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   BAG, 20.02.2008 - 4 AZR 64/07   

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BAG, 20.02.2008 - 4 AZR 64/07 (https://dejure.org/2008,616)
BAG, Entscheidung vom 20.02.2008 - 4 AZR 64/07 (https://dejure.org/2008,616)
BAG, Entscheidung vom 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 (https://dejure.org/2008,616)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Beendigung der Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband ohne Einhaltung der satzungsmäßig vorgesehenen Austrittsfrist; "Blitzaustritt" aus einem Arbeitgeberverband; Auswirkungen einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Blitzaustritt aus Arbeitgeberverband

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitgeberverband - Beendigung der Mitgliedschaft

  • Betriebs-Berater

    Wirksamer "Blitzaustritt" aus Arbeitgeberverband

  • Betriebs-Berater

    "Blitzaustritt" aus Arbeitgeberverband grundsätzlich wirksam

  • Judicialis

    GG Art. 9 Abs. 3; ; BGB § 71 Abs. 1; ; BGB § 133; ; BGB § 140; ; BGB § 157; ; TVG § 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinsrecht von Arbeitgeberverbänden; Tarifautonomie - "Blitzaustritt" aus Arbeitgeberverband; "punktuelle Satzungsdurchbrechung" als Ausnahme vom Eintragungszwang für Änderungen der Vereinssatzung; Umdeutung einer Austrittserklärung als Vertragsangebot; "Blitzaustritt" ...

  • rechtsportal.de

    Vereinsrecht von Arbeitgeberverbänden; Tarifautonomie - "Blitzaustritt" aus Arbeitgeberverband; "punktuelle Satzungsdurchbrechung" als Ausnahme vom Eintragungszwang für Änderungen der Vereinssatzung; Umdeutung einer Austrittserklärung als Vertragsangebot; "Blitzaustritt" ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ?Blitzaustritt? aus Arbeitgeberverband ohne Einhaltung allgemeiner Austrittsfrist ? Im Einzelfall rechtswidrige Beeinträchtigung koalitionsgemäßer Betätigung des gegnerischen Verbands ? Erfordernis der Transparenz zur Ermöglichung einer Reaktion des Gegenspielers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer kurzfristigen Beendigung der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband ("Blitzaustritt")

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur Wirksamkeit einer kurzfristigen Beendigung der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband

Besprechungen u.ä.

  • uni-muenchen.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    »Blitzaustritt« und tarifliche Vorbindung (Prof. Volker Rieble; RdA 2009, 280-286)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 126, 75
  • NZA 2008, 946
  • NZA 2009, 78
  • BB 2008, 2130
  • DB 2008, 1809
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 13.04.1972 - 2 AZR 243/71

    Fristlose Kündigung - Unwirksame fristlose Kündigung - Umdeutung -

    Auszug aus BAG, 20.02.2008 - 4 AZR 64/07
    Das Bundesarbeitsgericht erkennt grundsätzlich die Möglichkeit der Umdeutung einer unwirksamen Kündigung in ein Vertragsangebot zur sofortigen einverständlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses an, wenn es dem mutmaßlichen Willen des Kündigenden entspricht, auch bei Fehlen eines Kündigungsgrundes unter allen Umständen das Arbeitsverhältnis sofort zu beenden (13. April 1972 - 2 AZR 243/71 - AP BGB § 626 Rn. 64 = EzA BGB § 626 nF Nr. 13).

    Im Fall der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer setzt dies allerdings voraus, dass der Kündigungsempfänger die Unwirksamkeit der Kündigung erkennt, diese als Angebot zur Vertragsaufhebung werten kann und diesem mutmaßlichen Willen des Kündigenden zu entsprechen bereit ist (BAG 13. April 1972 - 2 AZR 243/71 - AP BGB § 626 Nr. 64 = EzA BGB § 626 nF Nr. 13).

  • BGH, 07.06.1993 - II ZR 81/92

    Satzungsdurchbrechende Beschlüsse zur Amtszeit von Aufsichtsratsmitgliedern

    Auszug aus BAG, 20.02.2008 - 4 AZR 64/07
    a) Unter Berufung auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Juni 1993 (- II ZR 81/92 - BGHZ 123, 15) wird teilweise vertreten, dass auch im Vereinsrecht eine sog. "punktuelle Satzungsdurchbrechung" ohne die für eine Satzungsänderung erforderliche Eintragung ins Vereinsregister wirksam ist (MünchKommBGB/Reuter 4. Aufl. § 33 Rn. 10; Reichert Handbuch Vereins und Verbandsrecht 10. Aufl. Rn. 645; aA Staudinger/Weick BGB (2005) § 33 Rn. 11; Stöber Handbuch zum Vereinsrecht 9. Aufl. Rn. 656; Sauter/Schweyer/ Waldner Der eingetragene Verein 17. Aufl. Rn. 134; Palandt/Heinrichs/Ellenberger BGB 67. Aufl. § 33 Rn. 1; Bamberger/Roth/Schwarz/Schöpflin BGB 2. Aufl. § 33 Rn. 17).
  • BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86

    Wissenschaftliches Personal

    Auszug aus BAG, 20.02.2008 - 4 AZR 64/07
    Das vorbehaltlos gewährleistete Grundrecht des Art. 9 Abs. 3 GG kann zum Schutz anderer verfassungsrechtlich begründeter Positionen, insbesondere zum Ausgleich konkurrierender Positionen desselben Grundrechtes, eingeschränkt werden (BVerfG 24. April 1996 - 1 BvR 712/86 -BVerfGE 94, 268, 284).
  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus BAG, 20.02.2008 - 4 AZR 64/07
    Es ist erkennbar davon ausgegangen, dass rechtsgeschäftliche Willenserklärungen gem. § 133 BGB nach einem objektivierten Empfängerhorizont auszulegen sind (zB Senat 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 53 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 35).
  • BGH, 22.09.1980 - II ZR 34/80

    Bemessung der Kündigungsfrist für den Austritt eines Mitglieds aus einer

    Auszug aus BAG, 20.02.2008 - 4 AZR 64/07
    Aus diesem verfassungsrechtlich angestrebten Verfahrensziel können sich für jede der an der Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen beteiligten Koalitionen Grenzen für die Ausübung ihrer autonomen Befugnisse ergeben (zum Verstoß einer langen Kündigungsfrist in der Satzung einer Berufsorganisation gegen Art. 9 Abs. 3 GG: BGH 22. September 1980 - II ZR 34/80 - AP GG Art. 9 Nr. 33; zur tarifrechtlichen Unwirksamkeit eines rückwirkenden Beitritts zur Gewerkschaft Senat 22. November 2000 - 4 AZR 688/99 - AP TVG § 3 Verbandszugehörigkeit Nr. 20 = EzA TVG § 3 Nr. 20).
  • BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 207/99

    GmbH-Geschäftsführer - ruhendes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 20.02.2008 - 4 AZR 64/07
    Der Überprüfung durch das Bundesarbeitsgericht unterliegt allein, ob bei der Auslegung einer Willenserklärung die Rechtsvorschriften über die Auslegung richtig angewandt worden sind, ob der Tatsachenstoff vollständig verwertet oder bei der Auslegung gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen oder eine gebotene Auslegung unterlassen worden ist (Senat 1. Dezember 2004 - 4 AZR 329/04 - BAG 8. Juni 2000 - 2 AZR 207/99 - BAGE 95, 62 mwN).
  • BAG, 01.12.2004 - 4 AZR 329/04

    Verbandsaustritt - Kündigungsfrist für den Arbeitgeber

    Auszug aus BAG, 20.02.2008 - 4 AZR 64/07
    Der Überprüfung durch das Bundesarbeitsgericht unterliegt allein, ob bei der Auslegung einer Willenserklärung die Rechtsvorschriften über die Auslegung richtig angewandt worden sind, ob der Tatsachenstoff vollständig verwertet oder bei der Auslegung gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen oder eine gebotene Auslegung unterlassen worden ist (Senat 1. Dezember 2004 - 4 AZR 329/04 - BAG 8. Juni 2000 - 2 AZR 207/99 - BAGE 95, 62 mwN).
  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

    Auszug aus BAG, 20.02.2008 - 4 AZR 64/07
    Das Recht der kollektiven Koalitionsfreiheit bedarf jedoch der Ausgestaltung durch die Rechtsordnung, also durch den Gesetzgeber und die Rechtsprechung, soweit es die Beziehungen zwischen Trägern widerstreitender Interessen zum Gegenstand hat (BVerfG 4. Juli 1995 - 1 BvF 2/86 ua. -BVerfGE 92, 365, 394).
  • BGH, 24.09.1980 - VIII ZR 299/79

    Abschluss eines Mietvertrages über ein Ladenlokal - Vorliegen von Baumängeln und

    Auszug aus BAG, 20.02.2008 - 4 AZR 64/07
    Es seien allerdings im Ausnahmefall Fallgestaltungen denkbar, in denen ein Kündigungsschreiben in einen Antrag auf Abschluss eines Auflösungsvertrages umgedeutet werden könne, etwa wenn eine Umdeutung den beiderseitigen Interessen entspreche (24. September 1980 - VIII ZR 299/79 - WM 1980, 1397).
  • LAG Hamburg, 08.12.2006 - 6 Sa 51/06

    Anwendbarkeit eines Tarifvertrages über eine Einmalzahlung; Auswirkungen der

    Auszug aus BAG, 20.02.2008 - 4 AZR 64/07
    Auf die Revision der Beklagten und der Nebenintervenientin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 8. Dezember 2006 - 6 Sa 51/06 - aufgehoben.
  • BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 67/84

    Auflösungsvertrag - Eigenkündigung mit abgekürzter Frist - Kündigungserklärung -

  • BAG, 22.11.2000 - 4 AZR 688/99

    Tarifgebundenheit durch rückwirkenden Gewerkschaftsbeitritt

  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 419/07

    Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft

    Lediglich unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls kann die fehlende Transparenz eines Austritts oder Statuswechsels im konkreten Zusammenhang mit Tarifvertragsverhandlungen eine Gefährdung der Tarifautonomie und deshalb unwirksam sein (dazu unten II sowie Senat 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - NZA 2008, 946).

    (a) Auf Grund der grundgesetzlich gewährleisteten Satzungsautonomie steht den Verbänden das Recht zu, die Fristen für den Austritt oder den Wechsel von einer Mitgliedschaft mit Tarifbindung in eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung frei zu bestimmen (bzgl. der grundsätzlichen Geltung des § 39 BGB vgl. Senat 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - NZA 2008, 946; zu einer Höchstgrenze der Austrittsfrist bei Arbeitnehmervereinigungen vgl. BGH 22. September 1980 - II ZR 34/80 - AP GG Art. 9 Nr. 33).

    Im Grundsatz darf die Gewerkschaft bei Aufnahme der Tarifverhandlungen darauf vertrauen, dass diejenigen Arbeitgeber, die bei Verhandlungsbeginn Mitglied des an den Tarifverhandlungen beteiligten Arbeitgeberverbandes sind, an den auszuhandelnden Tarifvertrag gebunden sein werden (zu weiteren möglichen Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie bei Veränderungen in der Mitgliedschaft während laufender Tarifverhandlungen Senat 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - Rn. 41 ff., NZA 2008, 946, 949 f.).

    Es kann im Einzelfall auch genügen, wenn die Gewerkschaft während der Tarifverhandlungen darüber informiert worden ist, dass bei bestimmten Verhandlungsergebnissen ein bestimmter Arbeitgeber oder eine bestimmte Arbeitgebergruppe aus dem Verband oder der durch ihn vermittelten Tarifbindung ausscheiden wird (vgl. hierzu Senat 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - NZA 2008, 946).

  • BGH, 29.07.2014 - II ZR 243/13

    Austritt aus einem Arbeitgeberverband: Unwirksamkeit einer

    Denn infolge der durch § 3 Abs. 3 TVG angeordneten Nachbindung wie auch der in § 4 Abs. 5 TVG angeordneten Nachwirkung bleibt der ausscheidende Arbeitgeber weiterhin einer tariflichen Bindung unterworfen (BAGE 126, 75, 86 f. zum "Blitzaustritt"; Däubler/Lorenz, TVG, 3. Aufl., § 3 Rn. 47).

    Die tarifgesetzlichen Folgewirkungen der Nachbindung und der Nachwirkung verleihen vielmehr dem Interesse des einzelnen Mitglieds an einem zügigen Austritt aus der Koalition weiteres Gewicht (BAGE 126, 75, 87; Reitze, NZA 1999, 70, 71).

  • BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 457/09

    Verbandsaustritt unter Nichtbeachtung der satzungsmäßigen Kündigungsfrist

    BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 46 mwN, BAGE 127, 27; 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - BAGE 126, 75; 20. Mai 2009 - 4 AZR 179/08 - Rn. 30, AP TVG § 3 Verbandszugehörigkeit Nr. 27 = EzA TVG § 3 Nr. 31) .

    Unter diesen Voraussetzungen führt ein sog. Blitzaustritt trotz vereinsrechtlich wirksamen Austritt zu einer Bindung des Arbeitgebers nach § 3 Abs. 1 TVG an den Tarifvertrag, der Gegenstand der Tarifverhandlungen war (vgl. zum Blitzwechsel in eine Gast- oder OT-Mitgliedschaft im selben Verband BAG 26. August 2009 - 4 AZR 285/08 - Rn. 25 ff., AP TVG § 3 Nr. 45 = EzA TVG § 3 Nr. 32; 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 57 ff., BAGE 127, 27; vgl. auch 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - Rn. 41 ff., BAGE 126, 75) .

  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 285/08

    Blitzwechsel in eine Gastmitgliedschaft ohne Tarifbindung

    aa) Während laufender Tarifverhandlungen stellt die vereinsrechtlich wirksame einvernehmliche Beendigung der Mitgliedschaft mit Tarifbindung in Anbetracht der genannten konkreten Umstände eine Beeinträchtigung der von Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Koalitionsfreiheit - zu der auch die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie gehört - dar, so dass sie tarifrechtlich wegen Verstoß gegen Art. 9 Abs. 3 Satz 2 GG iVm. § 134 BGB unwirksam ist (ausf. BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 57 ff., 72, AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95; vgl. auch BAG 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - Rn. 41 ff., AP GG Art. 9 Nr. 134 = EzA GG Art. 9 Nr. 94 m. zust. Anm. Brecht-Heitzmann).

    Die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie erfordert nicht die generelle Beschränkung von kurzfristigen Beendigungen von Mitgliedschaften mit Tarifbindung (ausf. BAG 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - Rn. 45, AP GG Art. 9 Nr. 134 = EzA GG Art. 9 Nr. 94).

    Das grundsätzliche Vertrauen der Gewerkschaft, dass diejenigen Arbeitgeber, die bei Verhandlungsbeginn Mitglied des an den Tarifverhandlungen beteiligten Arbeitgeberverbandes sind, an den auszuhandelnden Tarifvertrag gebunden sein werden, bildet aus ihrer Sicht als Verhandlungspartner die Geschäftsgrundlage des Ergebnisses der Tarifvertragsverhandlungen (BAG 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - Rn. 45, AP GG Art. 9 Nr. 134 = EzA GG Art. 9 Nr. 94).

  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 316/07

    Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft

    Lediglich unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls kann die fehlende Transparenz eines Austritts oder Statuswechsels im konkreten Zusammenhang mit Tarifverhandlungen eine Gefährdung der Tarifautonomie und deshalb unwirksam sein (Senat 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - NZA 2008, 946).

    Auf Grund der grundgesetzlich gewährleisteten Satzungsautonomie steht den Verbänden das Recht zu, die Fristen für den Austritt oder den Wechsel von einer Mitgliedschaft mit Tarifbindung in eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung frei zu bestimmen (bzgl. der grundsätzlichen Geltung des § 39 BGB vgl. Senat 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - NZA 2008, 946; zu einer Höchstgrenze der Austrittsfrist bei Arbeitnehmervereinigungen vgl. BGH 22. September 1980 - II ZR 34/80 - AP GG Art. 9 Nr. 33).

    Im Grundsatz darf die Gewerkschaft bei Aufnahme der Tarifverhandlungen darauf vertrauen, dass diejenigen Arbeitgeber, die bei Verhandlungsbeginn Mitglied des an den Tarifverhandlungen beteiligten Arbeitgeberverbandes sind, an den auszuhandelnden Tarifvertrag gebunden sein werden (zu weiteren möglichen Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie bei Veränderungen in der Mitgliedschaft während laufender Tarifverhandlungen Senat 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - Rn. 41 ff., NZA 2008, 946, 949 f.).

    Es kann im Einzelfall auch genügen, wenn die Gewerkschaft während der Tarifverhandlungen darüber informiert worden ist, dass bei bestimmten Verhandlungsergebnissen ein bestimmter Arbeitgeber oder eine bestimmte Arbeitgebergruppe aus dem Verband oder der durch ihn vermittelten Tarifbindung ausscheiden wird (vgl. hierzu Senat 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - NZA 2008, 946).

  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 533/08

    Formnichtige Befristung - Abbedingen des § 16 Satz 2 TzBfG

    Das Revisionsgericht prüft in derartigen Fällen deshalb nur, ob bei der Auslegung einer Willenserklärung die Rechtsvorschriften über die Auslegung richtig angewandt worden sind, ob der Tatsachenstoff vollständig verwertet worden ist, ob bei der Auslegung gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen worden ist, ob eine gebotene Auslegung unterlassen worden ist (vgl. BAG 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - Rn. 23, AP GG Art. 9 Nr. 134 = EzA GG Art. 9 Nr. 94) und ob die Auslegung rechtlich möglich ist (BAG 13. Dezember 2006 - 10 AZR 787/05 - Rn. 18, AP ZPO § 278 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 779 Nr. 3).
  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 346/08

    Anspruch auf Zahlung einer nichtdynamischen Zulage aus dem Änderungstarifvertrag

    aa) Während laufender Tarifverhandlungen stellt die vereinsrechtlich wirksame einvernehmliche Beendigung der Mitgliedschaft mit Tarifbindung in Anbetracht der genannten konkreten Umstände eine Beeinträchtigung der von Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Koalitionsfreiheit - zu der auch die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie gehört - dar, so dass sie tarifrechtlich wegen Verstoß gegen Art. 9 Abs. 3 Satz 2 GG iVm. § 134 BGB unwirksam ist (ausf. BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 57 ff., 72, AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95; vgl. auch BAG 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - Rn. 41 ff., AP GG Art. 9 Nr. 134 = EzA GG Art. 9 Nr. 94 m. zust. Anm. Brecht-Heitzmann).

    Die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie erfordert nicht die generelle Beschränkung von kurzfristigen Beendigungen von Mitgliedschaften mit Tarifbindung (ausf. BAG 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - Rn. 45, AP GG Art. 9 Nr. 134 = EzA GG Art. 9 Nr. 94).

    Das grundsätzliche Vertrauen der Gewerkschaft, dass diejenigen Arbeitgeber, die bei Verhandlungsbeginn Mitglied des an den Tarifverhandlungen beteiligten Arbeitgeberverbandes sind, an den auszuhandelnden Tarifvertrag gebunden sein werden, bildet aus ihrer Sicht als Verhandlungspartner die Geschäftsgrundlage des Ergebnisses der Tarifverhandlungen (BAG 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - Rn. 45, AP GG Art. 9 Nr. 134 = EzA GG Art. 9 Nr. 94).

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 321/10

    Betriebsübergang - Inkrafttreten eines Tarifvertrages

    So ist für die Feststellung der Tarifgebundenheit beim Statuswechsel im Arbeitgeberverband oder dem Austritt aus dem Arbeitgeberverband der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Tarifvertrages maßgebend, wenn dieser nach dem Vertragsabschluss liegt (vgl. ua. BAG 17. Februar 2010 - 5 AZR 191/09 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 211 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 135; 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - Rn. 13, 22, 38, 45, BAGE 126, 75) .
  • LAG Düsseldorf, 17.03.2009 - 17 Sa 848/08

    "Blitzaustritt" aus tarifschließendem Arbeitgeberverband

    (1)Nach der Rechtsprechung des BAG und einer in der Literatur verbreiteten Meinung gebietet der Grundsatz der Vereinsautonomie, die Möglichkeit einer fristlosen einvernehmlichen Aufhebung einer Mitgliedschaft in einem tarifschließenden Arbeitgeberverband selbst dann anzuerkennen, wenn die Vereinssatzung hierzu schweigt bzw. solange die Satzung keine Regelung trifft, nach der eine Aufhebung mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen wird (BAG, Urteil vom 20.02.2008 - 4 AZR 64/07, NZA 2008, 946; ErfK-Ranzen, 8. Aufl. § 3 TVG Rdz. 11, Löwisch/Rieble, TVG, 2. Aufl. § 3 Rdz. 59; Wiedemann/Oetker, TVG, 7. Aufl. § 3 Rdz. 55).

    Der Arbeitgeber hat sodann substantiiert darzulegen, aus welchen Gründen sich eine Transparenz des Verhaltens für die Gewerkschaftsseite ergeben haben soll (Grundsätze nach BAG, Urteil vom 04.06.2008 - 4 AZR 419/07, NZA 2008, 1366, vom 20.02.2008 - 4 AZR 64/07, NZA 2008, 946).

  • BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 27/11

    Wirksamkeit eines Wechsels in die OT-Mitgliedschaft

    BAG 26. August 2009 - 4 AZR 285/08 - Rn. 25 ff., BAGE 132, 10; 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 57 ff., BAGE 127, 27; 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - Rn. 41 ff., BAGE 126, 75) mit der Folge einer tarifrechtlichen Unwirksamkeit des Wechsels bezogen auf den im Verhandlungsprozess befindlichen Tarifvertrag.
  • BAG, 17.02.2010 - 5 AZR 191/09

    Unterbliebene Einführung des Entgeltrahmen-Tarifvertrags in der bayerischen

  • ArbG Stuttgart, 11.04.2011 - 16 Ca 10111/10

    Hinsichtlich des Vorliegens eines Mangels oder der Ordnungsgemäßheit einer

  • LAG München, 14.11.2014 - 6 Sa 691/13

    Tarifbindung, Ergänzungstarifvertrag

  • LAG München, 08.10.2013 - 6 Sa 421/13

    Tarifliche Differenzierungsklausel

  • LAG München, 14.11.2014 - 6 Sa 692/13

    Abfindung, Arbeitsvertrag, Betriebsrat, Betriebsvereinbarung,

  • LAG München, 26.11.2013 - 6 Sa 587/13

    Tarifliche Differenzierungsklausel

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.05.2010 - 11 Sa 103/10

    Austritt aus Arbeitgeberverband während laufender Tarifverhandlungen:

  • LAG München, 10.07.2014 - 6 Sa 176/14

    Tarifliche Differenzierungsklausel

  • LAG München, 14.11.2014 - 6 Sa 640/13

    Sozialtarifvertrag, Arbeitnehmer, Abfindung, Differenzierungsklausel,

  • LAG München, 14.11.2014 - 6 Sa 98/14

    Sozialplan, Interessenausgleich, Koalitionsfreiheit, Bruttoeinkommen,

  • LAG Hessen, 18.03.2010 - 17 Sa 1177/09

    Zur Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem vereinbarten, aber noch nicht

  • LAG München, 14.11.2014 - 6 Sa 1029/13

    Ergänzungstransfertarifvertrag, Sozialtarifvertrag, Gewerkschaft, Abfindung,

  • LAG München, 17.12.2013 - 6 Sa 586/13

    Tarifliche Differenzierungsklausel

  • LAG München, 14.11.2014 - 6 Sa 693/13

    Sozialplan, Interessenausgleich, für Arbeitnehmer, Arbeitsgerichte,

  • LAG München, 14.11.2014 - 6 Sa 848/13

    Anspruch auf Differenzvergütung und Differenzabfindung und auf Zahlung aus einem

  • BAG, 17.02.2010 - 5 AZR 192/09

    Unterbliebene Einführung des Entgeltrahmen-Tarifvertrags in der bayerischen

  • LAG München, 14.11.2014 - 6 Sa 579/13

    Tarifvertrag, Differenzierungsklausel

  • LAG München, 22.10.2013 - 6 Sa 422/13

    Tarifliche Differenzierungsklausel

  • BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 28/11

    Wirksamkeit eines Wechsels in die OT-Mitgliedschaft

  • BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 29/11

    Wirksamkeit eines Wechsels in die OT-Mitgliedschaft

  • BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 658/10

    Geänderte Bezugnahmeklausel - Tarifwechselklausel

  • ArbG Solingen, 06.05.2008 - 1 Ca 1681/07

    Auswirkungen eines Arbeitgeberwechsels in einen Arbeitgeberverband ohne

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.04.2008 - 11 Sa 1521/07

    Zahlung anteiliger tariflicher Jahressonderzuwendung - Verbandsaustritt -

  • LAG Hessen, 18.03.2010 - 17 Sa 1178/09

    Zur Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem vereinbarten, aber noch nicht

  • LAG München, 13.04.2010 - 6 Sa 132/10

    Widerruf einer Dynamisierungsabrede - Ausschlussfrist

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