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   BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 67/07   

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BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 67/07 (https://dejure.org/2008,1863)
BAG, Entscheidung vom 12.03.2008 - 4 AZR 67/07 (https://dejure.org/2008,1863)
BAG, Entscheidung vom 12. März 2008 - 4 AZR 67/07 (https://dejure.org/2008,1863)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zahlungsansprüche einer Lehrkraft für besondere Aufgaben an einem Studienkolleg auf der Grundlage der Eingruppierung im Hochschuldienst Sachsen-Anhalt; Zulässigkeit einer sog. Eingruppierungsfeststellungsklage im öffentlichen Dienst; Zulässigkeit eines Zahlungsantrags ...

  • Judicialis

    Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt § 28; ; Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt § 35; ; Satzung des Studienkollegs der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg § 5; ;... Studienkollegsverordnung § 27; ; BAT-O Anl. 1a VergGr. Ia; ; BAT-O Anl. 1a VergGr. Ib; ; ZPO § 253

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung öffentlicher Dienst; Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel - Eingruppierung des stellvertretenden Leiters des Landesstudienkollegs der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg; Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 1319 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 460/01

    Eingruppierung einer Lehrerin

    Auszug aus BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 67/07
    Ohne Hinzutreten weiterer Umstände könne ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes nicht annehmen, der Arbeitgeber wolle eine Vergütung nach dieser Vergütungsgruppe unabhängig von den tariflichen Voraussetzungen zahlen, da dieser grundsätzlich nur das gewähren wolle, was dem Arbeitnehmer tariflich zusteht (16. Mai 2002 - 8 AZR 460/01 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 21 mwN; 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93 mwN).

    Dies gelte grundsätzlich auch im Bereich der Eingruppierung von Lehrern unter Anwendung des BAT-O. Für die Eingruppierung der Lehrkräfte gemäß der Verweisung der tariflichen Bestimmungen auf die beamtenrechtlichen Vorschriften und ggf. nach Maßgabe von Richtlinien, ergäben sich keine Besonderheiten, die es rechtfertigen, der Angabe der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag eine weitergehende Bedeutung beizumessen als in den Fällen, in denen sich die Eingruppierung nach §§ 22, 23 BAT-O unter Anwendung der Anl. 1a zum BAT-O ergibt (16. Mai 2002 - 8 AZR 460/01 - aaO).

    (aa) Die vom Landesarbeitsgericht vorgenommene Auslegung einer bloß deklaratorischen Bedeutung der genannten Vereinbarung setzt voraus, dass zum Zeitpunkt der vertraglichen Festlegung hinsichtlich der Eingruppierung ein Regelwerk mit abstrakten Tätigkeitsmerkmalen existierte, das auf das Rechtsverhältnis der Parteien Anwendung gefunden hätte, und wenn sich letztlich hieraus eine zutreffende Eingruppierung hätte ermitteln lassen, ohne dass es der - eben nur deklaratorischen - Benennung der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag bedurft hätte (BAG 22. Juli 2004 - 8 AZR 203/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 126; 16. Mai 2002 - 8 AZR 460/01 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 21 mwN).

    Nimmt der Arbeitnehmer dieses Angebot an, ist die Anwendung des Vergütungssystems damit vertraglich und konstitutiv festgelegt (BAG 16. Mai 2002 - 8 AZR 460/01 - aaO, für die Angabe einer konkreten Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag).

  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 203/03

    Eingruppierung einer Lehrerin im Hochschuldienst in Mecklenburg-Vorpommern

    Auszug aus BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 67/07
    (aa) Die vom Landesarbeitsgericht vorgenommene Auslegung einer bloß deklaratorischen Bedeutung der genannten Vereinbarung setzt voraus, dass zum Zeitpunkt der vertraglichen Festlegung hinsichtlich der Eingruppierung ein Regelwerk mit abstrakten Tätigkeitsmerkmalen existierte, das auf das Rechtsverhältnis der Parteien Anwendung gefunden hätte, und wenn sich letztlich hieraus eine zutreffende Eingruppierung hätte ermitteln lassen, ohne dass es der - eben nur deklaratorischen - Benennung der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag bedurft hätte (BAG 22. Juli 2004 - 8 AZR 203/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 126; 16. Mai 2002 - 8 AZR 460/01 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 21 mwN).

    Eine Regelung für Lehrer an Hochschulen ist aber in der BBesO in den Ämtern der Besoldungsgruppen A 14 und A 13 nicht ausgebracht (BAG 22. Juli 2004 - 8 AZR 203/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 126; vgl. auch BBesO A und B BGBl. I 1992 S. 429, 438 f. in der Fassung vom 9. März 1992, gültig vom 1. Januar 1992 bis zum 14. August 1993).

    Die TdL-Richtlinien vom 24. Juni 1991 in der damals geltenden Fassung vom 23. Januar 1992 mit den am 5. August 1992 beschlossenen Änderungen sahen aber keine Eingruppierungsregelungen für Lehrkräfte im Hochschulbereich vor (BAG 22. Juli 2004 - 8 AZR 203/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 126).

  • BAG, 07.12.1983 - 4 AZR 415/81
    Auszug aus BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 67/07
    Dabei reicht es nach der Senatsrechtsprechung zwar aus, wenn sich dies aus Dienstanweisungen, Verwaltungsverfügungen oder einem Geschäfts- bzw. Organisationsplan ergibt (7. Dezember 1983 - 4 AZR 415/81 -).

    Genauso wenig kann schon in der Bestellung zum ständigen Vertreter eine ausdrückliche Anordnung der Unterstellung der dem Vertretenen unterstellten Angestellten angenommen werden (so bereits Senat 7. Dezember 1983 - 4 AZR 415/81 -).

  • BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 336/87

    Eingruppierung eines Architekten in den Bundesangestelltentarif (BAT) -

    Auszug aus BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 67/07
    Es ist für die arbeitsvertragliche Wirkung jedoch erforderlich, dass diese Erklärung der ausdrücklichen Anordnung dem Angestellten nach § 130 BGB zugeht (BAG 11. November 1987 - 4 AZR 336/87 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 140).

    Ein lediglich konkludentes Verhalten oder die faktische Herstellung entsprechender Organisationsformen ist ebenso wenig ausreichend wie die Benachrichtigung von den Unterstellungsverhältnissen lediglich gegenüber den unterstellten Angestellten (Senat 11. November 1987 - 4 AZR 336/87 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 140).

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 505/06

    Eingruppierung - Überflüssiger Hilfsantrag

    Auszug aus BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 67/07
    Gegen ihre Zulässigkeit bestehen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken (Senat 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 -AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 114; 6. Juni 2007 - 4 AZR 505/06 - ZTR 2008, 156).

    Er ist nicht als eigenständiger Antrag anzusehen, weil er als "Weniger" in dem gestellten Hauptantrag enthalten ist (vgl. dazu Senat 6. Juni 2007 - 4 AZR 505/06 - ZTR 2008, 156).

  • BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 408/90

    Anspruch auf Zulage bei Vertretung - ständige Unterstellung

    Auszug aus BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 67/07
    Eine "ständige" Unterstellung ist jedenfalls bei einer länger als ein Jahr dauernden ununterbrochenen Unterstellung anzunehmen (Senat 20. Februar 1991 - 4 AZR 408/90 - AP BAT § 24 Nr. 16).
  • BAG, 22.03.2000 - 4 AZR 118/99

    Eingruppierung eines Referatsleiters beim Bundessprachenamt

    Auszug aus BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 67/07
    Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass bei einer höheren Zahl von Untergebenen, gegenüber denen der Angestellte eine Weisungs- und Fach- und Dienstaufsichtsbefugnis auszuüben hat (Senat 18. Mai 1994 - 4 AZR 468/93 -ZTR 1994, 464), dem Vorgesetzten mehr und schwierigere Koordinations- und Aufsichtsaufgaben obliegen (Senat 22. März 2000 - 4 AZR 118/99 - BAGE 94, 154; 12. Februar 1992 - 4 AZR 310/91 - BAGE 69, 309).
  • BAG, 12.02.1992 - 4 AZR 310/91

    Eingruppierung bei ständiger Unterstellung von Angestellten

    Auszug aus BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 67/07
    Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass bei einer höheren Zahl von Untergebenen, gegenüber denen der Angestellte eine Weisungs- und Fach- und Dienstaufsichtsbefugnis auszuüben hat (Senat 18. Mai 1994 - 4 AZR 468/93 -ZTR 1994, 464), dem Vorgesetzten mehr und schwierigere Koordinations- und Aufsichtsaufgaben obliegen (Senat 22. März 2000 - 4 AZR 118/99 - BAGE 94, 154; 12. Februar 1992 - 4 AZR 310/91 - BAGE 69, 309).
  • BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 647/00

    Eingruppierung von pädagogischen Unterrichtshilfen (Berlin)

    Auszug aus BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 67/07
    Deshalb kann hier auch dahingestellt bleiben, ob die Anwendung von Lehrerrichtlinien eine ausdrückliche arbeitsvertragliche Vereinbarung voraussetzt oder ob die Tarifvertragsparteien dem Arbeitgeber in § 2 Nr. 3 Satz 2 ÄndTV Nr. 1 ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht durch den Erlass von Richtlinien zuerkannt haben (vgl. dazu BAG 8. August 2002 - 8 AZR 647/00 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 23; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 643/99 - AP BAT-O § 11 Nr. 24).
  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 479/94

    Eingruppierung eines Oberarztes in einer Universitätsklinik

    Auszug aus BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 67/07
    Weil es sich dabei um eine Änderung des Arbeitsvertrages handelt und die vom Angestellten nunmehr "auszuübende Tätigkeit" (§ 22 Abs. 2 BAT-O) hierdurch (neu oder erstmals) bestimmt wird, muss die ausdrückliche Anordnung auch von dem zuständigen Organ des jeweiligen öffentlichen Arbeitgebers getroffen worden sein (Senat 25. Oktober 1995 - 4 AZR 479/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 207).
  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 468/93

    Eingruppierung einer Fernmeldeaufsicht

  • BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 643/99

    Eingruppierung Diplomlehrer an einer Förderschule

  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 6/04

    Eingruppierung der Leiterin einer Referategruppe

  • LAG Sachsen-Anhalt, 12.10.2006 - 9 (7) Sa 485/05

    Unbegründete Eingruppierungsklage einer Lehrkraft im Hochschuldienst für

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 426/01

    Eingruppierung Lehrer

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 581/99

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Branchenwechsel

  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 710/06

    Vertragsauslegung - Statische oder dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

  • BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 544/00

    Bezugnahmeklausel bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers

  • BAG, 16.08.2000 - 10 AZR 526/99

    Eingruppierung - Lehrerin mit Zweiter Staatsprüfung und Lehrbefähigung für die

  • BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01

    Eingruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin einer Grundschule in Sachsen

  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 656/11

    Konstitutive Entgeltregelung im Arbeitsvertrag

    Nimmt der Arbeitnehmer diesen Antrag an, ist die Entgeltgruppe damit vertraglich - "konstitutiv" - festgelegt (ebenso BAG 12. März 2008 - 4 AZR 67/07 - Rn. 36; 22. Juli 2004 - 8 AZR 203/03 - zu II 1 d der Gründe; 16. Mai 2002 - 8 AZR 460/01 - zu II 2 a der Gründe; s. auch 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - II 2 b der Gründe) .
  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 495/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Maßgebend ist daher grundsätzlich nicht die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, sondern das, was nach dem Arbeitsvertrag die geschuldete Arbeit ist (BAG 12. März 2008 - 4 AZR 67/07 - ZTR 2008, 604).

    Auch in den vom Bundesarbeitsgericht bereits entschiedenen Fällen über die tarifliche Anforderung einer "ausdrücklichen" Zuweisung oder Unterstellung einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitern ist regelmäßig darauf abgestellt worden, dass der Arbeitsvertrag in diesen Fällen durch bloß organisatorische Maßnahmen oder verwaltungsinterne Anweisungen nicht geändert werden kann, sondern dafür eine darauf gerichtete Willenserklärung des Arbeitgebers erforderlich ist (vgl. zB für die Eingruppierung eines Oberarztes nach dem BAT BAG 25. Oktober 1995 - 4 AZR 479/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 207; ebenso für einen Verwaltungsangestellten der VergGr. IIa BAT-O BAG 12. März 2008 - 4 AZR 67/07 - ZTR 2008, 604).

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 862/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Maßgebend ist daher grundsätzlich nicht die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, sondern das, was nach dem Arbeitsvertrag die geschuldete Arbeit ist (BAG 12. März 2008 - 4 AZR 67/07 - ZTR 2008, 604) .

    Auch in den vom Bundesarbeitsgericht bereits entschiedenen Fällen über die tarifliche Anforderung einer "ausdrücklichen" Zuweisung oder Unterstellung einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitern ist regelmäßig darauf abgestellt worden, dass der Arbeitsvertrag in diesen Fällen durch bloß organisatorische Maßnahmen oder verwaltungsinterne Anweisungen nicht geändert werden kann, sondern dafür eine darauf gerichtete Willenserklärung des Arbeitgebers erforderlich ist (vgl. zB für die Eingruppierung eines Oberarztes nach dem BAT 25. Oktober 1995 - 4 AZR 479/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 207; ebenso für einen Verwaltungsang estellten der VergGr. IIa BAT-O 12. März 2008 - 4 AZR 67/07  - ZTR 2008, 604) .

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 568/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Maßgebend ist daher grundsätzlich nicht die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, sondern das, was nach dem Arbeitsvertrag die geschuldete Arbeit ist (BAG 12. März 2008 - 4 AZR 67/07 - ZTR 2008, 604).

    Auch in den vom Bundesarbeitsgericht bereits entschiedenen Fällen über die tarifliche Anforderung einer "ausdrücklichen" Zuweisung oder Unterstellung einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitern ist regelmäßig darauf abgestellt worden, dass der Arbeitsvertrag in diesen Fällen durch bloß organisatorische Maßnahmen oder verwaltungsinterne Anweisungen nicht geändert werden kann, sondern dafür eine darauf gerichtete Willenserklärung des Arbeitgebers erforderlich ist (vgl. zB für die Eingruppierung eines Oberarztes nach dem BAT BAG 25. Oktober 1995 - 4 AZR 479/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 207; ebenso für einen Verwaltungsangestellten der VergGr. IIa BAT-O BAG 12. März 2008 - 4 AZR 67/07 - ZTR 2008, 604).

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 290/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Eingruppierung einer

    (3) Das Landesarbeitsgericht ist weiterhin zu Recht davon ausgegangen, dass es sich bei den zwei weiteren, als sog. Springer eingesetzten Beschäftigten nicht um "ständig" unterstellte (zum Merkmal der "ständigen" Unterstellung vgl. nur BAG 12. März 2008 - 4 AZR 67/07 - Rn. 45, ZTR 2008, 604; 26. Januar 2005 - 4 AZR 6/04 - Rn. 46 mwN, BAGE 113, 291) Pflegepersonen iSd. VergGr. Kr. VII Fallgr. 7 BAT-O handelt.
  • BAG, 23.10.2012 - 4 AZR 48/11

    Eingruppierung einer Heilerziehungspflegerin

    Für eine Änderung des Arbeitsvertrages ist eine darauf gerichtete Willenserklärung der Arbeitsvertragsparteien erforderlich (vgl. BAG 12. März 2008 - 4 AZR 67/07 - Rn. 44, EzTöD 400 Eingruppierung BAT Lehrer Nr. 2; 25. Oktober 1995 - 4 AZR 479/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 207) .
  • BAG, 04.07.2012 - 4 AZR 694/10

    Eingruppierung einer Heilerziehungspflegerin

    Für eine Änderung des Arbeitsvertrages ist eine darauf gerichtete Willenserklärung der Arbeitsvertragsparteien erforderlich (vgl. BAG 25. Oktober 1995 - 4 AZR 479/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 207; 12. März 2008 - 4 AZR 67/07 - ZTR 2008, 604) .
  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 63/09

    Eingruppierung nach der Entgeltgruppe Ä 5 des TV-Ärzte Hessen

    (4) Dem Tatbestandsmerkmal "durch ausdrückliche Anordnung des Arbeitgebers ... übertragen" kommt insofern eigenständige Bedeutung zu, als damit klargestellt wird, dass der Arbeitsvertrag durch bloße organisatorische Maßnahmen oder verwaltungsinterne Anweisungen nicht geändert werden kann, sondern es dafür einer darauf gerichteten Willenserklärung des Arbeitgebers oder einer ihm zivilrechtlich zurechenbaren Aufgabenzuweisung bedarf (so für die ausdrückliche Unterstellung von Angestellten iSd. VergGr. IIa BAT-O BAG 12. März 2008 - 4 AZR 67/07 - zu B II 2 b aa der Gründe, ZTR 2008, 604) .

    (1) Maßgebend ist grundsätzlich nicht die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, sondern das, was nach dem Arbeitsvertrag die geschuldete Arbeit ist (BAG 12. März 2008 - 4 AZR 67/07 - ZTR 2008, 604) .

  • BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 166/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

    Maßgebend ist daher grundsätzlich nicht die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, sondern das, was nach dem Arbeitsvertrag die geschuldete Arbeit ist (BAG 12. März 2008 - 4 AZR 67/07 - ZTR 2008, 604) .
  • LAG Niedersachsen, 09.09.2015 - 2 Sa 918/14

    AGB-Kontrolle; Eingruppierung; Eingruppierungserlass; Korrigierende

    Nimmt der Arbeitnehmer diesen Antrag an, ist die Entgeltgruppe damit vertraglich - "konstitutiv" - festgelegt (BAG, 12. März 2008 - 4 AZR 67/07 - Rn. 36; BAG, 22. Juli 2004 - 8 AZR 203/03 zu II 1 d der Gründe; BAG, 21. August 2013 - 4 AZR 656/11 - Rn. 12 ff. ).
  • LAG Niedersachsen, 22.10.2010 - 16 Sa 112/10

    Tarifgerechte Eingruppierung eines Facharztes - Übertragung der ständigen

  • LAG Baden-Württemberg, 11.03.2011 - 4 Sa 9/10

    Tarifauslegung - Begriff der "ständigen Vertretung"

  • LAG Baden-Württemberg, 30.04.2009 - 3 Sa 11/09

    Einstufung bei befristeter Weiterbeschäftigung nach Erreichen des Rentenalters

  • LAG Hamburg, 03.03.2011 - 8 Sa 105/10

    Korrigierende Rückgruppierung - Vorläufigkeitsvorgehalt - § 17 TVÜ-Bund

  • LAG Niedersachsen, 01.02.2011 - 16 Sa 651/10

    Arbeitsvorgang; Leitungstätigkeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.04.2019 - 7 Sa 335/18

    Eingruppierung - Verantwortliche Elektrofachkraft - Tarifvertragsauslegung

  • LAG Niedersachsen, 03.04.2009 - 17 Sa 904/08

    Eingruppierung eines Facharztes für Nuklearmedizin und leitenden Oberarztes bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2009 - 6 Sa 618/08

    Eingruppierung nach Anl 1a VergGr IVa BAT für pädagogische Fachkraft

  • LAG Niedersachsen, 17.12.2010 - 16 Sa 701/10

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten bei fehlendem

  • LAG Hamm, 16.06.2009 - 12 Sa 1596/08

    Eingruppierung eines Oberarztes nach dem TV-Ärzte/VKA

  • LAG Niedersachsen, 09.03.2009 - 9 Sa 270/08

    Eingruppierung eines Oberarztes - Übertragung der medizinischen Verantwortung

  • LAG Hamm, 29.03.2011 - 12 Sa 1925/10

    Eingruppierung eines angestellten Lehrers bei vorübergehender Übertragung

  • LAG Hamm, 20.01.2009 - 12 Sa 1092/08

    Eingruppierung eines Oberarztes nach dem TV-Ärzte/VKA

  • LAG Sachsen, 21.07.2014 - 5 Sa 227/13

    Eingruppierung im einer im Sachgebiet "Wirtschaftliche Jugendhilfe" mit der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2011 - 6 Sa 636/10

    Eingruppierung einer Krankenschwester als Stationsleitung nach dem BAT

  • LAG Hamm, 13.04.2010 - 12 Sa 1267/09

    Eingruppierung eines Sportlehrers an Bundeswehrschule; "akademischer Zuschnitt"

  • LAG Hamm, 13.04.2010 - 12 Sa 1615/09

    Eingruppierung eines Sportlehrers an Bundeswehrschule; "akademischer Zuschnitt"

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