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   BAG, 29.10.1986 - 4 AZR 643/85   

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https://dejure.org/1986,3364
BAG, 29.10.1986 - 4 AZR 643/85 (https://dejure.org/1986,3364)
BAG, Entscheidung vom 29.10.1986 - 4 AZR 643/85 (https://dejure.org/1986,3364)
BAG, Entscheidung vom 29. Oktober 1986 - 4 AZR 643/85 (https://dejure.org/1986,3364)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer Tarifvertragsklausel "Bezieht ein Arbeitnehmer verschiedene Arten von Vergütungen (Fixum und Provision, ausgenommen Stück- oder ähnliche Prämien), so muss das monatliche Fixum mindestens dem monatlichen Tarifgehalt/-lohn entsprechen" - Rechtmäßigkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1987, 317 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 29.10.1986 - 4 AZR 643/85
    Nach dem Sinn und Zweck dieser Bestimmung, der aus Wortlaut und Gesamtzusammenhang der tariflichen Regelung ersichtlich und damit für die Tarifauslegung maßgebend ist (vgl. BAG 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung), soll der Arbeitnehmer monatlich einen festen Betrag (Fixum) erhalten, der der Höhe nach mindestens dem Tarifgehalt entspricht.
  • BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 814/98

    Sicherung eines monatlichen "Fixums

    Die Entscheidung vom 29. Oktober 1986 (- 4 AZR 643/85 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 14 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 5) betraf den gleichlautenden § 8 Abs. 6 MTV für den Einzelhandel in NRW.
  • LAG Hessen, 21.07.1987 - 7 Sa 1707/86

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erhöhung des vertraglichen Grundgehalts auf

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  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 155/87

    Entstehung individueller Rechte aus betrieblicher Übung - Einverständnis mit der

    Daher bestehen auch jedenfalls keine allgemeinen rechtlichen Bedenken dagegen, daß - wie vorliegend im MTV Brotindustrie - aufgrund einer entsprechenden tariflichen Regelung Mehrarbeit auch durch Provisionszahlungen abgegolten werden kann, und zwar insbesondere dann, wenn diese der Höhe nach die tariflichen Mehrarbeitszuschläge erreichen oder gar - wie vorliegend - überschreiten (vgl. das Urteil des Senats vom 29. Oktober 1986 - 4 AZR 643/85 - AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • LAG Düsseldorf, 13.08.2007 - 17 Sa 1006/07

    Urlaubsgeld bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit

    Eine Sonderzuwendung kann aber auch den Zweck haben, dem Betrieb erwiesene Treue zu belohnen und zukünftige Betriebstreue anzuregen (vgl. BAG v. 07.12.1989 - 6 AZR 324/88 - AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).
  • LAG Köln, 03.11.1995 - 13 Sa 668/95

    Arbeitsentgelt: untertarifliches Gehalt - Provision

    Nichts anderes folgt aus § 9 Abs. 6 MTV (BAG, Urteil vom 29.10.1986 - 4 AZR 643/85 -, AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel): Danach ist nicht die Benennung der vertraglichen Vergütungsbestandteile wichtig, sondern dass der Arbeitnehmer fest mit einem monatlichen Einkommen rechnen kann, das mindestens dem Tarifgehalt entspricht; das war hier der Fall - auch nach der "Leistungszulage im Verkauf " : Aus der dortigen Regelung folgt, dass die Klägerin stets das Gehalt aus dem ursprünglichen Arbeitsvertrag erhalten sollte, das wiederum - nach Berichtigung - dem Tarifgehalt entsprach; denn dieses ist das in der "Leistungszulage im Verkauf" angesprochene "garantierte Mindestgehalt", das der Klägerin stets erhalten blieb und das nicht identisch mit dem - insoweit geringeren - "Basisgehalt" sein sollte (Falls im laufenden Monat das Basisgehalt + die Provision nicht das garantierte Mindestgehalt erreichen, wird das Mindestgehalt ausgezahlt.").
  • BAG, 25.10.1989 - 4 AZR 743/87
    teil vom 29. Oktober 1986 - 4 AZR 643/85 - AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel) ist das monatliche Fixum des Klägers im vorliegenden Fall tariflich festgelegt.
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