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   BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 593/90   

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BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 593/90 (https://dejure.org/1991,1728)
BAG, Entscheidung vom 14.08.1991 - 4 AZR 593/90 (https://dejure.org/1991,1728)
BAG, Entscheidung vom 14. August 1991 - 4 AZR 593/90 (https://dejure.org/1991,1728)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Mitarbeiters in der Vollstreckungsstelle eines Finanzamtes - Vorliegen einer abgrenzbaren und rechtlich selbständig zu bewertenden Arbeitseinheit - Bewertung der Tätigkeit der Beitreibung und Durchsetzung von Steuerforderungen im öffentlichen ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung bei der Vollstreckungsabteilung-Finanzamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 05.12.1984 - 4 AZR 86/83

    Angestellte der Finanzverwaltung - Finanzämter - Oberfinanzdirektionen -

    Auszug aus BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 593/90
    Unter Berücksichtigung dieses Begriffes sowie der Behördenorganisation und der behördlichen Aufgabenverteilung hat der Senat deshalb bereits im Urteil vom 5. Dezember 1984 (- 4 AZR 86/83 - AP Nr. 98 zu §§ 22, 23 BAT 1975) die Auffassung vertreten, damit seien die Angestellten der Finanzverwaltung gemeint, die im Bereich der Festsetzung, Erhebung und Beitreibung von Steuern tätig sind.

    Ob ein Vergütungsanspruch auf eine Vergütungsgruppe des Teils II J gestützt werden kann, hängt damit letztlich davon ab, ob die konkrete Tätigkeit die Erfordernisse der betreffenden Vergütungsgruppe erfüllt (vgl. insoweit auch Senatsurteil vom 5. Dezember 1984, aaO).

  • BAG, 02.12.1987 - 4 AZR 431/87

    Eingruppierung: Facharzt für Chirurgie in einer Klinik

    Auszug aus BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 593/90
    Angesichts des von den Tarifvertragsparteien vorgegebenen, feststehenden Rechtsbegriffs des Arbeitsvorgangs hat nämlich der Senat in allen Eingruppierungsprozessen die rechtliche Möglichkeit, die Arbeitsvorgänge eines Angestellten selbst zu bestimmen, soweit die dazu erforderlichen Tatsachenfeststellungen durch die Vorinstanzen getroffen worden sind (vgl. Senatsentscheidungen vom 20. Juni 1990 - 4 AZR 91/90 - AP Nr. 150 zu §§ 22, 23 BAT 1975, und vom 2. Dezember 1987 - 4 AZR 431/87 - AP Nr. 141 zu §§ 22, 23 BAT 1975, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 29.11.1989 - 4 AZR 378/89

    Eingruppierung: Datenerfassung - Begriff

    Auszug aus BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 593/90
    Nach dem Grundsatz der Spezialität (vgl. Senatsentscheidung vom 29. November 1989 - 4 AZR 378/89 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Datenverarbeitung) sind deshalb vor den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen des Teils I der Vergütungsordnung die besonderen Merkmale des Teils II J heranzuziehen.
  • BAG, 20.06.1990 - 4 AZR 91/90

    Anstalten - Heime - Wiederherstellung der Gesundheit - Behandlung einer Krankheit

    Auszug aus BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 593/90
    Angesichts des von den Tarifvertragsparteien vorgegebenen, feststehenden Rechtsbegriffs des Arbeitsvorgangs hat nämlich der Senat in allen Eingruppierungsprozessen die rechtliche Möglichkeit, die Arbeitsvorgänge eines Angestellten selbst zu bestimmen, soweit die dazu erforderlichen Tatsachenfeststellungen durch die Vorinstanzen getroffen worden sind (vgl. Senatsentscheidungen vom 20. Juni 1990 - 4 AZR 91/90 - AP Nr. 150 zu §§ 22, 23 BAT 1975, und vom 2. Dezember 1987 - 4 AZR 431/87 - AP Nr. 141 zu §§ 22, 23 BAT 1975, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 593/90
    Dabei ist nach ständiger Senatsrechtsprechung unter einem Arbeitsvorgang eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (BAGE 51, 59, 65; 282, 287; 356, 360 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 01.06.1977 - 4 AZR 111/76

    Lehrhilfskräfte - Tätigkeitsmerkmale - Technische Angestellte - Besondere

    Auszug aus BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 593/90
    Unter Berücksichtigung dieses Begriffes sowie der Behördenorganisation und der behördlichen Aufgabenverteilung hat der Senat deshalb bereits im Urteil vom 5. Dezember 1984 (- 4 AZR 86/83 - AP Nr. 98 zu §§ 22, 23 BAT 1975) die Auffassung vertreten, damit seien die Angestellten der Finanzverwaltung gemeint, die im Bereich der Festsetzung, Erhebung und Beitreibung von Steuern tätig sind.
  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Maßgebend ist daher nicht die theoretische Möglichkeit, einzelne Arbeitsschritte oder Einzelaufgaben auf andere Beschäftigte übertragen zu können, sondern, ob eine solche Trennung im konkreten Arbeitsverhältnis organisatorisch umgesetzt worden ist (BAG 13. November 2013 - 4 AZR 53/12 - Rn. 23; 23. Februar 2005 - 4 AZR 191/04 - zu I 3 a bb der Gründe; 14. März 2001 - 4 AZR 172/00 - zu I 4 a cc der Gründe; 14. August 1991 - 4 AZR 593/90 - zu 2 b der Gründe) .
  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 196/20

    Eingruppierung - Bestimmung von Arbeitsvorgängen

    Maßgebend ist daher nicht die theoretische Möglichkeit, einzelne Arbeitsschritte oder Einzelaufgaben auf andere Beschäftigte übertragen zu können, sondern, ob eine solche Trennung im konkreten Arbeitsverhältnis organisatorisch umgesetzt worden ist (BAG 13. November 2013 - 4 AZR 53/12 - Rn. 23; 23. Februar 2005 - 4 AZR 191/04 - zu I 3 a bb der Gründe; 14. März 2001- 4 AZR 172/00 - zu I 4 a cc der Gründe; 14. August 1991 - 4 AZR 593/90 - zu 2 b der Gründe) .
  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 542/93

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters des Kassen- und Mahnwesens bei Stadtwerken

    Es kann aber dahinstehen, ob, wie die Revision meint, Arbeitsvorgang die Durchsetzung einer bestimmten Forderung gegenüber einem bestimmten Kunden ist, oder ob entgegen der Revision und entgegen dem Landesarbeitsgericht sogar die Teilaufgaben Ziff. 3 und Ziff. 4 aus der Arbeitsplatzbeschreibung vom 8./23. Oktober 1990, nämlich das außergerichtliche Mahnwesen und die Abstimmung der Debitorenkonten nach jedem Mahnlauf in den Arbeitsvorgang Durchsetzung und Beitreibung von Forderungen aus Energielieferung einzubeziehen sind (vgl. etwa Urteil des Senats vom 14. August 1991 - 4 AZR 593/90 - AP Nr. 158 zu §§ 22, 23 BAT 1975, betreffend Eingruppierung einer Angestellten in der Vollstreckungsstelle eines Finanzamtes).
  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 350/95

    Eingruppierung einer Bußgeldsachbearbeiterin - Anspruch auf Vergütung nach der

    Solange die Klägerin diese Tätigkeit jedoch ausübt, kommt eine Aufteilung nicht in Betracht (vgl. BAG Urteil vom 14. August 1991 - 4 AZR 593/90 - AP Nr. 158 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2008 - 1 Sa 200/07

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin für die Bearbeitung von

    Auch insoweit gelten die Ausführungen zur Atomisierung im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16.04.1997 sowie in der Entscheidung 4 AZR 593/90.
  • BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 140/92

    Eingruppierung eines Kontenklärers - Anspruch auf Vergütung nach Vergütungsgruppe

    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit, der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit des Angestellten (BAG Urteil vom 29. Januar 1986, BAGE 51, 59 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 19. März 1986, BAGE 51, 284 [BAG 19.03.1986 - 4 AZR 642/84] = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 16. April 1986, BAGE 51, 356 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 28. Juni 1989 - 4 AZR 277/85 - - AP Nr. 147 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 14. August 1991 - 4 AZR 593/90 - AP Nr. 158 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Solange die Kläger diese Tätigkeit jedoch ausüben, kommt eine Aufteilung nicht in Betracht (vgl. BAG Urteil vom 14. August 1991 - 4 AZR 593/90 - AP Nr. 158 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 511/95

    Eingruppierung: Sachbearbeiter einer Hauptfürsorgestelle

    Solange der Kläger diese Tätigkeiten ausgeübt hat, kommt jedoch eine Aufteilung nicht in Betracht (BAG Urteil vom 14. August 1991 - 4 AZR 593/90 - AP Nr. 158 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2008 - 1 Sa 206/07

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin für die Bearbeitung von

    Auch insoweit gelten die Ausführungen zur Atomisierung im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16.04.1997 sowie in der Entscheidung 4 AZR 593/90.
  • BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 330/93

    Eingruppierung eines Musiktherapeuten - Tariflücke

    Danach ist unter einem Arbeitsvorgang eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (vgl. BAG Urteil vom 14. August 1991 - 4 AZR 593/90 - AP Nr. 158 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m. w. N.).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 26.11.2002 - 8 Sa 86/02

    Sachbearbeiterin Versicherungsamt; Heraushebung durch besondere Verantwortung (VG

    Unter einem Arbeitsvorgang ist eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbstständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (BAG Urteil vom 14.08.1991 - 4 AZR 593/90, AP Nr. 158 zu §§ 22, 23 BAT 1975 m.w.N.).
  • LAG Bremen, 27.05.1992 - 2 Sa 39/91

    Vergütung ; BAT; Verwaltungsangestellte; Universität ; Fachkenntnisse;

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2008 - 1 Sa 202/07

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin für die Bearbeitung von

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2008 - 1 Sa 201/07

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin für die Bearbeitung von

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2008 - 1 Sa 205/07

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin für die Bearbeitung von

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2008 - 1 Sa 203/07

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin für die Bearbeitung von

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2008 - 1 Sa 204/07

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin für die Bearbeitung von

  • BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 360/91

    Eingruppierung von in einem Fernmeldezentrum der Bundeswehr beschäftigten

  • BAG, 13.11.1991 - 4 AZR 134/91

    Abgrenzung der Aufgaben einer medizinisch-technischen Gehilfin und einer

  • LAG Baden-Württemberg, 08.07.1992 - 3 Sa 47/92

    Eingruppierung einer Erzieherin; Berücksichtigung der Zeiten in einem früheren

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