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   BAG, 10.03.1977 - 4 AZR 675/75   

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BAG, 10.03.1977 - 4 AZR 675/75 (https://dejure.org/1977,1016)
BAG, Entscheidung vom 10.03.1977 - 4 AZR 675/75 (https://dejure.org/1977,1016)
BAG, Entscheidung vom 10. März 1977 - 4 AZR 675/75 (https://dejure.org/1977,1016)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gleichzeitige ordentliche und außerordentliche Kündigung - Unwirksamkeit - Urteilstenor - Berufung - Teilrechtskraft - Beiziehung von Strafakten - Wichtiger Grund - Selbsttötungsversuch - Beendigungserklärung des Arbeitnehmers gegenüber der Staatsanwaltschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 29, 57
  • NJW 1977, 1504 (Ls.)
  • MDR 1977, 787
  • DB 1977, 1322
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08

    Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit

    bb) Auch vom Arbeitnehmer nicht zu vertretende Umstände in seiner Person können geeignet sein, eine außerordentliche fristlose Kündigung zu rechtfertigen (vgl. BAG 10. März 1977 - 4 AZR 675/75 - zu V 3 der Gründe, BAGE 29, 57; Preis Prinzipien des Kündigungsrechts bei Arbeitsverhältnissen S. 333; KR/Fischermeier 9. Aufl. § 626 BGB Rn. 129).
  • BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99

    Außerordentliche Kündigung wegen Totschlags

    c) Ob nicht auch in der Privatwirtschaft ein von einem Arbeitnehmer im außerdienstlichen Bereich verübter Totschlag, der zu dessen Verurteilung zu einer empfindlichen Freiheitsstrafe geführt hat, an sich als wichtiger Grund zu einer - personenbedingten - außerordentlichen Kündigung geeignet ist, hat der Senat nicht zu entscheiden (vgl. hierzu BAG 10. März 1977 - 4 AZR 675/75 - BAGE 29, 57).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.10.2021 - 11 Ta 1120/21

    Keine weitere Aussetzung Kündigungsschutzverfahren

    Dies macht es der Beklagten und ihren Mitarbeitern unzumutbar, weiter mit der Klägerin zusammen zu arbeiten (BAG, Urteil vom 10. März 1977-4 AZR 675/75 - BAGE 29, 57 = AP Nr. 9 zu § 313 ZPO zu einem Arbeitnehmer, der Frau und Kind erschossen hat).
  • BAG, 13.12.1984 - 2 AZR 454/83

    Fristlose Kündigung wegen Diebstahls

    Die Dauer der Betriebszugehörigkeit ist grundsätzlich bei der Interessenabwägung für die Entscheidung über die Zumutbarkeit oder Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht nur für die Dauer der ordentlichen Kündigungsfrist erheblich (herrschende Meinung; vgl. BAG 29, 57 = AP Nr. 9 zu § 313 ZPO, zu V 3 der Gründe; KR-Hillebrecht, 2. Aufl., § 626 BGB Rz 215; MünchKomm- Schwerdtner, BGB, § 626 Rz 32 f.; Palandt/Putzo, BGB, 42. Aufl., § 626 Anm. 4 b; Staudinger/Neumann, BGB, 12. Aufl., § 626 Rz 25).
  • BAG, 01.09.1982 - 4 AZR 1134/79

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisss zum Land Baden-Württemberg - Prozessuale

    Vielmehr liegt - neben zugleich möglichen Verstößen gegen materielles Recht - in derartigen Fällen ein gravierender Verstoß gegen § 313 ZPO vor, der im Hinblick auf den notwendigen inneren Zusammenhang zwischen Tenor, Parteivortrag, Tatbestand und Entscheidungsgründen (vgl. dazu das Urteil des Senats BAG 29, 57, 64 = AP Nr. 9 zu § 313 ZPO) in aller Regel selbst in der Revisionsinstanz von Amts wegen berücksichtigt werden muß (vgl. BAG 16, 204, 206 = AP Nr. 1 zu § 620 BGB sowie Urteil vom 15. Januar 1958 - 4 AZR 90/55 -, AP Nr. 5 zu § 313 ZPO; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, aaO, § 313 Anm. 6 A; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 11. Aufl., § 59 II 4, S. 298; Stein/Jonas/ Schumann/Leipold, ZPO, 19. Aufl., § 313 Anm. IV 6 und § 559 Anm. IV 2 a sowie Thomas/Putzo, aaO, § 313 Anm. IV E).
  • LAG Hessen, 10.01.2014 - 14 Sa 800/13

    Aneignung von leeren Getränkeflaschen

    Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Arbeitnehmer eine Gefahr für Leib und Leben der anderen Mitarbeiter darstellt ( BAG 10.03.1977 - 4 AZR 675/75 - Juris ).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 360/99

    Fristlose Kündigung des Anstellungsverhältnisses des Vorstandsvorsitzenden einer

    Sie können allenfalls im Rahmen der gebotenen Gesamtabwägung unterstützend herangezogen werden, sofern wenigstens ein nicht verfristeter Kündigungsgrund von einigem Gewicht verbleibt (Sen.Urt. v. 9. März 1992 - II ZR 102/91, BB 1992, 801), der sich aufgrund seines inneren Zusammenhangs mit den früheren Ereignissen als weiteres und letztes Glied in einer Kette von Pflichtverletzungen darstellt, die sich zu einem Gesamtverhalten zusammenfassen lassen (BAGE 29, 57, 72).
  • LAG Hessen, 13.10.2011 - 5 Sa 224/11

    Vorherige Anhörung bei Verdachtskündigung - außerordentliche Kündigung - Straftat

    Dies kann etwa anzunehmen sein, wenn von dem Arbeitnehmer Gefahren für Leib oder Leben der Mitarbeiter des Betriebes ausgehen (vgl. BAG, 10.03.1977 - 4 AZR 675/75 - LS 4 und RdN. 49, zit. nach juris).
  • LAG Thüringen, 31.05.2011 - 7 Sa 119/10

    Abmahnung - weitere Gründe

    Das Berufungsgericht hat die Ermittlungsakte zur Sachverhaltsaufklärung beigezogen (BAG vom 10.03.2007, 4 AZR 675/75, BAGE 29, 57).
  • LAG München, 27.11.1990 - 2 Sa 542/90

    Arbeitsplatz: Nikotinfreiheit - Schutz vor Passivrauchen

    Dass derartige Schutzpflichten bestehen, entspricht ständiger und billigenswerter Rechtsprechung (vgl. BAG vom 10.03.1977 - 4 AZR 675/75 -).
  • BAG, 16.10.1986 - 2 AZR 695/85

    Berücksichtigung der Betriebszugehörigkeit für die Entscheidung über die

  • BAG, 23.05.1985 - 2 AZR 264/84

    Unzulässigkeit einer Berufung - Nichterreichen der Erwachsenheitssumme -

  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 385/84

    Änderung des Streitgegenstandes in der Revisionsinstanz - Änderungskündigung -

  • LAG Berlin, 01.12.1986 - 9 Sa 89/86

    Fristlose Kündigung; Kündigung; Öffentlicher Dienst; Untersuchungshaft;

  • BAG, 22.09.1982 - 4 AZR 1138/79
  • BAG, 24.09.1981 - 2 AZR 450/79
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