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   BAG, 16.03.1988 - 4 AZR 626/87   

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BAG, 16.03.1988 - 4 AZR 626/87 (https://dejure.org/1988,2348)
BAG, Entscheidung vom 16.03.1988 - 4 AZR 626/87 (https://dejure.org/1988,2348)
BAG, Entscheidung vom 16. März 1988 - 4 AZR 626/87 (https://dejure.org/1988,2348)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkung auf die Wochenarbeitszeit von mit freien Wochentagen zusammenfallenden gesetzlichen Wochenfeiertagen - Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung an einem Karfreitag und einem ersten Mai als Wochenfeiertage - Feiertagsbezahlung nur bei Feiertagen als alleinige Ursache ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 587
  • BB 1988, 1255
  • DB 1988, 1498
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 05.02.1965 - 3 AZR 497/63

    Gesetzlicher Wochenfeiertag - Ausgleich durch Freizeit - Lohnzahlungsanspruch -

    Auszug aus BAG, 16.03.1988 - 4 AZR 626/87
    Mit Recht hat dazu das Landesarbeitsgericht ausgeführt, daß ein Anspruch auf Feiertagsbezahlung nur dann entsteht, wenn der Feiertag die alleinige Ursache des Arbeitsausfalles ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAGE 1, 241; 8,80; 42, 324 = AP Nr. 1, Nr. 6, Nr. 39 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; Urteil vom 5. Februar 1965 - 3 AZR 497/63 - AP Nr. 17 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAGE 44, 160 = AP Nr. 41 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG).
  • BAG, 27.09.1983 - 3 AZR 159/81

    Feiertagsvergütung

    Auszug aus BAG, 16.03.1988 - 4 AZR 626/87
    Mit Recht hat dazu das Landesarbeitsgericht ausgeführt, daß ein Anspruch auf Feiertagsbezahlung nur dann entsteht, wenn der Feiertag die alleinige Ursache des Arbeitsausfalles ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAGE 1, 241; 8,80; 42, 324 = AP Nr. 1, Nr. 6, Nr. 39 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; Urteil vom 5. Februar 1965 - 3 AZR 497/63 - AP Nr. 17 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAGE 44, 160 = AP Nr. 41 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 16.03.1988 - 4 AZR 626/87
    Schon aus dem Tarifwortlaut als maßgeblichen Auslegungsmaßstab (vgl. BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung) ergibt sich, daß nur die Arbeitsstunden als geleistet gelten, die aus Anlaß des Feiertages ausfallen.
  • BAG, 21.12.1954 - 2 AZR 5/53

    Revision: Zulassung nach Inkrafttreten des ArbGG 1953;

    Auszug aus BAG, 16.03.1988 - 4 AZR 626/87
    Mit Recht hat dazu das Landesarbeitsgericht ausgeführt, daß ein Anspruch auf Feiertagsbezahlung nur dann entsteht, wenn der Feiertag die alleinige Ursache des Arbeitsausfalles ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAGE 1, 241; 8,80; 42, 324 = AP Nr. 1, Nr. 6, Nr. 39 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; Urteil vom 5. Februar 1965 - 3 AZR 497/63 - AP Nr. 17 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAGE 44, 160 = AP Nr. 41 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG).
  • BAG, 03.05.1983 - 3 AZR 100/81

    Feiertagslohn bei Beschäftigung nach wechselndem Bedarf

    Auszug aus BAG, 16.03.1988 - 4 AZR 626/87
    Mit Recht hat dazu das Landesarbeitsgericht ausgeführt, daß ein Anspruch auf Feiertagsbezahlung nur dann entsteht, wenn der Feiertag die alleinige Ursache des Arbeitsausfalles ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAGE 1, 241; 8,80; 42, 324 = AP Nr. 1, Nr. 6, Nr. 39 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; Urteil vom 5. Februar 1965 - 3 AZR 497/63 - AP Nr. 17 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAGE 44, 160 = AP Nr. 41 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG).
  • BAG, 16.07.1959 - 1 AZR 582/57

    Anspruch auf Feiertagsbezahlung - Feiertag - Arbeitsausfall - Witterungsbedingte

    Auszug aus BAG, 16.03.1988 - 4 AZR 626/87
    Mit Recht hat dazu das Landesarbeitsgericht ausgeführt, daß ein Anspruch auf Feiertagsbezahlung nur dann entsteht, wenn der Feiertag die alleinige Ursache des Arbeitsausfalles ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAGE 1, 241; 8,80; 42, 324 = AP Nr. 1, Nr. 6, Nr. 39 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; Urteil vom 5. Februar 1965 - 3 AZR 497/63 - AP Nr. 17 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAGE 44, 160 = AP Nr. 41 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG).
  • BAG, 24.01.2001 - 4 AZR 538/99

    Feiertagslohn bei flexibler Arbeitszeitregelung

    Denn dann fällt die Arbeit wegen dieser Arbeitszeitverteilung und nicht wegen des Feiertages aus (vgl. Senat 16. März 1988 - 4 AZR 626/87 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 19 = EzA TVG Einzelhandel § 4 Nr. 8 zum rollierenden System mit Fünf-Tage-Woche bei sechstägiger Ladenöffnungszeit).
  • BAG, 09.10.1996 - 5 AZR 345/95

    Feiertagslohnzahlung bei dienstplanmäßiger Freistellung des Arbeitnehmers

    a) Für die Feststellung, ob ein feiertagsbedingter Arbeitsausfall vorliegt, kommt es allein darauf an, welche Arbeitszeit für den Arbeitnehmer gegolten hätte, wenn der betreffende Tag kein Feiertag gewesen wäre (BAG Urteil vom 2. Dezember 1987 - 5 AZR 471/86 - BAGE 56, 375, 378 = AP Nr. 52 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAG Urteil vom 16. März 1988 - 4 AZR 626/87 - AP Nr. 19 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; BAG Urteil vom 18. März 1992 - 4 AZR 387/91 - AP Nr. 64 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I der Gründe; BAG Urteil vom 10. Juli 1996 - 5 AZR 113/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen, m.w.N.).
  • BAG, 16.11.2000 - 6 AZR 338/99

    Berücksichtigung von Wochenfeiertagen bei Schichtarbeit

    Auch Angestellte im Einzelhandel, die in der 5-Tage-Woche beschäftigt sind und mit denen wegen der Ladenöffnungszeiten an 6 Tagen ein Rolliersystem vereinbart ist, nach dem für sie jeweils ein Tag pro Woche arbeitsfrei ist, haben keinen Anspruch auf Verkürzung der Arbeitszeit, wenn der arbeitsfreie Tag auf einen Feiertag fällt (BAG 16. März 1988 - 4 AZR 626/87 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 19 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 8 zu §§ 6, 7 des Manteltarifvertrags für die Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern vom 3. Mai 1985).
  • LAG Hessen, 06.04.1988 - 2 Sa 305/87

    Arbeitszeitverkürzung bei rollierender Arbeitszeit; Anspruch auf Mehrvergütung

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  • BAG, 10.07.1996 - 5 AZR 113/95

    Feiertagslohn für den langen Samstag

    b) Für die Feststellung, ob ein feiertagsbedingter Arbeitsausfall vorliegt, kommt es allein darauf an, welche Arbeitszeit für den Arbeitnehmer gegolten hätte, wenn der betreffende Tag kein Feiertag gewesen wäre (BAG Urteil vom 2. Dezember 1987 - 5 AZR 471/86 - BAGE 56, 375, 378 = AP Nr. 52 zu § l FeiertagslohnzahlungsG; BAG Urteil vom 16. März 1988 - 4 AZR 626/87 - AP Nr. 19 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; BAG Urteil vom 18. März 1992 - 4 AZR 387/91 - AP Nr. 64 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I der Gründe, m.w.N.).

    Hiervon ist das Landesarbeitsgericht zwar ausgegangen; es hat jedoch verkannt, daß eine dienstplanmäßige Freistellung in diesem Sinne nur dann anzunehmen ist, wenn sich die Arbeitsbefreiung aus einem Schema ergibt, das von der Feiertagsruhe an bestimmten Tagen unabhängig ist (BAG Urteil vom 27. September 1983, aaO; ähnlich auch BAG Urteil vom 16. März 1988 - 4 AZR 626/87 - AP Nr. 19 zu § 1 Tarifverträge: Einzelhandel).

  • LAG Hamm, 01.12.2004 - 18 Sa 481/04

    Entgeltzahlung an Feiertagen, dienstplanmäßige Freistellung eines Arbeitnehmers

    a) Für die Feststellung, ob ein feiertagsbedingter Arbeitsausfall vorliegt, kommt es allein darauf an, welche Arbeitszeit für den Arbeitnehmer gegolten hätte, wenn der betreffende Tag kein Feiertag gewesen wäre (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 16.01.2002 - 5 AZR 303/02 - NZA 2002, 1163; BAG, Urteil vom 12.12.2001 - 5 AZR 294/00 - NZA 2002, 505; BAG, Urteil vom 09.10.1996 - 5 AZR 345/95 - NZA 1997, 444; BAG, Urteil vom 18.03.1992 - 4 AZR 387/91 - AP Nr. 64 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAG, Urteil vom 16.03.1988 - 4 AZR 626/87 - AP Nr. 19 zu § 1 Tarifverträge: Einzelhandel; BAG, Urteil vom 02.12.1987, a.a.O.).
  • LAG Hamm, 01.12.2004 - 18 Sa 1263/04

    Entgeltzahlung an Feiertagen, dienstplanmäßige Freistellung eines Arbeitnehmers

    a) Für die Feststellung, ob ein feiertagsbedingter Arbeitsausfall vorliegt, kommt es allein darauf an, welche Arbeitszeit für den Arbeitnehmer gegolten hätte, wenn der betreffende Tag kein Feiertag gewesen wäre (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 16.01.2002 - 5 AZR 303/02 - NZA 2002, 1163; BAG, Urteil vom 12.12.2001 - 5 AZR 294/00 - NZA 2002, 505; BAG, Urteil vom 09.10.1996 - 5 AZR 345/95 - NZA 1997, 444; BAG, Urteil vom 18.03.1992 - 4 AZR 387/91 - AP Nr. 64 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAG, Urteil vom 16.03.1988 - 4 AZR 626/87 - AP Nr. 19 zu § 1 Tarifverträge: Einzelhandel; BAG, Urteil vom 02.12.1987, a.a.O.).
  • LAG Hamm, 01.12.2004 - 18 Sa 1403/04

    Entgeltzahlung an Feiertagen, dienstplanmäßige Freistellung eines Arbeitnehmers

    a) Für die Feststellung, ob ein feiertagsbedingter Arbeitsausfall vorliegt, kommt es allein darauf an, welche Arbeitszeit für den Arbeitnehmer gegolten hätte, wenn der betreffende Tag kein Feiertag gewesen wäre (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 16.01.2002 - 5 AZR 303/02 - NZA 2002, 1163; BAG, Urteil vom 12.12.2001 - 5 AZR 294/00 - NZA 2002, 505; BAG, Urteil vom 09.10.1996 - 5 AZR 345/95 - NZA 1997, 444; BAG, Urteil vom 18.03.1992 - 4 AZR 387/91 - AP Nr. 64 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAG, Urteil vom 16.03.1988 - 4 AZR 626/87 - AP Nr. 19 zu § 1 Tarifverträge: Einzelhandel; BAG, Urteil vom 02.12.1987, a.a.O.).
  • BAG, 18.03.1992 - 4 AZR 387/91

    Berechnung des Feiertagslohns im Druckgewerbe

    Für die Feststellung eines feiertagsbedingten Arbeitsausfalles ist entscheidend allein die für den in Rede stehenden Arbeitnehmer maßgebende Arbeitszeitregelung, die für den Feiertag gegolten hätte, wenn dieser ein Arbeitstag gewesen wäre (BAGE 56, 375 = AP Nr. 52 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAG Urteil vom 16. März 1988 - 4 AZR 626/87 - AP Nr. 19 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).
  • BAG, 22.06.1988 - 5 AZR 383/87

    Anspruch auf Gewährung eines arbeitsfreien Tages bei Zusammentreffen des

    Das gilt ebenso in diesem Fall, wenn in einem rollierenden System mit Fünf-Tage-Woche bei sechstägiger Ladenöffnungszeit der freie Tag auf einen Wochenfeiertag fällt, denn dann fällt die Arbeit wegen dieser Dienstplangestaltung und nicht wegen des Feiertages aus (ebenso zur Veröffentlichung vorgesehenes BAG Urteil vom 16. März 1988 - 4 AZR 626/87 -).
  • BAG, 09.10.1996 - 5 AZR 344/95
  • LAG Hessen, 06.06.1988 - 11 Sa 199/88

    Anspruch auf Freizeitausgleich für Urlaubstage und Feiertage; Voraussetzungen für

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