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   BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 644/93   

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BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 644/93 (https://dejure.org/1994,241)
BAG, Entscheidung vom 17.08.1994 - 4 AZR 644/93 (https://dejure.org/1994,241)
BAG, Entscheidung vom 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 (https://dejure.org/1994,241)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sachbearbeiter für private Vertragsangelegenheiten - Tarifliche Eingruppierung in Vergütungsgruppe - Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf tarifvertragliche Regelungen - Anforderungen der Tätigkeitsmerkmale erfüllende Arbeitsvorgänge - Summarische Prüfung von ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachbearbeiter für private Vertragsangelegenheiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 861 (Ls.)
  • BB 1995, 104
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 644/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (z. B. Senatsurteil vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975) erfordert die VergGr.

    IVb Fallgruppe 1a BAT/VKA die Auswirkungen bzw. die Tragweite der Tätigkeit des Klägers, aus welchem Grunde auch immer, deutlich wahrnehmbar bedeutungsvoller sind (BAG Urteil vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP, aaO).

  • BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 377/90
    Auszug aus BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 644/93
    Bei dem ansonsten unverändert weitergeltenden Arbeitsvertrag vom 5. Juni 1985 handelt es sich um einen formularmäßigen Vertrag, so daß der Senat ihn selbständig auslegen kann (BAGE 24, 198, 202 = AP Nr. 2 zu § 111 BBiG, zu 2a der Gründe; BAG Urteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 -, n. v.).

    Dieser Verweisung kommt nur die Bedeutung zu, festzulegen, welche Vergütungsgruppe die Parteien einmal als zutreffend angesehen haben (BAG Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 4 = ZTR 1991, 199; BAG Urteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 -, n. v.).

  • BAG, 12.02.1992 - 4 AZR 310/91

    Eingruppierung bei ständiger Unterstellung von Angestellten

    Auszug aus BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 644/93
    Unter einem Arbeitsvorgang im Sinne von § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 BAT ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer vernünftigen, sinnvollen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (BAGE 29, 364, 371 f. = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 12. Februar 1992 - 4 AZR 310/91 - AP Nr. 161 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 16.03.1972 - 2 AZR 202/71

    Pauschalierter Schadenersatz - Lehrvertrag - Vorzeitige Auflösung - Beweislast

    Auszug aus BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 644/93
    Bei dem ansonsten unverändert weitergeltenden Arbeitsvertrag vom 5. Juni 1985 handelt es sich um einen formularmäßigen Vertrag, so daß der Senat ihn selbständig auslegen kann (BAGE 24, 198, 202 = AP Nr. 2 zu § 111 BBiG, zu 2a der Gründe; BAG Urteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 -, n. v.).
  • BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 306/90

    Tätigkeit als Sozialarbeiter in einem Nichtsesshaftenheim - Sozialarbeiter, denen

    Auszug aus BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 644/93
    Dieser Verweisung kommt nur die Bedeutung zu, festzulegen, welche Vergütungsgruppe die Parteien einmal als zutreffend angesehen haben (BAG Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 4 = ZTR 1991, 199; BAG Urteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 -, n. v.).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 644/93
    Unter einem Arbeitsvorgang im Sinne von § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 BAT ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer vernünftigen, sinnvollen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (BAGE 29, 364, 371 f. = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 12. Februar 1992 - 4 AZR 310/91 - AP Nr. 161 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 02.12.1987 - 4 AZR 408/87

    Eingruppierung: Städtischer Sachbearbeiter für Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 644/93
    Aus einer zusammenfassenden Betrachtung aller Arbeitsvorgänge könne nur ausnahmsweise bei der Verbindung ungewöhnlicher, spezieller und jeweils differenzierende Anforderungen stellender Einzelaufgaben auf die besondere Schwierigkeit der Tätigkeit geschlossen werden (Urteil vom 2. Dezember 1987 - 4 AZR 408/87 - ZTR 1988, 177, m.w.N.; vgl. auch Urteil vom 16. Mai 1979 - 4 AZR 680/77 - AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 26.01.1972 - 4 AZR 104/71

    Angestellter im Justizdienst - Ausbilder von Kanzleilehrlingen - Angestellter im

    Auszug aus BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 644/93
    Bei der Anwendung eines solchen Rechtsbegriffs durch das Berufungsgericht kann das Revisionsgericht nur prüfen, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff als solchen verkannt hat, ob es bei der Subsumtion Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (BAG Urteile vom 8. November 1967 - 4 AZR 9/67 - AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT; vom 26. Januar 1972 - 4 AZR 104/71 - AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT; vom 5. September 1973, BAGE 25, 268 = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT; BAGE 51, 282, 293 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 644/93
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (z. B. Senatsurteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung -

    Auszug aus BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 644/93
    Unter einem Arbeitsvorgang im Sinne von § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 BAT ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer vernünftigen, sinnvollen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (BAGE 29, 364, 371 f. = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 12. Februar 1992 - 4 AZR 310/91 - AP Nr. 161 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 203/82

    Eingruppierung: Justiziabilität unbestimmter Rechtsbegriffe in Tarifverträgen

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

  • BAG, 16.05.1979 - 4 AZR 680/77

    Leitung eines Gartenbaubezirkes - Arbeitsvorgang - Besondere Schwierigkeit -

  • BAG, 05.09.1973 - 4 AZR 509/72

    Justizangestellter - Ausbilder - Kanzleilehrlinge - Angestellter im sonstigen

  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

  • BAG, 08.11.1967 - 4 AZR 9/67

    Prüfung von Merkmalen - Gründliche Fachkenntnisse - Umfassende Fachkenntnisse -

  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64

    Tatsächliche Feststellungen - Grundlage für Nachprüfung - Selbständige Leistungen

  • LAG Düsseldorf, 19.05.1993 - 11 Sa 955/91
  • LAG Düsseldorf, 04.02.1997 - 16 Sa 1554/96

    Eingruppierung: Hauptsachbearbeiters im Studentenwerk

    Sie kann ihren Grund haben im Behördenapparat selbst, den Auswirkungen der Tätigkeit auf die Lebensverhältnisse Dritter oder in sonstigen vergleichbaren Konsequenzen (ebenso BAG vom 17.08.1994 - 4 AZR 644/93 - AP Nr. 183 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu II 3 c der Gründe).

    Dabei muß sich die Schwierigkeit unmittelbar aus der Tätigkeit selbst ergeben, nicht etwa nur aus belastenden Bedingungen, unter denen die Tätigkeit geleistet werden muß (BAG vom 17.08.1994 - 4 AZR 644/93 - AP Nr. 183 a. a. O., zu II 3 e der Gründe; ebenso BAG vom 20.09.1995 - 4 AZR 413/94 - AP Nr. 205 a. a. O., zu II 4 c aa der Gründe).

    - 4 AZR 644/93 - AP Nr. 183 a. a. O., zu II 3 c der Gründe) von einer besonders verantwortungsvollen Tätigkeit des Klägers aus.

    IV b Fallgruppe 1 a (vgl. BAG vom 17.08.1994, a. a. O.), jedoch nicht dem Heraushebungsmerkmal der besonderen Schwierigkeit der vom Kläger beanspruchten Vergütungsgruppe IV a Fallgruppe 1 a BAT (Bund/Länder).

    ff) Auch der Umstand, daß der Kläger im Hinblick auf die Anzahl der bei der Beklagten beschäftigten Arbeitnehmer möglicherweise eine Vielzahl von Personalangelegenheiten parallel zu bearbeiten hat und hierbei außerdem einem Zeitdruck unterstehen mag, begründet keine besondere Schwierigkeit im tariflichen Sinn (vgl. auch BAG vom 17.08.1994 - 4 AZR 644/93 - a. a. O., zu II 3 d der Gründe).

  • BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 609/98

    Eingruppierung - Kreisjugendpfleger

    Anschließend sind jeweils die weiteren Merkmale der darauf aufbauenden höheren Vergütungsgruppen zu prüfen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Senatsurteil vom 24. September 1980 - 4 AZR 727/78 - BAGE 34, 158 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 - AP Nr. 183 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Dabei genügt eine pauschale Überprüfung, soweit die Parteien die Tätigkeit des Angestellten als unstreitig ansehen und der Beklagte die Tätigkeitsmerkmale als erfüllt erachtet (vgl. z.B. Senatsurteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 - aaO).

  • BAG, 20.09.1995 - 4 AZR 413/94

    Eingruppierung einer Gleichstellungs-/Frauenbeauftragten

    Anschließend sind die weiteren Merkmale der darauf aufbauenden höheren Vergütungsgruppen zu prüfen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Senatsurteil vom 24. September 1980 - 4 AZR 427/78 - BAGE 34, 158 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Dabei genügt eine pauschale Überprüfung, soweit die Parteien die Tätigkeit der Klägerin als unstreitig ansehen und die Beklagte Tätigkeitsmerkmale als erfüllt erachtet (vgl. z. B. Senatsurteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 -, aaO).

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