Rechtsprechung
   BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 662/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2592
BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 662/97 (https://dejure.org/1998,2592)
BAG, Entscheidung vom 22.07.1998 - 4 AZR 662/97 (https://dejure.org/1998,2592)
BAG, Entscheidung vom 22. Juli 1998 - 4 AZR 662/97 (https://dejure.org/1998,2592)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,2592) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BAT 1975 § 22; ; BAT 1975 § 23; ; Tarifvertrag zur Änderung der Anlage 1 a zum BAT/VKA vom 21. Dezember 1994 (Angestellte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst) VergGr. VII, VI... b, V c, V b; ; Tarifvertrag über die Eingruppierung der Angestellten im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst vom 15. Juni 1961 VergGr. VII, VI b, V c; ; Nds BrandSchG § 3 Abs. 1 Nr. 5; ; Nds APVO-Feu § 12; ; Nds APVO-Feu § 13; ; Nds Dienstgrad VO-FF § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung: Einsatzsachbearbeiter in Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 89, 246
  • BB 1998, 2532
  • NZA-RR 1999, 270
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 22.03.1990 - 6 AZR 411/88

    Anspruch auf Überstundenvergütung für die tatsächlichen Einsatzzeit in einer

    Auszug aus BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 662/97
    Mit der unmittelbaren Brandbekämpfung sind nicht nur die Angestellten beschäftigt, die unmittelbar vor Ort ein Feuer bekämpfen, sondern auch die, die bei der Bekämpfung von Bränden oder zur Beseitigung sonstiger Notstände nur Hilfsdienste leisten und damit durch ihre Tätigkeit die eigentliche Brandbekämpfung erst ermöglichen oder unterstützen (BAG Urteil vom 22. März 1990 - 6 AZR 411/88 - EzBAT SR 2 x BAT Arbeitszeit Nr. 1 = ZTR 1990, 517; BAG Urteil vom 11. September 1959 - 1 AZR 56/59 - n.v.; LAG Hamm Urteil vom 9. März 1989 - 17 Sa 1524/88 - EzBAT SR 2 x BAT Beendigung des Arbeitsverhältnisses Nr. 1).

    Die Einsatzsachbearbeiter in einer Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle sind daher Angestellte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst (so auch BAG Urteil vom 22. März 1990, aaO; BAG Urteil vom 6. August 1997 - 10 AZR 167/97 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O SR 2 x = EzBAT SR 2 x BAT Einsatzdienst Nr. 2; LAG Hamm Urteil vom 9. Februar 1995 - 17 Sa 1179/94 - ZTR 1995, 367; a.A. Claus, Lexikon der Eingruppierung, Stand Januar 1996, Stichwort "Feuerwehr-Einsatz-Leitstellen").

  • BAG, 06.08.1997 - 10 AZR 167/97

    Tarifliche Tätigkeitszulage - Feuerwehrzulage

    Auszug aus BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 662/97
    Die Einsatzsachbearbeiter in einer Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle sind daher Angestellte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst (so auch BAG Urteil vom 22. März 1990, aaO; BAG Urteil vom 6. August 1997 - 10 AZR 167/97 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O SR 2 x = EzBAT SR 2 x BAT Einsatzdienst Nr. 2; LAG Hamm Urteil vom 9. Februar 1995 - 17 Sa 1179/94 - ZTR 1995, 367; a.A. Claus, Lexikon der Eingruppierung, Stand Januar 1996, Stichwort "Feuerwehr-Einsatz-Leitstellen").

    Es ist also erforderlich, daß die Bediensteten dem feuerwehrtechnischen Dienst angehören und regelmäßig zur unmittelbaren Brandbekämpfung und zum Hilfsdienst herangezogen werden (vgl. BAG Urteil vom 6. August 1997, aaO; aus der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte für die Feuerwehrzulage für Beamte z.B. Bundesverwaltungsgericht Urteile vom 21. März 1996 - 2 C 24.95 - ZTR 1996, 380 f. zur Zulagenberechtigung von Feuerwehrbeamten im Leitstellendienst; vom 27. Juni 1991 - 2 C 17.90 - EzBAT SR 2 x BAT Einsatzdienst Nr. 1: Aktiver Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungsdienst erforderlich).

  • LAG Hamm, 19.11.1987 - 4 Sa 1416/85

    Angestellte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst; Prüfungsvoraussetzung;

    Auszug aus BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 662/97
    Damit ist insoweit auch die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 19. November 1987 (- 4 Sa 1416/85 - ZTR 1988, 463) überholt, nach der eine Eingruppierung in die VergGr.
  • LAG Hamm, 09.02.1995 - 17 Sa 1179/94

    Feuerwehrzulage: Einstellung der Zahlung

    Auszug aus BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 662/97
    Die Einsatzsachbearbeiter in einer Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle sind daher Angestellte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst (so auch BAG Urteil vom 22. März 1990, aaO; BAG Urteil vom 6. August 1997 - 10 AZR 167/97 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O SR 2 x = EzBAT SR 2 x BAT Einsatzdienst Nr. 2; LAG Hamm Urteil vom 9. Februar 1995 - 17 Sa 1179/94 - ZTR 1995, 367; a.A. Claus, Lexikon der Eingruppierung, Stand Januar 1996, Stichwort "Feuerwehr-Einsatz-Leitstellen").
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 662/97
    Dem entspricht es, daß der Senat in seiner Entscheidung vom 29. Januar 1986 (- 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975) ausgeführt hat, daß der Begriff der technischen Angestellten nicht auf solche beschränkt werden dürfe, die "unmittelbar am Gerät" arbeiteten.
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 26/93

    Bestimmungen in Tarifverträgen für die Bundesbahn über die Eingruppierung -

    Auszug aus BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 662/97
    Der Senat hat nicht nur in der vom Landesarbeitsgericht genannten Entscheidung vom 20. Oktober 1993 (- 4 AZR 26/93 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn) eine tarifliche Regelung für zulässig angesehen, die für die Einstufung in Lohngruppen auf die Bewertung der Beamtendienstposten verwiesen hat und die auch eine Verweisung auf Richtlinien für die Bewertung der Beamtendienstposten enthielt.
  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

    Auszug aus BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 662/97
    Dabei ist es zwar rechtlich möglich, daß die gesamte Tätigkeit des Angestellten nur einen einzigen Arbeitsvorgang bildet, wenn der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und nur einer einheitlichen rechtlichen Bewertung zugänglich ist (BAG Urteil vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 - AP Nr. 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 17.90

    Feuerwehrzulage - Einsatzdienst - Brandbekämpfungsdienst - Hilfeleistungsdienst

    Auszug aus BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 662/97
    Es ist also erforderlich, daß die Bediensteten dem feuerwehrtechnischen Dienst angehören und regelmäßig zur unmittelbaren Brandbekämpfung und zum Hilfsdienst herangezogen werden (vgl. BAG Urteil vom 6. August 1997, aaO; aus der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte für die Feuerwehrzulage für Beamte z.B. Bundesverwaltungsgericht Urteile vom 21. März 1996 - 2 C 24.95 - ZTR 1996, 380 f. zur Zulagenberechtigung von Feuerwehrbeamten im Leitstellendienst; vom 27. Juni 1991 - 2 C 17.90 - EzBAT SR 2 x BAT Einsatzdienst Nr. 1: Aktiver Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungsdienst erforderlich).
  • BAG, 06.10.1965 - 4 AZR 189/64

    Krankentransportfahrer - Feuerwehrtechnischer Dienst - Brandschutz -

    Auszug aus BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 662/97
    aa) Der Begriff "im feuerwehrtechnischen Dienst" fordert inhaltlich eine Tätigkeit, die unmittelbar dem Brandschutz dient (vgl. Urteil des Senats vom 6. Oktober 1965 - 4 AZR 189/64 - AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT).
  • LAG Hamm, 09.03.1989 - 17 Sa 1524/88

    Kreisschlauchpflegerei; Begriff des feuerwehrtechnischen Dienstes; Feuerwehr;

    Auszug aus BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 662/97
    Mit der unmittelbaren Brandbekämpfung sind nicht nur die Angestellten beschäftigt, die unmittelbar vor Ort ein Feuer bekämpfen, sondern auch die, die bei der Bekämpfung von Bränden oder zur Beseitigung sonstiger Notstände nur Hilfsdienste leisten und damit durch ihre Tätigkeit die eigentliche Brandbekämpfung erst ermöglichen oder unterstützen (BAG Urteil vom 22. März 1990 - 6 AZR 411/88 - EzBAT SR 2 x BAT Arbeitszeit Nr. 1 = ZTR 1990, 517; BAG Urteil vom 11. September 1959 - 1 AZR 56/59 - n.v.; LAG Hamm Urteil vom 9. März 1989 - 17 Sa 1524/88 - EzBAT SR 2 x BAT Beendigung des Arbeitsverhältnisses Nr. 1).
  • BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 489/95

    Eingruppierung einer Zweitkraft in einer Kindergartengruppe

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

  • BAG, 13.05.1998 - 4 AZR 106/97

    Eingruppierung: Sachbearbeiterin beim Bundeseisenbahnvermögen

  • BVerwG, 21.03.1996 - 2 C 24.95

    Beamtenrecht: Anspruch auf Zulagen von Feuerwehrbeamten im Leitstellendienst

  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 1025/94

    Eingruppierung eines Rettungsassistenten

  • BAG, 15.11.1985 - 7 AZR 334/83

    Arbeitsentgelt: Mehrarbeitsvergütung

  • LAG Niedersachsen, 16.09.1997 - 13 Sa 350/97
  • BAG, 11.09.1959 - 1 AZR 56/59
  • BAG, 06.09.2018 - 6 AZR 204/17

    Arbeitszeit von arbeitsvertraglich bei der Berliner Feuerwehr angestellten

    Für eine unmittelbare Brandbekämpfung genügt es - ist aber auch erforderlich -, wenn Beschäftigte bei der Bekämpfung von Bränden oder zur Beseitigung sonstiger Notstände Hilfsdienste leisten und damit die eigentliche Brandbekämpfung oder Hilfsleistung erst ermöglichen oder zumindest unterstützen (zur SR 2x BAT: BAG 22. Juli 1998 - 4 AZR 662/97 - zu II 3 a aa der Gründe, BAGE 89, 246; 22. März 1990 - 6 AZR 411/88 - zu II 1 der Gründe; zum TV AL BAG 11. September 1959 - 1 AZR 56/59 - zum Begriff des Einsatzdienstes und dessen Verhältnis zum Begriff des feuerwehrtechnischen Dienstes BAG 6. August 1997 - 10 AZR 167/97 - zu II 3 der Gründe) .
  • ArbG Stuttgart, 02.07.2014 - 11 Ca 291/14

    Eingruppierung eines Gerätewartes der Feuerwehr

    Deswegen hat das Bundesarbeitsgericht den Einsatzsachbearbeiter in einer Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle zu den Angestellten im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst gezählt, weil der Begriff der technischen Angestellten nicht auf solche beschränkt werden dürfe, die "unmittelbar am Gerät" arbeiten (BAG 22.07.1998 - 4 AZR 662/97 - Juris Rz. 47; 06.08.1997 - 10 AZR 167/97 - Juris Rz. 32, 33; 22.03.1990 - 6 AZR 411/88 - Juris Rz. 37).

    Nach Auffassung und Willen der Tarifvertragsparteien zählt der dort genannte Personenkreis nicht zum feuerwehrtechnischen Dienst, weil er gerade nicht mir der unmittelbaren Brandbekämpfung betraut ist (BAG 22.07.1998 - 4 AZR 662/97 - aaO; 06.08.1997 - 10 AZR 167/97 - aaO; 22.03.1990 - 6 AZR 411/88 - aaO; LAG Hamm 09.03.1989 - 17 Sa 1524/88 - Juris; Leitsatz zu einem Angestellten, der für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten in einer Kreisschlauchpflegerei angestellt ist).

    Aus den landesrechtlichen Beamtenregelungen ergibt sich u. a., dass ein Oberbrandmeister in der Lage sein muss, selbständig technische Einheiten bis zur Gruppenstärke im feuerwehrtechnischen Sinne im Einsatzdienst zu führen (BAG 13.11.2013 - 4 AZR 160/12 - Rz. 23, 24, Juris; 22.07.1998 - 4 AZR 662/97 - Rz. 53 ff, Juris unter Bezug auf die Blätter zur Berufskunde, Band 2 IV b 30 - Beamter/Beamtin des feuerwehrtechnischen Dienstes [mittlerer, gehobener und höherer Dienst]).

    Denn die Sonderregelungen über Beschäftige im Einsatzdienst nach dessen Nr. 2 Abs. 2 gelten nur für Beschäftigte, die hauptamtlich im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst beschäftigt sind, Nr. 1 zu § 1 Abs. 1 der Vorschrift (BAG 06.08.1997 - 10 AZR 167/97 - Rz. 28, Juris zu Satz 2 der Übergangsvorschrift zu Nr. 2 Satz 2 der SR 2 X BAT-O iVm Nr. 1 der SR 2 X BAT-O; zur Abgrenzung zwischen feuerwehrtechnischem Dienst und Einsatzdienst vgl. auch BAG 22.07.1998 - 4 AZR 662/97 - Rz. 48, Juris; Bundesverwaltungsgericht 21.03.1996 - 2 C 24/95 - Rz. 23, Juris).

  • BAG, 13.11.2013 - 4 AZR 160/12

    Eingruppierung - kommunaler feuerwehrtechnischer Dienst - "in der Tätigkeit von

    Das gilt auch für die subjektiv abverlangten Voraussetzungen, wie der erfolgreiche Abschluss eines an der Landesfeuerwehrschule absolvierten Führungslehrgangs oder der Abschluss der Gruppenführerausbildung (BAG 22. Juli 1998 - 4 AZR 662/97 - BAGE 89, 246, 255) .

    Aus dem laufbahnentsprechenden Einsatz von Beamten können regelmäßig Vorgaben und Konkretisierungen für die tariflich auszuübende Tätigkeit entwickelt werden (BAG 22. Juli 1998 - 4 AZR 662/97 - BAGE 89, 246, 255) .

    Aus den landesrechtlichen Beamtenregelungen ergibt sich ua., dass ein Oberbrandmeister in der Lage sein muss, selbständig technische Einheiten bis zur Gruppenstärke im feuerwehrtechnischen Sinne im Einsatzdienst zu führen (BAG 22. Juli 1998 - 4 AZR 662/97 - BAGE 89, 246, 258 unter Bezug auf Blätter zur Berufskunde, Bd. 2 - VI B 30 - Beamter/Beamtin des feuerwehrtechnischen Dienstes (mittlerer, gehobener und höherer Dienst)) .

    Voraussetzung wäre aber, dass der Kläger einen vergleichbaren Bildungsstand hätte und entsprechend eingesetzt worden wäre (BAG 22. Juli 1998 - 4 AZR 662/97 - BAGE 89, 246, 258) .

  • BAG, 30.10.2019 - 6 AZR 16/19

    Bereitschaftszeit in einer Rettungsdienstleitstelle

    (1) Bei einer Beschäftigung in einer Leitstelle im Organisationsbereich einer Feuerwehr besteht eine Zugehörigkeit zum feuerwehrtechnischen Dienst (vgl. BAG 19. Februar 2014 - 10 AZR 293/13 - Rn. 7, 15; 22. Juli 1998 - 4 AZR 662/97 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 89, 246) .
  • LAG Hessen, 10.08.1999 - 9 Sa 2922/98

    Anspruch auf Gewährung einer Feuerwehrzulage

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 26.09.2012 - 4 AZR 688/10

    Eingruppierung eines Sachgebietsleiters Brand- und Zivilschutz

    Das Landesarbeitsgericht ist jedoch zutreffend davon ausgegangen, dass die hierfür erforderlichen tatsächlichen Voraussetzungen vom Kläger nicht hinreichend dargelegt worden sind, so dass dahinstehen kann, ob die Tätigkeit des Klägers überhaupt dem feuerwehrtechnischen Dienst iSd. SR 2x BAT-O unterfällt (vgl. insoweit zum Begriff des feuerwehrtechnischen Dienstes ua. BAG 6. Oktober 1965 - 4 AZR 189/64 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 1; 6. August 1997 - 10 AZR 167/97 - AP BAT-O § 2 SR 2x Nr. 1; 22. Juli 1998 - 4 AZR 662/97 - BAGE 89, 246) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.01.2012 - 6 Sa 1940/11

    Eingruppierung von Angestellten im feuertechnischen Dienst - Entgeltgruppe 8

    Dazu ist nämlich erforderlich, dass der Angestellte im feuertechnischen Dienst über einen vergleichbaren Bildungsstand wie ein Oberbrandmeister verfügt und dementsprechend eingesetzt wird ( BAG, Urteil vom 22.07.1998 - 4 AZR 662/97 - BAGE 89, 246 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 254 zu II 3 b bb und d bb der Gründe ).
  • ArbG Iserlohn, 20.01.2022 - 5 Ca 1090/20
    Die Einsatzsachbearbeiter in einer Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle sind daher Angestellte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst (BAG, Urteil vom 22. Juli 1998 - 4 AZR 662/97 -, BAGE 89, 246-262, Rn. 47).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht