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BAG, 29.10.1986 - 4 AZR 643/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auslegung einer Tarifvertragsklausel "Bezieht ein Arbeitnehmer verschiedene Arten von Vergütungen (Fixum und Provision, ausgenommen Stück- oder ähnliche Prämien), so muss das monatliche Fixum mindestens dem monatlichen Tarifgehalt/-lohn entsprechen" - Rechtmäßigkeit der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Vereinbarung von Fixum und Provision mit AN
Verfahrensgang
- ArbG Rheine, 30.01.1985 - 2 Ca 564/84
- LAG Hamm, 27.08.1985 - 6 Sa 791/85
- BAG, 29.10.1986 - 4 AZR 643/85
Papierfundstellen
- NZA 1987, 317 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
Auszug aus BAG, 29.10.1986 - 4 AZR 643/85
Nach dem Sinn und Zweck dieser Bestimmung, der aus Wortlaut und Gesamtzusammenhang der tariflichen Regelung ersichtlich und damit für die Tarifauslegung maßgebend ist (vgl. BAG 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung), soll der Arbeitnehmer monatlich einen festen Betrag (Fixum) erhalten, der der Höhe nach mindestens dem Tarifgehalt entspricht.
- BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 814/98
Sicherung eines monatlichen "Fixums
Die Entscheidung vom 29. Oktober 1986 (- 4 AZR 643/85 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 14 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 5) betraf den gleichlautenden § 8 Abs. 6 MTV für den Einzelhandel in NRW. - LAG Hessen, 21.07.1987 - 7 Sa 1707/86
Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erhöhung des vertraglichen Grundgehalts auf …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 155/87
Entstehung individueller Rechte aus betrieblicher Übung - Einverständnis mit der …
Daher bestehen auch jedenfalls keine allgemeinen rechtlichen Bedenken dagegen, daß - wie vorliegend im MTV Brotindustrie - aufgrund einer entsprechenden tariflichen Regelung Mehrarbeit auch durch Provisionszahlungen abgegolten werden kann, und zwar insbesondere dann, wenn diese der Höhe nach die tariflichen Mehrarbeitszuschläge erreichen oder gar - wie vorliegend - überschreiten (vgl. das Urteil des Senats vom 29. Oktober 1986 - 4 AZR 643/85 - AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
- LAG Düsseldorf, 13.08.2007 - 17 Sa 1006/07
Urlaubsgeld bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit
Eine Sonderzuwendung kann aber auch den Zweck haben, dem Betrieb erwiesene Treue zu belohnen und zukünftige Betriebstreue anzuregen (vgl. BAG v. 07.12.1989 - 6 AZR 324/88 - AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel). - LAG Köln, 03.11.1995 - 13 Sa 668/95
Arbeitsentgelt: untertarifliches Gehalt - Provision
Nichts anderes folgt aus § 9 Abs. 6 MTV (BAG, Urteil vom 29.10.1986 - 4 AZR 643/85 -, AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel): Danach ist nicht die Benennung der vertraglichen Vergütungsbestandteile wichtig, sondern dass der Arbeitnehmer fest mit einem monatlichen Einkommen rechnen kann, das mindestens dem Tarifgehalt entspricht; das war hier der Fall - auch nach der "Leistungszulage im Verkauf " : Aus der dortigen Regelung folgt, dass die Klägerin stets das Gehalt aus dem ursprünglichen Arbeitsvertrag erhalten sollte, das wiederum - nach Berichtigung - dem Tarifgehalt entsprach; denn dieses ist das in der "Leistungszulage im Verkauf" angesprochene "garantierte Mindestgehalt", das der Klägerin stets erhalten blieb und das nicht identisch mit dem - insoweit geringeren - "Basisgehalt" sein sollte (Falls im laufenden Monat das Basisgehalt + die Provision nicht das garantierte Mindestgehalt erreichen, wird das Mindestgehalt ausgezahlt."). - BAG, 25.10.1989 - 4 AZR 743/87 teil vom 29. Oktober 1986 - 4 AZR 643/85 - AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel) ist das monatliche Fixum des Klägers im vorliegenden Fall tariflich festgelegt.