Rechtsprechung
| BAG, 20.02.2008 - 4 AZR 64/07 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
"Blitzaustritt" aus Arbeitgeberverband
- Betriebs-Berater
"Blitzaustritt" aus Arbeitgeberverband grundsätzlich wirksam
- openjur.de
"Blitzaustritt" aus Arbeitgeberverband
- Bundesarbeitsgericht
"Blitzaustritt" aus Arbeitgeberverband
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
"Blitzaustritt" aus Arbeitgeberverband ohne Einhaltung allgemeiner Austrittsfrist - Im Einzelfall rechtswidrige Beeinträchtigung koalitionsgemäßer Betätigung des gegnerischen Verbands - Erfordernis der Transparenz zur Ermöglichung einer Reaktion des Gegenspielers
- NWB SteuerXpert START
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Blitzaustritt aus Arbeitgeberverband
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vereinsrecht von Arbeitgeberverbänden; Tarifautonomie - "Blitzaustritt" aus Arbeitgeberverband; "punktuelle Satzungsdurchbrechung" als Ausnahme vom Eintragungszwang für Änderungen der Vereinssatzung; Umdeutung einer Austrittserklärung als Vertragsangebot; "Blitzaustritt" und Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
"Blitzaustritt" aus Arbeitgeberverband
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
"Blitzaustritt" aus Arbeitgeberverband grundsätzlich wirksam
Kurzfassungen/Presse (5)
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Wirksamer "Blitzaustritt" aus Arbeitgeberverband
- Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)
Wirksamkeit einer kurzfristigen Beendigung der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband ("Blitzaustritt")
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Wirksamkeit einer kurzfristigen Beendigung der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband
- Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)
"Blitzaustritt" aus Arbeitgeberverband kann wirksam sein
- cbh.de (Pressemitteilung)
Wirksamkeit einer kurzfristigen Beendigung der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband ("Blitzaustritt")
Besprechungen u.ä. (3)
- dbb.de (Entscheidungsbesprechung)
Zulässigkeit der kurzfristigen Beendigung der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband
- dbb.de (Entscheidungsbesprechung)
Zulässigkeit der kurzfristigen Beendigung der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband
- luther-lawfirm.com
, S. 12 (Entscheidungsbesprechung)
Blitzaustritt aus dem Arbeitgeberverband (RA Dr. Roland Klein)
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BAG vom 20.2.2008 - 4 AZR 64/07 (Blitzaustritt aus dem Arbeitgeberverband)" von RAin Monika Birnbaum, FAin ArbR, original erschienen in: AuA 2008, 696.
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 12.06.2006 - 21 Ca 31/06
- LAG Hamburg, 08.12.2006 - 6 Sa 51/06
- BAG, 20.02.2008 - 4 AZR 64/07
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 126, 75
- BB 2008, 2130
- DB 2008, 1809
- NZA 2008, 946
Wird zitiert von ... (17)
- BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 419/07
"Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft
Lediglich unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls kann die fehlende Transparenz eines Austritts oder Statuswechsels im konkreten Zusammenhang mit Tarifvertragsverhandlungen eine Gefährdung der Tarifautonomie und deshalb unwirksam sein (dazu unten II sowie Senat 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - NZA 2008, 946).(a) Auf Grund der grundgesetzlich gewährleisteten Satzungsautonomie steht den Verbänden das Recht zu, die Fristen für den Austritt oder den Wechsel von einer Mitgliedschaft mit Tarifbindung in eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung frei zu bestimmen (bzgl. der grundsätzlichen Geltung des § 39 BGB vgl. Senat 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - NZA 2008, 946; zu einer Höchstgrenze der Austrittsfrist bei Arbeitnehmervereinigungen vgl. BGH 22. September 1980 - II ZR 34/80 - AP GG Art. 9 Nr. 33).
Im Grundsatz darf die Gewerkschaft bei Aufnahme der Tarifverhandlungen darauf vertrauen, dass diejenigen Arbeitgeber, die bei Verhandlungsbeginn Mitglied des an den Tarifverhandlungen beteiligten Arbeitgeberverbandes sind, an den auszuhandelnden Tarifvertrag gebunden sein werden (zu weiteren möglichen Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie bei Veränderungen in der Mitgliedschaft während laufender Tarifverhandlungen Senat 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - Rn. 41 ff., NZA 2008, 946, 949 f.).
Es kann im Einzelfall auch genügen, wenn die Gewerkschaft während der Tarifverhandlungen darüber informiert worden ist, dass bei bestimmten Verhandlungsergebnissen ein bestimmter Arbeitgeber oder eine bestimmte Arbeitgebergruppe aus dem Verband oder der durch ihn vermittelten Tarifbindung ausscheiden wird (vgl. hierzu Senat 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - NZA 2008, 946).
- BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 285/08
Blitzwechsel in eine Gastmitgliedschaft ohne Tarifbindung
aa) Während laufender Tarifverhandlungen stellt die vereinsrechtlich wirksame einvernehmliche Beendigung der Mitgliedschaft mit Tarifbindung in Anbetracht der genannten konkreten Umstände eine Beeinträchtigung der von Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Koalitionsfreiheit - zu der auch die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie gehört - dar, so dass sie tarifrechtlich wegen Verstoß gegen Art. 9 Abs. 3 Satz 2 GG iVm. § 134 BGB unwirksam ist (…ausf. BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 57 ff., 72, AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95; vgl. auch BAG 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - Rn. 41 ff., AP GG Art. 9 Nr. 134 = EzA GG Art. 9 Nr. 94 m. zust. Anm. Brecht-Heitzmann).Die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie erfordert nicht die generelle Beschränkung von kurzfristigen Beendigungen von Mitgliedschaften mit Tarifbindung (ausf. BAG 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - Rn. 45, AP GG Art. 9 Nr. 134 = EzA GG Art. 9 Nr. 94).
Das grundsätzliche Vertrauen der Gewerkschaft, dass diejenigen Arbeitgeber, die bei Verhandlungsbeginn Mitglied des an den Tarifverhandlungen beteiligten Arbeitgeberverbandes sind, an den auszuhandelnden Tarifvertrag gebunden sein werden, bildet aus ihrer Sicht als Verhandlungspartner die Geschäftsgrundlage des Ergebnisses der Tarifvertragsverhandlungen (BAG 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - Rn. 45, AP GG Art. 9 Nr. 134 = EzA GG Art. 9 Nr. 94).
- BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 316/07
"Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft …
Lediglich unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls kann die fehlende Transparenz eines Austritts oder Statuswechsels im konkreten Zusammenhang mit Tarifverhandlungen eine Gefährdung der Tarifautonomie und deshalb unwirksam sein (Senat 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - NZA 2008, 946).Auf Grund der grundgesetzlich gewährleisteten Satzungsautonomie steht den Verbänden das Recht zu, die Fristen für den Austritt oder den Wechsel von einer Mitgliedschaft mit Tarifbindung in eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung frei zu bestimmen (bzgl. der grundsätzlichen Geltung des § 39 BGB vgl. Senat 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - NZA 2008, 946; zu einer Höchstgrenze der Austrittsfrist bei Arbeitnehmervereinigungen vgl. BGH 22. September 1980 - II ZR 34/80 - AP GG Art. 9 Nr. 33).
Im Grundsatz darf die Gewerkschaft bei Aufnahme der Tarifverhandlungen darauf vertrauen, dass diejenigen Arbeitgeber, die bei Verhandlungsbeginn Mitglied des an den Tarifverhandlungen beteiligten Arbeitgeberverbandes sind, an den auszuhandelnden Tarifvertrag gebunden sein werden (zu weiteren möglichen Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie bei Veränderungen in der Mitgliedschaft während laufender Tarifverhandlungen Senat 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - Rn. 41 ff., NZA 2008, 946, 949 f.).
Es kann im Einzelfall auch genügen, wenn die Gewerkschaft während der Tarifverhandlungen darüber informiert worden ist, dass bei bestimmten Verhandlungsergebnissen ein bestimmter Arbeitgeber oder eine bestimmte Arbeitgebergruppe aus dem Verband oder der durch ihn vermittelten Tarifbindung ausscheiden wird (vgl. hierzu Senat 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - NZA 2008, 946).
- BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 457/09
Verbandsaustritt unter Nichtbeachtung der satzungsmäßigen Kündigungsfrist
Anders als bei einem Austritt durch Kündigung, der nach § 5 Abs. 1 Buchst. a der Satzung des AGV nur unter Wahrung einer sechsmonatigen Frist zum Ende des Kalenderjahres erfolgen kann, ist für die zweiseitige Beendigungsvereinbarung entgegen der Auffassung der Klägerin eine Frist nicht einzuhalten (…vgl. ausf. BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 46 mwN, BAGE 127, 27; 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - BAGE 126, 75;… 20. Mai 2009 - 4 AZR 179/08 - Rn. 30, AP TVG § 3 Verbandszugehörigkeit Nr. 27 = EzA TVG § 3 Nr. 31).Unter diesen Voraussetzungen führt ein sog. Blitzaustritt trotz vereinsrechtlich wirksamen Austritt zu einer Bindung des Arbeitgebers nach § 3 Abs. 1 TVG an den Tarifvertrag, der Gegenstand der Tarifverhandlungen war (…vgl. zum Blitzwechsel in eine Gast- oder OT-Mitgliedschaft im selben Verband BAG 26. August 2009 - 4 AZR 285/08 - Rn. 25 ff., AP TVG § 3 Nr. 45 = EzA TVG § 3 Nr. 32;… 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 57 ff., BAGE 127, 27; vgl. auch 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - Rn. 41 ff., BAGE 126, 75).
- BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 346/08
Anspruch auf Zahlung einer nichtdynamischen Zulage aus dem Änderungstarifvertrag …
aa) Während laufender Tarifverhandlungen stellt die vereinsrechtlich wirksame einvernehmliche Beendigung der Mitgliedschaft mit Tarifbindung in Anbetracht der genannten konkreten Umstände eine Beeinträchtigung der von Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Koalitionsfreiheit - zu der auch die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie gehört - dar, so dass sie tarifrechtlich wegen Verstoß gegen Art. 9 Abs. 3 Satz 2 GG iVm. § 134 BGB unwirksam ist (…ausf. BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 57 ff., 72, AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95; vgl. auch BAG 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - Rn. 41 ff., AP GG Art. 9 Nr. 134 = EzA GG Art. 9 Nr. 94 m. zust. Anm. Brecht-Heitzmann).Die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie erfordert nicht die generelle Beschränkung von kurzfristigen Beendigungen von Mitgliedschaften mit Tarifbindung (ausf. BAG 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - Rn. 45, AP GG Art. 9 Nr. 134 = EzA GG Art. 9 Nr. 94).
Das grundsätzliche Vertrauen der Gewerkschaft, dass diejenigen Arbeitgeber, die bei Verhandlungsbeginn Mitglied des an den Tarifverhandlungen beteiligten Arbeitgeberverbandes sind, an den auszuhandelnden Tarifvertrag gebunden sein werden, bildet aus ihrer Sicht als Verhandlungspartner die Geschäftsgrundlage des Ergebnisses der Tarifverhandlungen (BAG 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - Rn. 45, AP GG Art. 9 Nr. 134 = EzA GG Art. 9 Nr. 94).
- BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 533/08
Formnichtige Befristung - Abbedingen des § 16 Satz 2 TzBfG
Das Revisionsgericht prüft in derartigen Fällen deshalb nur, ob bei der Auslegung einer Willenserklärung die Rechtsvorschriften über die Auslegung richtig angewandt worden sind, ob der Tatsachenstoff vollständig verwertet worden ist, ob bei der Auslegung gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen worden ist, ob eine gebotene Auslegung unterlassen worden ist (vgl. BAG 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - Rn. 23, AP GG Art. 9 Nr. 134 = EzA GG Art. 9 Nr. 94) und ob die Auslegung rechtlich möglich ist (…BAG 13. Dezember 2006 - 10 AZR 787/05 - Rn. 18, AP ZPO § 278 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 779 Nr. 3). - LAG Düsseldorf, 17.03.2009 - 17 Sa 848/08
"Blitzaustritt" aus tarifschließendem Arbeitgeberverband
(1)Nach der Rechtsprechung des BAG und einer in der Literatur verbreiteten Meinung gebietet der Grundsatz der Vereinsautonomie, die Möglichkeit einer fristlosen einvernehmlichen Aufhebung einer Mitgliedschaft in einem tarifschließenden Arbeitgeberverband selbst dann anzuerkennen, wenn die Vereinssatzung hierzu schweigt bzw. solange die Satzung keine Regelung trifft, nach der eine Aufhebung mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen wird (BAG, Urteil vom 20.02.2008 - 4 AZR 64/07, NZA 2008, 946;… ErfK-Ranzen, 8. Aufl. § 3 TVG Rdz. 11, Löwisch/Rieble, TVG, 2. Aufl. § 3 Rdz. 59;… Wiedemann/Oetker, TVG, 7. Aufl. § 3 Rdz. 55).Der Arbeitgeber hat sodann substantiiert darzulegen, aus welchen Gründen sich eine Transparenz des Verhaltens für die Gewerkschaftsseite ergeben haben soll (Grundsätze nach BAG, Urteil vom 04.06.2008 - 4 AZR 419/07, NZA 2008, 1366, vom 20.02.2008 - 4 AZR 64/07, NZA 2008, 946).
- BAG, 17.02.2010 - 5 AZR 191/09
Unterbliebene Einführung des Entgeltrahmen-Tarifvertrags in der bayerischen …
Unter diesen Voraussetzungen führt der Blitzaustritt zu einer Bindung des Arbeitgebers nach § 3 Abs. 1 TVG an den Tarifvertrag, der Gegenstand der Tarifverhandlungen war (…BAG 26. August 2009 - 4 AZR 285/08 - Rn. 25 ff., DB 2010, 171;… 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 57 ff., 72, AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95; vgl. auch 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - Rn. 41 ff., BAGE 126, 75). - BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 321/10
Betriebsübergang - Inkrafttreten eines Tarifvertrages
So ist für die Feststellung der Tarifgebundenheit beim Statuswechsel im Arbeitgeberverband oder dem Austritt aus dem Arbeitgeberverband der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Tarifvertrages maßgebend, wenn dieser nach dem Vertragsabschluss liegt (vgl. ua. BAG 17. Februar 2010 - 5 AZR 191/09 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 211 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 135; 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - Rn. 13, 22, 38, 45, BAGE 126, 75). - LAG Hessen, 18.03.2010 - 17 Sa 1177/09
Zur Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem vereinbarten, aber noch nicht …
Die normative Wirkung eines Tarifvertrages tritt nicht mit dem Abschluss, sondern mit seinem in-Kraft-Treten ein (Anschluss an BAG, v.20.2.08 - 4 AZR 64/07).Danach tritt die normative Wirkung eines Tarifvertrages nicht mit dessen Abschluss ein, sondern mit seinem In-Kraft-Treten (BAG, Urteil vom 20.02.2008 - 4 AZR 64/07 - juris) .
- LAG Berlin-Brandenburg, 04.05.2010 - 11 Sa 103/10
Austritt aus Arbeitgeberverband während laufender Tarifverhandlungen: …
- BAG, 17.02.2010 - 5 AZR 192/09
Unterbliebene Einführung des Entgeltrahmen-Tarifvertrags
- LAG München, 13.04.2010 - 6 Sa 132/10
Widerruf einer Dynamisierungsabrede - Ausschlussfrist
- LAG Berlin-Brandenburg, 01.04.2008 - 11 Sa 1521/07
Zahlung anteiliger tariflicher Jahressonderzuwendung - Verbandsaustritt - …
- ArbG Solingen, 06.05.2008 - 1 Ca 1681/07
Ohne
- BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 658/10
Geänderte Bezugnahmeklausel - Tarifwechselklausel
- LAG Hessen, 18.03.2010 - 17 Sa 1178/09
Zur Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem vereinbarten, aber noch nicht …
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