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   BAG, 27.05.1987 - 4 AZR 613/86   

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BAG, 27.05.1987 - 4 AZR 613/86 (https://dejure.org/1987,820)
BAG, Entscheidung vom 27.05.1987 - 4 AZR 613/86 (https://dejure.org/1987,820)
BAG, Entscheidung vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 (https://dejure.org/1987,820)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Mitbestimmung des Betriebsrats - Grundsatz der Bezahlung wie im öffentlichen Dienst - Lohngestaltung im Sinne des Personalvertretungsrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsentgelt: Vereinbarung der TdL-Richtlinien, Absenkung der Eingangsvergütung, Mitbestimmung des Personalrats in Hamburg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 60/85

    Tarifverträge: Zulässigkeit einer Teilkündigung, Nachwirkung - Betriebsrat:

    Auszug aus BAG, 27.05.1987 - 4 AZR 613/86
    Diesen Grundsatz hat die Beklagte beibehalten, wenn sie - wie im öffentlichen Dienst - die TdL-Richtlinien vom 27. Dezember 1983 bei Neueinstellungen ab 1. Januar 1984 zugrunde legte (vgl. BAG Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 60/85 -, AP Nr. 2 zu § 74 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz darf der Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen nicht ungleich behandeln (BAG Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 60/85 -, AP Nr. 2 zu § 74 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 10.04.1973 - 4 AZR 180/72

    Gleichbehandlung - Bewährungsaufstieg - Anspruch auf höhere Bezahlung -

    Auszug aus BAG, 27.05.1987 - 4 AZR 613/86
    Im übrigen hat nach gefestigter Senatsrechtsprechung im Bereich der Vergütung der Grundsatz der Vertragsfreiheit Vorrang vor dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (BAG Urteil vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 146/82 -, AP Nr. 2 zu § 21 MTL II; BAG Urteil vom 10. April 1973 - 4 AZR 180/72 -, AP Nr. 38 zu § 242 BGB Gleichbehandlung mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 218/74

    Tarifvertrag: Fortgeltung nach Auslaufen

    Auszug aus BAG, 27.05.1987 - 4 AZR 613/86
    Insoweit gilt nichts anderes als bei der Vereinbarung der Anwendung von tariflichen Bestimmungen, die der Senat auch dahin auslegt, daß sie nur das widerspiegelt, was tarifrechtlich gilt (vgl. BAGE 27, 22, 31 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung).
  • BAG, 22.03.1983 - 1 ABR 49/81

    Mitbestimmungssicherungsverfahren bei Eingruppierungen

    Auszug aus BAG, 27.05.1987 - 4 AZR 613/86
    Der tarifliche Entgeltanspruch besteht unabhängig von dem Beteiligungsrecht des Betriebsrats (BAGE 42, 121, 126, 127 = AP Nr. 6 zu § 101 BetrVG 1972).
  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 146/82

    Überprüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts durch das Revisionsgericht -

    Auszug aus BAG, 27.05.1987 - 4 AZR 613/86
    Im übrigen hat nach gefestigter Senatsrechtsprechung im Bereich der Vergütung der Grundsatz der Vertragsfreiheit Vorrang vor dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (BAG Urteil vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 146/82 -, AP Nr. 2 zu § 21 MTL II; BAG Urteil vom 10. April 1973 - 4 AZR 180/72 -, AP Nr. 38 zu § 242 BGB Gleichbehandlung mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 7/85

    Vergütung - Tarifvertrag - Teilkündigung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 27.05.1987 - 4 AZR 613/86
    Denn die Anlage 1 a zum MTV-Angestellte ist in gleicher Weise und aus denselben Gründen wie die Anlage 1 a zum BAT wirksam gekündigt (vgl. BAG Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 -, AP Nr. 1 zu § 74 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 17.12.1985 - 1 ABR 6/84

    Mitbestimmung bei übertariflichen Zulagen

    Auszug aus BAG, 27.05.1987 - 4 AZR 613/86
    Demgegenüber tritt der Gedanke der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit, der für die Auslegung des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG maßgebend ist (vgl. BAG Beschluß vom 17. Dezember 1985 - 1 ABR 6/84 -, AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt), zurück.
  • BAG, 13.08.1986 - 4 AZR 130/86

    Gleichstellung von Zeitsoldaten - Grundwehrdienst Leistende - Absenkung der

    Auszug aus BAG, 27.05.1987 - 4 AZR 613/86
    Die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen für ein bestimmtes öffentliches Amt wird aber durch Art. 33 Abs. 2 GG nicht geregelt und damit auch nicht die Eingangsvergütung (BAG Urteil vom 13. August 1986 - 4 AZR 130/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BVerwG, 06.02.1987 - 6 P 8.84

    Beamtenumsetzung - Zustimmung des Personalrats - Ursprünglicher Zustand -

    Auszug aus BAG, 27.05.1987 - 4 AZR 613/86
    Der Senat schließt sich damit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an (BVerwG Beschluß vom 6. Februar 1987 - 6 P 8.84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 15.03.1988 - 6 P 23.87

    Umfang der Mitbestimmung des Personalrats bei der Eingruppierung - Absenkung der

    Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 74 Abs. 2 Unterabs. 4 BAT, in dem ein allgemeiner Grundsatz des Schuldrechts seinen Ausdruck findet, war die isolierte Kündigung ohne Einhaltung einer Frist statthaft und ist ersichtlich formgerecht erfolgt (ebenso BAG, Beschlüsse vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - und - 4 ABR 60/85 - ; Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - <PersR 1988, 20>).

    Dieser Rechtsprechung ist das Bundesarbeitsgericht in seinem bereits angeführten Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - (a.a.O.) gefolgt.

    Da sich die so zu verstehende Eingruppierung in der Anwendung in sich bestimmter und einer festgelegten Besoldungs- oder Vergütungsgruppe zugeordneter Einreihungsmerkmale (Vergütungsmerkmale) erschöpft, ist sie kein Akt rechtlicher Gestaltung, sondern die Anwendung strikter Regeln (ebenso BAG, Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - ).

    Die Nachwirkung der Vergütungsordnungen zum BAT gemäß § 4 Abs. 5 TVG erstreckt sich nicht auf Arbeitsverhältnisse, die - wie diejenigen, deren Begründung das vorliegende Verfahren ausgelöst hat - erst nach Außerkrafttreten der Vergütungsordnungen zum BAT begründet worden sind (ebenso BAG, Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - ; Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - ).

    Mit Arbeitnehmern, die vor diesem Zeitpunkt eingestellt wurden, aber sind die Angestellten nicht zu vergleichen, weil durch die Kündigung der Vergütungsordnungen zum BAT gerade die Grundlage dafür geschaffen werden sollte, die Eingangsbezahlung der Angestellten des öffentlichen Dienstes allgemein auf eine neue Grundlage zu stellen (ebenso BAG, Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - ).

  • BVerwG, 24.05.1989 - 6 P 9.87

    Eingruppierung - Mitbestimmung des Personalrats - Absenkung der Eingangsvergütung

    Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 74 Abs. 2 Unterabs. 4 BAT, in dem ein allgemeiner Grundsatz des Schuldrechts seinen Ausdruck findet, war die isolierte Kündigung ohne Einhaltung einer Frist statthaft und ist ersichtlich formgerecht erfolgt (ebenso BAG, Beschlüsse vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - und - 4 ABR 60/85 - ; Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - <PersR 1988, 20>).

    Dieser Rechtsprechung ist das Bundesarbeitsgericht in seinem bereits angeführten Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - (a.a.O.) gefolgt.

    Da sich die so zu verstehende Eingruppierung in der Anwendung in sich bestimmter und einer festgelegten Besoldungs- oder Vergütungsgruppe zugeordneter Einreihungsmerkmale (Vergütungsmerkmale) erschöpft, ist sie kein Akt rechtlicher Gestaltung, sondern die Anwendung strikter Regeln (ebenso BAG, Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - ).

    Die Nachwirkung der Vergütungsordnungen zum BAT gemäß § 4 Abs. 5 TVG erstreckt sich nicht auf Arbeitsverhältnisse, die - wie diejenigen, deren Begründung das vorliegende Verfahren ausgelöst hat - erst nach Außerkrafttreten der Vergütungsordnungen zum BAT begründet worden sind (ebenso BAG, Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - ; Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - ).

    Mit Arbeitnehmern, die vor diesem Zeitpunkt eingestellt wurden, sind aber die Angestellten F. und W. nicht zu vergleichen, weil durch die Kündigung der Vergütungsordnungen zum BAT gerade die Grundlage dafür geschaffen werden sollte, die Eingangsbezahlung der Angestellten des öffentlichen Dienstes allgemein auf eine neue Grundlage zu stellen (ebenso BAG, Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - ).

  • BVerwG, 16.03.1988 - 6 P 14.86

    Umfang der Mitbestimmung des Personalrats bei der Eingruppierung - Absenkung der

    Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 74 Abs. 2 Unterabs. 4 BAT, in dem ein allgemeiner Grundsatz des Schuldrechts seinen Ausdruck findet, war die isolierte Kündigung ohne Einhaltung einer Frist statthaft und ist ersichtlich formgerecht erfolgt (ebenso BAG, Beschlüsse vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - und - 4 ABR 60/85 - ; Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - <PersR 1988, 20>).

    Dieser Rechtsprechung ist das Bundesarbeitsgericht in seinem bereits angeführten Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - (a.a.O.) gefolgt.

    Da sich die so zu verstehende Eingruppierung in der Anwendung in sich bestimmter und einer festgelegten Besoldungs- oder Vergütungsgruppe zugeordneter Einreihungsmerkmale (Vergütungsmerkmale) erschöpft, ist sie kein Akt rechtlicher Gestaltung, sondern die Anwendung strikter Regeln (ebenso BAG, Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - ).

    Die Nachwirkung der Vergütungsordnungen zum BAT gemäß § 4 Abs. 5 TVG erstreckt sich nicht auf Arbeitsverhältnisse, die - wie dasjenige, dessen Begründung das vorliegende Verfahren ausgelöst hat - erst nach Außerkrafttreten der Vergütungsordnungen zum BAT begründet worden sind (ebenso BAG, Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - ; Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - ).

    Mit Arbeitnehmern, die vor diesem Zeitpunkt eingestellt wurden, aber ist die Angestellte nicht zu vergleichen, weil durch die Kündigung der Vergütungsordnungen zum BAT gerade die Grundlage dafür geschaffen werden sollte, die Eingangsbezahlung der Angestellten des öffentlichen Dienstes allgemein auf eine neue Grundlage zu stellen (ebenso BAG, Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - ).

  • BVerwG, 16.03.1988 - 6 P 24.87

    Mitbestimmung eines Personalrates

    Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 74 Abs. 2 Unterabs. 4 BAT, in dem ein allgemeiner Grundsatz des Schuldrechts seinen Ausdruck findet, war die isolierte Kündigung ohne Einhaltung einer Frist statthaft und ist ersichtlich formgerecht erfolgt (ebenso BAG, Beschlüsse vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - und - 4 ABR 60/85 - ; Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - <PersR 1988, 20>).

    Dieser Rechtsprechung ist das Bundesarbeitsgericht in seinem bereits angeführten Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - (a.a.O.) gefolgt.

    Da sich die so zu verstehende Eingruppierung in der Anwendung in sich bestimmter und einer festgelegten Besoldungs- oder Vergütungsgruppe zugeordneter Einreihungsmerkmale (Vergütungsmerkmale) erschöpft, ist sie kein Akt rechtlicher Gestaltung, sondern die Anwendung strikter Regeln (ebenso BAG, Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - ).

    Die Nachwirkung der Vergütungsordnungen zum BAT gemäß § 4 Abs. 5 TVG erstreckt sich nicht auf Arbeitsverhältnisse, die - wie diejenigen, deren Begründung das vorliegende Verfahren ausgelöst hat - erst nach Außerkrafttreten der Vergütungsordnungen zum BAT begründet worden sind (ebenso BAG, Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - ; Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - ).

    Mit Arbeitnehmern, die vor diesem Zeitpunkt eingestellt wurden, aber sind die später eingestellten Angestellten nicht zu vergleichen, weil durch die Kündigung der Vergütungsordnungen zum BAT gerade die Grundlage dafür geschaffen werden sollte, die Eingangsbezahlung der Angestellten des öffentlichen Dienstes allgemein auf eine neue Grundlage zu stellen (ebenso BAG, Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - ).

  • BVerwG, 16.03.1988 - 6 P 8.87

    Umfang der Mitbestimmung des Personalrats bei der Eingruppierung - Absenkung der

    Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 74 Abs. 2 Unterabs. 4 BAT, in dem ein allgemeiner Grundsatz des Schuldrechts seinen Ausdruck findet, war die isolierte Kündigung ohne Einhaltung einer Frist statthaft und ist ersichtlich formgerecht erfolgt (ebenso BAG, Beschlüsse vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - und - 4 ABR 60/85 - ; Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - <PersR 1988, 20>).

    Dieser Rechtsprechung ist das Bundesarbeitsgericht in seinem bereits angeführten Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - (a.a.O.) gefolgt.

    Da sich die so zu verstehende Eingruppierung in der Anwendung in sich bestimmter und einer festgelegten Besoldungs- oder Vergütungsgruppe zugeordneter Einreihungsmerkmale (Vergütungsmerkmale) erschöpft, ist sie kein Akt rechtlicher Gestaltung, sondern die Anwendung strikter Regeln (ebenso BAG, Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - ).

    Die Nachwirkung der Vergütungsordnungen zum BAT gemäß § 4 Abs. 5 TVG erstreckt sich nicht auf Arbeitsverhältnisse, die - wie diejenigen, deren Begründung das vorliegende Verfahren ausgelöst hat - erst nach Außerkrafttreten der Vergütungsordnungen zum BAT begründet worden sind (ebenso BAG, Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - ; Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - ).

    Mit Arbeitnehmern, die vor diesem Zeitpunkt eingestellt wurden, aber sind die Angestellten nicht zu vergleichen, weil durch die Kündigung der Vergütungsordnungen zum BAT gerade die Grundlage dafür geschaffen werden sollte, die Eingangsbezahlung der Angestellten des öffentlichen Dienstes allgemein auf eine neue Grundlage zu stellen (ebenso BAG. Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - ).

  • BVerwG, 15.03.1988 - 6 P 25.87
    Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 74 Abs. 2 Unterabs. 4 BAT, in dem ein allgemeiner Grundsatz des Schuldrechts seinen Ausdruck findet, war die isolierte Kündigung ohne Einhaltung einer Frist statthaft und ist ersichtlich formgerecht erfolgt (ebenso BAG, Beschlüsse vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - und - 4 ABR 60/85 - ; Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - <PersR 1988, 20>).

    Dieser Rechtsprechung ist das Bundesarbeitsgericht in seinem bereits angeführten Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - (a.a.O.) gefolgt.

    Da sich die so zu verstehende Eingruppierung in der Anwendung in sich bestimmter und einer festgelegten Besoldungs- oder Vergütungsgruppe zugeordneter Einreihungsmerkmale (Vergütungsmerkmale) erschöpft, ist sie kein Akt rechtlicher Gestaltung, sondern die Anwendung strikter Regeln (ebenso BAG, Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - ).

    Die Nachwirkung der Vergütungsordnungen zum BAT gemäß § 4 Abs. 5 TVG erstreckt sich nicht auf Arbeitsverhältnisse, die - wie diejenigen, deren Begründung das vorliegende Verfahren ausgelöst hat - erst nach Außerkrafttreten der Vergütungsordnungen zum BAT begründet worden sind (ebenso BAG, Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - ; Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - ).

    Mit Arbeitnehmern, die vor diesem Zeitpunkt eingestellt wurden, aber sind die Angestellten nicht zu vergleichen, weil durch die Kündigung der Vergütungsordnungen zum BAT gerade die Grundlage dafür geschaffen werden sollte, die Eingangsbezahlung der Angestellten des öffentlichen Dienstes allgemein auf eine neue Grundlage zu stellen (ebenso BAG, Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - ).

  • BVerwG, 15.03.1988 - 6 P 19.87

    Umfang der Mitbestimmung des Personalrats bei der Eingruppierung - Absenkung der

    Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 74 Abs. 2 Unterabs. 4 BAT, in dem ein allgemeiner Grundsatz des Schuldrechts seinen Ausdruck findet, war die isolierte Kündigung ohne Einhaltung einer Frist statthaft und ist ersichtlich formgerecht erfolgt (ebenso BAG. Beschlüsse vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - und - 4 ABR 60/85 - ; Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - <PersR 1988, 20>).

    Dieser Rechtsprechung ist das Bundesarbeitsgericht in seinem bereits angeführten Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - (a.a.O.) gefolgt.

    Da sich die so zu verstehende Eingruppierung in der Anwendung in sich bestimmter und einer festgelegten Besoldungs- oder Vergütungsgruppe zugeordneter Einreihungsmerkmale (Vergütungsmerkmale) erschöpft, ist sie kein Akt rechtlicher Gestaltung, sondern die Anwendung strikter Regeln (ebenso BAG. Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - ).

    Die Nachwirkung der Vergütungsordnungen zum BAT gemäß § 4 Abs. 5 TVG erstreckt sich nicht auf Arbeitsverhältnisse, die - wie dasjenige, dessen Begründung das vorliegende Verfahren ausgelöst hat - erst nach Außerkrafttreten der Vergütungsordnungen zum BAT begründet worden sind (ebenso BAG, Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - ; Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - ).

    Mit Arbeitnehmern, die vor diesem Zeitpunkt eingestellt wurden, aber ist der Angestellte nicht zu vergleichen, weil durch die Kündigung der Vergütungsordnungen zum BAT gerade die Grundlage dafür geschaffen werden sollte, die Eingangsbezahlung der Angestellten des öffentlichen Dienstes allgemein auf eine neue Grundlage zu stellen (ebenso BAG, Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - ).

  • BVerwG, 15.03.1988 - 6 P 17.87

    Umfang der Mitbestimmung des Personalrats bei der Eingruppierung - Absenkung der

    Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 74 Abs. 2 Unterabs. 4 BAT, in dem ein allgemeiner Grundsatz des Schuldrechts seinen Ausdruck findet, war die isolierte Kündigung ohne Einhaltung einer Frist statthaft und ist ersichtlich formgerecht erfolgt (ebenso BAG, Beschlüsse vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - und - 4 ABR 60/85 - ; Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - <PersR 1988, 20>).

    Dieser Rechtsprechung ist das Bundesarbeitsgericht in seinem bereits angeführten Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - (a.a.O.) gefolgt.

    Da sich die so zu verstehende Eingruppierung in der Anwendung in sich bestimmter und einer festgelegten Besoldungs- oder Vergütungsgruppe zugeordneter Einreihungsmerkmale (Vergütungsmerkmale) erschöpft, ist sie kein Akt rechtlicher Gestaltung, sondern die Anwendung strikter Regeln (ebenso BAG, Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - ).

    Die Nachwirkung der Vergütungsordnungen zum BAT gemäß § 4 Abs. 5 TVG erstreckt sich nicht auf Arbeitsverhältnisse, die - wie dasjenige, dessen Begründung das vorliegende Verfahren ausgelöst hat - erst nach Außerkrafttreten der Vergütungsordnungen zum BAT begründet worden sind (ebenso BAG, Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - ; Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - ).

    Mit Arbeitnehmern, die vor diesem Zeitpunkt eingestellt wurden, aber ist der Angestellte nicht zu vergleichen, weil durch die Kündigung der Vergütungsordnungen zum BAT gerade die Grundlage dafür geschaffen werden sollte, die Eingangsbezahlung der Angestellten des öffentlichen Dienstes allgemein auf eine neue Grundlage zu stellen (ebenso BAG, Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - ).

  • BVerwG, 16.03.1988 - 6 P 6.87
    Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 74 Abs. 2 Unterabs. 4 BAT, in dem ein allgemeiner Grundsatz des Schuldrechts seinen Ausdruck findet, war die isolierte Kündigung ohne Einhaltung einer Frist statthaft und ist ersichtlich formgerecht erfolgt (ebenso BAG, Beschlüsse vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - und - 4 ABR 60/85 - ; Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - <PersR 1988, 20>).

    Dieser Rechtsprechung ist das Bundesarbeitsgericht in seinem bereits angeführten Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - (a.a.O.) gefolgt.

    Da sich die so zu verstehende Eingruppierung in der Anwendung in sich bestimmter und einer festgelegten Besoldungs- oder Vergütungsgruppe zugeordneter Einreihungsmerkmale (Vergütungsmerkmale) erschöpft, ist sie kein Akt rechtlicher Gestaltung, sondern die Anwendung strikter Regeln (ebenso BAG, Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - ).

    Die Nachwirkung der Vergütungsordnungen zum BAT gemäß § 4 Abs. 5 TVG erstreckt sich nicht auf Arbeitsverhältnisse, die - wie diejenigen, deren Begründung das vorliegende Verfahren ausgelöst hat - erst nach Außerkrafttreten der Vergütungsordnungen zum BAT begründet worden sind (ebenso BAG, Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - ; Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - ).

    Mit Arbeitnehmern, die vor diesem Zeitpunkt eingestellt wurden, aber sind die später eingestellten Angestellten nicht zu vergleichen, weil durch die Kündigung der Vergütungsordnungen zum BAT gerade die Grundlage dafür geschaffen werden sollte, die Eingangsbezahlung der Angestellten des öffentlichen Dienstes allgemein auf eine neue Grundlage zu stellen (ebenso BAG, Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - ).

  • BVerwG, 29.02.1988 - 6 P 1.87

    Personalvertretungsrecht - Absenkung der Eingangsvergütung - Mitbestimmung des

    Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 74 Abs. 2 Unterabs. 4 BAT, in dem ein allgemeiner Grundsatz des Schuldrechts seinen Ausdruck findet, war die isolierte Kündigung ohne Einhaltung einer Frist statthaft und ist ersichtlich formgerecht erfolgt (ebenso BAG, Beschlüsse vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - und - 4 ABR 60/85 - ; Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - <PersR 1988, 20>).

    Dieser Rechtsprechung ist das Bundesarbeitsgericht in seinem bereits angeführten Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - (a.a.O.) gefolgt.

    Da sich die so zu verstehende Eingruppierung in der Anwendung in sich bestimmter und einer festgelegten Besoldungs- oder Vergütungsgruppe zugeordneter Einreihungsmerkmale (Vergütungsmerkmale) erschöpft, ist sie kein Akt rechtlicher Gestaltung, sondern die Anwendung strikter Regeln (ebenso BAG, Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - ).

    Die Nachwirkung der Vergütungsordnungen zum BAT gemäß § 4 Abs. 5 TVG erstreckt sich nicht auf Arbeitsverhältnisse, die - wie dasjenige, dessen Begründung das vorliegende Verfahren ausgelöst hat - erst nach Außerkrafttreten der Vergütungsordnungen zum BAT begründet worden sind (ebenso BAG, Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - ; Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - ).

    Mit Arbeitnehmern, die vor diesem Zeitpunkt eingestellt wurden, aber sind die Angestellten nicht zu vergleichen, weil durch die Kündigung der Vergütungsordnungen zum BAT gerade die Grundlage dafür geschaffen werden sollte, die Eingangsbezahlung der Angestellten des öffentlichen Dienstes allgemein auf eine neue Grundlage zu stellen (ebenso BAG, Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - ).

  • BVerwG, 01.08.1988 - 6 P 33.87

    Möglichkeit einer isolierten Kündigung der Vergütungsordnungen zum

  • BVerwG, 15.02.1988 - 6 P 21.85

    Personalrat - Mitbestimmungsrecht - Eingruppierung - Eingangsvergütung -

  • BVerwG, 16.03.1988 - 6 P 18.87

    Umfang der Mitbestimmung des Personalrats bei der Eingruppierung - Absenkung der

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 357/97

    Mitbestimmungsrecht beim Abbau einer Überversorgung

  • VGH Hessen, 07.09.2005 - 22 TL 403/05

    Personalrat; Mitbestimmung; Lohngestaltung innerhalb der Dienststelle;

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1988 - 15 S 2576/88

    Personalvertretung; Mitbestimmung bei Fragen der Lohngestaltung

  • VGH Hessen, 07.09.2005 - 22 TL 111/05

    Personalrat; Mitbestimmung; Neuregelung der Zahlung von Urlaubsgeld

  • BAG, 07.09.1988 - 4 ABR 32/88

    Anwendung der Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes auf Tendenzunternehmen

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2000 - PL 15 S 1212/00

    Mitbestimmung bei der Lohngestaltung

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 358/97

    Anpassung der Versorgungsobergrenze für Zusatzruhegeld - Definition des Begriffs

  • LAG München, 20.01.2000 - 4 TaBV 39/99

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Eingruppierung

  • BVerwG, 16.02.1988 - 6 P 24.86

    Personalrat - Mitbestimmungsrecht - Absenkung der Eingangsvergütung -

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 696/97

    Mitbestimmungsrecht beim Abbau einer Überversorgung

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 675/97

    Mitbestimmungsrecht beim Abbau einer Überversorgung

  • BAG, 27.05.1987 - 4 AZR 548/86

    Wirksamkeit von Absenkung der Eingangsvergütung - Mitbestimmungsrecht des

  • BAG, 27.05.1987 - 4 AZR 558/86

    Absenkung der Eingangsvergütung - Arbeitsvertragliche Vereinbarung der

  • BAG, 27.05.1987 - 4 AZR 551/86

    Wirksamkeit der Absenkung der Eingangsvergütung - Arbeitsvertragliche

  • OVG Berlin, 28.07.1992 - PV Bln 4.91

    Mitbestimmung des Personalrats bei dem Erlass eines Rundschreibens; Entscheidung

  • VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 10.08.2000 - VerwG.EKD 0124/E5
  • VG für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Evangelischen Kirche in Deutschland, 10.08.2000 - VerwG.EKD 0124/E5
  • MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 10.08.2000 - VerwG.EKD 0124/E5
  • VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 04.05.2000 - VerwG.EKD 0124/D38
  • VG für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Evangelischen Kirche in Deutschland, 04.05.2000 - VerwG.EKD 0124/D38
  • VG für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Evangelischen Kirche in Deutschland, 04.05.2000 - VerwG.EKD 0124/D39
  • MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 04.05.2000 - VerwG.EKD 0124/D39
  • MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 04.05.2000 - VerwG.EKD 0124/D38
  • VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 04.05.2000 - VerwG.EKD 0124/D39
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