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BAG, 26.11.1986 - 4 AZR 653/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Änderung der wöchentlichen Arbeitszeit durch einseitige Anordnung des Arbeitgebers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 27.02.1985 - 3 Cä 426/84
- LAG Baden-Württemberg, 24.07.1985 - 3 Sa 34/85
- BAG, 26.11.1986 - 4 AZR 653/85
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 585/83
Arbeitszeitbestimmung durch Arbeitgeber-Mitbestimmung
Auszug aus BAG, 26.11.1986 - 4 AZR 653/85
Das hat der Senat in seinen Urteilen vom 26. Juni 1985 - 4 AZR 585/83 - (AP Nr. 4 zu § 9 TVAL II, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) und 29. Januar 1986 - 4 AZR 531/84 - (zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt) im einzelnen ausgeführt. - BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 531/84
Auszug aus BAG, 26.11.1986 - 4 AZR 653/85
Das hat der Senat in seinen Urteilen vom 26. Juni 1985 - 4 AZR 585/83 - (AP Nr. 4 zu § 9 TVAL II, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) und 29. Januar 1986 - 4 AZR 531/84 - (zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt) im einzelnen ausgeführt.
- LAG Düsseldorf, 22.10.2013 - 16 Sa 622/13
Versetzung in Vermittlungs- und Qualifizierungsbetrieb
Sie findet ihre Grenze in entgegenstehendem Gesetzesrecht, das seinerseits mit Art. 9 Abs. 3 GG in Einklang stehen muss (st. Rspr., vgl. BAG v. 23.09.2004, 6 AZR 442/03, BAGE 112, 64 - 71; BAG v. 10.07.2003, 6 AZR 372/02, juris; BAG v. 31.07.2002, 7 AZR 140/01, BAGE 102, 65 mwN; BAG v. 26.11.1986, 4 AZR 653/85, juris). - BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 372/02
Ausübung des Direktionsrechts nach § 9 Ziff 4 TV AL II
Das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber innerhalb eines tarifvertraglich festgelegten Rahmens unter den im Tarifvertrag zu regelnden Voraussetzungen eine feststehende tarifliche Wochenarbeitszeit verlängern oder zu ihr zurückkehren kann (BAG 26. Juni 1985 - 4 AZR 585/83 - BAGE 49, 125, 131; 29. Januar 1986 - 4 AZR 531/84 - 26. November 1986 - 4 AZR 653/85 -). - LAG Rheinland-Pfalz, 06.11.2013 - 8 Sa 238/13
Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit - § 9 ALTV II
Die Bestimmungen in § 9 TVAL II bzw. vorliegend in Ziffer 2 des Anhangs F zum TVAL II berechtigen den Arbeitgeber, durch einseitige Anordnung die Arbeitszeit zu verlängern und in derselben Weise wieder bis auf das Maß der tariflichen Normalarbeitszeit zu verkürzen (BAG v. 26.06.1985 - 4 AZR 585/83 - AP Nr. 4 zu § 9 TVAL II; BAG v. 26.11.1986 - 4 AZR 653/85 - zitiert nach juris; LAG Rheinland-Pfalz v. 13.08.1985 - 8 Sa 228/85 - zitiert nach juris; LAG Rheinland-Pfalz v. 02.07.1993 - 3 Sa 1074/92 - zitiert nach juris; LAG Rheinland-Pfalz v. 06.12.2006 - 10 Sa 644/06 - zitiert nach juris). - LAG Düsseldorf, 14.03.2002 - 11 Sa 1644/01
Einseitige Verkürzung der Arbeitszeit auf die tariflich festgelegte regelmäßige …
Da im Streitfall, wie dargestellt, auf das Arbeitsverhältnis der Klägerin mit den britischen Streitkräften die in § 9 Nr. 4 TV AL II getroffene Regelung Anwendung findet und die Dienststelle R. erkennbar mit ihrem Berichtigungs- und Nachtragsbogen zum Arbeitsvertrag mit der Ordnungsnummer 6 lediglich die zum 01.07.1999 in Kraft getretene tarifliche Änderung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit der Klägerin verdeutlichen wollte, kann hierin keine Absicht der Dienststelle R. erkannt werden, die mitgeteilten Änderungen als den Arbeitsvertrag ändernde rechtsgeschäftliche Erklärungen anzusehen und damit auf die der Dienststelle zustehenden tariflichen Rechte nach § 9 Nr. 4 TV AL II zu verzichten (vgl. in diesem Zusammenhang auch BAG 26.11.1986 - 4 AZR 653/85 - in der Fachpresse unveröffentlicht). - BSG, 20.02.1991 - 11 RAr 121/89
Berechnung des Kurzarbeitergeldes bei verlängerter regelmäßiger Wochenarbeitszeit
Die tarifliche Regelung lasse eine Verlängerung der Arbeitszeit durch Betriebsvereinbarung, die nach § 77 Abs. 2 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) der Schriftform bedarf, sowie durch einseitige Anordnung des Arbeitgebers in Ausübung des Direktionsrechts und in den Einzelarbeitsverträgen zu (zur Zulässigkeit einer solchen tariflichen Regelung vgl BAGE 49, 125 = AP Nr. 4 zu TVAL II und BAG Urteil vom 26. November 1986 - 4 AZR 653/85 -).