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   BAG, 29.10.1986 - 4 AZR 614/85   

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BAG, 29.10.1986 - 4 AZR 614/85 (https://dejure.org/1986,2030)
BAG, Entscheidung vom 29.10.1986 - 4 AZR 614/85 (https://dejure.org/1986,2030)
BAG, Entscheidung vom 29. Oktober 1986 - 4 AZR 614/85 (https://dejure.org/1986,2030)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rundfunk - Eingruppierung eines Pförtners - Tarifliche Mindestvergütung - Gesamtarbeitszeit - Empfang - Richtpositionsbeschreibungen - Eingruppierungsfeststellungsklagen - Beweislast - Beweisaufnahme - Unzulässigkeit des Ausforschungsbeweises

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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 07.02.1979 - 4 AZR 562/77

    Rundfunk - Fernsehen - Tarifvertrag einschließlich Vergütungsordnung - Begriffe

    Auszug aus BAG, 29.10.1986 - 4 AZR 614/85
    Unter "arbeitsvertraglich festgelegter Tätigkeit" verstehen die Tarifvertragsparteien nach dem Sinn und Zweck derartiger Tarifregelungen jedoch nicht formal die im Arbeitsvertrag bezeichnete Tätigkeit, sondern die jeweils ausgeübte Tätigkeit des Arbeitnehmers (vgl. die Urteile des Senats BAG 30, 281, 286 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk, vom 4. Oktober 1978 - 4 AZR 202/77 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk und vom 7. Februar 1979 - 4 AZR 562/77 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).

    Daraus leitet das Landesarbeitsgericht sach- und tarifgerecht und auch in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Senatsrechtsprechung her, daß es sich (das Landesarbeitsgericht spricht von einer "firmentypischen Situation") bei den in den Richtpositionsbeschreibungen verwendeten Begriffen des "Pförtners" bzw. des "Empfangs" jeweils um die Kennzeichnung bestimmter Dienstposten beim Beklagten handelt, die allgemein bekannt und als solche auch den Tarifvertragsparteien geläufig sind (vgl. die Urteile des Senats vom 7. Februar 1979 - 4 AZR 562/77 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk und 28. Februar 1979 - 4 AZR 461/77 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1064/79

    Tarifklausel

    Auszug aus BAG, 29.10.1986 - 4 AZR 614/85
    Vielmehr liegt die Entscheidung darüber, ob gemäß § 293 ZPO im Einzelfalle Auskünfte der Tarifvertragsparteien eingeholt werden sollen, im Bereiche des pflichtgemäßen, revisionsrechtlich nur beschränkt überprüfbaren Ermessens der Tatsachengerichte (vgl. die Urteile des Senats BAG 39, 321, 328 = AP Nr. 55 zu § 616 BGB und vom 16. Oktober 1985 - 4 AZR 149/84 - AP Nr. 108 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 03.05.1978 - 4 AZR 731/76

    Saarländischer Rundfunk - Geltungsbereich des Manteltarifvertrages - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 29.10.1986 - 4 AZR 614/85
    Unter "arbeitsvertraglich festgelegter Tätigkeit" verstehen die Tarifvertragsparteien nach dem Sinn und Zweck derartiger Tarifregelungen jedoch nicht formal die im Arbeitsvertrag bezeichnete Tätigkeit, sondern die jeweils ausgeübte Tätigkeit des Arbeitnehmers (vgl. die Urteile des Senats BAG 30, 281, 286 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk, vom 4. Oktober 1978 - 4 AZR 202/77 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk und vom 7. Februar 1979 - 4 AZR 562/77 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).
  • BAG, 04.10.1978 - 4 AZR 202/77

    Zweites Deutsche Fernsehen - Manteltarifvertrag - Tarifliche Mindestvergütung -

    Auszug aus BAG, 29.10.1986 - 4 AZR 614/85
    Unter "arbeitsvertraglich festgelegter Tätigkeit" verstehen die Tarifvertragsparteien nach dem Sinn und Zweck derartiger Tarifregelungen jedoch nicht formal die im Arbeitsvertrag bezeichnete Tätigkeit, sondern die jeweils ausgeübte Tätigkeit des Arbeitnehmers (vgl. die Urteile des Senats BAG 30, 281, 286 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk, vom 4. Oktober 1978 - 4 AZR 202/77 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk und vom 7. Februar 1979 - 4 AZR 562/77 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).
  • BAG, 28.02.1979 - 4 AZR 461/77

    Tontechniker - Rundfunkanstalt - Begrenzte Selbständigkeit - Erweiterte

    Auszug aus BAG, 29.10.1986 - 4 AZR 614/85
    Daraus leitet das Landesarbeitsgericht sach- und tarifgerecht und auch in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Senatsrechtsprechung her, daß es sich (das Landesarbeitsgericht spricht von einer "firmentypischen Situation") bei den in den Richtpositionsbeschreibungen verwendeten Begriffen des "Pförtners" bzw. des "Empfangs" jeweils um die Kennzeichnung bestimmter Dienstposten beim Beklagten handelt, die allgemein bekannt und als solche auch den Tarifvertragsparteien geläufig sind (vgl. die Urteile des Senats vom 7. Februar 1979 - 4 AZR 562/77 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk und 28. Februar 1979 - 4 AZR 461/77 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

    Auszug aus BAG, 29.10.1986 - 4 AZR 614/85
    Wie es Pflicht eines jeden Klägers in Eingruppierungsprozessen ist (vgl. die Urteile des Senats BAG 34, 158, 166 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT 1975), wäre es vorliegend Sache des Klägers gewesen, substantiiert darzulegen, in welchem zeitlichen Ausmaß er mit den verschiedenen qualifizierenden Aufgaben im Sinne der Anforderungen der Gehaltsgruppe 3 GTV - BR beschäftigt worden ist.
  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 878/79

    Tarifvertrag: Tarifliche Übrung - Auslegung - Ausforschungsbeweis

    Auszug aus BAG, 29.10.1986 - 4 AZR 614/85
    Ein solcher liegt vor, wenn ein Beweis angetreten wird, bei dem durch die damit beabsichtigte Beweiserhebung erst die Grundlagen zu substantiierten Tatsachenbehauptungen gewonnen werden sollen (vgl. die Urteile des Senats BAG 40, 67, 74 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifliche Übung sowie vom 14. August 1985 - 4 AZR 21/84 - AP Nr. 109 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 518/82

    Eingruppierung: Schlüssigkeit der Klage - Darlegungs- und Beweislast -

    Auszug aus BAG, 29.10.1986 - 4 AZR 614/85
    Wie es Pflicht eines jeden Klägers in Eingruppierungsprozessen ist (vgl. die Urteile des Senats BAG 34, 158, 166 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT 1975), wäre es vorliegend Sache des Klägers gewesen, substantiiert darzulegen, in welchem zeitlichen Ausmaß er mit den verschiedenen qualifizierenden Aufgaben im Sinne der Anforderungen der Gehaltsgruppe 3 GTV - BR beschäftigt worden ist.
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84

    Schriftgutverwaltung: Begriff - Merkmale

    Auszug aus BAG, 29.10.1986 - 4 AZR 614/85
    Ein solcher liegt vor, wenn ein Beweis angetreten wird, bei dem durch die damit beabsichtigte Beweiserhebung erst die Grundlagen zu substantiierten Tatsachenbehauptungen gewonnen werden sollen (vgl. die Urteile des Senats BAG 40, 67, 74 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifliche Übung sowie vom 14. August 1985 - 4 AZR 21/84 - AP Nr. 109 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 16.10.1985 - 4 AZR 149/84

    Eingruppierung: Sicherheitsmeister und Betriebsschutzbeauftragter vei der

    Auszug aus BAG, 29.10.1986 - 4 AZR 614/85
    Vielmehr liegt die Entscheidung darüber, ob gemäß § 293 ZPO im Einzelfalle Auskünfte der Tarifvertragsparteien eingeholt werden sollen, im Bereiche des pflichtgemäßen, revisionsrechtlich nur beschränkt überprüfbaren Ermessens der Tatsachengerichte (vgl. die Urteile des Senats BAG 39, 321, 328 = AP Nr. 55 zu § 616 BGB und vom 16. Oktober 1985 - 4 AZR 149/84 - AP Nr. 108 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BGH, 13.11.1963 - IV ZR 65/63

    Beweiswert eines erbbiologischen Ähnlichkeitsvergleichs

  • BGH, 18.10.1973 - III ZR 192/71

    Begriff der Tatsache

  • BGH, 21.02.1978 - 1 StR 624/77

    Darlegung von Zweifeln an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung der

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2014 - 21 Sa 221/14

    Verantwortung des Arbeitgebers für die Urlaubsgewährung, Schadensersatz,

    Letztlich entspricht die Pflicht des Arbeitgebers, den Anspruch auf den gesetzlichen Jahresurlaub auch ohne Aufforderung durch die Beschäftigten zu erfüllen, seiner Pflicht, die Einhaltung der täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten nach dem Arbeitszeitgesetz sicherzustellen (HK-ArbSchR-Hinrichs, a. a. O. Rn. 31; vgl. zum Letztem BAG vom 22.07.2010 - 6 AZR 78/09 - Rn. 16, AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arzt zur Verpflichtung des Arbeitgebers bei der Arbeitszeitgestaltung die Ruhezeiten des § 5 ArbZG einzuhalten; BAG vom 28.09.2005 - 5 AZR 52/05 - Rn. 15, a. a. O., zur Verantwortung des Arbeitgebers für die Einhaltung der höchstzulässigen Arbeitszeit nach § 3 ArbZG).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.05.2015 - 10 Sa 86/15

    Urlaubsabgeltung - Verantwortung des Arbeitgebers für die Urlaubsgewährung

    Letztlich entspricht die Pflicht des Arbeitgebers, den Anspruch auf den gesetzlichen Jahresurlaub auch ohne Aufforderung durch die Beschäftigten zu erfüllen, seiner Pflicht, die Einhaltung der täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten nach dem Arbeitszeitgesetz sicherzustellen (HK-ArbSchR-Hinrichs, a. a. O. Rn. 31; vgl. zum Letztem BAG vom 22.07.2010 - 6 AZR 78/09 - Rn. 16, AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arzt zur Verpflichtung des Arbeitgebers bei der Arbeitszeitgestaltung die Ruhezeiten des § 5 ArbZG einzuhalten; BAG vom 28.09.2005 - 5 AZR 52/05 - Rn. 15, a. a. O., zur Verantwortung des Arbeitgebers für die Einhaltung der höchstzulässigen Arbeitszeit nach § 3 ArbZG).
  • BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 615/89

    Darlegungslast und Beweislast für Auskunftsklagen nach den

    Dadurch werden auch Zweifel daran begründet, ob sie als Beweismittel für die Behauptung der Klägerin geeignet sind, welche Arbeiten im Betrieb arbeitszeitlich überwogen haben (vgl. BAG Urteile vom 29. Oktober 1986 - 4 AZR 614/85 - AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk und vom 20. September 1989 - 4 AZR 410/89 - nicht veröffentlicht), zumal die Beklagte schon in der Klageerwiderung vortrug, die von der Klägerin benannten Zeugen seien überwiegend nicht im gesamten Klagezeitraum, teilweise sogar nur kurzfristig bei ihr beschäftigt gewesen.
  • BAG, 20.09.1989 - 4 AZR 410/89
    Dadurch werden auch Zweifel daran begründet, ob sie als Beweismittel für die Behauptung der Klägerin geeignet sind, welche Arbeiten im Betrieb arbeitszeitlich überwogen haben (vgl. BAG Urteil vom 29. Oktober 1986 - 4 AZR 614/85 - AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).

    Ein solcher liegt vor, wenn ein Beweis angetreten wird, bei dem durch die damit beabsichtigte Beweiserhebung erst die Grundlagen zu substantiierten Tatsachenbehauptungen gewonnen werden sollen ( BAG Urteil vom 29. Oktober 1986 - 4 AZR 614/85 - AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; BAGE 40, 67, 74 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifliche Übung).

  • LAG Hessen, 15.01.2007 - 17 Sa 1322/06

    Altersbefristung - Altersgrenze für Kabinenpersonal

    Aus diesem Grund hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 31. Juli 2002, 7 AZR 140/01, AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Luftfahrt) bereits eine tarifvertragliche Altersgrenze von 55 Jahren für Kabinenpersonal als unwirksam angesehen, da Fälle, in denen der altersbedingte Ausfall eines Mitglieds des Kabinenpersonals die Flugpassagiere, das Flugpersonal oder gar Menschen in überflogenen Gebieten in ernste Gefahr bringen könnte, derart theoretisch und unwahrscheinlich sind, dass sie nicht geeignet seien, der Rechtfertigung einer generellen Altersgrenze von 55 Jahren für diese Personengruppe zu dienen.
  • BAG, 11.09.1991 - 4 AZR 40/91

    Selbständige Betriebsabteilung im Sinne des BRTV-Bau

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Urteil vom 19. September 1973 - BAGE 25, 313, 319 f. = AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 8. Oktober 1975 - 4 AZR 432/74 - AP Nr. 25 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) knüpfen die Tarifvertragsparteien bei ihrer Begriffsbildung in Abschn. VI des § 1 Abs. 2 BRTV-Bau an den allgemeinen arbeitsrechtlichen Begriff der Betriebsabteilung an (vgl. auch Blumensaat/Sperner/ Unkelbach/Weimer, Kommentar zum BRTV-Bau 1972, § 1 Anm. 52, S. 122).
  • LAG Düsseldorf, 14.12.2005 - 12 Sa 1195/05

    Tarifliches Teilzeitmodell; Vergabe befristeter Teilzeitstellen nach Seniorität

    Ob tariflichen Befristungsregelungen eine materielle Richtigkeitsgewähr zukommt, die eine richterliche Inhaltskontrolle ausschließt oder auf die Kontrolle, ob zwingendes Gesetzesrecht umgangen oder gegen die verfassungsrechtliche Werteordnung verstoßen wird, einschränkt, und ob es sich bei den Grundsätzen der Befristungskontrolle letztlich um tarifdispositives Richterrecht handelt, bedarf im Streitfall keiner Klärung (vgl. BAG, Urteil vom 12.02.1992, 7 AZR 100/91, AP Nr. 5 zu § 620 BGB Altersgrenze, Urteil vom 29.01.1987, 2 AZR 109/86, AP Nr. 1 zu § 620 BGB Saisonarbeit, Urteil vom 31.07.2002, 7 AZR 140/01, AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Luftfahrt).
  • LAG Hessen, 15.01.2007 - 17 Sa 1323/06

    Altersbefristung - Altersgrenze für Kabinenpersonal

    Aus diesem Grund hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 31. Juli 2002, 7 AZR 140/01, AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Luftfahrt) bereits eine tarifvertragliche Altersgrenze von 55 Jahren für Kabinenpersonal als unwirksam angesehen, da Fälle, in denen der altersbedingte Ausfall eines Mitglieds des Kabinenpersonals die Flugpassagiere, das Flugpersonal oder gar Menschen in überflogenen Gebieten in ernste Gefahr bringen könnte, derart theoretisch und unwahrscheinlich sind, dass sie nicht geeignet seien, der Rechtfertigung einer generellen Altersgrenze von 55 Jahren für diese Personengruppe zu dienen.
  • LAG Hamm, 01.12.2016 - 8 Sa 409/16
    (a) Normative Tarifbestimmungen sind nach den für die Auslegung von Gesetzen entwickelten Grundsätzen auszulegen (BAG, Urteil vom 25.02.2009 - 4 AZR 41/08 - AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Verkehrsgewerbe).
  • LAG Sachsen, 05.06.2014 - 4 Sa 535/11

    Eingruppierung eines Müllwerkers nach dem Bundesentgeltrahmentarifvertrag

    In diesem Fall ist der Streitgegenstand nach der höheren Vergütungsgruppe beschränkt (BAG, Urteil vom 25.02.2009 - 4 AZR 41/08 - AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Verkehrsgewerbe).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.08.2009 - 26 TaBV 1185/09

    Einigungsstelle für Interessenausgleich und Sozialplan - Filialschließungen bei

  • BAG, 24.01.1990 - 4 AZR 493/89

    Gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes - Vorliegen

  • BAG, 27.01.1999 - 4 AZR 573/97

    Eingruppierung / Programmassistent(in) oder Redakteur(in)

  • BAG, 18.02.1987 - 4 ABR 35/86

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung von Arbeitnehmern -

  • LAG Hamm, 17.11.2016 - 8 Sa 492/16

    Eingruppierung; IKK-TV; Tätigkeitsbeispiel; Bearbeiten von Daten;

  • LAG Hamm, 01.09.2016 - 8 Sa 969/15

    Eingruppierung; TV-BA; Erste Fachkraft; Fachkraft; Rechtsbehelfsstelle; SGB II

  • LAG Hamm, 01.09.2016 - 8 Sa 1862/15

    Eingruppierung, TV-BA, Erste Fachkraft, Fachkraft, Rechtsbehelfsstelle, SGB II,

  • LAG Sachsen, 21.08.2013 - 4 Sa 534/11

    Eingruppierung eines Müllwerkers nach dem Bundesentgeltrahmentarifvertrag

  • LAG Hamm, 02.08.1999 - 19 Sa 401/99

    Tarifvertrag - Änderungsvereinbarung - Wegfall von Begünstigungen - kein Anspruch

  • LAG Düsseldorf, 25.07.2001 - 12 Sa 636/01

    Bezugnahmeklausel und Betriebsübergang unter Wegfall der Tarifgebundenheit

  • LAG Hamm, 17.04.1997 - 4 Sa 1652/96

    Eingruppierungsprozess im öffentlichen Dienst ; Mitbestimmungsrechte des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.10.2010 - 26 Sa 1117/10

    Eingruppierung eines IT-Service-Mitarbeiters nach den tariflichen

  • LAG Hamm, 01.09.2016 - 8 Sa 1861/15
  • LAG Hamm, 20.09.2001 - 17 Sa 383/01

    Geltung eines Tarifvertrages nach Betriebsübergang; Begründungsmängel einer

  • BAG, 08.07.1998 - 10 AZR 217/97
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.11.1987 - 5 (6) Sa 161/87

    Universitätsassistenzarzt; Nebentätigkeit; Obduktionen; Sachverständiger;

  • LAG Hessen, 23.02.1990 - 15 Sa 852/89

    Umfang des persönlichen Geltungsbereichs von Bau-Tarifverträgen; Voraussetzungen

  • BAG, 18.04.1984 - 4 AZR 267/82

    Arbeitsentgelt: Tätigkeitszulage für einen stellvertretenden (Solo-) Paukisten

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