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   BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 617/06   

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BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 617/06 (https://dejure.org/2007,3718)
BAG, Entscheidung vom 19.09.2007 - 4 AZR 617/06 (https://dejure.org/2007,3718)
BAG, Entscheidung vom 19. September 2007 - 4 AZR 617/06 (https://dejure.org/2007,3718)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Änderung eines Schichtplans im Ganzen wie auch in Teilen; Begriff der unregelmäßigen Nachtarbeit; Manteltarifvertragliche Regelung der Nachtarbeitzuschläge; Vergleich des höheren Zuschlags für unregelmäßige Nachtarbeit mit demjenigen für ständige ...

  • Judicialis

    Manteltarifvertrag für Arbeiter der Metall- und Elektroindustrie Berlin-Ost und Brandenburg (Tarifgebiet II) in der Fassung vom 10. März 1991 (MTV) Ziff. 6.2; ; Manteltarifvertrag ... für Arbeiter der Metall- und Elektroindustrie Berlin-Ost und Brandenburg (Tarifgebiet II) in der Fassung vom 10. März 1991 (MTV) Ziff. 7; ; TVG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifauslegung - Zuschlag für unregelmäßige Nachtarbeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 552 (Ls.)
  • DB 2007, 2852
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 758/00

    Nachtarbeitszuschlag - betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 617/06
    Mit Recht hat das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der dazu von ihm zitierten Entscheidung des Zehnten Senats vom 25. Juli 2001 (- 10 AZR 758/00 - EzA BGB § 611 Schichtarbeit Nr. 2) zur Auslegung des Tarifbegriffs "regelmäßig" auf den allgemeinen Sprachgebrauch zurückgegriffen.

    In dem der bereits erwähnten Entscheidung des Zehnten Senats vom 25. Juli 2001 (- 10 AZR 758/00 - EzA BGB § 611 Schichtarbeit Nr. 2) zugrunde liegenden Fall hat das Bundesarbeitsgericht zB das Tatbestandsmerkmal "geplante Schichtarbeit" für die Arbeit nach einem - am Donnerstag oder Freitag der Vorwoche aufgestellten - Wochenschichtplan bejaht.

  • BAG, 17.04.1958 - 2 AZR 477/55

    Nachtzuschläge - Tarifvertrag - Nachtarbeit - Nachtschichtarbeit - Nächtliche

    Auszug aus BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 617/06
    Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat zB eine zulässig verlängerte Arbeitszeit für eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern "für mehrere Wochen" als deren "regelmäßige" Arbeitszeit gewertet (17. April 1958 - 2 AZR 477/55 - AP AZO § 2 Nr. 1).
  • BAG, 04.07.1973 - 4 AZR 475/72

    Regelmäßige Nachtarbeit - Nachtschichtarbeit - Kriterien - Gleichmäßigkeit -

    Auszug aus BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 617/06
    Der MTV enthält weder eine Regelung zum Zeitpunkt der Aufstellung eines Schichtplans noch zu dessen Laufzeit (anders zB der für die Entscheidung des Senats vom 4. Juli 1973 - 4 AZR 475/72 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 122 = EzA TVG § 4 Nr. 37 zu beurteilende Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer der Brauereien und selbständigen Handelsmälzereien im Lande Nordrhein-Westfalen).
  • BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 452/95

    Anspruch auf Feststellung der Höhe der Nachtarbeitszuschläge und

    Auszug aus BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 617/06
    Dies gilt auch für die ähnlichen tariflichen Regelungen in der Metallindustrie Hamburgs und Schleswig-Holsteins (siehe dazu BAG 28. Mai 1996 - 3 AZR 452/95 -).
  • LAG Brandenburg, 01.03.2006 - 6 Sa 485/05

    Zuschlag für Nachtarbeit

    Auszug aus BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 617/06
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 1. März 2006 - 6 Sa 485/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 11.07.1957 - 2 AZR 469/54

    Tarifliche Regelung - Unterschiedliche Lohnzuschläge - Nachtarbeit

    Auszug aus BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 617/06
    Der höhere Zuschlag für unregelmäßige Nachtarbeit im Vergleich zu demjenigen für ständige Nachtarbeit und schichtplankonformer Nachtarbeit in Wechselschicht (vgl. Protokollnotiz zu Ziff. 6.2 MTV) soll zum einen die besonderen Erschwernisse abgelten, die dadurch verursacht werden, dass sich die Belastung des Arbeitnehmers durch den kurzfristigen Arbeitsrhythmuswechsel ändert und er sich in seinen gesamten Lebensgewohnheiten - Schlafen, Einnahme der Mahlzeiten, aber auch Gestaltung der Freizeit - umstellen muss (BAG 11. Juli 1957 - 2 AZR 469/54 - AP BGB § 611 Lohnzuschläge Nr. 4), und zum anderen den Arbeitgeber dazu veranlassen, die im Verhältnis zur ständigen und zur schichtplankonformen Nachtarbeit in Wechselschicht teurere unregelmäßige Nachtarbeit nach Möglichkeit zu vermeiden.
  • BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 574/99

    Arbeitsentgelt: Zulagen - Auslegung des § 6 GMTV für Arbeiter und Angestellte für

    Auszug aus BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 617/06
    Im Gemeinsamen Manteltarifvertrag für Arbeiter und Angestellte der Metall- und Elektroindustrie für das Land Thüringen vom 8. März 1991 idF vom 3. März 1997, der der Entscheidung des Senats vom 25. Oktober 2000 (- 4 AZR 574/99 -) zugrunde liegt, ist der Begriff der "regelmäßigen Nachtarbeit" in § 4 Ziff. 4 Abs. 2 wie folgt bestimmt:.
  • BAG, 22.02.2023 - 10 AZR 332/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

    Da es sich bei der von der Klägerin im Rahmen von Schichtarbeit geleisteten Nachtarbeit um "regelmäßige Nachtarbeit" iSv. § 7 Nr. 1 MTV handelt (vgl. zum Begriff "regelmäßig" BAG 19. September 2007 - 4 AZR 617/06 - Rn. 16 mwN) , hat sie nach den Regelungen des MTV nur Anspruch auf einen Nachtarbeitszuschlag iHv. 20 % des tariflichen Gesamtentgelts (§ 7 Nr. 3 MTV) .

    Unregelmäßig bedeutet das Gegenteil, folgt gerade keiner Regel und erfolgt in ungleichen Abständen (www.duden.de Stichwort "unregelmäßig", zuletzt abgerufen am 20. Februar 2023; vgl. zu diesem Begriffspaar auch BAG 19. September 2007 - 4 AZR 617/06 - Rn. 16) .

  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 499/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

    "Regelmäßig" bedeutet "einer bestimmten festen Ordnung, Regelung (die besonders durch zeitlich stets gleiche Wiederkehr, gleichmäßige Aufeinanderfolge gekennzeichnet ist) entsprechend, ihr folgend" (www.duden.de Stichwort "regelmäßig", zuletzt abgerufen am 20. März 2023; vgl. auch BAG 19. September 2007 - 4 AZR 617/06 - Rn. 16) .
  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 553/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

    "Regelmäßig" bedeutet "einer bestimmten festen Ordnung, Regelung (die besonders durch zeitlich stets gleiche Wiederkehr, gleichmäßige Aufeinanderfolge gekennzeichnet ist) entsprechend, ihr folgend" (www.duden.de Stichwort "regelmäßig", zuletzt abgerufen am 20. März 2023; vgl. auch BAG 19. September 2007 - 4 AZR 617/06 - Rn. 16) .
  • BAG, 24.05.2023 - 10 AZR 369/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Ausschlussfrist

    "Regelmäßig" bedeutet "einer bestimmten festen Ordnung, Regelung (die besonders durch zeitlich stets gleiche Wiederkehr, gleichmäßige Aufeinanderfolge gekennzeichnet ist) entsprechend, ihr folgend" (www.duden.de Stichwort "regelmäßig", zuletzt abgerufen am 23. Mai 2023; vgl. auch BAG 19. September 2007 - 4 AZR 617/06 - Rn. 16) .
  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 600/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

    "Regelmäßig" bedeutet "einer bestimmten festen Ordnung, Regelung (die besonders durch zeitlich stets gleiche Wiederkehr, gleichmäßige Aufeinanderfolge gekennzeichnet ist) entsprechend, ihr folgend" (www.duden.de Stichwort "regelmäßig", zuletzt abgerufen am 20. März 2023; vgl. auch BAG 19. September 2007 - 4 AZR 617/06 - Rn. 16) .
  • BAG, 15.11.2023 - 10 AZR 163/23

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

    "Regelmäßig" bedeutet "einer bestimmten festen Ordnung, Regelung (die besonders durch zeitlich stets gleiche Wiederkehr, gleichmäßige Aufeinanderfolge gekennzeichnet ist) entsprechend, ihr folgend" (duden.de Stichwort "regelmäßig" - zuletzt abgerufen am 10. November 2023; vgl. auch BAG 19. September 2007 - 4 AZR 617/06 - Rn. 16) .
  • BAG, 15.11.2023 - 10 AZR 473/21

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

    "Regelmäßig" bedeutet "einer bestimmten festen Ordnung, Regelung (die besonders durch zeitlich stets gleiche Wiederkehr, gleichmäßige Aufeinanderfolge gekennzeichnet ist) entsprechend, ihr folgend" (www.duden.de Stichwort "regelmäßig", zuletzt abgerufen am 10. November 2023; vgl. auch BAG 19. September 2007 - 4 AZR 617/06 - Rn. 16) .
  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 587/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

    "Regelmäßig" bedeutet "einer bestimmten festen Ordnung, Regelung (die besonders durch zeitlich stets gleiche Wiederkehr, gleichmäßige Aufeinanderfolge gekennzeichnet ist) entsprechend, ihr folgend" (www.duden.de Stichwort "regelmäßig", zuletzt abgerufen am 20. März 2023; vgl. auch BAG 19. September 2007 - 4 AZR 617/06 - Rn. 16) .
  • BAG, 22.02.2023 - 10 AZR 397/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

    Unregelmäßig bedeutet, dass Etwas gerade keiner Regel folgt und sich in ungleichen Abständen vollzieht (www.duden.de Stichwort "unregelmäßig", zuletzt abgerufen am 20. Februar 2023; vgl. zum Begriffspaar "regelmäßig - unregelmäßig" auch BAG 19. September 2007 - 4 AZR 617/06 - Rn. 16) .
  • LAG München, 25.01.2018 - 3 Sa 653/17

    Nachtzuschlag, Zeitgutschrift, Nachtarbeit, Nachtschichtarbeit

    Nach dem deshalb heranzuziehenden allgemeinen Sprachgebrauch bedeutet "unregelmäßig" im Umkehrschluss zu "regelmäßig", dass etwas keiner Regel folgt bzw. dass es sich nicht in gleichen Abständen wiederholt (vgl. BAG, Urteil vom 19.09.2007 - 4 AZR 617/06 - Rn. 16 m.w.N.).

    Demzufolge ist Schichtarbeit dann unregelmäßig, wenn sie außerhalb eines rechtzeitig und wirksam aufgestellten Schichtplanes erfolgt (vgl. BAG, Urteil vom 19.09.2007 - 4 AZR 617/06 - Rn. 16).

    Darüber hinaus weist die Wortbedeutung "sich nicht in gleichen Abständen wiederholend" darauf hin, dass unregelmäßige Schichtarbeit mit einer außerhalb eines in der Betriebspraxis üblichen Schichtplanzeitraumes geleisteten Arbeit vorliegt (vgl. BAG, Urteil vom 19.09.2007 - 4 AZR 617/06 - Rn. 14 und 18).

    Durch die höheren Zuschläge für unregelmäßig geleistete Nachtarbeit sollen zum einen die besonderen Erschwernisse abgegolten werden, die dadurch verursacht werden, dass sich die Belastung des Arbeitnehmers durch den kurzfristigen Arbeitsrhythmuswechsel ändert und er sich in seinen gesamten Lebensgewohnheiten -Schlafen, Einnahme der Mahlzeiten, aber auch Gestaltung der Freizeit - umstellen muss, und zum anderen den Arbeitgeber dazu veranlasst werden, die im Verhältnis zur ständigen und zur schichtplankonformen Nachtarbeit in Wechselschicht teurere unregelmäßige Nachtarbeit nach Möglichkeit zu vermeiden (vgl. BAG, Urteil vom 19.09.2007 - 4 AZR 617/06 - Rn. 18).

  • BAG, 28.06.2023 - 10 AZR 471/21

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 22.02.2023 - 10 AZR 461/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 23.08.2023 - 10 AZR 108/21

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • LAG Niedersachsen, 18.11.2020 - 13 Sa 133/20

    Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien bei der Regelung

  • BAG, 24.05.2023 - 10 AZR 423/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 23.08.2023 - 10 AZR 384/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 22.02.2023 - 10 AZR 379/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 351/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 24.05.2023 - 10 AZR 119/21

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 482/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • LAG Thüringen, 24.10.2023 - 5 Sa 67/23

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

  • LAG Thüringen, 24.10.2023 - 5 Sa 112/22

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

  • LAG Thüringen, 24.10.2023 - 5 Sa 59/23

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

  • LAG Niedersachsen, 07.07.2008 - 8 Sa 329/08

    Vorliegen einer üblichen Schichtarbeit und Wechselschichtarbeit an Sonntagen und

  • LAG Thüringen, 24.10.2023 - 5 Sa 63/23

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

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