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   BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 684/94   

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BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 684/94 (https://dejure.org/1996,9138)
BAG, Entscheidung vom 06.03.1996 - 4 AZR 684/94 (https://dejure.org/1996,9138)
BAG, Entscheidung vom 06. März 1996 - 4 AZR 684/94 (https://dejure.org/1996,9138)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Tätigkeit eines Futtermittelprüfers zur Festlegung seiner Eingruppierung - Erfordernis eines landwirtschaftlichen Studiums - Eingruppierungsfeststellungsklage - Tätigkeitsmerkmale für gartenbau-und landwirtschaftstechnische Angestellte - Qualifizierung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 28.01.1987 - 4 AZR 147/86

    Eingruppierung: Handelsklassenprüfer bei einer Bezirksregierung

    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 684/94
    Erfaßt werden ebenso Angestellte mit landwirtschaftlichen Aufgaben im Behördendienst (Urteil vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 - BAGE 55, 18 [BAG 28.01.1987 - 4 AZR 147/86] = AP Nr. 130 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 251/90 - AP Nr. 154 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Gemeint sind damit aber nur Angestellte im Vollzug der Handelsklassenvorschriften, bei denen die Tarifvertragsparteien die Neuregelung der Eingruppierung einvernehmlich zurückgestellt hatten (vgl. Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, a.a.O., Vorbem. S. 719 und Anm. 221 Abschn. (III); Senatsurteil vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 -, a.a.O.).

    Angestellte des öffentlichen Dienstes können sich in Eingruppierungsprozessen mit Erfolg nicht darauf berufen, wie vergleichbare Angestellte bei anderen Behörden oder in anderen Bundesländern mit vergleichbaren Aufgaben vergütet zu werden (z.B. BAG Urteile vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 12. Dezember 1986 - 4 AZR 718/85 - AP Nr. 129 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 - BAGE 55, 18 [BAG 28.01.1987 - 4 AZR 147/86] = AP Nr. 130 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 684/94
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).

    Angestellte des öffentlichen Dienstes können sich in Eingruppierungsprozessen mit Erfolg nicht darauf berufen, wie vergleichbare Angestellte bei anderen Behörden oder in anderen Bundesländern mit vergleichbaren Aufgaben vergütet zu werden (z.B. BAG Urteile vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 12. Dezember 1986 - 4 AZR 718/85 - AP Nr. 129 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 - BAGE 55, 18 [BAG 28.01.1987 - 4 AZR 147/86] = AP Nr. 130 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 251/90

    Eingruppierung eines Weinkontrolleurs

    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 684/94
    Erfaßt werden ebenso Angestellte mit landwirtschaftlichen Aufgaben im Behördendienst (Urteil vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 - BAGE 55, 18 [BAG 28.01.1987 - 4 AZR 147/86] = AP Nr. 130 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 251/90 - AP Nr. 154 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Dementsprechend hat der Senat die Tätigkeitsmerkmale für gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Angestellte auch auf einen Weinkontrolleur angewandt, der im Bereich der Chemischen Landesuntersuchungsanstalt tätig ist (Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 251/90 - AP, a.a.O.).

  • BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 377/90
    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 684/94
    Bei dem Arbeitsvertrag handelt es sich um einen formularmäßigen Vertrag, so daß der Senat ihn selbständig auslegen kann (BAGE 24, 198, 202 = AP Nr. 2 zu § 111 BBiG, zu 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 - ZTR 1991, 296).

    Dieser Verweisung kommt nur die Bedeutung zu, festzulegen, welche Vergütungsgruppe die Parteien einmal als zutreffend angesehen haben (BAG Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - AP Nr. 1 zu § 12 AVR Diakonisches Werk = EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 4 = ZTR 1991, 199; BAG Urteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 - ZTR 1991, 296).

  • BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 718/85

    Eingruppierung: Sachverständiger für Daktyloskopie bei einem Polizeipräsidium

    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 684/94
    Angestellte des öffentlichen Dienstes können sich in Eingruppierungsprozessen mit Erfolg nicht darauf berufen, wie vergleichbare Angestellte bei anderen Behörden oder in anderen Bundesländern mit vergleichbaren Aufgaben vergütet zu werden (z.B. BAG Urteile vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 12. Dezember 1986 - 4 AZR 718/85 - AP Nr. 129 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 - BAGE 55, 18 [BAG 28.01.1987 - 4 AZR 147/86] = AP Nr. 130 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 775/87

    Eingruppierung: Medientechniker im Klinikbereich, Fehlende tarifliche Merkmale

    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 684/94
    Um einen technischen Angestellten handelt es sich, wenn seine Tätigkeit eine technische Ausbildung bzw. im Schwerpunkt technische Fachkenntnisse erfordert und nach Art, Zweckbestimmung und behördlicher Übung technischen Charakter hat (vgl. BAG Urteil vom 18. Mai 1988 - 4 AZR 775/87 - AP Nr. 145 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 1. März 1995 - 4 AZR 970/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 684/94
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. Urteil des Senats vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil des Senats vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 47/93

    Eingruppierung: Weinkontrolleur

    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 684/94
    Der Kläger einer Eingruppierungsfeststellungsklage hat darzulegen und ggf. zu beweisen, daß die Voraussetzungen für die begehrte Höhergruppierung erfüllt sind (z.B. BAG Urteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - AP Nr. 173 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 16.03.1972 - 2 AZR 202/71

    Pauschalierter Schadenersatz - Lehrvertrag - Vorzeitige Auflösung - Beweislast

    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 684/94
    Bei dem Arbeitsvertrag handelt es sich um einen formularmäßigen Vertrag, so daß der Senat ihn selbständig auslegen kann (BAGE 24, 198, 202 = AP Nr. 2 zu § 111 BBiG, zu 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 - ZTR 1991, 296).
  • BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 970/93

    Eingruppierung eines Schulassistenten

    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 684/94
    Um einen technischen Angestellten handelt es sich, wenn seine Tätigkeit eine technische Ausbildung bzw. im Schwerpunkt technische Fachkenntnisse erfordert und nach Art, Zweckbestimmung und behördlicher Übung technischen Charakter hat (vgl. BAG Urteil vom 18. Mai 1988 - 4 AZR 775/87 - AP Nr. 145 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 1. März 1995 - 4 AZR 970/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

  • BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 306/90

    Tätigkeit als Sozialarbeiter in einem Nichtsesshaftenheim - Sozialarbeiter, denen

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 217/93

    Vergütung einer als Erziehungshelferin tätigen Erzieherin

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

  • BAG, 16.08.1978 - 4 AZR 33/77

    Nautischer Dienst - Schiffsmaschinentechnischer Dienst - Arbeitsvertragliche

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

  • LAG Niedersachsen, 06.05.1994 - 15 Sa 437/92

    Eingruppierung in eine tarifgerechte Vergütungsgruppe nach

  • BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 632/02

    Feststellungsinteresse bei beendetem Arbeitsverhältnis

    Vorzutragen sind all diejenigen Tatsachen, die benötigt werden, um feststellen zu können, ob die in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmale vorliegen (Senat 6. März 1996 - 4 AZR 684/94 - ZTR 1996, 361).

    Die bloße Behauptung, eine bestimmte Ausbildung sei für die auszuübenden Tätigkeiten erforderlich, genügt nicht (Senat 6. März 1996 - 4 AZR 684/94 - ZTR 1996, 361).

    Ob eine solche Behauptung zutrifft, ist erst dann feststellbar, wenn sie durch entsprechende Tatsachen belegt wird (6. März 1996 - 4 AZR 684/94 - aaO).

    Vorzutragen ist in diesem Zusammenhang insbesondere, warum die Tätigkeit nicht mit anderen in Betracht kommenden Ausbildungen verrichtet werden kann (6. März 1996 - 4 AZR 684/94 - aaO).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 26 Sa 2121/10

    Eingruppierung einer GRIS-Bearbeiterin/-Betreuerin im Grünflächenamt - VerGr. IVa

    Voraussetzung ist vielmehr, dass nur solche Angestellte, die ein entsprechendes Fachhochschulstudium erfolgreich abgeschlossen haben oder über gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen, die Tätigkeit ordnungsgemäß und sachgerecht ausüben können (vgl. BAG 6. März 1996 - 4 AZR 684/94 - ZTR 1996, 361, Rn. 47).(Rn.32).

    Voraussetzung ist vielmehr, dass nur solche Angestellte, die ein entsprechendes Fachhochschulstudium erfolgreich abgeschlossen haben oder über gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen, die Tätigkeit ordnungsgemäß und sachgerecht ausüben können (vgl. BAG 6. März 1996 - 4 AZR 684/94 - ZTR 1996, 361, Rn. 47).

  • LAG Baden-Württemberg, 25.09.1996 - 3 Sa 32/96

    Zuständigkeit bei Rechtsstreitigkeiten nach dem NATO -Truppenstatut; Zulässigkeit

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