eingruppierung von Gruppenleitungen in einer Werkstatt für behinderte Menschen

    (83) Die Tätigkeit eines Gruppenleiters oder einer Gruppenleiterin in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) kann nach der Rechtsprechung regelmäßig als ein einziger Arbeitsvorgang im Tarifsinne angesehen werden, der nicht mehr aufgespalten werden kann (vgl. Kirchlicher Arbeitsgerichtshof 4. Mai 2018 - M 08/2017 - Rn. 25; Bundesarbeitsgericht 2. Dezember 1998 - 4 AZR 59/98 - Rn. 28; Landesarbeitsgericht Hamm 30. Oktober 2012 - 12 Sa 212/12 - Rn. 102) .

    (90) Bei der Eingruppierung von Mitarbeitern im Sozial- und Erziehungsdienst wird üblicherweise zwischen dem handwerklichen Erziehungsdienst und dem (ganzheitlichen) Erziehungsdienst unterschieden (vgl. Kirchlicher Arbeitsgerichtshof 4. Mai 2018 - M 08/2017 - Rn. 21; Kirchlicher Arbeitsgerichtshof 4. Mai 2018 - M 12/2017 - Rn. 27; Gemeinsames Kirchliches Arbeitsgericht in Hamburg 1. Juni 2017 - I MAVO 1a/17 - Rn. 26, 28; Bundesarbeitsgericht 2. Dezember 1998 - 4 AZR 59/98 - Rn. 30 ff.; Landesarbeitsgericht Hamm 30. Oktober 2012 - 12 Sa 212/12 - Rn. 104 ff.).

  • LAG Hessen, 20.02.2001 - 9 Sa 1401/00

    Auslegung des Arbeitsvertrages bezüglich der Geltung des BAT

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  • BAG, 24.01.2001 - 4 AZR 8/00

    Eingruppierung: Erzieherin im Krankenhaus

    Eine solche Tätigkeit liegt vor, wenn der Aufgabenbereich des Angestellten ein Wissen und Können erfordert, wie sie gerade durch die von ihm abgeschlossene Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher vermittelt werden (vgl. zB BAG 2. Dezember 1998 - 4 AZR 59/98 - AP §§ 22, 23 BAT 1975 Nr. 260; 28. Januar 1998 - 4 AZR 164/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: DRK Nr. 6).
  • LAG Hessen, 02.10.2001 - 9 Sa 2073/00

    Anspruch eines Sozialarbeiters in einer privaten Suchtklinik auf eine

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  • LAG Hessen, 20.02.2001 - 9 Sa 1403/00

    Vertragsauslegung; Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Widerspiegelungsklausel;

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  • LAG Hessen, 20.02.2001 - 9 Sa 1402/00

    Auslegung des Arbeitsvertrages bezüglich der Geltung des BAT

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  • KAG Hamburg, 01.06.2017 - I MAVO 1b/17
    27 bb) Auf die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Differenzierung zwischen den Beschäftigten im handwerklichen Erziehungsdienst gegenüber denen im Erziehungsdienst, die beiden Parteien im Einzelnen bekannt ist, und der sich die erkennende Kammer nach eigener Prüfung anschließt, kann im Übrigen verwiesen werden (vgl. für viele BAG vom 2. Dezember 1998 - 4 AZR 59/98; vom 4. Mai 1994 - 4 AZR 438/93 - juris; LAG Hamm vom 30. Oktober 2012 - 12 SA 212/12 - juris Rn. 106).
  • KAG Hamburg, 01.06.2017 - I MAVO 1a/17
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