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   BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 595/82   

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BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 595/82 (https://dejure.org/1984,350)
BAG, Entscheidung vom 15.02.1984 - 4 AZR 595/82 (https://dejure.org/1984,350)
BAG, Entscheidung vom 15. Februar 1984 - 4 AZR 595/82 (https://dejure.org/1984,350)
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 25.10.1967 - 4 AZR 12/67

    Anspruch auf Höhergruppierung - Tarifmerkmale der höheren Vergütungsgruppe -

    Auszug aus BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 595/82
    In der Entscheidung vom 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - (AP Nr. 1 zu § 24 BAT) ist dann noch einmal ausdrücklich gesagt worden, daß der BAT für die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit keine zeitliche Begrenzung vorsieht.

    Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts muß deshalb dabei verblieben werden, daß grundsätzlich § 24 BAT keine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung vorsieht (vgl. BAG vom 5. Juli 1967 - 4 AZR 162/66 -, vom 11. Oktober 1967 - 4 AZR 448/66 - = AP Nr. 10, 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; vom 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP Nr. 1 zu § 24 BAT und seither ständig; vgl. BAG vom 5. September 1973 - 4 AZR 549/72 - AP Nr. 3 zu § 24 BAT; BAG 32, 1 = AP Nr. 4 zu § 24 BAT; BAG 36, 245 = AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 8. Juni 1983 - 4 AZR 608/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 31.08.1983 - 4 AZR 66/81
    Auszug aus BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 595/82
    Das ist von der Rechtsprechung so beibehalten worden und nochmals im Urteil vom 31. August 1983 - 4 AZR 66/81 - auch für den Fall der vorübergehenden Tätigkeit als Lohnerrechner bei einer Standortverwaltung im Hinblick auf deren Übertragung wegen elektronischer Datenverarbeitung nach Ha bestätigt worden.

    Dementsprechend hat auch der Senat bereits in seinem den Parteien mitgeteilten Urteil vom 31. August 1983 - 4 AZR 66/81 - ausgeführt, daß es im Beurteilungsspielraum der Tatsacheninstanz liege, bei einer vorübergehenden Übertragung der Lohnerrechnertätigkeit ab 1. Februar 1979 davon auszugehen, daß diese Aufgaben nur für einen überschaubaren vorübergehenden Zeitraum anfallen würden, wenn der 1. Januar 1983 als äußerster Zeitpunkt der Tätigkeitsverlagerung festgelegt werde und davon ausgegangen werden könnte, daß diese Zeitvorgaben im wesentlichen eingehalten werden könnten.

  • BAG, 08.06.1983 - 4 AZR 608/80

    Auslandszuschlag - Zulage nach § 24 Abs 1 Bundesangestelltentarif (BAT)

    Auszug aus BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 595/82
    Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts muß deshalb dabei verblieben werden, daß grundsätzlich § 24 BAT keine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung vorsieht (vgl. BAG vom 5. Juli 1967 - 4 AZR 162/66 -, vom 11. Oktober 1967 - 4 AZR 448/66 - = AP Nr. 10, 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; vom 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP Nr. 1 zu § 24 BAT und seither ständig; vgl. BAG vom 5. September 1973 - 4 AZR 549/72 - AP Nr. 3 zu § 24 BAT; BAG 32, 1 = AP Nr. 4 zu § 24 BAT; BAG 36, 245 = AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 8. Juni 1983 - 4 AZR 608/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 11.10.1967 - 4 AZR 448/66

    Arbeitsvermittlung - Tätigkeit des Leiters - Großes Arbeitsamt - Vorübergehende

    Auszug aus BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 595/82
    Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts muß deshalb dabei verblieben werden, daß grundsätzlich § 24 BAT keine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung vorsieht (vgl. BAG vom 5. Juli 1967 - 4 AZR 162/66 -, vom 11. Oktober 1967 - 4 AZR 448/66 - = AP Nr. 10, 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; vom 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP Nr. 1 zu § 24 BAT und seither ständig; vgl. BAG vom 5. September 1973 - 4 AZR 549/72 - AP Nr. 3 zu § 24 BAT; BAG 32, 1 = AP Nr. 4 zu § 24 BAT; BAG 36, 245 = AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 8. Juni 1983 - 4 AZR 608/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 05.09.1973 - 4 AZR 549/72

    Gestaltungsmöglichkeit - Mißbräuchliche Verwendung - Vereitelung der

    Auszug aus BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 595/82
    Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts muß deshalb dabei verblieben werden, daß grundsätzlich § 24 BAT keine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung vorsieht (vgl. BAG vom 5. Juli 1967 - 4 AZR 162/66 -, vom 11. Oktober 1967 - 4 AZR 448/66 - = AP Nr. 10, 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; vom 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP Nr. 1 zu § 24 BAT und seither ständig; vgl. BAG vom 5. September 1973 - 4 AZR 549/72 - AP Nr. 3 zu § 24 BAT; BAG 32, 1 = AP Nr. 4 zu § 24 BAT; BAG 36, 245 = AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 8. Juni 1983 - 4 AZR 608/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 05.07.1967 - 4 AZR 162/66

    Angestellter - Vorübergehende Tätigkeit - Übertragung der Tätigkeit - Erklärung

    Auszug aus BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 595/82
    Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts muß deshalb dabei verblieben werden, daß grundsätzlich § 24 BAT keine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung vorsieht (vgl. BAG vom 5. Juli 1967 - 4 AZR 162/66 -, vom 11. Oktober 1967 - 4 AZR 448/66 - = AP Nr. 10, 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; vom 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP Nr. 1 zu § 24 BAT und seither ständig; vgl. BAG vom 5. September 1973 - 4 AZR 549/72 - AP Nr. 3 zu § 24 BAT; BAG 32, 1 = AP Nr. 4 zu § 24 BAT; BAG 36, 245 = AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 8. Juni 1983 - 4 AZR 608/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 225/79

    Unzutreffende Eingruppierung - Verschulden - Eingruppierungfeststellungsklagen -

    Auszug aus BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 595/82
    Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts muß deshalb dabei verblieben werden, daß grundsätzlich § 24 BAT keine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung vorsieht (vgl. BAG vom 5. Juli 1967 - 4 AZR 162/66 -, vom 11. Oktober 1967 - 4 AZR 448/66 - = AP Nr. 10, 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; vom 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP Nr. 1 zu § 24 BAT und seither ständig; vgl. BAG vom 5. September 1973 - 4 AZR 549/72 - AP Nr. 3 zu § 24 BAT; BAG 32, 1 = AP Nr. 4 zu § 24 BAT; BAG 36, 245 = AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 8. Juni 1983 - 4 AZR 608/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 22.03.1967 - 4 AZR 107/66

    Tätigkeit eines Angestellten - Vorübergehende Ausübung - Wille bei Übertragung -

    Auszug aus BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 595/82
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung seit der Entscheidung vom 22. März 1967 - 4 AZR 107/66 - (BAG 19, 295 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV) entschieden, daß für die Dauer der vorübergehenden Übertragung einer Tätigkeit eine zeitliche Grenze nicht besteht.
  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 174/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Es bestehe aber hinsichtlich der tatsächlichen Rechtfertigung ein verhältnismäßig großer Beurteilungsspielraum sowohl des Arbeitgebers als auch der Tatsacheninstanz (15. Februar 1984 - 4 AZR 595/82 - AP BAT § 24 Nr. 8).

    Das folgt schon daraus, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, an der er festhält, bei der Anwendung des § 24 BAT eine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit nicht besteht (zB 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP BAT § 24 Nr. 1; 8. Juni 1983 - 4 AZR 608/80 - BAGE 43, 65; 15. Februar 1984 - 4 AZR 595/82 - AP BAT § 24 Nr. 8 mwN).

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Dazu wird vom Landesarbeitsgericht zutreffend ausgeführt, daß es nach § 24 Abs. 1 BAT eine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung einer Tätigkeit nicht gibt (vgl. die Urteile des Senats vom 15. Februar 1984 - 4 AZR 595/82 - AP Nr. 8 zu § 24 BAT und 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP Nr. 1 zu § 24 BAT mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 728/95

    Höhe der Zulage bei probeweiser Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    So hat der Senat im Urteil vom 15. Februar 1984 (- 4 AZR 595/82 - AP Nr. 8 zu § 24 BAT) im Zusammenhang mit der Frage einer zeitlichen Grenze für die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit ausgeführt:.
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