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   BAG, 24.11.1971 - 4 AZR 63/71   

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https://dejure.org/1971,2687
BAG, 24.11.1971 - 4 AZR 63/71 (https://dejure.org/1971,2687)
BAG, Entscheidung vom 24.11.1971 - 4 AZR 63/71 (https://dejure.org/1971,2687)
BAG, Entscheidung vom 24. November 1971 - 4 AZR 63/71 (https://dejure.org/1971,2687)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1; TVG § ... 4; Tarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe (MTV) § 8; Tarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe (MTV) § 9; Tarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe (MTV) § 19; Gehaltstarifvertrag (GTV) § 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bezüge - Anrechnungspflicht für Zulagen - Verdienstgrenze - Betriebszugehörigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1972, 573
  • DB 1972, 489
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Baden-Württemberg, 08.11.1990 - 4a Sa 44/90

    Zulage: Sozialzulage nach MTV

    Unter Entgelt wird nämlich der Lohn bzw. die Gegenleistung für geleistete Arbeit nach § 611 BGB bzw. die Lohnersatzleistungen wie Bezahlung für Krankheit, Urlaub, Feiertage usw. verstanden (Wahrig, Deutsches Wörterbuch, Seite 413; siehe auch BAG vom 24.11.1971 - 4 AZR 63/71 - in AP Nr. 3 zu § 1 TVG, Tarifverträge: Versicherungsgewerbe; dort erörtert unter dem synonymen Begriff "Bezüge").

    "Zu" in diesem Zusammenhang bedeutet "zusätzlich, über das Tarifentgelt hinaus, unabhängig vom Tarifentgelt" (Wahrig Seite 1471: Zu = das Hinzufügen bezeichnend im Sinne von noch, außerdem, dazu .; BAG vom 24.11.1971 a.a.O.).

  • BAG, 31.05.1972 - 4 AZR 309/71

    Bergbau - Mehrarbeit - Begriff - Übertarifliche Regelung - Außertarifliche

    nur dann zur Geltung komme, wenn die Vertragsparteien keine widersprechende einzelvertragliche Vereinbarung getroffen hätten» Da die Tarifnorm keinen zwingenden Charakter habe, gehe ihr gegenüber auch eine gegenteilige betriebliche Übung vor, wie sie im Betriebe der Beklagten seit vielen Jahren bestehe» Diese müsse der Kläger gegen sich gelten lassen» Schließlich weist das Landesarbeitsgericht unter Berufung auf die Entscheidung des Senats BAG 20, 308 - AP Nr» 7 zu § 4 TVG Effektivklausel darauf hin, daß eine außertarifliche Leistungszulage grundsätzlich nicht der Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien unterliege» Diese Ausführungen des Landesarbeitsgerichts sind rechts fehlerhaft » Zunächst einmal unterscheidet das Landesarbeitsgericht terminologisch nicht genau zwischen "übertariflichen" und "außertariflichen" Leistungen, von denen es jeweils mehrmals undifferenziert spricht» Eine Regelung ist jedoch nur dann als übertariflich zu bezeichnen, wenn sie über tariflich normierte Mindestbedingungen, jedoch an diese dem Gegenstand nach.anknüpfend, hinausgeht, während eine außertarifliche Regelung Gegenstände betrifft, die die einschlägigen tariflichen Bestimmungen überhaupt nicht vorsehen» Im übrigen hängt die Entscheidung des Rechtsstreits davon ab, wie die einschlägige Tarifnorm des § 15 Abs» 1 MTV auszulegen ist» Dabei ist von dem Tarifwortlaut auszugehen und darauf abzustellen, inwieweit sich daraus erkennbar ein übereinstimmender Wille der Tarifvertragsparteien herleiten läßt (vgl» BAG AP Nr» 117 und 119 zu § 1 TVG Auslegung, auch die Urteile des Senats vom 15» September 1971 - 4 AZE 93/71 -, demnächst AP Nr» Iß zu § 611 BGB Bergbau, auch zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmt und 24» November 1971 - 4 AZR 63/71 demnächst AP Nr» 3 zu § 1 TVG Tarifverträge." Versicherungsgewerbe, Hueck- Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7» Aufl», Bd» II/1, S» 356 ff»; Niki sch, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 2» Aufl» . Bdo II, Sc 219 - 221; Hueck-Nipperdey-Stahlhacke, TVG, 4c Auflo, § 1, Arutio 188 ~ 189)° Diese Prüfung hat das Landesarbeitsgericht unterlassene.
  • LAG Berlin, 13.09.2005 - 3 Sa 696/05

    Bemessungsgrundlage für tarifliche Sonn- und Feiertagszuschläge; Tarifauslegung

    Eine tarifliche Regelung mit letzterem Inhalt ist keineswegs unter dem Gesichtspunkt der (begrenzten) Effektivklausel unzulässig (vgl. BAG 10 AZR 212/94 vom 22.3.1995 n.v.; BAG 4 AZR 351/78 vom 28.5.1980, AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; BAG 4 AZR 309/71 vom 31.5.1972, AP Nr. 16 zu § 611 BGB Bergbau, BAG 4 AZR 63/71 vom 24.11.1971, AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Versicherungsgewerbe).
  • BAG, 22.03.1995 - 10 AZR 212/94

    Zahlung einer tariflichen Tätigkeitszulage für Schichtarbeit in den Nachtstunden

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist es auch als zulässig anerkannt, daß Tarifverträge bei der Berechnung von Zuschlägen nicht an das Tarifgehalt, sondern an den tatsächlich vom Arbeitnehmer erzielten (außer- bzw. übertariflichen) Verdienst anknüpfen (BAG Urteile vom 15. September 1971 - 4 AZR 93/71 - BAGE 23, 424 = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Bergbau; vom 31. Mai 1972 - 4 AZR 309/71 - BAGE 24, 279 = AP Nr. 16 zu § 611 BGB Bergbau; vom 24. November 1971 - 4 AZR 63/71 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Versicherungsgewerbe).
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