Rechtsprechung
   BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 646/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,32680
BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 646/94 (https://dejure.org/1996,32680)
BAG, Entscheidung vom 24.04.1996 - 4 AZR 646/94 (https://dejure.org/1996,32680)
BAG, Entscheidung vom 24. April 1996 - 4 AZR 646/94 (https://dejure.org/1996,32680)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,32680) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 87/91

    Eingruppierung einer Abpackerin

    Auszug aus BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 646/94
    Für solche Klagen besteht auch außerhalb des öffentlichen Dienstes das nach § 256 ZPO erforderliche besondere Feststellungsinteresse (Senatsurteile vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, zu I der Gründe = EzA § 4 TVG Großhandel Nr. 2; vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 - AP Nr. 2 zu § 12 AVR Caritasverband, zu B I der Gründe; vom 26. Juli 1995 - 4 AZR 914/94 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel).
  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 358/92

    Erzieherin in Wohngruppe von Behinderten

    Auszug aus BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 646/94
    Für solche Klagen besteht auch außerhalb des öffentlichen Dienstes das nach § 256 ZPO erforderliche besondere Feststellungsinteresse (Senatsurteile vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, zu I der Gründe = EzA § 4 TVG Großhandel Nr. 2; vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 - AP Nr. 2 zu § 12 AVR Caritasverband, zu B I der Gründe; vom 26. Juli 1995 - 4 AZR 914/94 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel).
  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 914/94

    Eingruppierung einer Fakturistin im Groß- und Außenhandel

    Auszug aus BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 646/94
    Für solche Klagen besteht auch außerhalb des öffentlichen Dienstes das nach § 256 ZPO erforderliche besondere Feststellungsinteresse (Senatsurteile vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, zu I der Gründe = EzA § 4 TVG Großhandel Nr. 2; vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 - AP Nr. 2 zu § 12 AVR Caritasverband, zu B I der Gründe; vom 26. Juli 1995 - 4 AZR 914/94 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel).
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 735/07

    Eingruppierung "Koordinator der Sanitätsstation" in der Chemischen Industrie

    Dabei kann die für bestimmte Tätigkeiten vorausgesetzte Berufsausbildung auch durch in der Berufsausübung erworbene vergleichbare Kenntnisse und Fertigkeiten - nicht Fähigkeiten, wie das Landesarbeitsgericht meint - ersetzt werden (Senat 24. April 1996 - 4 AZR 646/94 -, zu II 3 b der Gründe).
  • BAG, 19.08.2004 - 8 AZR 375/03

    Eingruppierung eines Maschinenbedieners in der Chemischen Industrie

    Wie der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden hat (24. April 1996 - 4 AZR 646/94 -) handelt es sich bei den einzelnen Entgeltgruppen E 4, E 6 und E 7 des BETV Chemische Industrie um Aufbaufallgruppen im Sinne der vorgenannten Rechtsprechung.

    Dabei kann die für bestimmte Tätigkeiten vorausgesetzte Berufsausbildung durchgängig durch in der Berufsausübung erworbene vergleichbare Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten ersetzt werden (vgl. BAG 24. April 1996 - 4 AZR 646/94 - aaO).

  • BAG, 17.02.2005 - 8 AZR 608/03

    Eingruppierung eines insichbeurlaubten Beamten bei der Post

    Bei einer allgemein üblichen Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch außerhalb des öffentlichen Dienstes keine Bedenken bestehen, ist grundsätzlich das erforderliche rechtliche Interesse an der Feststellung zu bejahen, da der Arbeitnehmer zumindest für die Zukunft, auf die sich die Klage auch erstreckt, seine Ansprüche nicht beziffern kann und daher an der Erhebung der Leistungsklage gehindert ist (24. April 1996 - 4 AZR 646/94 - mwN; 17. April 2003 - 8 AZR 482/01 - mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht