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   BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 635/95   

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BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 635/95 (https://dejure.org/1997,407)
BAG, Entscheidung vom 09.07.1997 - 4 AZR 635/95 (https://dejure.org/1997,407)
BAG, Entscheidung vom 09. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 (https://dejure.org/1997,407)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BAT 1975 § 22; ; BAT 1975 § 23; ; Teil II Abschn. G (Sozial- und Erziehungsdienst) der Anlage 1 a zum BAT; ; VergGr. V c, V b, IV b; ; KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung; ; KSchG § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Korrigierende Rückgruppierung - Änderungskündigung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT 1975 §§ 22, 23; Teil II Abschn. G (Sozial- und Erziehungsdienst) der Anl. 1a zum BAT, VergGr. Vc, Vb, IVb; KSchG § 1, 2
    Verschlechterung von Arbeitsbedingungen durch nachfolgenden Tarifvertrag: Wegfall des tariflichen Bewährungsaufstiegs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 494
  • BB 1998, 380
  • DB 1998, 523
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (28)

  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 225/94

    Bewährungsaufstieg und verschlechternder Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 635/95
    IV b beseitigt (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 225/94 - AP Nr. 13 zu § 1 TVG Rückwirkung).

    Die Tätigkeit ist ihm allein übertragen (vgl. Urteil vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 225/94 - AP Nr. 13 zu § 1 TVG Rückwirkung).

    Wie der Senat bereits in dem Urteil vom 14. Juni 1995 (- 4 AZR 225/94 - aaO) ausgeführt hat, haben die Tarifvertragsparteien die Tätigkeiten der Erzieherinnen und Erzieher in Vorklassen ausdrücklich neu geregelt und sie in die VergGr.

    Wie der Senat bereits in der Entscheidung vom 14. Juni 1995 (aaO) ausführlich begründet hat, bestehen gegen die Übergangsregelung (Stichtagsregelung) des § 5 des Änderungstarifvertrages insoweit keine verfassungsrechtlichen Bedenken, als diese nur solche Vergütungen einbezieht, auf die am 1. Januar 1991 bereits ein Anspruch bestand und nicht auch die bis dahin entstandenen Erwartungen auf eine zukünftige höhere Vergütung.

  • BAG, 28.05.1997 - 10 AZR 383/95

    Eingruppierung: Korrigierende Rückgruppierung - Mitbestimmung des Personalrats

    Auszug aus BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 635/95
    Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes eine solche Bedeutung der Angabe der Vergütungsgruppe schon deshalb nicht entnehmen, weil der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung, sondern grundsätzlich nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tarifrechtlich zusteht (BAG Urteil vom 23. August 1995 - 4 AZR 352/94 - ZTR 1996, 169, m.w.N.; BAG Urteil vom 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG Urteil vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 - n.v.).

    Ein darüber hinausgehender vertraglicher Bindungswille des beklagten Landes läßt sich dieser Erklärung jedenfalls nicht entnehmen (vgl. BAG Urteil vom 27. Februar 1980 - 4 AZR 237/78 - AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 65, 163 = AP Nr. 31 zu § 75 BPersVG; BAG Urteil vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 - n.v.).

    Wird dagegen eine zu hohe tarifliche Vergütung grundlos gezahlt, so kann die Zahlung des die tariflich geschuldete Vergütung übersteigenden Teilbetrages grundsätzlich einseitig vom Arbeitgeber eingestellt werden (BAG Urteile vom 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - aaO; vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 - n.v.).

  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 74/90

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 635/95
    Ein darüber hinausgehender vertraglicher Bindungswille des beklagten Landes läßt sich dieser Erklärung jedenfalls nicht entnehmen (vgl. BAG Urteil vom 27. Februar 1980 - 4 AZR 237/78 - AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 65, 163 = AP Nr. 31 zu § 75 BPersVG; BAG Urteil vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 - n.v.).

    Die zur Rückgruppierung des Klägers erforderliche Zustimmung des Personalrats (vgl. BAGE 65, 163 = AP, aaO; BAG Urteil vom 26. August 1992 - 4 AZR 210/92 - BAGE 71, 139 = AP Nr. 37 zu § 75 BPersVG) ist durch die zuständige Einigungsstelle ersetzt worden.

  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94

    Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Erhöhung der

    Auszug aus BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 635/95
    Demgegenüber führt eine "überflüssige" Änderungskündigung bei Annahme des mit der Änderungskündigung verbundenen Angebots unter Vorbehalt nicht zur Unwirksamkeit der Änderung der Arbeitsbedingungen wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BAG Urteil vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159 = AP Nr. 36 zu § 2 KSchG 1969).

    Unverhältnismäßig kann danach allenfalls das Element der Kündigung sein, nicht dagegen das mit der Kündigung verbundene Änderungsangebot (BAG Urteil vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - aaO; LAG Chemnitz Urteil vom 12. Mai 1993 - 6 Sa 36/92 - NJ 1993, 477; Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 2 Rz 71; LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 15. August 1996 - 11 (5) Sa 1204/95 - n.v.; a.A. KR-Rost, 3. Aufl., § 2 KSchG Rz 106 a; Enderlein, Anm. zu BAG AP Nr. 36 und 37 zu § 2 KSchG 1969 mit Darstellung des Streitstandes; LAG Köln Urteil vom 20. April 1994 - 2 Sa 1180/93 - n.v.; jeweils m.w.N.).

  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93

    Rückwirkende Tariflohnsenkung; Vertrauensschutz

    Auszug aus BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 635/95
    Dabei kommt es nicht auf die Kenntnis eines jeden einzelnen von der Änderung der bisherigen Rechtslage an; entscheidend ist vielmehr die Kenntnis der betroffenen Kreise (vgl. Urteil des Senats vom 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - BAGE 78, 309 = AP Nr. 12 zu § 1 TVG Rückwirkung, m.w.N.).

    Die Tarifvertragsparteien sind schon aufgrund ihrer verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie nicht verpflichtet, jeweils nur Verbesserungen der Vergütung von Arbeitnehmern zu vereinbaren, solange sie damit nicht andere Verfassungsgrundsätze, z.B. den Gleichbehandlungsgrundsatz oder den Vertrauensschutz verletzen (vgl. BAG Urteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - aaO, m.w.N.).

  • BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 1013/94

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

    Auszug aus BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 635/95
    Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes eine solche Bedeutung der Angabe der Vergütungsgruppe schon deshalb nicht entnehmen, weil der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung, sondern grundsätzlich nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tarifrechtlich zusteht (BAG Urteil vom 23. August 1995 - 4 AZR 352/94 - ZTR 1996, 169, m.w.N.; BAG Urteil vom 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG Urteil vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 - n.v.).

    Wird dagegen eine zu hohe tarifliche Vergütung grundlos gezahlt, so kann die Zahlung des die tariflich geschuldete Vergütung übersteigenden Teilbetrages grundsätzlich einseitig vom Arbeitgeber eingestellt werden (BAG Urteile vom 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - aaO; vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 - n.v.).

  • BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 386/82

    Tätigkeitsmerkmale: Fachschulingenieur - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 635/95
    Das bedeutet, sie müssen zum einen über die Fähigkeiten verfügen, die denen der in dem Tätigkeitsmerkmal genannten ausgebildeten Angestellten entsprechen, zum anderen muß die auszuübende Tätigkeit derartige Fähigkeiten und Erfahrungen fordern und damit den Zuschnitt der Tätigkeit der in den Tätigkeitsmerkmalen genannten Angestellten haben (vgl. Urteile vom 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 - AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Jedoch ist eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes erforderlich, wobei Fachkenntnisse und Fähigkeiten auf einem eng begrenzten sozialpädagogischen Teilgebiet nicht ausreichen (vgl. BAG Urteil vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - aaO).

  • BAG, 13.07.1994 - 4 AZR 451/93

    Eingruppierung einer als Gruppenleiterin in Tagesbildungsstätte für geistig

    Auszug aus BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 635/95
    Die Tarifpartner sehen danach die Tätigkeit des Klägers jedenfalls für die Zeit ab dem 1. Januar 1991 als solche von Erziehern, nicht als solche von Sozialpädagogen an (zur vergleichbaren Problematik hinsichtlich einer Gruppenleiterin in einer Tagesbildungsstätte vgl. auch BAG Urteil vom 13. Juli 1994 - 4 AZR 451/93 - ZTR 1995, 24).
  • BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79

    Änderungskündigung und Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 635/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine überflüssige Änderungskündigung wegen der damit verbundenen Bestandsgefährdung unverhältnismäßig mit der Folge der Unwirksamkeit (Urteil vom 9. Februar 1989 - 6 AZR 16/87 - n.v.; Urteil vom 21. Januar 1988 - 2 AZR 533/87 - n.v.; Urteil vom 28. April 1982 - 7 AZR 1139/79 - BAGE 38, 348 = AP Nr. 3 zu § 2 KSchG 1969), wenn der Arbeitnehmer das Änderungsangebot nicht angenommen hat.
  • BAG, 21.04.1982 - 4 AZR 671/79

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 635/95
    c) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur BAGE 38, 291 = AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn und Urteile vom 28. November 1990 - 4 AZR 108/90 - und - 4 AZR 289/90 - n.v., jeweils m.w.N.) erwirbt ein Arbeitnehmer, der, wie im öffentlichen Dienst allgemein üblich, ungeachtet seiner Verbandszugehörigkeit einen schriftlichen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, nach dem für das Arbeitsverhältnis die einschlägigen Tarifverträge als Vertragsrecht gelten sollen, auch einen vertraglichen Anspruch auf Vergütung nach der Vergütungsgruppe, deren Tätigkeitsmerkmale er durch die ihm auf Dauer übertragenen Tätigkeiten erfüllt.
  • BAG, 27.02.1980 - 4 AZR 237/78

    Übernahme von Tätigkeitsmerkmalen - Automatische Höhergruppierung -

  • BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 352/94

    Arbeitsvertraglicher Anspruch auf Vergütung aus der VergGr. Kr. VII BAT -

  • BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 289/90

    Schlüsselbewertung der Arbeitnehmer bei der Bundespost - Eingruppierung in eine

  • BAG, 26.08.1992 - 4 AZR 210/92

    Mitbestimmung bei korrigierender Rückgruppierung

  • LAG Köln, 20.04.1994 - 2 Sa 1180/93

    Arbeitsvertrag; Öffentlicher Dienst; Vergütungsgruppe; Eingruppierung;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.08.1996 - 11 (5) Sa 1204/95

    Kindertagesstätten für Behinderte; Sozialdienst; Erziehungsdienst; Spezifische

  • BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 533/87

    Auslegung eines Klageantrags bei fristloser und hilfsweise erklärter ordentlicher

  • BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 432/90
  • LAG Sachsen, 12.05.1993 - 6 Sa 36/92

    Strukturveränderungen; Anderweitige Verwendungsmöglichkeit; Änderung des

  • BAG, 19.10.1961 - 2 AZR 457/60

    Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes - Arbeitsvertrag - Irrtümlich Einstufung -

  • BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 108/90
  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander

  • BAG, 09.02.1989 - 6 AZR 16/87
  • BAG, 27.05.1981 - 2 AZR 69/79
  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 280/94

    Eingruppierung eines Vermessungstechnikers

  • LAG Berlin, 20.06.1995 - 14 Sa 24/95

    Änderungskündigung: Zulässigkeit zum Zweck der Rückgruppierung

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

  • BAG, 13.12.1978 - 4 AZR 322/77

    Technischer Angestellter - Kernphysik- und Isotopenlabor - Technische

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 196/20

    Eingruppierung - Bestimmung von Arbeitsvorgängen

    Solche gleichwertigen Fähigkeiten können insbesondere durch Berufserfahrung erworben sein; auch aus der auszuübenden Tätigkeit können Rückschlüsse auf die Fähigkeiten und Erfahrungen einer Beschäftigten gezogen werden (vgl. zu den Tätigkeitsmerkmalen für Ingenieure BAG 25. Januar 2017 - 4 AZR 379/15 - Rn. 27; zum BAT BAG 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - zu B II 2 c der Gründe) .
  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

    Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes eine solche Bedeutung der Angabe der Vergütungsgruppe schon deshalb nicht entnehmen, weil der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung, sondern nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tarifrechtlich zusteht (ua. BAG 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 233).
  • BAG, 24.02.2021 - 4 AZR 269/20

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin - Ausübung der Aufgabe eines Amtsvormunds

    Sie ist aber jedenfalls "sonstige Beschäftigte" iSd. Entgeltgruppen S 11b und S 12 TVöD/VKA (vgl. allg. zu den Anforderungen BAG 25. Januar 2017 - 4 AZR 379/15 - Rn. 27; 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - zu B II 2 c der Gründe) , da sie über ein abgeschlossenes Bachelorstudium als Sozialarbeiterin verfügt, diverse Fortbildungen absolviert und bereits verschiedene Tätigkeiten im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, ua. im Allgemeinen Sozialen Dienst, bei der Beklagten ausgeübt hat.
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